BWL Rechnungswesen und Gewinnermittlung Flashcards
Struktur des betrieblichen Rechnungswesens
Externes Rechnungswesen
1. Handelsrecht
- Jahresabschluss
Konzernabschluss
2. Stauerrecht
Interenes Rechnungswesen
1. Kosten und Leistungsrechnung
2. Investition/ Finanzrechnung
3. Sonstige Rechnungen
Betriebliches Rechnungswesen
Aufgaben
- Alle im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme, die durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung hervorgerufen werden, mengen- und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen (Wöhe 1996)
- Dokumentation und Kontrolle
- Bereitstellung von Unterlagen für Planungen und Entscheidungen
- extern gerichtete Rechenschaftslegung und Information (Gesellschafter, Gläubiger, Finanzbehörden)
Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung
(GoB) sind
größtenteils im Handelsrecht (HGB) und Steuerrecht (EinkStG) geregelt
* Grundsätze zur Dokumentation (komplette Erfassung aller betrieblichen Vorgänge, die zu Wertveränderungen führen)
* Rahmengrundsätze (Richtigkeit und Willkürfreiheit, Klarheit und Vollständigkeit)
* Abgrenzungsgrundsätze (der Sache und der zeit nach, Realitätsprinzip = aktueller Wert ist beizumessen, Imparitätsprinzip = zu erwartende Verluste sind bei Bekanntwerden zu berücksichtigen)
* Grundsatz der Stetigkeit
* Grundsatz der Vorsicht (hinsichtlich Bewertung von Vermögensgütern)
* Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss von Kaufleuten regelmäßig erstellt werden (§§ 238/239 HGB)
* damit Verpflichtung zur doppelten Buchführung für alle Kaufleute
* Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (§239)
* lebende Sprache (keine Abkürzungen)
* Belege und Datenträger müssen gesammelt und ordnungsgemäß abgelegt werden
* Wer keinen Jahresabschluss machen muss, unterliegt nicht der Verpflichtung zur doppelten Buchführung. Hier reicht die Einfache Buchführung: Einnahmen und Ausgaben
Begriffe: Gewinnermittlung - Buchführung
- Gewinnermittlung (Jahresendergebnis)
- am Ende des Geschäftsjahres
- Voraussetzung für Einkommensteuererklärung
- Zusammenfassung von Einnahmen und Ausgaben
- Buchführung: Der Weg zum Endergebnis
- Regelmäßig über das ganze Jahr aufgezeichnete Vorgänge, die
finanzielle/wirtschaftliche „Auswirkung“ haben - Aufzeichnung der Vorgänge heißt „buchen“
- Gewinnermittlung (Jahresendergebnis)
- am Ende des Geschäftsjahres
- Voraussetzung für Einkommensteuererklärung
- Zusammenfassung von Einnahmen und Ausgaben
- Buchführung: Der Weg zum Endergebnis
- Regelmäßig über das ganze Jahr aufgezeichnete Vorgänge, die
finanzielle/wirtschaftliche „Auswirkung“ haben - Aufzeichnung der Vorgänge heißt „buchen“
Gewinnermittlung Methoden
Einkommensteuerrecht (EStG) kennt 3 Methoden
Vermögensvergleich
- kaufmännische, doppelte Buchführung notwendig - Jahresabschluss (Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung)
Einnahmen – Überschussrechnung
- einfache Buchführung
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
- Land- und Forstwirte (§13a EStG)
Vorteile der einfachen Buchführung
- Für Gewinnermittlung nur Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nötig
- Keine Aufstellung einer Inventur
- Keine Anfangsbilanz
- Kein Jahresabschluss, keine Gewinn- und Verlustrehcnung
- Viel geringerer Aufwand
Vorteile der einfachen Buchführung
- Für Gewinnermittlung nur Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nötig
- Keine Aufstellung einer Inventur
- Keine Anfangsbilanz
- Kein Jahresabschluss, keine Gewinn- und Verlustrehcnung
- Viel geringerer Aufwand
Einnahmen-Überschussrechnung - Prinzipien
- Einnahmen – Ausgaben = Gewinn
Hinweis: bei EÜR hier eigentlich Einzahlungen und Auszahlungen - Betriebseinnahmen sind zum Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern und zu buchen Zuflussprinzip
- Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind Abflussprinzip
- Ausnahme: 10-Tage-Regelung
EÜR ist eine Geldrechnung, es geht nicht um vereinbarte, sondern um vereinnahmte Entgelte!
