Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts Flashcards

1
Q

Wo ist die Haftung wegen unerlaubter Handlung geregelt?

A

§823 BGB

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2
Q

Was sind die drei kleinen deliktischen Generalklauseln /Anspruchsgrundlagen des BGB?

A
  • §823 I: Haftung wegen schuldhafter widerrechtlicher Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts
  • §823 II: Verbindung mit einem Schutzgesetz
  • §826: Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
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3
Q

Welche Voraussetzungen gelten für einen Anspruch aus §280 I BGB auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis

A
  1. Schuldverhältnis (vertragliche und gesetzliche)
  2. Pflichtverletzung (Schlechtleistung oder Schutzpflichtverletzung)
  3. (Vermutetes) Vertretenmüssen des Schuldners (§280 I 2)
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4
Q

Was ist eine Rechtsfolge aus §280 I BGB?

A

Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens

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5
Q

Verpflichtungsgeschäft Def

A

Rechtsgeschäft, durch das der Anspruch auf eine Leistung (Tun oder Unterlassen) begründet wird.
Es entsteht ein Schuldverhältnis

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6
Q

Verfügungsgeschäft Def

A

Rechtsgeschäft, das eine Änderung der Rechtslage zur Folge hat, genauer: durch die ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird

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7
Q

Welche Verfügungsgeschäfte gibt es im Bereich des Sachenrechts`?

A
  • Übereignung einer beweglichen Sache, §§929 ff BGB
  • Übereignung von Grundstücken, §§873, 925 BGB
  • Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld oder einer Hypothek, §§873, 1191 bzw. §873, 1113 BGB
  • Belastung einer beweglichen Sache mit einem Pfandrecht, §1204 BGB
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8
Q

Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen, §929 S.1 BGB

A
  • Einigung
  • Übergabe der Sache
  • Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
  • Berechtigung des Veräußerers
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9
Q

Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen, §§ 873, 925 BGB

A
  • Einigung (in der besonderen Form der Auflassung, §925 BGB)
  • Eintragung des Eigentumsübergangs ins Grundbuch
  • Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung
  • Berechtigung des Veräußerers
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10
Q

Was sind die Unterschiede zwischen den Verfügungs- und den Verpflichtungsgeschäften?

A
  • Verfügungsmacht ist Voraussetzung nur für Verfügungs-, nicht für Verpflichtungsgeschäfte
  • Prioritätsgrundsatz gilt nur bei den Verfügungs-, nicht bei den Verpflichtungsgeschäften
  • Numerus clausus der Verfügungsgeschäfte versus schuldrechtliche Vertragsfreiheit
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11
Q

Was ist das Trennungsprinzip?

A

Das Verpflichtungsgeschäft alleine bewirkt noch keine Rechtsänderung. Zwischen bloßem Verpflichtungsgeschäft einerseits und dem auf Änderung der Rechtslage gerichteten Verfügungsgeschäft andererseits ist vielmehr zu unterscheiden

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12
Q

Was ist das Abstraktionsprinzip?

A

Die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts. Dasselbe gilt auch umgekehrt. Mit anderen Worten: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig (abstrakt).

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