Einführung Flashcards

1
Q

Zwingendes Recht (Lat.)

A

ius cogens

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2
Q

Nachgiebiges Recht (Lat.)

A

ius dispositivum

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3
Q

Anspruchsfrage

A

Wer will was von wem woraus?

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4
Q

Woraus können sich Gebote und Verbote ergeben?

A

Aus Recht, Sitte und Sittlichkeit

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5
Q

Was sind Sitten?

A
  • Bräuche und Gewohnheiten

- nicht rechtlich, sondern gesellschaftlich geforderte Regeln

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6
Q

Worauf kommt es bei Sitten nicht an?

A

Auf eine bestimmte innere Gesinnung

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7
Q

Wie können Sitten und Bräuche zu Rechtsnormen werden?

A

Wenn sie zum Gewohnheitsrecht erstarken oder vom Gesetzgeber in ein Gesetz übernommen werden

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8
Q

Sittlichkeit Definition

A

Anstandsgefühl der billig und gerecht Denkenden

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9
Q

Wo wird die Sittlichkeit erwähnt?

A

§138 BGB

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10
Q

Welche Rechtsnormen/Rechtssätze gibt es?

A
  • Gesetzes Recht
    • Gesetz
    • Rechtsverordnung
    • Autonome Satzung
    • Europäisches Unionsrecht
  • Gewohnheitsrecht
  • Richterliche Rechtsfortbildung
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11
Q

Durch wen wird ein Gesetz geschaffen?

A

Durch den Gesetzgeber - Volksvertretung

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12
Q

Wie nennt man Gesetze, die einen bestimmten Lebensbereich für unbestimmt viele Personen und Fälle regeln ?

A

Gesetze im materiellen Sinne

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13
Q

Was ist Voraussetzung für eine Rechtsverordnung?

A

Es muss eine Ermächtigung in einem formellen Gesetz enthalten, und der Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt sein

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14
Q

Von wem muss das ermächtigende Gesetz einer Rechtsverordnung beschlossen worden sein?

A

Von den Volksvertretungen

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15
Q

Was ist eine Rechtsverordnung, die Rechtsnormen enthält?

A

Ein Gesetz im materiellen, nicht im formellen Sinn

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16
Q

Von wem werden autonome Satzungen gesetzt?

A

Von nichtstaatlichen Verbänden

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17
Q

Wodurch wird der Verband ermächtigt autonome Satzungen aufzustellen?

A

Durch ein staatliches Gesetz

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18
Q

Was für eine Art Gesetz ist eine autonome Satzung?

A

Ein Gesetz im materiellen, nicht aber im formellen Sinn

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19
Q

Was ist das Gewohnheitsrecht?

A

Das Gewohnheitsrecht beruht auf einem allgemeinen Rechtsgeltungswillen der Gemeinschaft, der sich in einer dauernden Übung, vor allem aber im einem ständigen Gerichtsgebrauch zeigt. Hat sich auch Sitten und Gebräuchen herausgebildet

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20
Q

Was für einen Sinn hat die richterliche Rechtsfortbildung?

A

Füllt eine Lücke - Gesetzesergänzung

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21
Q

Welche Theorien gibt es bei der Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht?

A
  • Interessentheorie
  • (modifizierte) Subjektstheorie
  • Suboordinationstheorie
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22
Q

Wonach fragt die Interessentheorie bei der Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht?

A

In wessen Interesse würde die Norm erlassen, im Interesse des einzelnen Bürgers oder des Gemeinwesens?

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23
Q

Wonach fragt die (modifizierte) Subjektstheorie bei der Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht?

A

Ist ein Amtsträger in seiner Eigenschaft als solcher an dem Rechtsverhältnis beteiligt?

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24
Q

Wonach fragt die Suboordinationstheorie bei der Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht?

A

Hoheitliches Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Parteien?

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25
Q

Was regelt das Privatrecht?

A

Die Rechtsverhältnisse zwischen gleichgeordneten Mitgliedern der Gemeinschaft

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26
Q

Wann ist das BGB in Kraft getreten?

A

01.01.1900

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27
Q

Was sind die 4 Grundlagen des BGB?

A
  1. Privatautonomie
  2. Sozialer Ausgleich
  3. Vertrauensschutz
  4. Einfluss des Grundgesetzes
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28
Q

Was bedeutet der Grundsatz der Privatautonomie ?

