Fehlerhafte Verfügung Flashcards
Voraussetzungen der Änderung einer Verfügung
Fehlerhaft ist eine Verfügung, wenn sie inhaltlich rechtswidrig ist oder in Bezug auf ihr Zustandekommen, d.h. die Zuständigkeit und das Verfahren bei ihrer Entstehung, oder in Bezug auf ihre Form Rechtsnormen verletzt.
Kann ursprünglich oder nachträglich fehlerhaft sein.
Abwägung zwischen richtiger Rechtsanwendung und Vertrauensschutz.
Mögliche Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit einer Verfügung
-Anfechtbarkeit
-Nichtigkeit
-Widerrufbarkeit
-Kein Eintritt der Rechtskraft
Staats- oder Beamtenhaftung
Formelle Rechtskraft
Verbindliche Durchsetzbarkeit
- Ausdrücklicher Rechtsmittelverzicht
- Ungenutzter Ablauf der Rechtsmittelfrist
- Kein Rechtsmittel möglich bzw. Entscheid der letzten Instanz
–> Keine Anfechtung mehr möglich
Materielle Rechtskraft
- Formelle Rechtskraft als Voraussetzung
- BEsondere Gründe, die gegen die Widerrufbarkeit der Verfügung (d.h. für die Bindung der Verwaltung) sprechen
–> Keine Änderung der Verfügung mehr möglich
Anfechtung der fehlerhaften Verfügung durch Betroffene
Bei ursprünglicher Fehlerhaftigkeit ist innert Frist die Einsprache oder die Beschwerde (Rekurs) möglich und später noch das Revisionsbegehren oder das Wiedererwägungsgesuch.
Bei nachträglichen Fehlerhaftigkeit besteht die Möglichkeit des Wiedererwägungsgesuchs.
Widerruf der fehlerhaften Verfügung durch Behörde
Bei ursprünglichen oder nachträglichen Fehlerhaftigkeit möglich.
Nichtbeachtung der fehlerhaften Verfügung durch Private und Behörden
Nichtigkeit bei schwerwiegender ursprünglicher Fehlerhaftigkeit.
Voraussetzung der Nichtigkeit einer Verfügung
- Besonders schwerer Mangel
- Mangel offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar
- Keine Gefährdung der Rechtssicherheit
–> Nichtigkeit ex tunc
Nichtigkeitsgründe
- Schwerwiegende Zuständigkeitfehler (i.d.R. nur bei sachlicher)
- Schwerwiegende Verfahrensfehler
- Schwerwiegende Form- oder Eröffnungsfehler
- Schwerwiegende inhaltliche Mängel
Rechtsmittel
- Förmlich
- Ausführlich gesetzlich geregelt
- Pflicht zur Behandlung
zB. Einsprache, Rekurs, Beschwerde
Beschwerde und Rekurs
Förmliche und ordentliche (im normalen Verfahrensablauf vorgesehen) Rechtsmittel, die auf Abänderung oder Aufhebung einer Verfügung zielen.
Beschwerdeobjekt einer Beschwerde
Verfügung oder u.U. eine Verweigerung oder Verzögerung einer Verfügung sowie ev. Genehmigung generell abstrakter Erlasse.
Beschwerdeinstanz
Verwaltungsintern: hierarchisch übergeordnete Behörde, Aufsichtsbehörde
Verwaltungsextern: Kt. Gerichte oder Gerichte des Bundes
Beschwerdegründe
Je nach Kognition der angerufenen Instanz: Sachverhalts- Rechts- und Ermessensfehler
Beschwerdelegitimation
Betriffensein und schutzwürdiges Interesse.
Keine Popularbeschwerde.