Sozialstaat DE Flashcards
Sozialstaat - Verfassungsgrundlagen
Art 20 GG
(1)Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2)Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus……
(3)Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung ….. gebunden. (4)…..
* * * *
Sozialstaatspostulat (Auftrag nach Art 20 GG) Sozialstaatsprinzip (kein einklagbares Recht, nur ein Postulat)
Ausgestaltung des Sozialstaats durch die Politik
Grundgesetz enthält KEINE eindeutigen sozialen Grundrechte
Bundesverfassungsgericht „akzeptiert“:
* Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen
* Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt
Bundesverfassungsgericht „akzeptiert“:
- Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen
- Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt
Soziale Sicherung - Definition
Soziale Sicherung ist die Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen, die das Ziel haben die Bürger gegen Risiken zu schützen.
Die Risiken entstehen durch
- vorübergehender oder dauerhafter Verlust von Arbeitseinkommen durch Krankheit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit
- den Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern)
- unplanmäßige Ausgaben im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Tod oder Pflegebedürftigkeit
Die Risiken entstehen durch
- vorübergehender oder dauerhafter Verlust von Arbeitseinkommen durch Krankheit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit
- den Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern)
- unplanmäßige Ausgaben im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Tod oder Pflegebedürftigkeit
Soziale Sicherung in Deutschland - Historie
- Industrialisierung im 19. Jahrhundert führte zu zunehmender sozialer Verarmung der Arbeiter
- Zunehmende gesellschaftliche Gegensätze boten politischen Sprengstoff
- Es musste gezeigt werden, dass der Staat mehr zu bieten hat als politische
Vertretung der Arbeiterschaft - politisches Ziel Reichskanzler Bismarcks:
langfristige Sicherung der Regierungsautorität gegen das sich auflehnende Proletariat
Soziale Sicherung in Deutschland
1.Fürsorgeprinzip (Existenzsicherung)
Wirtschaftliche Existenzsicherung Bedürftiger ohne individuelle Gegenleistung
- Sozialhilfe, Grundsicherung, sozialpädagogische Betreuung
- 2 Formen
Subjektförderung (direkte finanzielle Unterstützung des/r Bedürftigen)
Objektförderung (Subventionierung von Gütern, z.B. Errichtung staatlicher Pflegeheime)
2.Versorgung von Beamten (Beihilfe, Pensionen), Soldaten, Kriegsopfern
3.Sozialversicherungen
Absicherung von negativen finanziellen Folgen existentieller Risiken Gegenleistung ist die Zahlung von Beiträgen
Sozialversicherungen in Deutschland - Prinzipien
1 Versicherungspflicht
- Grundsätzlicher Versicherungszwang
2 Beitragsfinanzierung
- Umverteilung durch Abhängigkeit vom Gehalt
3 Subsidiaritätsprinzip
Verantwortung des Staates wird übertragen auf
- Individuen (Selbsthilfe vor Gemeinschaftshilfe)
- Verbände, Körperschaften (Selbstverwaltungsprinzip)
4 Umlageverfahren
- aus Beiträgen werden direkt die Leistungen gezahlt
5 Äquivalenzprinzip
- Verhältnis zwischen eingezahlten Beträgen und Leistungshöhe (Renten- und
z.T. Arbeitslosenversicherung), nicht existent in Kranken- und Pflegeversicherung (hier: Bedarfsdeckungsprinzip)
6 Solidaritätsprinzip
Risikogemeinschaft steht im Falle der Bedürftigkeit für das einzelne Mitglied ein, um
- individuelle Risiken abzusichern
- wirtschaftliche und soziale Schwächen auszugleichen
Konsequenzen
- Junge für Alt
- Reiche für Arme
- Gesunde für Kranke
- Kinderlose für Kinderreiche
Was bedeutet Soziale Gerechtigkeit?
- Umverteilung
- Begrenzung (Halbteilungsgrundsatz BVG) - Abweichung von Gleichbehandlung
- willkürliche Grenzen durch Politik
- Begrenzung der Eigenverantwortung
- Sozialisierung individueller Verantwortlichkeiten
- Unselbstständigkeit der Bürger
Realität: „Wohltaten gegen Wählerstimmen“
Sozialversicherungen
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Arbeitslosenversicherung (AV)
- Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Ausgaben für Sozialleistungen - Entwicklung
- Sozialausgaben steigen seit Jahren stark an
- Anteil der Sozialausgaben an
Wirtschaftsleistung (BIP) steigt an - Seit 2010 gute wirtschaftliche Entwicklung
und niedrige Arbeitslosigkeit → kein Anstieg des BIP-Anteils - 2020 deutlicher Anstieg des BIP-Anteils durch Corona-Pandemie
Sozialversicherungsbeiträge
Paritätisch finanzierte Sozialversicherungen (AG, AN je 50%)
2010
2014
2022
Krankenversicherung Arbeitnehmer (AN)
Arbeitgeber (AG)
14,9 % 7,9 %
7%
15,5 % 8,2 % 7,3 %
14,6 % (+X) 7,3 % 7,3 %
Pflegeversicherung
1,95 % *
2,05 % *
3,05 %*
Rentenversicherung
19,9 %
18,9 %
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,8 %
3%
2,4 %
Ausnahme: Unfallversicherung: 100% AG
Gesamtkosten 2022: davon Arbeitgeber:
Arbeitnehmer:
38,6%
19,4 % (+ Unfallversicherung) 19,4%
GKV 2022 Beitrag
14,6% +x
7,3
7,3
Pflegeversicherung 2022 Prozent
3,05
Rentenversicherung 2022
18,6%
Arbeitslosenversicherung 2022
2,4%
Sozialversicherungsbeiträge Gesamtkosten 2022
38,6%
19,4
Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland - Prognose
Prognosen gehen von weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen aus, wenn die Regierung keine entlastenden Massnahmen ergreift
Beitragsbemessungsgrenze in 2022:
58.050 € GKV
85.200 € GRV, GAV
ab diesem Jahreseinkommen steigt der Versicherungsbeitrag nicht weiter an
- Versicherungspflichtgrenze für GKV in 2022:
64.350 €
bis zu diesem Jahreseinkommen muss eine Versicherung in der GKV erfolgen
Gesetzliche Rentenversicherung
- Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht (keine
Einkommensbegrenzung) - Ausnahmen:
− Befreiung von Versicherungspflicht, wenn berufsständige Altersversorgung durchgeführt wird (Ärzte, Anwälte)
− bei Selbstständigkeit (für 3 Jahre oder wenn älter als 58 Jahre) - Höchstbeitrag:
nach Beitragsbemessungsgrenze
Rentenversicherung - Aufgaben
- Gewährung von Rente an Versicherte und Hinterbliebene
- Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
der Versicherten - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Bevölkerung (> Prävention)
- Gewährung von Altersruhegeld und Renten wg. Erwerbsminderung