Sozialstaat DE Flashcards
Sozialstaat - Verfassungsgrundlagen
Art 20 GG
(1)Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2)Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus……
(3)Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung ….. gebunden. (4)…..
* * * *
Sozialstaatspostulat (Auftrag nach Art 20 GG) Sozialstaatsprinzip (kein einklagbares Recht, nur ein Postulat)
Ausgestaltung des Sozialstaats durch die Politik
Grundgesetz enthält KEINE eindeutigen sozialen Grundrechte
Bundesverfassungsgericht „akzeptiert“:
* Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen
* Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt
Bundesverfassungsgericht „akzeptiert“:
- Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen
- Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt
Soziale Sicherung - Definition
Soziale Sicherung ist die Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen, die das Ziel haben die Bürger gegen Risiken zu schützen.
Die Risiken entstehen durch
- vorübergehender oder dauerhafter Verlust von Arbeitseinkommen durch Krankheit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit
- den Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern)
- unplanmäßige Ausgaben im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Tod oder Pflegebedürftigkeit
Die Risiken entstehen durch
- vorübergehender oder dauerhafter Verlust von Arbeitseinkommen durch Krankheit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit
- den Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern)
- unplanmäßige Ausgaben im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Tod oder Pflegebedürftigkeit
Soziale Sicherung in Deutschland - Historie
- Industrialisierung im 19. Jahrhundert führte zu zunehmender sozialer Verarmung der Arbeiter
- Zunehmende gesellschaftliche Gegensätze boten politischen Sprengstoff
- Es musste gezeigt werden, dass der Staat mehr zu bieten hat als politische
Vertretung der Arbeiterschaft - politisches Ziel Reichskanzler Bismarcks:
langfristige Sicherung der Regierungsautorität gegen das sich auflehnende Proletariat
Soziale Sicherung in Deutschland
1.Fürsorgeprinzip (Existenzsicherung)
Wirtschaftliche Existenzsicherung Bedürftiger ohne individuelle Gegenleistung
- Sozialhilfe, Grundsicherung, sozialpädagogische Betreuung
- 2 Formen
Subjektförderung (direkte finanzielle Unterstützung des/r Bedürftigen)
Objektförderung (Subventionierung von Gütern, z.B. Errichtung staatlicher Pflegeheime)
2.Versorgung von Beamten (Beihilfe, Pensionen), Soldaten, Kriegsopfern
3.Sozialversicherungen
Absicherung von negativen finanziellen Folgen existentieller Risiken Gegenleistung ist die Zahlung von Beiträgen
Sozialversicherungen in Deutschland - Prinzipien
1 Versicherungspflicht
- Grundsätzlicher Versicherungszwang
2 Beitragsfinanzierung
- Umverteilung durch Abhängigkeit vom Gehalt
3 Subsidiaritätsprinzip
Verantwortung des Staates wird übertragen auf
- Individuen (Selbsthilfe vor Gemeinschaftshilfe)
- Verbände, Körperschaften (Selbstverwaltungsprinzip)
4 Umlageverfahren
- aus Beiträgen werden direkt die Leistungen gezahlt
5 Äquivalenzprinzip
- Verhältnis zwischen eingezahlten Beträgen und Leistungshöhe (Renten- und
z.T. Arbeitslosenversicherung), nicht existent in Kranken- und Pflegeversicherung (hier: Bedarfsdeckungsprinzip)
6 Solidaritätsprinzip
Risikogemeinschaft steht im Falle der Bedürftigkeit für das einzelne Mitglied ein, um
- individuelle Risiken abzusichern
- wirtschaftliche und soziale Schwächen auszugleichen
Konsequenzen
- Junge für Alt
- Reiche für Arme
- Gesunde für Kranke
- Kinderlose für Kinderreiche
Was bedeutet Soziale Gerechtigkeit?
