Institutionenethik Flashcards

1
Q

was sind Institutionen

A

Nationale Gesetze, Satzungen, Richtlinien
• Internationale Gesetze und Vereinbarungen
• Verbindliche Regeln (mit und ohne Kontrolle und Sanktionen)
• Anreizsysteme (Moralisch falsches Handeln wird sanktioniert und moralisch richtiges Handeln wird begünstigt).
• Steuersysteme
• Soziale Sicherungssysteme
• Anreizsysteme

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2
Q

Formen institutionenethischer Eingriffe des Staates

A
  • Aufklärung Bildung (was kommt in Biomülltonne)
  • Moralische Appelle (Nahrungsmittel wegwerfen) Kontaktbeschränkung corona
  • Nudges (Organspende nach Tod außer bewusst dagegen)
  • (finanzielle Anreize) Bezahlung Blutspende
  • Gesetze: Verhaltens ge- und verböte: verbot 100 Watt Glühbirne, Diesel auto verbot
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3
Q

pro con instutuionelle Anreize

A
    • Strafzettel
    • Blutspenden Bereitschaft sank nach Zahlung
  • Zuspätkommen Kindergarten –> Insitutionenthik sollt mehr sein als Regulierung und Anreizsteuerung nach dem Menschenbild des Homo Oeconomicus
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4
Q

Begründungen für institutionenethische Maßnahmen

A
    1. Versagen der Individual- und Unternehmensmoral 2.2. Effektivität bei sozialen Dilemmata
    1. Gerechtigkeit
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5
Q

Versagen der Individual- und Unternehmensmoral

A

Individuen verhalten sich nicht moralisch,
z.B. keine Müllvermeidung, kein Fair-Trade Konsum, kein ökologischer Konsum, CO2-lastige
Mobilitätsformen
• Unternehmen im Inland und aufgrund der weltweiten Wertschöpfungs- und Lieferketten im Ausland verletzen häufig grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt.
Bisher wird dies billigend in Kauf genommen, weswegen die Unternehmen von den Betroffenen für Schäden nicht belangt werden können

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6
Q

Soziales Dilemma (im Konsum)

–> fazit

A

bsp: Verbesserung lsuftkonsum : alle fahren Fahrrad maximale Wohlfahrt, ABER individuell strikt dominant wäre auto fahren

–> soziale Dilemmata können nicht immer von den beteiligten Menschen durch Individualmoral einer Minderheit gelöst werden (vor allem wenn Gruppe groß ist) (Coronakrise, Klimakrise, Überraschung)

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7
Q

Gerechtigkeit

A

Individuen und Unternehmen kann im Einzelfall sowie kurz- bis mittelfristig zugemutet werden, individuelle Nachteile durch moralisches Verhalten zu haben,
Z.B. - Ruinierung der eigenen Kleidung und Schuhe durch Leben retten (Teichbeispiel Singer) - Geringere Gewinnmarge durch Schließen eines Produktionsstandorts mit Menschenrechtsverletzungen
ABER es ist fraglich, ob es gerecht ist, wenn
• Individuen zugemutet wird, dass sie systematisch und dauerhaft gegen ihre Interessen handeln, wenn sie moralisch handeln,
z.B. halbes Nettoeinkommen das gesamte Arbeitsleben durch effektiven Altruismus.
=> kann langfristig Amoralität durch Ausbeutung und negative Erwartungsgleichgewichte erzeugen.
• Unternehmen zugemutet wird, dass sie ihren Betrieb schließen müssen, weil sie das einzige Unternehmen in der Branche sind, das sich moralisch verhält, z.B. ökologische Produktpalette.

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8
Q

Institutionen

A
  • National (lieferkettengesetz; Klimaschutz)
  • eu (klima)
    eu - Ausland (konzenverantwortungsinitiative Schweiz)
  • global governance –> weltweite Lenkungsstrukturen in Abwesenheit einer Weltregierung –> weltweite Menschenrechte sowie sozial- Umwelt- und Klimastandards
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9
Q

Menschenrechte / - würde

A

Menschenrechte erfüllen aber nicht nur die ethische Norm der Achtung der Menschenwürde, sondern auch die ethischen Normen der
• Freiheit (positive und negative Freiheitsrechte)
• Gerechtigkeit (Diskriminierungsfreiheit, Bedarfsgerechtigkeit, Fairness, u.a.)
• Nachhaltigkeit (nur mit Einschränkungen => Recht auf saubere & gesunde Umwelt)

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10
Q

1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

A

Artikel 1:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“
Artikel 2:
„Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

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11
Q

Eigenschaften von Menschenrechten:

A

1) Universeller Geltungsanspruch
Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zugeschrieben werden sollen. - für alle Menschen ohne Ausnahme (nicht partikular)
- überall auf der Welt (nicht regional)
(2) Unveräußerlichkeit:
können weder von anderen entzogen, noch freiwillig aufgegeben werden
(3) Unteilbarkeit und gegenseitige Bedingtheit (Interdependenz):
Zu den Menschenrechten gehören bürgerliche, kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Rechte. Zwischen diesen einzelnen Kategorien der Menschenrechte soll kein Unterschied in ihrer Wertigkeit bestehen, sie sollen gleichermaßen wichtig sein.

