Verwaltungshandeln Flashcards

1
Q

Rechtliches Verwaltungshandeln

A
  • Verfügung
  • Verwaltungsrechtlicher Vertrag

Zielen auf Begründung. Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen ab

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2
Q

Tatsächliches Verwaltungshandeln

A
  • Realakte
  • Auskünfte
  • Warnungen
  • Empfehlungen
  • Berichte/Vernehmlassungen

Zielen nicht auf Rechtswirkungen ab, haben aber u.U. mittelbare Rechtswirkungen

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3
Q

Informelles Verwaltungshandeln

A
  • Kooperation
  • Absprachen
  • Einladung zu Selbstregulierung

Zielen darauf ab, dass die Privaten sich freiwillig zu einem bestimmten Verhalten bereit erklären, welches sonst rechtliche durchgesetzt würde.

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4
Q

Verfügung über Realakte

A

VwVG 25a

  • Unterlassen der Handlungen
  • Beseitigung der Folgen
  • Feststellen von Widerrechtlichkeit
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5
Q

Begründung verwaltungsrechtlicher Rechte und Pflichten/Öff-Rechtlicher Anspruch

A
  • Rechtssatz
  • Rechtsgrundsatz
  • Verfügung
  • Verwaltungsvertraglicher Vertrag
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6
Q

Öffentlich-rechtlicher Anspruch

A

Eine sich aus dem öff. Recht ergebende Berechtigung, zu deren Geltendmachung den Berechtigten ein Rechtsmittel zur Verfügung steht.

– 􏱍􏰴􏰲􏱄􏰼􏰸􏰸􏰵􏰶􏰷􏰸􏱏􏱊􏰸􏰸􏰺􏰷􏰴􏰢􏱌􏰴􏰿􏱀􏰽􏰴Verfassungsmässige Rechte
– Recht auf Leistungen der Sozialversicherung􏰼
– Rechte im Verwaltungsverfahren
– Anspruch auf Erteilung der Polizeierlaubnis

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7
Q

Beendigung verwaltungsrechtlicher Rechte und Pflichten

A

-Durch Ausübung/Leistung
(Erfüllung/Verrechnung OR 125 Ziff I-III)

-Durch Verzicht
(nur beschränkt zulässig)

-Durch Gesetz

-Durch Zeitablauf
(Verjährung, Verwirkung, Fristablauf)

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8
Q

Allgemeine Voraussetzungen der Verrechnung

A
  • Gleicher Rechtsträger für Forderung & Gegenforderung
  • Gleichartigkeit der Forderungen
  • Fälligkeit der Forderung des Verrechneten, Erfüllbarkeit der Forderung des Verrechnungsgebers
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9
Q

Änderung verwaltungsrechtlicher Rechte und Pflichten

A

-Begründung durch Rechtsssatz

-Begründung durch Verfügung
(Änderung vor Eintritt der formellen Rechtskraft möglich. Änderung nach Eintritt der formellen Rechtskraft, bei ursprünglicher oder nachträglichen Unmöglichkeit möglich)

-Begründung durch Vertrag

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10
Q

Begründung durch Rechtssatz

A

i.d.R. Änderung bei Änderung des Rechtssatzes. Ausnahme: Übergangsregelung wegen Vertrauensschutz/Verhältnismässigkeit.

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11
Q

Begründung durch Verfügung

A

Änderung vor Eintritt der formellen Rechtskraft möglich.

Änderung nach Eintritt der formellen Rechtskraft, bei ursprünglicher oder nachträglichen Unmöglichkeit möglich.

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12
Q

Begründung durch Vertrag

A

Änderung möglich bei Verstoss des Vertrags gegen zwingendes öff Recht oder bei stark geänderten Verhältnissen seit Vertragsabschluss.

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13
Q

Übertragung verwaltungsrechtlichen Rechte und Pflichten; Stellvertretung

A

Nicht übertragbar & keine Stellvertretung: Höchstpersönliche Rechte und Pflichten

Beschränkt übertragbar & Stellvertretung zulässig: Bewilligungen und Konzessionen

Vermögensrechtliche Ansprüche und Pflichten : Frei oder zum Teil zwangsweise übertragbar & Stellvertretung zulässig

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