- Umverteilung
- Begrenzung (Halbteilungsgrundsatz BVG) - Abweichung von Gleichbehandlung
- willkürliche Grenzen durch Politik
- Begrenzung der Eigenverantwortung
- Sozialisierung individueller Verantwortlichkeiten
- Unselbstständigkeit der Bürger
Realität: „Wohltaten gegen Wählerstimmen“
Sozialversicherungen
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Arbeitslosenversicherung (AV)
- Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Ausgaben für Sozialleistungen - Entwicklung
- Sozialausgaben steigen seit Jahren stark an
- Anteil der Sozialausgaben an
Wirtschaftsleistung (BIP) steigt an - Seit 2010 gute wirtschaftliche Entwicklung
und niedrige Arbeitslosigkeit → kein Anstieg des BIP-Anteils - 2020 deutlicher Anstieg des BIP-Anteils durch Corona-Pandemie
Sozialversicherungsbeiträge
Paritätisch finanzierte Sozialversicherungen (AG, AN je 50%)
2010
2014
2022
Krankenversicherung Arbeitnehmer (AN)
Arbeitgeber (AG)
14,9 % 7,9 %
7%
15,5 % 8,2 % 7,3 %
14,6 % (+X) 7,3 % 7,3 %
Pflegeversicherung
1,95 % *
2,05 % *
3,05 %*
Rentenversicherung
19,9 %
18,9 %
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,8 %
3%
2,4 %
Ausnahme: Unfallversicherung: 100% AG
Gesamtkosten 2022: davon Arbeitgeber:
Arbeitnehmer:
38,6%
19,4 % (+ Unfallversicherung) 19,4%
GKV 2022 Beitrag
14,6% +x
7,3
7,3
Pflegeversicherung 2022 Prozent
3,05
Rentenversicherung 2022
18,6%
Arbeitslosenversicherung 2022
2,4%
Sozialversicherungsbeiträge Gesamtkosten 2022
38,6%
19,4
Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland - Prognose
Prognosen gehen von weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen aus, wenn die Regierung keine entlastenden Massnahmen ergreift
Beitragsbemessungsgrenze in 2022:
58.050 € GKV
85.200 € GRV, GAV
ab diesem Jahreseinkommen steigt der Versicherungsbeitrag nicht weiter an
- Versicherungspflichtgrenze für GKV in 2022:
64.350 €
bis zu diesem Jahreseinkommen muss eine Versicherung in der GKV erfolgen
Gesetzliche Rentenversicherung
- Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht (keine
Einkommensbegrenzung) - Ausnahmen:
− Befreiung von Versicherungspflicht, wenn berufsständige Altersversorgung durchgeführt wird (Ärzte, Anwälte)
− bei Selbstständigkeit (für 3 Jahre oder wenn älter als 58 Jahre) - Höchstbeitrag:
nach Beitragsbemessungsgrenze
Rentenversicherung - Aufgaben
- Gewährung von Rente an Versicherte und Hinterbliebene
- Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
der Versicherten - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Bevölkerung (> Prävention)
- Gewährung von Altersruhegeld und Renten wg. Erwerbsminderung
Rentenversicherung - Leistungen
- Medizinische, berufsfördernde, ergänzende und sonstige Leistungen zur Rehabilitation
- Altersruhegeld
- Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
- Renten wg. Todes für Witwen/Witwer, Waisen und frühere Ehegatten
- Leistungen für die Kindererziehung
Rentenversicherung - Leistungen
- Medizinische, berufsfördernde, ergänzende und sonstige Leistungen zur Rehabilitation
- Altersruhegeld
- Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
- Renten wg. Todes für Witwen/Witwer, Waisen und frühere Ehegatten
- Leistungen für die Kindererziehung
Rentenversicherung - Ausgabenentwicklung
- Ausgaben für Renten steigen kontinuierlich
- schon lange nicht mehr durch RV-Beiträge finanziert
(steigende Steuerzuschüsse in das RV-System, 23% in 2020)
Rentenberechnung - Rentenformel
Monatliche Rentenhöhe =
Rentenpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartenfaktor
- Rentenpunkte = Anzahl Punkte aus dem gesamten Arbeitsleben
- Zugangsfaktor = Zu- oder Abschläge, wenn länger oder kürzer als normales Rentenalter gearbeitet wurde
- aktueller Rentenwert 2022 = 36,02 € (West); 35,52 € (Ost)
- Rentenartenfaktor = abhängig von Art der Rente (z.B. 0,55 bei Witwenrente)
- Rentenpunkte =
Anzahl Punkte aus dem gesamten Arbeitsleben
- Zugangsfaktor =
Zu- oder Abschläge, wenn länger oder kürzer als normales Rentenalter gearbeitet wurde
- aktueller Rentenwert 2022 =
