Ü1 Tugendethik Flashcards
Welche Tugendkategorien unterscheidet Aristoteles? Nennen Sie
Beispiele für jede Kategorie. Erläutern Sie das Konzept der Mitte anhand
eines selbst gewählten Beispiels.
(1) Charaktertugenden oder ethische Tugenden werden von dem eher
vernunftwidrigen, aber dem der Vernunft zugänglichen Seelenvermögen
hervorgebracht. Das sind erworbene Charaktereigenschaften, die praxisbezogen
und durch Gewöhnung (wiederkehrende praktische Übung) entstanden sind und
damit verlässlich und stabil sind. Die moralisch richtigen emotionalen
Reaktionen werden zur zweiten Natur (heute würde man sagen, es geht um
„emotionale Intelligenz“). Beispiele: Tapferkeit, Großzügigkeit Besonnenheit,
Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit, Mäßigung.
(2) Verstandestugenden werden von dem an sich vernünftigen Seelenvermögen
hervorgebracht, über den Tiere nach Aristoteles nicht verfügen. Diese können
durch Nachdenken, Lehre und Erfahrung erlernt und eingesetzt werden.
Beispiele: Weisheit, Künste und praktische Klugheit.
Eine moralisch wünschenswerte Charaktertugend vermeidet in der Regel
Extreme von bestimmten Charaktereigenschaften, das ist die Lehre von der
Mitte.
Wie begründet Aristoteles die konkreten Tugendnennungen bzw. wie
leitet er sie her?
Die Einteilung der Tugenden leitet Aristoteles aus seiner Seelentheorie her:
Aus dem sinnlich-begehrende Vermögen der Seele werden die Charaktertugenden
entwickelt.
Aus dem denkend- vernünftigen Vermögen der Seele werden die Verstandestugenden
entwickelt.
Die konkrete Tugendliste kommt offensichtlich aus dem damaligen
gesellschaftlichen Moralkodex für männliche griechische Bürger
Wie wird man nach Aristoteles ein tugendhafter Mensch?
Tugenden sind erworbene, lobenswerte, positive Charaktereigenschaften.
Tugenden werden anerzogen und bedürfen einer langen Phase der Übung, des
Lernens, der Gewöhnung, des Nachdenkens und der Erfahrung bis sie
verinnerlicht sind. Es geht also um die Erziehung des Individuums in der
staatlichen Gemeinschaft.
Handelt es sich um die Begründung einer Individualmoral oder eines
gesellschaftlichen Moralkodexes? Begründen Sie Ihre Antwort.
-Da es um die Erziehung des Individuums in der staatlichen Gemeinschaft geht,
steht der gesellschaftliche Moralkodex im Vordergrund.
- den politischen
Versammlungen zur Diskussion gestellt werden und dab
Da nach Aristoteles der Mensch ein Gemeinschaftswesen ist, sah er allerdings
keinen Widerspruch bzw. Zielkonflikt zwischen Individual- und Sozialmoral.
Eine individuell tugendhafte Handlung, die gerecht, besonnen, aufrichtig, tapfer,
großzügig, freundlich usw. ist, konnte seiner Ansicht nach der Gemeinschaft
nicht schaden, sondern im Gegenteil, ihr nur „zu Gute“ kommen kann. Insofern
stellt sich die Unterscheidung zwischen Individualmoral und gesellschaftlichem
Moralkodex bei Aristoteles nicht.
Wie ist Glückseligkeit nach Aristoteles definiert und welcher
Zusammenhang besteht zwischen Glückseligkeit und Tugend?
Glückseligkeit ist bei Aristoteles definiert als die vernünftige Tätigkeit der Seele
gemäß der vollkommenen Tugend.
Glück und Moral sind auf diese Weise gekoppelt bzw. positiv korreliert: Ein
glücklicher Mensch ist tendenziell ein moralischer Mensch und ein moralischer
Mensch ist tendenziell ein glücklicher Mensch. Da es um Tendenzaussagen
geht, gesteht Aristoteles Ausnahmen zu.
Hinweis: Für Aristoteles‘ und auch Nussbaums Theorie gilt diese positive
Korrelation von Glück und Moral. Im Allgemeinen ist das Kriterium der Ethik
allerdings die Moral und nicht das Glück
Wählen Sie eine Grundbefähigung aus und zeigen Sie anhand eines Beispiels
(das nicht in der Vorlesung genannt wurde), wie diese Grundbefähigung
individuell und institutionell normativ erreicht werden könnte. Zeigen
Sie auch, dass die institutionelle Umsetzung kulturell variieren kann.
Zu 2. „sich guter Gesundheit zu erfreuen“
Dies kann in Europa bedeuten, krankenversichert zu sein, Zugang zu Ärzten,
Krankenhäusern und Apotheken zu haben, also auch sich eine
Krankenversicherung oder Operationen, Medikamente finanziell leisten zu
können.
Bei indigenen Völkern kann das bedeuten, dass man von einer Behandlung
durch den Medizinmann oder die Medizinfrau nicht ausgeschlossen wird.