Stellvertretung Flashcards
Was sind die Voraussetzungen der wirksamen Stellvertretung? (§164 I BGB)
I. Vorliegen von Stellvertretung
1. Zulässigkeit der Stellvertretung
2. Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch Stellvertretung
3. Abgabe der Erklärung im fremden Namen (“Offenkundigkeit”)
II. Vertretungsmacht des Stellvertreters (Wirksamkeit der Stellvertretung)
Was ist die Rechtsfolge der Stellvertretung nach §164 I BGB?
Die Rechtsfolgen des rechtsgeschäftlichen Handelns des Vertreters treten in der Person des Vertretenen ein, das heißt dieser wird berechtigt und verpflichtet.
Was ist die passive Stellvertretung?
Abgrenzung zwischen der Empfangsvertretung iSd §164 III BGB und der Empfangsbotenschaft -> spielt selten eine Rolle
Wann ist die passive Stellvertretung von Bedeutung?
wenn
- es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung des dritten Geschäftspartners ankommt
- die Auslegung dieser Erklärung zweifelhaft ist
- es zu Fehlern bei der Weiterleitung der Erklärung durch den Mittelsmann an den Hintermann kommt
Was ist der Grundsatz des Offenkundigkeitsprinzips?
Der Vertreter muss gegenüber dem Dritten offenlegen, dass er nicht für sich selbst, sondern für einen anderen handelt.
Was ist das gesetzliche Ziel des Offenkundigkeitsprinzips?
Schutz des Dritten, der wissen soll, wer sein Vertragspartner ist. Im Zweifel greift die Auslegungsregel §164 II BGB: Bei nicht offengelegter Vertretung gilt das Geschäft als Eigengeschäft des Handelnden. Anfechtung ist ausgeschlossen.
Was ist das Handeln unter fremdem Namen?
Auftreten des “Vertreters” unter dem Namen eines anderen. Nach hM ist hier durch Auslegung aus der verobjektivierten Sicht des Dritten zu unterscheiden, welche Fallgruppe vorliegt und welche Rechtsfolge entsprechend eintritt:
- Handeln unter falscher Namensangabe (Namenstäuschung)
- Handeln unter fremdem Namen (Identitätstäuschung)
Was ist das Handeln unter falscher Namensangabe (Namenstäuschung)?
Identität des Handelnden ist für Dritten irrelevant: Vertrag kommt mit der Person zustande, die dem Dritten gegenübersteht.
Was ist das Handeln unter fremdem Namen (Identitätstäuschung)?
Hier kommt es dem Dritten auf die Identität seines Vertragspartners an. Dritter geht von einem Eigengeschäft des Namensträgers aus. Es liegt kein Fall einer Ausnahme vom Offenkundigkeitsgrundsatzes vor.
Zwischen welchen Arten der Vertretungsmacht wird unterschieden?
Zwischen gesetzlicher und gewillkürter Vertretung. Letztere setzt grundsätzlich eine Bevollmächtigung (§167 BGB) voraus.
Wo ist die Formfreiheit der Erteilung der Vertretungsmacht des Stellvertreters geregelt?
§167 II BGB
Was sind die Ausnahmen von der Formfreiheit der Erteilung der Vertretungsmacht des Stellvertreters ?
- unwiderrufliche Vollmacht zum Grundstückskauf (vgl §311b I 1 BGB)
- Vollmacht zur Übernahme einer Bürgschaft (vgl. §766 BGB)
Wo ist das Erlöschen der Vollmacht geregelt?
§168 BGB
Wie kann eine Vollmacht zur Vertretung erlöschen?
- erlischt grds. in Abhängigkeit vom zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, §168 BGB.
- auch durch Widerruf kann die Vollmacht jederzeit vom Vertretenen beseitigt werden, §168 S. 2 BGB.
- möglich ist auch die Anfechtung der Vollmacht
Wo ist die Außenvollmacht geregelt?
§170 BGB
wo ist die (öffentliche) Kundgabe geregelt?
§171 BGB
Wo ist die Vollmachtsurkunde geregelt?
§172 BGB
Was sind die Voraussetzungen der Duldungsvollmacht?
- der Vertreter ist nicht bevollmächtigt
- Rechtsschein: der Geschäftspartner kann aus dem äußeren Geschehen auf eine Bevollmächtigung schließen.
- der Vertretene kennt und duldet das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters
- Gutgläubigkeit des Dritten bzgl. der Vertretungsmacht, §173 BGB analog
Was ist die Rechtsfolge der Duldungsvollmacht?
Vertretener kann sich ggü. Drittem auf den Mangel der Vertretungsmacht nicht berufen.
Was sind die Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht?
- Auftreten des vollmachtlosen Vertreters als Vertreter (wiederholt und von gewisser Dauer)
- Rechtsschein: Der Geschäftspartner kann aus dem äußeren Geschehen auf eine Bevollmächtigung schließen.
- Fahrlässige Unkenntnis des Vertretenen (hätte kennen können)
- Gutgläubigkeit des Dritten bzgl. der Vertretungsmacht, §173 BGB analog
Was ist die Rechtsfolge der Anscheinsvollmacht?
Vertretener kann sich ggü. Drittem auf den Mangel der Vertretungsmacht nicht berufen.
Was ist die gesetzliche Vertretung?
- Geschäftsunfähige und in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter, insbes. ihre Eltern vertreten (vgl. §§1626 I, 1629 I BGB)
- Juristische Personen werden durch ihre Organe vertreten (§26 II 1 BGB, §35 I GmbHG, §78 I AktG)
Welche Beschränkungen der Vertretungsmacht gibt es?
- Insichgeschäft
- Missbrauch der Vertretungsmacht
Welche gesetzlichen Fälle des Insichgeschäfts gibt es?
- Verbot des Selbstkontrahierens, §181 1. Alt BGB
- Verbot der Mehrvertretung, §181 2. Alt BGB