36,02 € (West); 35,52 € (Ost)
- Rentenartenfaktor =
abhängig von Art der Rente (z.B. 0,55 bei Witwenrente)
Rentenberechnung - Beispiel
1 Rentenpunkt für 1 Jahr mittleres Einkommen
40 Jahre 37.000 € = 40 Rentenpunkte = 1.441 € Rente/Monat
40 Jahre 74.000 € = 80 Rentenpunkte = 2.882 € Rente/Monat
20 Jahre 37.000 € + 4 Erziehungsjahre für 2 Kinder = 24 Rentenpunkte = 864 € Rente/Monat
Cave: von der Rente müssen Krankenversicherung (7,3%), Pflegeversicherung (3,05%) und Steuern bezahlt werden
Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sicherstellung eines Lebensunterhaltes in Form einer Grund- und Lebenssicherung (Höhe = Hartz IV)
reicht die gesetzliche Rente nicht aus, sichert die ergänzende Grundsicherung das Existenzminimum - Voraussetzungen (auch für Hartz IV)
Bargeld, Geldanlagen < 5.000 €
Familienangehörige haben Jahreseinkommen < 100.000 €
Voraussetzungen Grundsicherung im Alter
- Voraussetzungen (auch für Hartz IV)
Bargeld, Geldanlagen < 5.000 €
Familienangehörige haben Jahreseinkommen < 100.000 €
Altersversorgung (3 Säulen)
1Gesetzliche Rentenversicherung
2 Betriebsrente
* Unternehmen schließen eine eigene zusätzliche Rentenversicherung für die Beschäftigten ab
* Beiträge werden vom AG gezahlt (teilweise mit Beteiligung durch die AN)
* Entgeltumwandlung: staatlich geförderte Betriebsrenten (steuerbefreit)
3 Private Altersvorsorge
* Riesterrente (Unterstützung durch den Staat: Steuererleichterung, Zuschuss)
* Private Altersvorsorge (verschiedene Angebote)
* alle Privaten Anlagen (Lebensversicherung, Immobilien, Wertpapiere etc.)
2 Betriebsrente
- Unternehmen schließen eine eigene zusätzliche Rentenversicherung für die Beschäftigten ab
- Beiträge werden vom AG gezahlt (teilweise mit Beteiligung durch die AN)
- Entgeltumwandlung: staatlich geförderte Betriebsrenten (steuerbefreit)
3 Private Altersvorsorge
- Riesterrente (Unterstützung durch den Staat: Steuererleichterung, Zuschuss)
- Private Altersvorsorge (verschiedene Angebote)
- alle Privaten Anlagen (Lebensversicherung, Immobilien, Wertpapiere etc.)
Unfallversicherung - Aufgaben
1* Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten
2* Heilung, Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Erleichterung
der Verletzungsfolgen
3* Arbeits- und Berufsförderung für den Verletzten/ Erkrankten
4* Entschädigung der Versicherten, Angehörigen und Hinterbliebenen durch Geldleistungen
Unfallversicherung – was ist versichert? *
Arbeitsunfall
(auch Arbeitsunfälle im Straßenverkehr, z. B. bei Taxifahrern)
* Wegeunfall
(Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück)
* Berufskrankheit
(soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt)
Aber:
psychische Erkrankungen bisher nicht anerkannt als Berufskrankheit
Unfallversicherung – Leistungen
- Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
- Heilbehandlung
- Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln
- Berufshilfe
- Verletztengeld und Verletztenrente
- Hinterbliebenenrente
Unfallversicherung – Einnahmen und Kosten
Unfallversicherung zu 100% Arbeitgeber- finanziert
* geringe Kostensteigerung
* keine Beitragssteigerungen
Unfallversicherung – Zusammenfassung
- Zunehmend besserer Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen und öffentlichen Institutionen
- seit Jahren Reduktion von Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten
- dadurch abnehmende Zahl von Rentenzahlungen
- dadurch seit Jahren nur geringe Kostensteigerungen in der DGUV
- sinkende Versicherungsbeiträge seit Jahren und damit Ausnahme unter den Sozialversicherungen
Arbeitslosenversicherung
Träger:
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Arbeitslosenversicherung
Aufgaben
1* Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
2* Zügige Besetzung offener Stellen
3* Individuelle berufliche Fähigkeiten stärken und ausbauen
4* Unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken
5* Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungsstruktur
Arbeitslosenversicherung - Leistungen
An Arbeitnehmer:
* Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I)
* Unterstützung der Beratung und Vermittlung
* Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
An Arbeitgeber:
* Zuschüsse bei Einstellungen
* finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen
* Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
* Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Reha
AV Leistungen An Arbeitnehmer:
- Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I)
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung
- Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Av Leistungen An Arbeitgeber:
1* Zuschüsse bei Einstellungen
2* finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen
3* Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
4* Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Reha
- Arbeitslosengeld I (SBG III):
- für erwerbsfähige Arbeitslose (können > 3h/Tag arbeiten)
- 60% (67% bei Kindern) des Nettolohns
- Finanzierung:Arbeitslosenversicherung
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld („Hartz IV“, SGB II):
- Für erwerbsfähige Arbeitslose (nach Arbeitslosengeld I)
- Existenzminimum
- Finanzierung:Bundeshaushalt
- Sozialgeld:
für Kinder, erwerbsunfähige Minderjährige in einer Bedarfsgemeinschaft
Sozialhilfe (SGB XII):
- Existenzsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/-unfähigkeit
- Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit, Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe bei Behinderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Parallelstruktur zu Arbeitslosengeld II, gleiche Höhe
- Finanzierung: Landkreise, kreisfreie Städte
Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- 1995 eingeführt
- Soziale Pflegeversicherung und private Pflegeversicherung
- Ziel: Zugang zu Pflegeleistungen
- Pflegeeinrichtungen sind ambulante und stationäre Dienste
- Anspruch nur nach Attest durch MDK
- SPV Zahlt nur einen Teil der Pflegekosten (Teilkaskoversicherung, Gegensatz zu GKV)
- Bis 2016 3 Pflegestufen, jetzt 5 Pflegegrade
- Vielfältige staatliche Eingriffe (Qualitätssicherung, Versorgungsvertrag mit Pflegekassen notwendig für Anbieter)
Finanzierung Pflege
- Pflegekosten sind von der zu pflegenden Person zu tragen
- Pflegeversicherung bezuschusst die Pflegekosten (ca. 50 - 70% der Kosten)
- Die Pflegeheime legen den Pflegesatz fest, daher sehr unterschiedliche Preisstrukturen abhängig von Ausstattung, Lage, Nachfrage etc.
- Eigenanteil also hoch (bei Bedürftigkeit kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden)
- ambulante Pflege hat Preisliste für 17 Leistungskomplexe (z.B. „Ganzwaschung“ 20,42 €)
Pflege - Rahmenbedingungen
Pflegebedürftige - Pflegekassen/ Sozialhilfeträger
1. Leistungsanspruch
2. Gutachten MDK, Leistungsbewilligung Sich und Geldleistungen
Pflegebedürftige - Pflegeeinrichtung (heim, dienst)
1. Eigenbeitrag
2. Pflegevertrag, Heimvertrag
3. Sachleistung, Pflege, Betreuung
Pflegeeinrichtung (dienst, heim) - Pflegekassen, Sozialträger
1. Versorgungsvertrag
2. Pflegesatzvereinbarung
3. Vergütung
4. Rahmenvertrag gem. …
Stationäre Pflegeeinrichtungen
- Erheblicher wirtschaftlicher Druck
Kosteneinsparungen u.a. beim Personal (Quantität und Bezahlung) Folge: Personalmangel, -überlastung und Unterbezahlung - Zusammenschluss zu großen Ketten (Erhöhung Wirtschaftlichkeit) Korian Gruppe: 25.000 Plätze
Alloheim: 14.000 Plätze
Pro Senior Gruppe 12.500 Plätze - Investitionsfinanzierung unterschiedlich
- meist Pflegeeinrichtungsbetreiber (monistische Finanzierung)
- einige Bundeslänger geben Investitionskostenförderung an Betreiber
- einige Bundesländer zahlen Pflegewohngeld (Zuschuss) an zu Pflegende
Pflegeversicherung - Herausforderungen
- Stark steigender Bedarf durch demographische Entwicklung 1999: 2 Mio Pflegebedürftige 2019: 4,1 Mio
- Fachkräftemangel
- Gesellschaftliche und individuelle Herausforderung durch zunehmende
häusliche Pflege - Stark steigende Pflegeversicherungsbeiträge
- Ausgeprägte Umverteilung (arbeitende Bevölkerung zahlt, alte Menschen benötigen die Leistung)