Zuflussprinzip
Betriebseinnahmen sind zum Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern und zu buchen
Abflussprinzip
Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind
Abflussprinzip
Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind
Ausnahme: 10-Tage-Regelung
- Zahlungen die zwischen den 22.12. und den 10.1. des Folgejahres fallen und
regelmäßig anfallen
müssen zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung erfasst werden - Beispiele:
Sie zahlen die Praxismiete für Januar 2015 am 28.12.2014 Buchung im Jahr 2015
Telefonrechnung Dezember 2013 geht am 11.01.2014 ein Buchung in 2014
Nachteile der EÜR
- Wenn Leistungen und Geldflüsse in unterschiedliche Kalenderjahre fallen
- Längere Projekte sind nicht klar dem Kalenderjahr zuzuordnen
- Bei größeren Unternehmen kann die doppelte Buchführung daher sinnvoll sein
z.B. Arztpraxis mit 3 Angestellten, Kanzlei mit mehreren Steuerfachgehilfen wenn viel Vermögen im Betrieb ist (Autos, Computeranlagen, Medizintechnik) und die jährliche Veränderung dargestellt werden soll
Buchführung - Pflichten
- Anmeldung beim Finanzamt
* Gewerbeanmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
* Betriebsanmeldebogen vom Finanzamt (auch bei Betriebsübernahme)
Angaben im Betriebsanmeldebogen:
- Jahresumsatz, Jahresgewinn (schätzen)
- Gewinn = Gewinn vor Steuern (kann im 1. Jahr negativ sein!) - Umsatzsteuer ja/nein
* Finanzamt berechnet aufgrund der Angaben, ob Steuer-Vorauszahlungen gezahlt werden müssen - Aufzeichnungspflichten
* Einnahmen/Ausgaben
* Bareinnahmen und –ausgaben
* Aufzeichnung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (z.B. zu hohe Bewirtungskosten, Geschenke)
* Lohnkonten, Wareneingangs- und Warenausgangsbuch - Aufbewahrungspflicht
* 10 Jahre Jahresabschlüsse, EÜR, Buchungsbeleg
* 6 Jahre Geschäftsbriefe - Steuererklärung
* EÜR
* Anlagen zur Einkommensteuererklärung
* Umsatzsteuererklärung bei Einnahmen mit Umsatzsteuer
* Fristen: 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahre (bei Fristverlängerung 9 Monate)
* wer machts? Steuerberater oder selbst
Buchführung - Pflichten
1. Anmeldung beim Finanzamt
- Gewerbeanmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
- Betriebsanmeldebogen vom Finanzamt (auch bei Betriebsübernahme)
Angaben im Betriebsanmeldebogen: - Jahresumsatz, Jahresgewinn (schätzen)
- Gewinn = Gewinn vor Steuern (kann im 1. Jahr negativ sein!) - Umsatzsteuer ja/nein
- Finanzamt berechnet aufgrund der Angaben, ob Steuer-Vorauszahlungen gezahlt werden müssen
Buchführung - Pflichten
2. Aufzeichnungspflichten
- Einnahmen/Ausgaben
- Bareinnahmen und –ausgaben
- Aufzeichnung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (z.B. zu hohe Bewirtungskosten, Geschenke)
- Lohnkonten, Wareneingangs- und Warenausgangsbuch
Buchführung - Pflichten
3. Aufbewahrungspflicht
- 10 Jahre Jahresabschlüsse, EÜR, Buchungsbeleg
- 6 Jahre Geschäftsbriefe