SE ambulante Versorgung und Praxisstrategie Flashcards
Bedarfsplanung ambulante Versorgung
Mängel der „alten“ Bedarfsplanung
- Verhältniszahlen aus der Vergangenheit fortgeschrieben
- zeitlicher Verzug (für Berlin 2018 sind Zahlen aus 2013 die Grundlage)
- wenig prospektive Planung (z.B. Bevölkerungsentwicklung, Alter der Ärzte wenig berücksichtigt)
- andere Parameter des Versorgungsbedarfes (z.B. Prävalenz von Krankheiten, Wartezeiten, medizinische Entwicklung) werden nicht oder unzureichend berücksichtigt
Versorgungsstärkungsgesetz 2016 (1)
Verbesserung der Versorgung durch Reduktion der Wartezeiten
* Einrichtung von Terminservicestellen durch die KVen (Reduktion der Wartezeiten auf Arzttermin)
* Krankenhäuser sollen an ambulanter Versorgung mehr teilnehmen
* Neue Leistungen in der Psychotherapie: Sprechstunden, Akuttherapie
Förderung innovativer Versorgungsformen
* Innovationsfonds zur finanziellen Förderung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung (überarbeitete Psychotherapeuten Richtlinie)
* gültig seit 04/2017
* Einrichtung von Sprechstunden (100 min/Woche)
* Einrichtung von Telefonbereitschaft (200 min/Woche)
* Akuttherapie neu eingeführt (bis zu 24x Therapiesitzungen von 25 min)
* Antragsstellung auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie jetzt ohne Gutachter direkt an die Krankenkassen
* Kassenarztsitze in überversorgten Gebieten sollen ab einem
Versorgungsgrad von > 140% nicht mehr nachbesetzt werden
* KVen sollen die nicht nachzubesetzenden Kassenarztsitze aufkaufen
* In ländlichen Gebieten sollen finanzielle Anreize zur Praxistätigkeit geschaffen werden, um die Versorgung dort zu verbessern (jährliche Zahlungen, keine Mehrleistungsabschläge, verbesserte Bezahlung der Hausärzte/innen)
* Überarbeitung und Aktualisierung der Bedarfsplanungsrichtlinie
Verbesserung der Versorgung durch Reduktion der Wartezeiten
- Einrichtung von Terminservicestellen durch die KVen (Reduktion der Wartezeiten auf Arzttermin)
- Krankenhäuser sollen an ambulanter Versorgung mehr teilnehmen
- Neue Leistungen in der Psychotherapie: Sprechstunden, Akuttherapie
Förderung innovativer Versorgungsformen
- Innovationsfonds zur finanziellen Förderung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung (überarbeitete Psychotherapeuten Richtlinie)
- gültig seit 04/2017
- Einrichtung von Sprechstunden (100 min/Woche)
- Einrichtung von Telefonbereitschaft (200 min/Woche)
- Akuttherapie neu eingeführt (bis zu 24x Therapiesitzungen von 25 min)
- Antragsstellung auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie jetzt ohne Gutachter direkt an die Krankenkassen
Versorgungsstärkungsgesetz 2016: Effekte
Wartezeit auf Psychotherapie 2017: Sprechstunde oder Erstgespräch
Wartezeit auf Akuttherapie
Deutliche Reduktion der Wartezeit durch die Reform
Wartezeit auf Richtlinienpsychotherapie 2017
nach Erstanfrage
Reduktion der Wartezeit um 3,5 Wochen auf 19,9 Wochen (Bundesdurchschnitt) mit großen regionalen Unterschieden
Min: Berlin 13,4 Wochen Max: Saarland 23,6 Wochen
Wartezeiten sind noch zu lang, aber
keine Information über zwischenzeitliche Versorgung (z.B. Akuttherapie)
Wartezeiten Psychotherapie 2018
Wartezeit auf Richtlinienpsychotherapie in Abhängigkeit von Psychotherapeutendichte
nur geringe Abhängigkeit der Wartezeit von Anzahl PsyTh/Einwohner
Zunahme der Anzahl der PsyTh um 400% führt
zur Abnahme der Wartezeit um nur 30%
andere Einflussfaktoren auf Wartezeit spielen offensichtlich große Rolle
Verbesserung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten
- Kassenarztsitze in überversorgten Gebieten sollen ab einem
Versorgungsgrad von > 140% nicht mehr nachbesetzt werden - KVen sollen die nicht nachzubesetzenden Kassenarztsitze aufkaufen
