Ü 3 Kant Flashcards

1
Q

Was ist nach Kant das höchste „Gut“?

A

Das höchste Gut nach Kant ist der Gute Wille. Der Gute Wille ist das höchste Gut, weil es das einzige Gut ist, was an sich und ohne Einschränkung gut ist. Alle anderen Güter, wie Glückseligkeit, Reichtum und sogar die Vernunft (bei einem Missbrauch derselben) können auch mit unmoralischem Verhalten einhergehen. Bei einer Handlung, die sich an dem Guten Willen orientiert, ist dies per Definition ausgeschlossen.
Da Glückseligkeit nach Aristoteles nur durch vernünftige Handlungen und Tugend erreicht wird, kann sie per Definition nicht zu moralisch schlechten Handlungen eingesetzt werden. Aristoteles formuliert es zwar nicht so, dass ein glückseliger Mensch immer ein Mensch guten Willens ist, aber ein glückseliger Mensch ist zumindest – in der Norm –immer ein tugendhafter Mensch.
Die moralische Entscheidung orientiert sich an dem Guten Willen, der durch den bestmöglichen Einsatz der Vernunft hervorgebracht wird, denn die erste und unbedingte Absicht der Vernunft ist das Hervorbringen des Guten Willens. (Andere Absichten der Vernunft, wie das Hervorbringen von Glückseligkeit, erfüllt nach Kant die Vernunft nur unvollständig.)
Kants Ethik ist daher eine Vernunftethik in dem Sinne, dass wenn wir unsere Vernunft bestmöglich gebrauchen, diese uns direkt mit unserem Guten Willen verbindet und wir dann moralisch handeln.

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2
Q

Wie begründet Kant, dass (1) das zu erwartende Ergebnis, Erfahrungen und (2) alle Formen von „Neigungen“ (u.a. Vorlieben, Gefühle, Sympathien) in moralischen Fragen keine Rolle spielen sollen?

A

Eine Handlung aus Vernunft schließt nach Kant ausdrücklich eine Handlung anhand des Ergebnisses, der Erfahrung oder der Gefühle aus.
Zu (1): Eine im besten Sinne vernünftige Entscheidung lässt sich nicht von potentiellen Ergebnissen leiten, der Zweck kann nach Kant niemals die Mittel „heiligen“. Eine Handlung, die durch den Guten Willen motiviert ist, ist nur durch das Wollen gut, nicht durch das, was der Gute Wille bewirken soll oder tatsächlich bewirkt. Das sich konkret einstellende Ergebnis ist also in jeder Hinsicht irrelevant.
Kant begründet das so: Moralisch gute Handlungen können zu guten und schlechten Ergebnissen bzw. Erfahrungen (für mich und/oder andere) führen, genauso wie moralisch schlechte Handlungen zu guten und schlechten Ergebnissen bzw. Erfahrungen (für mich und/oder andere) führen können. Es gibt demnach keine eindeutige Kausalität.
Im diesem Sinne ist Kants Ethik auch eine Ethik a priori, d.h. der Erfahrung vorgelagert ist. Als Mensch kann ich auch ohne jegliche Erfahrung, allein durch an der Vernunft und dem Guten Willen orientiertes Nachdenken herausfinden, was moralisch richtig ist. Das geschieht konkret mit dem Kategorischen Imperativ.
Erfahrungen können auch individuell unterschiedlich und zufällig sein, so dass jeder eine andere Vorstellung von Moral hat. Das kann dann aber nicht Grundlage eines allgemeinen Moralprinzips sein.
Zu (2): Nach Kant ist eine echte moralische Handlung auch nicht durch Gefühle, Sympathie oder Liebe (er nennt dies alles „Neigungen“) motiviert. Denn wie kann es z.B. richtig sein, einem Menschen, den ich sehr mag, zu helfen und einem anderen, der in genau der gleichen Situation ist, und den ich nicht mag, nicht zu helfen? Es besteht die Gefahr primär aus Egoismus zu helfen, weil man z.B. gemocht werden will.
Außerdem sind nach Kant Gefühle subjektiv und können deshalb auch nicht Grundlage eines allgemeinen Moralprinzips sein. Bei einer Orientierung der Moral an Gefühlen, würde jeder seine individuelle Moral aufstellen. Bei der Orientierung an der Vernunft hingegen kämen letztlich alle zu den gleichen Moralvorstellungen, weil es nach Kant nur eine Vernunft gibt

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3
Q

Worin besteht der Unterschied zwischen einer „pflichtmäßigen“ Handlung und einer Handlung „aus Pflicht“? Wieso ist Handeln „aus Pflicht“ kein Zwang?

A

„Pflichtmäßige“ (manchmal auch „pflichtgemäße“ genannte) Handlungen sind jene, die man tun darf und soll, weil die Gemeinschaft es so vorschreibt, entweder als Gesetz oder in Form des informellen sozialen Moralkodexes. Diese Handlungen sind nach Kant keine echten moralischen Handlungen, denn im Sinne der Aufklärung geht es darum, dass sich die Menschen aus Unmündigkeit und Unterordnung, d.h. Fremdbestimmung, befreien und zu einem selbstbestimmten, autonomen Wesen werden. Eine Handlung „aus Pflicht“ entsteht aus der individuellen Achtung vor dem moralischen Gesetz, also jenen Grundsätzen in der Ideenwelt, die gelten würden, wenn alle Menschen sich – also auch ich mich – von dem Guten Willen leiten lasse/n. Nur eine Handlung „aus Pflicht“ ist nach Kant eine echte moralische Handlung. Auch wenn Pflicht sich wie Zwang anhört, ist es das nach Kant nicht der Fall, da jeder Mensch völlig frei ist in seinen moralischen Entscheidungen. Daher kann jeder Mensch „aus Pflicht“ nur aus eigenem Antrieb handeln. Eine echte moralische Entscheidung setzt nach Kant immer Freiheit voraus. Wenn das Individuum sich für eine Orientierung an dem Guten Willen entschieden hat, dann ist es der eigene Wunsch, aus Pflicht zu handeln, sonst natürlich nicht.