A

Der Einzelne hat das Recht, selbst eine Regelung seiner Lebensverhältnisse zu treffen, die von der Rechtsordnung anerkannt wird

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29
Q

Welche (3) Freiheiten beinhaltet die Privatautonomie ?

A
  1. Vertragsfreiheit
  2. Testierfreiheit
  3. Eigentumsfreiheit
30
Q

Welche 4 Freiheiten beinhaltet die Vertragsfreiheit?

A
  1. Abschlussfreiheit
  2. Gestaltungsfreiheit
  3. Formfreiheit
  4. Beendigungsfreiheit
31
Q

Wo befindet sich die Grenze bei der Abschlussfreiheit?

A

Beim Kontrahierungszwang

32
Q

Wo befinden sich die Grenzen bei der Gestaltungsfreiheit?

A
  1. §§134, 138, 242 BGB
  2. Wettbewerbsrecht
  3. AGB-Recht
33
Q

Wo befinden sich die Grenzen bei der Formfreiheit?

A

§§311 b I, 1154 BGB

34
Q

Wo befinden sich die Grenzen der Beendigungsfreiheit?

A
  • Mietrecht §§564b, 565 BGB
  • Arbeitsverträge §§621, 622 BGB
  • Ehe §1564 BGB
35
Q

Wo ist der Soziale Ausgleich geregelt?

A

§138 BGB

36
Q

Was bedeutet Vertragsfreiheit?

A

Freiheit des Einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten

37
Q

Was ist ein Kontrahierungszwang?

A

Die Verpflichtung einen Vertrag abzuschließen

38
Q

Wo befindet sich die Grenze der Gestaltungsfreiheit?

A

In der Sittenwidrigkeit §138

39
Q

Was bedeutet Formfreiheit?

A

Man kann generell einen Vertrag abschließen wie man möchte, es sei denn es besteht Formzwang

40
Q

Was bedeutet Beendigungsfreiheit?

A

Die Freiheit einen Vertrag zu beenden, es sei denn, es sind Fristen einzuhalten

41
Q

Was verlangt die Ausstrahlungswirkung der Verfassung?

A

Eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften des BGB

42
Q

Was verlangt die sog. Drittwirkung der Grundrechte?

A

Die Berücksichtigung der Grundrechte auch bei Rechtsgeschäften oder Verträgen

43
Q

Was verlangen die Grundrechte und die Sozialstaatsklausel gem. Art. 20 I GG?

A

Einen sozialen Ausgleich

44
Q

Was bedeutet die mittelbare Drittwirkung?

A
  • man kann sich nicht direkt auf das GG berufen
  • der Anspruch muss bspw. Im BGB stehen
    • in dieses Gesetz wirken die Grundrechte dann ein (bei sog.
      Gummiparagrafen)
45
Q

Was bedeutet Pacta Sunt servanda?

A

Verträge sind einzuhalten

46
Q

Welche Auslegungsmethoden von Gesetzen gibt es?

A
  • Wortlaut der Norm
  • Systematik
  • Sinn und Zweck
  • Entstehungsgeschichte
47
Q

Wann darf ergänzend ausgelegt werden?

A

Wenn eine Lücke im Gesetz besteht

48
Q

Was ist eine Gesetzesanalogie?

A

Die ergänzende Auslegung kann zu einer ausdehnenden Anwendung einer Gesetzesbestimmung auf einen gesetzlich nicht geregelten Fall führen

49
Q

Was ist eine Rechtsanalogie?

A

Ergibt die Auslegung ein Lücke im Gesetz, so kann diese möglicherweise durch ein Regelungsprinzip, das mehreren Gesetzesbestimmungen zugrunde liegt, gefüllt werden

50
Q

Was ist bei der Auslegung nach dem Wortlaut zu beachten?

A

Regeln der Grammatik, der allgemeine Sprachgebrauch und die besondere Fachsprache der Juristen

51
Q

Was wird bei der Auslegung durch Systematik erforscht?

A

Der wirkliche Wille

52
Q

Wo sind Einwendungen geregelt?

A

§404 BGB

53
Q

Was sind Einwendungen?

