Vertragl SV- Behandlungsvertrag Flashcards
1
Q
Einordnung des Behandlungsvertrags
A
§630aff
- im Regelfall: freier DV §611
- Arzt schuldet nicht den Heilerfolg sondern eine kunstgerechte mediz Behandlung
- Zustandekommen richtet sich nach §§104ff
2
Q
Pflichten des Behandelnden
A
- Behandlungspflicht §630aI
- nach den jeweiligen Zeitpunkt bestehenden allg anerkannten fachlichen Standards - Informationspflichen §630cII
- in verständlicher Weise
- auf Nachfrage auch über erkennbare Behandlungsfehler
- §630cIII Info über voraussichtl Kosten in Textform - Aufklärungspflicht §630e
- für Einwilligung der Durchführung
- ohne/ fehlerhafte Aufklärung = Einwilligung unwirksam= Körperverletzung - Dokumentation der Behandlung u Einsichtnahme des Patienten §630f
- für Gewährleistung einer ordnungsgem Behandlung
- als Nachweis für Behandlungsfehler - Schweigepflicht von Ärzten u Angehörigen anderer Heilberufe iSd §241II
3
Q
Haftung des Behandelnden- Anspr.grundlagen
A
- Verletzung der vertragl Pflichten -> SE §280I
- Schmerzensgeld §253II
- delikt Anspr §§823I, 823II, 839
- objektivierter Verschuldensmaßstab
4
Q
Einwilligung des zu Behandelnden
A
- erforderlich nach §630dI
- ohne Einwilligung PV iSd §280I = Körperverletzung
5
Q
a) Einwilligungsfähigkeit
A
- Einwilligung kein RG
- Einwilligung eines Mj nur wirksam wenn er in der Lage ist die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken
- Patientenverfügung §1901aI
6
Q
Beweislast bei Behandlungsfehler
A
- Beweislast trifft Patienten §280I1
- §630h
- bei Nichtdokumentation wird vermutet dass Behandelnde Maßnahme nicht vorgenommen hat
7
Q
Pflichten u Obliegenheiten des Patienten
A
- Hauptpflicht: Zahlung der Vergütung §630aI
- Behandelnde u Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken §630cI