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4
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem hypothetischem Imperativ und einem kategorischen Imperativ?

A

Hypothetische Imperative sind Handlungsanweisungen, die abhängig sind von ihren „wenn“-Bedingungen. Sie beruhen auf individuellen Zielen, Absichten, Interessen und Neigungen:
• „Wenn ich eine gute Betriebswirtin werden will, dann studiere ich 6 Stunden am Tag.“ Dies ist ein hypothetischer Imperativ, denn er gilt nur, wenn ich eine gute Betriebswirtin werden will.
• „Wenn ich glücklich werden will, sollte ich 100.000 € sparen.“ Das ist dann meine Vorstellung von Glück. Jeder kann eine andere Vorstellung haben, daher ist das Gebot nur hypothetisch.
D.h. Menschen können sich hinsichtlich ihrer Neigungen, Interessen, Wünsche, Glücksvorstellungen unterscheiden, daher gibt es unterschiedliche hypothetische Imperative.

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5
Q

Wann sind nach Kant Menschen frei:

A

In einer Hinsicht gleichen sich die Menschen: Sie haben z.B. Hunger und Durst, d.h. sie unterliegen bestimmten „Naturgesetzen“, die sie allerdings nicht frei gewählt haben. Ich muss etwas trinken, weil ich Durst habe und sonst nicht überlebe. Durst habe ich nicht frei gewählt. Allerdings habe ich nach Kant auch nicht frei gewählt, Schokoeis lieber zu mögen als Vanilleeis. Es sieht nach Wahlfreiheit aus, aber eigentlich versuche ich bei der Konsumentscheidung für eine Eissorte nur herauszufinden, welche Wahl meinen Vorlieben oder meiner Lust oder meiner Freude mehr entgegen kommt. Weil ich mir nach Kant meine Vorliebe für Schokoeis nicht ausgesucht habe, handle ich dann aber nicht frei. Ökonomen hingegen würden sagen, ich verfüge über Konsumentensouveränität, weil ich die Wahlmöglichkeit unter verschiedenen Eissorten habe, d.h. gemäß meinen Neigungen (ökonomisch: „Präferenzen“) eine Konsumentscheidung treffen kann, und diese Konsumentensouveränität wäre als eine Form von Freiheit zu verstehen. Der Kantische Freiheitsbegriff und der ökonomische Freiheitsbegriff sind hier also konträr.
Kant geht in dieser Hinsicht aber noch einen Schritt weiter. Er sagt, wenn ich mich z.B. entschieden habe, Mathematik zu studieren, weil ich so viel Freude daran habe und/oder talentiert bin, dann handle ich nicht frei, weil ich mir meine Vorliebe und/oder mein Talent für Mathematik nicht ausgesucht habe. Wenn ich hingegen Mathematik studiere, um meinen Eltern und Freunden zu imponieren, dann bin ich auch nicht frei. Wenn ich es mache, um reich zu werden, mache ich es meiner Vorliebe wegen reich zu werden, die z.B. anerzogen oder kulturell bestimmt ist. In jedem dieser Fälle bin ich fremdbestimmt („heteronom“). Ich handle zugunsten von Zwecken, die mir äußerlich sind. Als Mensch unterscheide ich mich dann in dieser Hinsicht eigentlich nicht von einer Billardkugel (einer Sache).
Eigentlich kann ich nach Kant nur in einer Hinsicht frei sein, nämlich wenn ich mir selbst einen Zweck gebe und nicht dem Diktat der Natur(gesetze), der Gene, der Freunde, der Eltern der Kultur oder der gesellschaftlichen Übereinkunft folge. Ich wähle den Zweck als solches (im Gegensatz zu: ich wähle die Mittel für mir von außen vorgegebenen Zwecken). Den Zweck also solches zu wählen ist eine Entscheidung, die nur Menschen treffen können, nicht Billardkugeln. Diese Fähigkeit des Menschen selbstbestimmt zu handeln, gibt dem Menschen seine Würde (Unterschied von Menschen und Sachen). Wir sind nach Kant dann frei, wenn wir uns ein „Gesetz“ geben, das aus der Vernunft kommt, das „moralische Gesetz“. Freie Entscheidungen nach Kant bedeuten also gerade, dass ich in der Lage bin, unabhängig von meinen Neigungen, Wünschen, Interessen etc. zu entscheiden.
Daher fallen nach Kant Pflicht und Selbstbestimmung zusammen, und ohne Selbstbestimmung kann es keine echte moralische Verantwortung geben.

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6
Q

Aufstellung Maxime

A
  1. formuliere Maxime, einen individuellen Grundsatz des Handelns
  2. verallgemeinere Maxime zu allgemeinen Gesetz
  3. Überprüfung Im Sinne der Vernunft an folgenden Fragen:
    - Kann ich es als allgemeines Gesetz bzw. Naturgesetz für die gesamte Menschheit ohne logischen Widerspruch denken?
    - Kann ich es als allgemeines Gesetz bzw. Naturgesetz für die gesamte Menschheit wollen?
    - Benutze ich mich selbst und/oder andere nur als Mittel für einen Zweck oder sehe ich mich und/oder andere immer auch als Zweck, nie nur als Mittel? Beachte ich meine Menschenwürde und die der anderen?
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