BWL Rechnungswesen und Gewinnermittlung Flashcards
Struktur des betrieblichen Rechnungswesens
Externes Rechnungswesen
1. Handelsrecht
- Jahresabschluss
Konzernabschluss
2. Stauerrecht
Interenes Rechnungswesen
1. Kosten und Leistungsrechnung
2. Investition/ Finanzrechnung
3. Sonstige Rechnungen
Betriebliches Rechnungswesen
Aufgaben
- Alle im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme, die durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung hervorgerufen werden, mengen- und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen (Wöhe 1996)
- Dokumentation und Kontrolle
- Bereitstellung von Unterlagen für Planungen und Entscheidungen
- extern gerichtete Rechenschaftslegung und Information (Gesellschafter, Gläubiger, Finanzbehörden)
Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung
(GoB) sind
größtenteils im Handelsrecht (HGB) und Steuerrecht (EinkStG) geregelt
* Grundsätze zur Dokumentation (komplette Erfassung aller betrieblichen Vorgänge, die zu Wertveränderungen führen)
* Rahmengrundsätze (Richtigkeit und Willkürfreiheit, Klarheit und Vollständigkeit)
* Abgrenzungsgrundsätze (der Sache und der zeit nach, Realitätsprinzip = aktueller Wert ist beizumessen, Imparitätsprinzip = zu erwartende Verluste sind bei Bekanntwerden zu berücksichtigen)
* Grundsatz der Stetigkeit
* Grundsatz der Vorsicht (hinsichtlich Bewertung von Vermögensgütern)
* Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss von Kaufleuten regelmäßig erstellt werden (§§ 238/239 HGB)
* damit Verpflichtung zur doppelten Buchführung für alle Kaufleute
* Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (§239)
* lebende Sprache (keine Abkürzungen)
* Belege und Datenträger müssen gesammelt und ordnungsgemäß abgelegt werden
* Wer keinen Jahresabschluss machen muss, unterliegt nicht der Verpflichtung zur doppelten Buchführung. Hier reicht die Einfache Buchführung: Einnahmen und Ausgaben
Begriffe: Gewinnermittlung - Buchführung
- Gewinnermittlung (Jahresendergebnis)
- am Ende des Geschäftsjahres
- Voraussetzung für Einkommensteuererklärung
- Zusammenfassung von Einnahmen und Ausgaben
- Buchführung: Der Weg zum Endergebnis
- Regelmäßig über das ganze Jahr aufgezeichnete Vorgänge, die
finanzielle/wirtschaftliche „Auswirkung“ haben - Aufzeichnung der Vorgänge heißt „buchen“
- Gewinnermittlung (Jahresendergebnis)
- am Ende des Geschäftsjahres
- Voraussetzung für Einkommensteuererklärung
- Zusammenfassung von Einnahmen und Ausgaben
- Buchführung: Der Weg zum Endergebnis
- Regelmäßig über das ganze Jahr aufgezeichnete Vorgänge, die
finanzielle/wirtschaftliche „Auswirkung“ haben - Aufzeichnung der Vorgänge heißt „buchen“
Gewinnermittlung Methoden
Einkommensteuerrecht (EStG) kennt 3 Methoden
Vermögensvergleich
- kaufmännische, doppelte Buchführung notwendig - Jahresabschluss (Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung)
Einnahmen – Überschussrechnung
- einfache Buchführung
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
- Land- und Forstwirte (§13a EStG)
Vorteile der einfachen Buchführung
- Für Gewinnermittlung nur Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nötig
- Keine Aufstellung einer Inventur
- Keine Anfangsbilanz
- Kein Jahresabschluss, keine Gewinn- und Verlustrehcnung
- Viel geringerer Aufwand
Vorteile der einfachen Buchführung
- Für Gewinnermittlung nur Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nötig
- Keine Aufstellung einer Inventur
- Keine Anfangsbilanz
- Kein Jahresabschluss, keine Gewinn- und Verlustrehcnung
- Viel geringerer Aufwand
Einnahmen-Überschussrechnung - Prinzipien
- Einnahmen – Ausgaben = Gewinn
Hinweis: bei EÜR hier eigentlich Einzahlungen und Auszahlungen - Betriebseinnahmen sind zum Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern und zu buchen Zuflussprinzip
- Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind Abflussprinzip
- Ausnahme: 10-Tage-Regelung
EÜR ist eine Geldrechnung, es geht nicht um vereinbarte, sondern um vereinnahmte Entgelte!