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12
Q

Menschenrechte (4)

A
  • subsistenzrechte (Leben ,Ernährung, Wasser, wohnen, gesundet,.)
  • politisch: Zugehörigkeit, Mitwirkung, Gleichheitsgebot
  • Freiheitsrechte: Folterverbot, schütz Privatleben, Meinungsfreiheit..
  • Justizrechte: annerkennung als Rechtsperson, verbot willkürlicher Verhaftung,aAnspruch auf Rechtsbehelf, Anspruch auf faires Verfahren
  • wirtschaftliche Rechte: freie Berufswahl…. arbeitsrecht
  • soziales recht: Recht auf soziale Sicherheit, schütz von ehe und Familie
  • kulturelle Rechte: Minderheitenschutz, Bildung, teilhabe am kulturellen Leben
  • weiter Menschenrechte (“der dritten Generation”: saubere, gesunde Umwelt, Entwicklung (gerechte Weltwirtschaftsordnung), Frieden
  • weitere Menschenrechtskonventionen: Anti-Rassismus, Frauenrecht, Anti-Folter, Kinderrecht, Rechte von Menschen mit Behinderungen
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13
Q

ILO Kernarbeitsnormen

A

Kernarbeitsnormen 1998 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
für alle Mitgliedstaaten der ILO
Ziel: „universelle soziale Regeln zur Begleitung der Globalisierung“
Sozialstandards, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährleisten sollen, u.a.
1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
2. Keine Zwangsarbeit, keine Sklavenarbeit
3. Keine Kinderarbeit (unter 15J.)
4. Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz, Gleichheit des Entgelts

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14
Q

Global Compact

A

Hintergrund/Motivation
Menschenrechte: Nationalstaaten sind Träger von Pflichten, ihre jeweiligen Bürger Inhaber von Rechten.
Völkerrechtliche Verantwortung multinationaler Unternehmen unklar.
BUSINESS HUMAN RGHTS (BHR) DEBATTE
• Thema Menschenrechte in CSR-Debatte unterrepräsentiert; CSR freiwillig
• BHR: Fokus auf Rechte von Betroffenen und Pflichten von Unternehmen
• Welche moralischen Pflichten sollten Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte haben?
• Welche rechtlichen Pflichten sollten Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte haben?
Vorherrschende Interpretation der Rechtslage:
Unternehmen werden zwar als partielle Völkerrechtssubjekte anerkannt.
Aber eine direkte Bindung multinationaler UN an die völkerrechtlichen Pflichten zur Achtung der Menschenrechte kann nicht abgeleitet werden.
Staaten sind nicht direkt für Verstöße nationaler Unternehmen im Ausland verantwortlich.

United Nations Global Compact (seit 1999/2000)
Multi-Stakeholder-Netzwerk
Freiwillige Vereinbarung zwischen Unternehmen sowie anderen Organisationen und der UNO => Erklärung, soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten.
Ca. 10.000 Unternehmen plus andere Organisationen (u.A. NGOs) weltweit In Deutschland: ca. 20 der DAX 30 Konzerne.

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15
Q

Global Compact - 10 Prinzipien

A

Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen …

  1. die international verkündeten Menschenrechte respektieren und ihre Einhaltung innerhalb ihrer Einflusssphäre fördern und unterstützen.
  2. sicherstellen, dass sie nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken.
  3. die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, respektieren sowie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anerkennen.
  4. alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit (Sklavenarbeit) ausschließen.
  5. an der Abschaffung von Kinderarbeit mitwirken.
  6. jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ausschließen.
  7. Im Umgang mit Umweltgefährdungen dem Vorsorgeprinzip folgen.
  8. Initiativen zur Förderung größeren Umweltbewusstseins ergreifen.
  9. die Entwicklung und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
  10. gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
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16
Q

United Nations Global Compact - Kritik

A

Keine konkrete Definition der unternehmerischen Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenwürdes sowie des Vorsorgeprinzips bei Umweltgefährdungen werden nicht definiert:
• Freiwillig, nur jährlicher Bericht
• Keine Kontrollen
• Bluewashing
• Zunächst keine Sanktionen bei Nichteinhaltung – mittlerweile Ausschluss bei sehr offensichtlichen Verstößen

17
Q

Schweizer Gesetzesinitiative: Konzernverantwortungsinitiative

A

Gesetzesvorschlag (noch nicht umgesetzt):
Alle Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz werden verpflichtet einzuhalten, auch im Ausland:
• Menschenrechte
• Internationale Umweltstandards
=> inkl. Tochtergesellschaften, abhängige Zulieferbetriebe
Unternehmen wären verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhütung und Verletzung von a. und b. zu treffen - sie haften sonst für alle Schäden nach Schweizer Recht.

18
Q

Lieferkettengesetz in Deutschland

A

In Deutschland
Unternehmen sollen rechtlich verpflichtet werden, die im In- und Ausland beschafften Vorleistungen oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Wertschöpfungskette auf
• Umweltschädigungen
• Menschenrechtsverletzungen
zurückzuverfolgen und ggf. Abhilfe zu schaffen.
Kontrollen, Sanktionen und Haftungsregeln sind bisher unklar; Gesetz noch nicht verabschiedet.
Hintergrund:
Koalitionsvertrag 2018: Bundesregierung verpflichtet sich, einer unternehmerischen Sorgfaltspflicht gesetzlich nachzukommen, sofern die Mehrheit der deutschen Großunternehmendies bis 2020 nicht freiwillig tut (=> CSR), was nicht der Fall war.
Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung => Umsetzung der formalen Menschenrechte