Vertragl SV- 24.11. + 1.12. Flashcards
1
Q
Geschäftsbesorgung
A
§§675ff
- gegen Entgelt
- gegenseit Vertrag
- selbst Tätigkeit wirt Art, für die urspr der Gesch.partner selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen abgenommen wurde
- zB Vermögensverwaltung
2
Q
Reisevertrag
A
§651a
- Ziel: Verbraucherschutz
- Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen durch Reiseveranstalter
- gegens Vertrag der mind 2 Reiseleistungen beinhalten muss
- WV §631 kann ergänzt werden (Erfolg ist aber nicht geschuldet)
3
Q
Reiseveranstalter
A
- wer dem Reisenden die Erbringung der Reiseleistug in eigener Verantwortung verspricht
- grds nicht Reisebüro, nur Vermittlung für Vertrag
- keine Vertragspartner sind einzelne Leistungsträger (nur Erfüllungsgehilfen §278, nicht Verrichtungsgehilfe)
- Klageort ist immer der Ort des Schuldners
- umfassende Info- u Nachweispflicht
4
Q
Reisender
A
- Buchung in eigenen/ fremden Namen (SV)
- Antritt der Reise nicht erforderlich
- muss kein Verbraucher sein §13
- bei mehreren Teilnehmern ist Buchende Vertragspartner
5
Q
Hauptleistungspflichten
A
- mangelfreie Erbringung der Reiseleistung
- Zahlung des Reisepreises
6
Q
Besonderheiten des Reisevertrags
A
- Vorbehalt des Reiseveranstalters zu einseitigen Änderungen §651aIV, V
- Reisende kann vor Reisebeginn zurücktreten §651i
- gesetzl Ersetzungsbefugnis §651b (Änderung des Reisenden im Voraus
7
Q
Reisemangel
A
- §651c subj Fehlerbegriff
- Abweichung der tats Beschaffenheit von vertragl geschuldeter Beschaffenheit
- auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
8
Q
Fehlen einer “zugesicherten Eigenschaft”
A
- alle Beziehungen der Reise u der einzelnen Reiseleistungen zur Umwelt, ihrer tats, rechtl, wirt Verhältnisse, die nach Art u Dauer Einfluss auf Nutzen u Wertschätzung der Reise haben
- hier gilt eine ausdrückl od stillschweigende Erklärung für den Bestand der Eigenschaft durch den Veranstalter
9
Q
Gewährleistungsrechte bei Reisevertrag
A
- Recht auf Abhilfe (=Nacherfüllung) §651cII1
- Beseitigung des Mangels
- Ersatzleistung (gleichwertig u zumutbar) - Mögliche Leistungsverweigerung durch Veranstalter §651cII2 bei Unverhältnismäßigkeit
- Minderung §651d
- kraft Gesetz bei erfüllten Voraussetzungen des Mangels - Kündigung §651e
- parallel zur Minderung
- nach erfolglosen Fristablauf der Abhilfe
- Anspr auf Reisepreis entfällt für Zeit in der Reise nicht mehr genutzt wurde - SE wg Nichterfüllung §651fI
- Verschulden des Veranstalters (Beweislastumkehr)
/ Ideeler Schaden §651II
- Ersatz von immateriellen Schaden in Geld
- Ausnahmevorschrift zu §253
10
Q
Ausschlussfrist u Verjährung
A
§651g
- 1 Monat nach Ende der Reise geltend zu machen
- Verjährung nach 2 Jahren
11
Q
Schema: SE-Anspr des Reisenden gem §651f
A
- SV
- Mangel nach §651c
- Abhilfeverlangen/ Mängelanzeige
- Erforderlichkeit (str) BGH (+), Literatur (-) - Vertreten müssen §651f HS2
- §276 Verschuldensvermutung
- §278 Erfüllungsgehilfe - Schaden
11
Q
Schema: Entschädigung wg nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit §651fII
A
- SV
- Reisemangel bzw PV
- Vertreten müssen (?)
- Erhebliche Beeinträchtigung
- welcher Bewertungsmaßstab?
a) besondere Gewichtung auf Fehler (Berücksichtigung der Reiseart, -zweck, Gebiet, Art, Umfang, Mangel)
b) 50%-Methode (fiktiver Minderungsbetrag, bezieht sich auf einzelnen Tag, nicht die gesamte Reise)
RF: Entschädigung (kein bezifferter Schaden wie beim SE vorhanden) in Geld
12
Q
Haftungsbeschränkung
A
- 3facher Reisepreis als Obergrenze (außer Personenschaden)
- Kündigung wg höherer Gewalt §651j möglich
13
Q
Maklervertrag allgemein
A
§652ff
- Vermittlung eines Vertrags
- EINSEITIG verpflichtender Vertrag (einseitige Vermittlungsleistung)
- Makler ist nicht verpflichtet für Auftraggeber tätig zu werden od Erfolg herbeizuführen
- trägt Risiko dass Vertrag nicht zustande kommt
14
Q
Pflichten des Auftraggebers (Maklervertrag)
A
- Zahlung der Provision (Mäklerlohn)
- bei Zustandekommen des Vertrags
- mit einem Dritten
- Nachweis/ Vermittlung des Maklers mind mitursächlich (kausal) für Vertragsschluss
- Aufwendungsersatz nur bei Vereinbarung zu verrichten