- In ländlichen Gebieten sollen finanzielle Anreize zur Praxistätigkeit geschaffen werden, um die Versorgung dort zu verbessern (jährliche Zahlungen, keine Mehrleistungsabschläge, verbesserte Bezahlung der Hausärzte/innen)
- Überarbeitung und Aktualisierung der Bedarfsplanungsrichtlinie
Gutachten 2018: Einflußfaktoren auf Wartezeiten
Systematisierung von Einflussfaktoren auf Wartezeiten
Objektiver Bedarf an Gesundheitsversorgung
1. Dringlichkeit des medizinischen Problems
2. Verfügbarkeit ärztlicher Kapazitäten
1. Arztdichte
2. Produktivität bzw. Organisation der Praxis
3. Nachfrageverhalten der Patienten
1. Subjektiver Bedarf an Versorgung
2. Präferenzen für Ärzte
4. Anreizstrukturen zur Vergabe von Terminen
1. Vergütungssystem
5. Einflussfaktoren außerhalb des Gesundheitssystems
1. Demografie
2. Sozioökonomie
Wartezeit
Keine oder verzögerte Inanspruchnahme medizinisch induzierter Leistungen: Nicht gedeckter Bedarf/Unterversorgung mit Leistungen
Verschlechterung des Gesundheitszustands
Nicht bedarfsgerechte Ungleichheiten im Zugang zur Versorgung (horizontal inequity)
Versorgungsdichte und Wartezeit
Kein Zusammenhang zwischen Versorgungsdichte und Wartezeit für Augenärzte
Überarbeitung Bedarfsplanung
Gutachten 2018: Zugang zur Versorgung
4 wichtige Einfluss- faktoren auf Versorgung und Wartezeit:
- außerhalb des Gesundheitssystems
- Verfügbarkeit ärztlicher Kapazitäten
- Anreizstrukturen zur Terminvergabe
- Nachfrageverhalten der Patienten
Bedarfsplanung 2020 (neu)
Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie
- GBA hat Fachgutachten zur Verbesserung der Bedarfsplanung beauftragt
- Gutachten 2018 veröffentlicht, stärkere Berücksichtigung der Morbidität (Morbiditätsfaktor empfohlen, Basis: Versorgungsleistungen 2015-17) und regionaler Unterschiede
- GBA hat unter Berücksichtigung des neuen Morbiditätsfaktors 2020 eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie erstellt
- Ergebnis:
Mehrbedarf von 3.500 Arztsitzen (davon 1.500 Hausärzte, 800 Psychotherapeuten, 480 Neurologen)
Grundsätzliche Änderung: - Morbidität steht im Mittelpunkt der Planung weitere Faktoren modifizieren die Verhältniszahlen
- Grundlage ist die tatsächliche Versorgung (aktuelle Leistungen der niedergelassenen Ärzte/Therapeuten)
- weitere Faktoren (Altersstruktur, Geschlecht, regionale Besonderheiten, Kreistypen, Sozialstruktur) werden berücksichtigt
Ergebnis für Psychotherapie (Gutachten): - zusätzlich 2.413 Sitze (bei 110% Versorgung)
- gleichzeitig sind 2.527 Sitze zu viel in überversorgten Bezirken (> 140%)
Zulassungsausschuss
KV
Kassenvertreter
Landesvertreter
Patientenvertreter
-….
Erste praktische Schritte für Ihre Praxisübernahme
- Eintragung in das Register für Ärzte und Psychotherapeuten (Antrag über KV) 2. Eintragung auf die Warteliste (Antrag über KV)
- Bewerbung auf ausgeschriebenen Sitz
- Genehmigungspflichtige Abrechnungsleistungen beantragen
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- 2003 gesetzlich beschlossen, jahrelange Diskussion um Datenschutz
- Telematik-Infrastruktur geschaffen, alle Praxen, Krankenhäuser und
Heilberufe müssen hier angebunden sein - Datensicherheit: 2-Schlüsselprinzip
- Zugriff haben alle Heilberufler (Zugang über elektronischen Heilberufsausweis)
- Pflichtdaten auf eGK: Name, Anschrift, Geschlecht, KV-Nummer, Versicherungsstatus (für alle Heilberufler lesbar)
- Freiwillig (Freigabe durch Person notwendig): Allergien, Blutgruppe, Medikation, elektronische Patientenakte, Impfstatus etc.
- Sonderfall Notfalldaten: wenn diese vom Patienten freiwillig eingetragen wurden, sind diese von allen Heilberuflern einsehbar
- Einsicht nur durch PIN
- Daten können freiwillig verschlüsselt (pseudonymisiert) für Forschung zur Verfügung gestellt werden