A

Rechte, die vom Richter von Amts wegen/automatisch geprüft werden

54
Q

Was sind Einreden?

A

Rechte, die Parteien geltend machen müssen ggü. de, Richter. Wenn sie nicht erwähnt werden darf der Richter sie nicht anwenden.

55
Q

Wo ist die Auslegung von Verträgen geregelt?

A

§157 BGB

56
Q

Was ist eine Analogie?

A

Man wendet eine Andere Vorschrift auf einen Fall an, obwohl sie eigentlich nicht passt

57
Q

Was sind die Voraussetzungen einer Analogie?

A
  • Gesetzeslücke

- Gleichheit der Interessenlage

58
Q

Was ist eine teleologische Reduktion?

A

Man wendet eine Vorschrift nicht an, obwohl sie passt

59
Q

Was für Geltungsbereiche des BGB existieren?

A
  • sachlicher Geltungsbereich
  • zeitlicher Geltungsbereich
  • räumlicher Geltungsbereich
60
Q

Wo ist die verschuldenshaftung/Gefährdungshaftung geregelt?

A

§823 I BGB

61
Q

Was sind die drei kleinen Deliktischen Generalklauseln des BGB

A
  • 823 I BGB: Haftung wegen schuldhafter widerrechtlicher Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts
  • 823 II BGB iVm einem Schutzgesetz
  • 826 BGB: Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
62
Q

Was sind die Voraussetzungen eines Anspruchs aus §280 I BGB?

A
  1. Schuldverhältnis
  2. Pflichtverletzung (Schlechtleistung oder Schutzpflichtverletzung)
  3. (Vermutetes) Vertretenmüssen des Schuldners
63
Q

Was ist die Rechtsfolge Anspruchs aus 280 I BGB?

A

Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens

64
Q

Was sind Die drei Unterschiede zwischen den Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäften

A
  1. Verfügungsmacht ist Voraussetzung nur für Verfügungsgeschäfte
  2. Prioritätsgrundsatz gilt nur bei Verfügungsgeschäften
  3. Numerus clausus der Verfügungsgeschäfte versus schuldrechtliche Vertragsfreiheit
65
Q

Trennungsprinzip

A

Das Verpflichtungsgeschäft alleine bewirkt noch keine Rechtsänderung. Zwischen bloßem Verpflichtungsgeschäft einerseits und dem auf Änderung der Rechtslage gerichteten Verfügungsgeschäft andererseits ist zu unterscheiden

66
Q

Abstraktionsprinzip

A

Die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts. Dasselbe gilt auch umgekehrt

67
Q

Welche Gerichte (4) existieren im Bereich des Zivil- und Strafrechts?

A

Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof

68
Q

Welche Gerichte kommen im Zivilrecht als Eingangsinstanz in Frage und welchen Kriterien unterliegt das?

A

Amtsgericht und Landgericht. Kriterium ist in erster Linie der Streitwert: über 5.000 EUR sind die Landgericht zuständig.
Unabhängig vom Streitwert sind die Amtsgerichte in Familien- und Mietsachen zuständig (§23 I Nr. 1 und 2 GVG)

69
Q

Wohin gehen Berufungen zivilrechtlicher Urteile?

A

Je nach Eingangsinstanz zum Land- o. Oberlandesgericht

70
Q

Wohin gehen Revisionen von zivilrechtlichen Urteilen?

A

grds. zum BGH, unabhängig von der Eingangsinstanz. Ausnahme: Familiensachen, hier sind die Oberlandesgerichte zuständig.

71
Q

Was ist eine Sprungrevision?

A

Überspringen der Berufungsinstanz mit dem Ziel, eine bestimmte Rechtsfrage vom BGH klären zu lassen.

72
Q

Wie sind die einzelnen Spruchkörper (Gerichte) besetzt?

A

AG: Einzelrichter
LG:
-Allg. Zivilkammern: grds. Einzelrichter, bei besonderer Schwierigkeit oder grundlegender Bedeutung der Sache auch Kammer (3 Berufsrichter)
-Kammer für Handelssachen: ein Berufs- und zwei ehrenamtliche Richter (Kaufleute)
OLG: Senate aus drei Richtern, in Ausnahmefällen auch Entscheidung durch Einzelrichter
BGH: Senate aus fünf Richtern