BWL - Grundlagen Flashcards
Wirtschaft
Wirtschaft ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen
Bedarfs dienen.
Wirtschaftliche Einrichtungen:
* Unternehmen
* Private Haushalte
* Öffentliche Haushalte
Wirtschaftliche Handlungen:
* Herstellen
* Verbrauch
* Umlauf und Verteilung
Wirtschaftliche Einrichtungen:
- Unternehmen
- Private Haushalte
- Öffentliche Haushalte
Wirtschaftliche Handlungen:
- Herstellen
- Verbrauch
- Umlauf und Verteilung
Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Die Betriebswirtschaftslehre will Erkenntnisse über wirtschaftliches Handeln, d.h. ökonomische Entscheidungen und
Prozesse in Betrieben gewinnen
Allgemeine BWL
* Planen von Entscheidungen
* Organisieren von Entscheidungen
* Rechnerische Unterstützung von Entscheidungen
* Branchenübergreifende Entscheidungen
Spezielle BWL
* Bankenbetriebslehre
* BWL im Tourismus
* BWL des Gesundheitswesen ….
Allgemeine BWL
- Planen von Entscheidungen
- Organisieren von Entscheidungen
- Rechnerische Unterstützung von Entscheidungen
- Branchenübergreifende Entscheidungen
Spezielle BWL
- Bankenbetriebslehre
- BWL im Tourismus
- BWL des Gesundheitswesen ….
Wirtschaftseinheiten
- Privatwirtschaftliche Betriebe = Unternehmen Ziel: Gewinnmaximierung
- Öffentliche Betriebe = öffentliches Eigentum
Ziel: Steigerung des Nutzens für alle Bürger durch Kollektivleistungen z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Theater, - Privathaushalte
Maximierung des privaten Nutzens durch Verwendung des erzielten Einkommens - Wechselwirkungen zwischen allen Einheiten
- Privatwirtschaftliche Betriebe =
Unternehmen Ziel: Gewinnmaximierung
- Öffentliche Betriebe
= öffentliches Eigentum
Ziel: Steigerung des Nutzens für alle Bürger durch Kollektivleistungen z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Theater,
- Privathaushalte
Maximierung des privaten Nutzens durch Verwendung des erzielten Einkommens
* Wechselwirkungen zwischen allen Einheiten
Unternehmen - Merkmale
- Autonomieprinzip: Der Eigentümer des Unternehmens ist in seinen betrieblichen Entscheidungen weitgehend frei und keiner staatlichen Lenkungsbehörde unterworfen. Vertragsfreiheit gehört ebenso zu dieser Autonomie, ist aber durch gesetzliche Rahmenbedingungen eingeschränkt.
- Erwerbswirtschaftliches Prinzip: Das unternehmerische Bestreben ist, durch die Produktion und den Absatz (Vermarktung) von Gütern, Gewinne zu erzielen (Gewinnstreben/Gewinnmaximierung).
- Privateigentum: Die Verfügungsrechte an den Produktionsmitteln und am Gewinn stehen den Eigentümern zu (kein „Volksvermögen“). Sowohl Gewinne als auch Verluste werden vom Eigentümer getragen (unternehmerisches Risiko).
- Autonomieprinzip:
Der Eigentümer des Unternehmens ist in seinen betrieblichen Entscheidungen weitgehend frei und keiner staatlichen Lenkungsbehörde unterworfen. Vertragsfreiheit gehört ebenso zu dieser Autonomie, ist aber durch gesetzliche Rahmenbedingungen eingeschränkt.
- Erwerbswirtschaftliches Prinzip:
Das unternehmerische Bestreben ist, durch die Produktion und den Absatz (Vermarktung) von Gütern, Gewinne zu erzielen (Gewinnstreben/Gewinnmaximierung).
- Privateigentum:
Die Verfügungsrechte an den Produktionsmitteln und am Gewinn stehen den Eigentümern zu (kein „Volksvermögen“). Sowohl Gewinne als auch Verluste werden vom Eigentümer getragen (unternehmerisches Risiko).
Betriebe und Unternehmen
- Neben Unternehmen gibt es gemeinnützige (Non-Profit-Organisationen, NPO) und öffentliche Betriebe.
- NPO arbeiten nach dem
- Kostendeckungsprinzip (Ertrag deckt gerade die Kosten), oder
- Zuschussprinzip (öffentliche Hand leistet einen Zuschuss aus ihrem Haushalt zur Abdeckung der „Betriebskosten“)
- alle Arten von Betrieben sind Erkenntnisobjekt der BWL, Forschungsinteresse konzentriert sich auf Unternehmen
- Spezialdisziplin „Öffentliche BWL“ für öffentliche Betriebe
Jedes Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen.