Vertragl SV- Tausch Flashcards

1
Q

Merkmale Tausch

A
  • §480
  • gegenseitiger Vertrag, in dem sich jede Partei zur Leistung einer Sache im Austausch gegen eine andere Sache verpflichtet
  • keine Partei muss eine Geldleistung erbringen
  • ABER: Vorschriften über KV finden entsprechend Anwendung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Sachmangel bei Tausch

A
  • richtet sich nach §§434ff.
  • Recht auf Nacherfüllung §§480,437 Nr.1, 439
  • Rücktritt, Minderung u SE können erst nach dem erfolglosen Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung geltend gemacht werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Tausch- Minderung

A
  • Ausgleichsanspruch in Geld
  • §441III
    Formel: Wert mit Mangel x vereinbarter KP / Wert ohne Mangel
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Nachträgl Eintritt von Unmöglichkeit (Tausch vereinbart, Sache danach kaputt): Besteht für andere Partei noch Anspr auf Abnahme?

A

§§480, 433 II
I. Anspr entst
1. Wirks Tauschvertrag §§480, 433

II. Anspr untergegangen

  1. Nachträgl Befreiung der Leistungspflicht §275 I/ 326 I 1
    - Lieferung der anderen Sache zwar noch möglich, sodass Abnahmeanspr fortbestünde
    - aber Anspr auf Übergabe u Übereignung der kaputte Sache ist untergegangen
    - Belieferungsanspruch steht mit dem Abnahmeanspr der anderen Partei synallagmatisch im Gegenseitigkeitsverhältnis des §326 I 1 -> Anspr deshalb erloschen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Nachträgl Eintritt von Unmöglichkeit (Tausch vereinbart, Sache danach kaputt): Kann andere Partei, die kaputte Sache eintauschen wollte, SE verlangen?

A

§§280 I, III, 283

  1. Wirks SV
  2. nachträgl Befreiung der Leistungspflicht §§275 I-III
  3. Pflichtverletzung
  4. Vertretenmüssen
  5. Umfang SE statt der Leistung
    - im Wege der Differenzmethode kein Schaden wenn auszutauschende Sache gleichen Wert hatten (weil der andere seine Sache ja behält)
    - Surrogationsmethode (SE der Sache Zug um Zug gg Übereignung u Übergabe der anderen Sache) (Str.!)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Unmögl.keit der Leistung:

Wie ist der Schaden des Gläubigers bei ggs Verträgen zu berechnen : Differenztheorie (unstr)

A
  • SE tritt an die Stelle von Leistung u Gegenleistung
  • Gläubiger ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet §326 I
  • ersatzfähiger Schaden besteht in Differenz zw Leistung u Ggleistung
  • auch dann anwendbar, wenn Gläubiger des SE-Anspr Gegenleistung schon erbracht hat: er kann zurücktreten u erbrachte Gegenleistung nach §346 zurückverlangen u gleichzeitig SE geltend machen §325
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Unmögl.keit der Leistung:

Wie ist der Schaden des Gläubigers bei ggs Verträgen zu berechnen : Surrogationstheorie

A
  • fragl ist ob Gläubiger seinen Schaden wahlweise berechnen kann
  • dann erbringt er weiterhin Gegenleistung u verlangt SE wegen der ges ausgebliebenen Gegenleistung (wenn er zB seine Gegenleistung loswerden will)

(-) §326 I: Schuldner der unmögl gewordene Leistung verliert Anspr auf Gegenleistung
(+) §326 I: Regelung nimmt Gläubiger aber nicht das Recht, die Gegenleistung doch zu erbringen, wenn er sie erbringen möchte (zB Tausch Pferd (3000€) gg Auto (2000€), Gläubiger kann Auto auch bei Tod trotzdem liefern u Wert iHv 3000€ verlangen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly