Geltungsbereich Flashcards
Inkrafttreten eines Erlasses
-Wirkungen eines Erlasses erst mit Inkrafttreten
-Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens durch
Gesetz- oder Verordnungsgeber
-Publikation als Voraussetzung des Inkrafttretens
Ausserkrafttreten
- befristete Erlasse
- formelle Aufhebung (contrarius actus)
- materielle Aufhebung (lex posterior)
Anwendung neuen Rechts auf gängige Verfahren
Ohne spezielle Regelung:
Recht im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheides (ev. der Gesuchseinreichung). Neues Recht nur nach Interessenabwägung: Anwendung neues Recht gewichtiger als Vertrauensschutz?
Faustregeln:
- T&G
- Verfahrensvorschriften idR sofort anwendbar
Echte Rückwirkung
Anwendung neuen Rechts auf einen SV, der sich abschliessend vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts verwirklicht hat
–> Grundsätzlich unzulässig, sofern belastend
Unechte Rückwirkung
Anwendung neuen Rechts auf einen Dauersachverhalt.
–> Grundsätzlich zulässig, Vertrauensschutz vorbehalten
Echte und belastende Rückwirkung (Voraussetzungen der Zulässigkeit)
- ausdrücklich angeordnet (Legalitätsprinzip)
- zeitlich mässig (Verhältnismässigkeit)
- triftige Gründe (öff Interesse)
- keine stossende Rechtsungleichheiten
- kein Eingriff in wohlerworbene Rechte
Vorwirkung
Unzulässigkeit der positiven Vorwirkung.
Beschränkte Zulässigkeit der negativen Vorwirkung, wenn
- ausdrückliche gesetzliche Grundlage im bestehenden Recht
- Voraussetzung für eine echte Rückwirkung erfüllt
Räumlicher Geltungsbereich
Territorialitätsprinzip mit verschiedenen Anknüpfungspunkten.