Vertragl SV- Teilzeitwohnrechte Flashcards

1
Q

Legaldef “Teilzeitwohnrechte”

A

§481I
“Verträge, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft/ zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für einen best/ zu bestimmenden Zeitraum zu Übernachatungszwecken zu nutzen

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2
Q

§481I2

A

dem Verbraucher kann das Recht eingeräumt werden zw versch Objekten aus einem Bestand von Wohngebäuden zu wählen

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3
Q

3 Formen von Timesharing Verträgen

A
  1. schuldrechtl Timesharing
    (dem Verbraucher wird ein obligatorischer Nutzungsanspr verschafft, der meist miet-/pachtrechtl Charakter hat zB §535)
  2. dingl Ausgestaltung
    (Verbraucher erwirbt ein dingl Nutzungsrecht an Immobilie zB §1008)
  3. Vereins-/ Gesellschaftsrechtl Ausgestaltungen (Nutzungsrecht wird durch die Mitgliedschaft in einem Verein vermittelt)
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4
Q

Anwendbare Vorschriften neben den Schutzvorschriften §§481ff.

A
  • richtet sich nach der Ausgestaltung des Vertrags
  • Kombination mehrere Vertragstypen
  • soweit kaufrechtl Elemente im Vordergrund dann §433ff
  • bei mietrechtl Ausgestaltung dann §535ff
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5
Q

Verbraucherschutz- Voraussetzungen

A

§§482-487

  • vorvertragl Informationspflicht (Formblatt), bei Verletzung SE aus §§280, 311I, 241II u Beginn der Widerrufspflicht wird hinausgeschoben
  • muss in der am Wohnsitz des Verbrauchers maßgebl Amtssprache abgefasst sein, sonst nichtig
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6
Q

Widerrufsrecht des Verbrauchers

A

§485
- Unternehmer ist verpflichte den Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht inkl Widerrufsfrist u Anzahlungsverbot zu informieren

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7
Q

Widerrufsfrist

A
  • richtet sich nach §355I

- 14 Tage ab Abschluss des Vertrags

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8
Q

Verbot von Anzahlungen

A

§486

Verbot an Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist Anzahlungen des Verbrauchers zu fordern od entgegenzunehmen

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9
Q

Missbrauchsfälle

A

auf Initiative des Unternehmers wird die Anwendbarkeit einer Rechtsordnung vereinbart welche dem Verbraucher einen geringeren Schutz gewährt (zB Isle of Man)
- liegt betroffene Immobilie in EU/EWR Staat so kommt trotzdem §§481ff zur Anwendung

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