Vertragl SV- 24.11. + 1.12. Flashcards
Geschäftsbesorgung
§§675ff
- gegen Entgelt
- gegenseit Vertrag
- selbst Tätigkeit wirt Art, für die urspr der Gesch.partner selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen abgenommen wurde
- zB Vermögensverwaltung
Reisevertrag
§651a
- Ziel: Verbraucherschutz
- Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen durch Reiseveranstalter
- gegens Vertrag der mind 2 Reiseleistungen beinhalten muss
- WV §631 kann ergänzt werden (Erfolg ist aber nicht geschuldet)
Reiseveranstalter
- wer dem Reisenden die Erbringung der Reiseleistug in eigener Verantwortung verspricht
- grds nicht Reisebüro, nur Vermittlung für Vertrag
- keine Vertragspartner sind einzelne Leistungsträger (nur Erfüllungsgehilfen §278, nicht Verrichtungsgehilfe)
- Klageort ist immer der Ort des Schuldners
- umfassende Info- u Nachweispflicht
Reisender
- Buchung in eigenen/ fremden Namen (SV)
- Antritt der Reise nicht erforderlich
- muss kein Verbraucher sein §13
- bei mehreren Teilnehmern ist Buchende Vertragspartner
Hauptleistungspflichten
- mangelfreie Erbringung der Reiseleistung
- Zahlung des Reisepreises
Besonderheiten des Reisevertrags
- Vorbehalt des Reiseveranstalters zu einseitigen Änderungen §651aIV, V
- Reisende kann vor Reisebeginn zurücktreten §651i
- gesetzl Ersetzungsbefugnis §651b (Änderung des Reisenden im Voraus
Reisemangel
- §651c subj Fehlerbegriff
- Abweichung der tats Beschaffenheit von vertragl geschuldeter Beschaffenheit
- auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
Fehlen einer “zugesicherten Eigenschaft”
- alle Beziehungen der Reise u der einzelnen Reiseleistungen zur Umwelt, ihrer tats, rechtl, wirt Verhältnisse, die nach Art u Dauer Einfluss auf Nutzen u Wertschätzung der Reise haben
- hier gilt eine ausdrückl od stillschweigende Erklärung für den Bestand der Eigenschaft durch den Veranstalter
Gewährleistungsrechte bei Reisevertrag
- Recht auf Abhilfe (=Nacherfüllung) §651cII1
- Beseitigung des Mangels
- Ersatzleistung (gleichwertig u zumutbar) - Mögliche Leistungsverweigerung durch Veranstalter §651cII2 bei Unverhältnismäßigkeit
- Minderung §651d
- kraft Gesetz bei erfüllten Voraussetzungen des Mangels - Kündigung §651e
- parallel zur Minderung
- nach erfolglosen Fristablauf der Abhilfe
- Anspr auf Reisepreis entfällt für Zeit in der Reise nicht mehr genutzt wurde - SE wg Nichterfüllung §651fI
- Verschulden des Veranstalters (Beweislastumkehr)
/ Ideeler Schaden §651II
- Ersatz von immateriellen Schaden in Geld
- Ausnahmevorschrift zu §253
Ausschlussfrist u Verjährung
§651g
- 1 Monat nach Ende der Reise geltend zu machen
- Verjährung nach 2 Jahren
Schema: SE-Anspr des Reisenden gem §651f
- SV
- Mangel nach §651c
- Abhilfeverlangen/ Mängelanzeige
- Erforderlichkeit (str) BGH (+), Literatur (-) - Vertreten müssen §651f HS2
- §276 Verschuldensvermutung
- §278 Erfüllungsgehilfe - Schaden
Schema: Entschädigung wg nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit §651fII
- SV
- Reisemangel bzw PV
- Vertreten müssen (?)
- Erhebliche Beeinträchtigung
- welcher Bewertungsmaßstab?
a) besondere Gewichtung auf Fehler (Berücksichtigung der Reiseart, -zweck, Gebiet, Art, Umfang, Mangel)
b) 50%-Methode (fiktiver Minderungsbetrag, bezieht sich auf einzelnen Tag, nicht die gesamte Reise)
RF: Entschädigung (kein bezifferter Schaden wie beim SE vorhanden) in Geld
Haftungsbeschränkung
- 3facher Reisepreis als Obergrenze (außer Personenschaden)
- Kündigung wg höherer Gewalt §651j möglich
Maklervertrag allgemein
§652ff
- Vermittlung eines Vertrags
- EINSEITIG verpflichtender Vertrag (einseitige Vermittlungsleistung)
- Makler ist nicht verpflichtet für Auftraggeber tätig zu werden od Erfolg herbeizuführen
- trägt Risiko dass Vertrag nicht zustande kommt
Pflichten des Auftraggebers (Maklervertrag)
- Zahlung der Provision (Mäklerlohn)
- bei Zustandekommen des Vertrags
- mit einem Dritten
- Nachweis/ Vermittlung des Maklers mind mitursächlich (kausal) für Vertragsschluss
- Aufwendungsersatz nur bei Vereinbarung zu verrichten
Pflichten des Maklers
- keine Tätigkeitspflicht
- Wahrung der Interessen des Auftraggebers §242
- Aufklärungs- u Beratungspflicht (bei Unwahrheiten keine Provision)
Sonderfälle des Maklervertrags
- Darlehensvermittlung
- Heiratsvermittlung
- Wohnungsvermittlung
Auslobung allgemein
§657
- einseitiges RG mit NICHT empfangsbed WE (=Kein Vertrag) ~an Unbekannt gerichtet
- WE= öffentl Bekanntmachung
- Regelungen über RG anwendbar §104ff
Voraussetzungen der Auslobung §657
- öffentl Bekanntmachung einer Belohnung (an Unbekannt)
- Herbeiführung des Erfolgs dann Auszahlung
Widerruf der Auslobung
- bis zur Vornahme frei widerruflich
- Bekanntmachung des Widerrufs auf gleiche Weise wie Auslobung
Verwahrung allgemein
§688ff
- Spezialfall der Gesch.besorgung
- Aufbewahrung einer bewegl Sache für Hinterleger
- Dauerschuldverhältnis
a) unentgeltlich: unvollkommen zweiseitiger Vertrag
! Abgrenzung zu Gefälligkeit
b) entgeltlich: gegenseitiger Vertrag
Pflichten des Verwahrers
- Verwahrungspflicht (Obhutspflicht) in eigener Verantwortung
- Rückgabepflicht (jederzeit am Ort der Verwahrung)
- Rücksicht- u Schutzpflichten §241II
- Infopflicht bei Veränderungen §692
RF bei Verletzung der Verwahrungspflichten
- bei Unmöglichkeit der Rückgabe: SE
- Haftungsprivilegierung bei Unentgeltlichkeit §690
Pflichten des Hinterlegers
- Vergütung u Aufwendungsersatz
- Rücknahmepflicht §696
- SE §694 bei Schäden des Verwahrers die durch Sache hervorgehen u nicht bekannt gegeben werden