Zuflussprinzip
Betriebseinnahmen sind zum Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern und zu buchen
Abflussprinzip
Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind
Abflussprinzip
Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind
Ausnahme: 10-Tage-Regelung
- Zahlungen die zwischen den 22.12. und den 10.1. des Folgejahres fallen und
regelmäßig anfallen
müssen zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung erfasst werden - Beispiele:
Sie zahlen die Praxismiete für Januar 2015 am 28.12.2014 Buchung im Jahr 2015
Telefonrechnung Dezember 2013 geht am 11.01.2014 ein Buchung in 2014
Nachteile der EÜR
- Wenn Leistungen und Geldflüsse in unterschiedliche Kalenderjahre fallen
- Längere Projekte sind nicht klar dem Kalenderjahr zuzuordnen
- Bei größeren Unternehmen kann die doppelte Buchführung daher sinnvoll sein
z.B. Arztpraxis mit 3 Angestellten, Kanzlei mit mehreren Steuerfachgehilfen wenn viel Vermögen im Betrieb ist (Autos, Computeranlagen, Medizintechnik) und die jährliche Veränderung dargestellt werden soll
Buchführung - Pflichten
- Anmeldung beim Finanzamt
* Gewerbeanmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
* Betriebsanmeldebogen vom Finanzamt (auch bei Betriebsübernahme)
Angaben im Betriebsanmeldebogen:
- Jahresumsatz, Jahresgewinn (schätzen)
- Gewinn = Gewinn vor Steuern (kann im 1. Jahr negativ sein!) - Umsatzsteuer ja/nein
* Finanzamt berechnet aufgrund der Angaben, ob Steuer-Vorauszahlungen gezahlt werden müssen - Aufzeichnungspflichten
* Einnahmen/Ausgaben
* Bareinnahmen und –ausgaben
* Aufzeichnung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (z.B. zu hohe Bewirtungskosten, Geschenke)
* Lohnkonten, Wareneingangs- und Warenausgangsbuch - Aufbewahrungspflicht
* 10 Jahre Jahresabschlüsse, EÜR, Buchungsbeleg
* 6 Jahre Geschäftsbriefe - Steuererklärung
* EÜR
* Anlagen zur Einkommensteuererklärung
* Umsatzsteuererklärung bei Einnahmen mit Umsatzsteuer
* Fristen: 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahre (bei Fristverlängerung 9 Monate)
* wer machts? Steuerberater oder selbst
Buchführung - Pflichten
1. Anmeldung beim Finanzamt
- Gewerbeanmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
- Betriebsanmeldebogen vom Finanzamt (auch bei Betriebsübernahme)
Angaben im Betriebsanmeldebogen: - Jahresumsatz, Jahresgewinn (schätzen)
- Gewinn = Gewinn vor Steuern (kann im 1. Jahr negativ sein!) - Umsatzsteuer ja/nein
- Finanzamt berechnet aufgrund der Angaben, ob Steuer-Vorauszahlungen gezahlt werden müssen
Buchführung - Pflichten
2. Aufzeichnungspflichten
- Einnahmen/Ausgaben
- Bareinnahmen und –ausgaben
- Aufzeichnung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (z.B. zu hohe Bewirtungskosten, Geschenke)
- Lohnkonten, Wareneingangs- und Warenausgangsbuch
Buchführung - Pflichten
3. Aufbewahrungspflicht
- 10 Jahre Jahresabschlüsse, EÜR, Buchungsbeleg
- 6 Jahre Geschäftsbriefe
Buchführung - Pflichten
4. Steuererklärung
- EÜR
- Anlagen zur Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung bei Einnahmen mit Umsatzsteuer
- Fristen: 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahre (bei Fristverlängerung 9 Monate)
- wer machts? Steuerberater oder selbst
Buchführung - Belege
- Belege
- Dokument, das Daten über Geschäftsvorgang enthält - jeder Beleg muss erfasst und abgelegt werden
- Buchführungsgrundsatz: keine Buchung ohne Beleg
- Belegorganisation
- offene Posten (Belege über Vorgänge, die noch nicht gebucht sind) - Einnahmen (Belege über bereits gezahlte Vorgänge
- Ausgaben (Belege über bestellte und bezahlte Rechnungen)
Ausgabenbelege besonderes wichtig, da Finanzamt Betriebsausgaben nur anerkennt mit korrektem Beleg
- Belegorganisation
- offene Posten (Belege über Vorgänge, die noch nicht gebucht sind) - Einnahmen (Belege über bereits gezahlte Vorgänge
- Ausgaben (Belege über bestellte und bezahlte Rechnungen)
Ausgabenbelege besonderes wichtig, da Finanzamt Betriebsausgaben nur anerkennt mit korrektem Beleg
Belege
- Dokument, das Daten über Geschäftsvorgang enthält - jeder Beleg muss erfasst und abgelegt werden
- Buchführungsgrundsatz: keine Buchung ohne Beleg
Buchführung – wie muss der Beleg aussehen?
- Umsatzsteuer muss eigens ausgewiesen sein
(Ausnahme: Beleg < 150 € inkl. MWSt, MWSt-Satz muss dann ausgewiesen sein) - Bewirtungskosten:
Beleg mit Registrierkasse erstellt und Formular mit Angaben zu - Name bewirtete Person - Anlass der Bewirtung
- Höhe der Bewirtungskosten, verzehrten Speisen und Getränke - Name und Adresse des Restaurants
- Ihr Name , Datum
- Beleg muss selbst unterschrieben sein
- Geschenke
Name des Beschenkten
Buchführung – wie muss der Beleg aussehen?
- Umsatzsteuer muss eigens ausgewiesen sein
(Ausnahme: Beleg < 150 € inkl. MWSt, MWSt-Satz muss dann ausgewiesen sein) - Bewirtungskosten:
Beleg mit Registrierkasse erstellt und Formular mit Angaben zu - Name bewirtete Person - Anlass der Bewirtung
- Höhe der Bewirtungskosten, verzehrten Speisen und Getränke - Name und Adresse des Restaurants
- Ihr Name , Datum
- Beleg muss selbst unterschrieben sein
- Geschenke
Name des Beschenkten
- Bewirtungskosten:
Beleg mit Registrierkasse erstellt und Formular mit Angaben zu - Name bewirtete Person
- Anlass der Bewirtung
- Höhe der Bewirtungskosten, verzehrten Speisen und Getränke - Name und Adresse des Restaurants
- Ihr Name , Datum
- Beleg muss selbst unterschrieben sein
Buchführung für EÜR – Belegorganisation
offene Posten
Einnahmen
Ausgaben
Bilanz
- zeigt Vermögensverhältnisse, den Kapitalaufbau und die Finanzierung
- informiert, woher die finanziellen Mittel kommen und wie sie eingesetzt
werden - ist auf einen Stichtag bezogen
- Veränderungen zeigen die Entwicklung im Unternehmen
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- zeigt die Ertragslage
- stellt Aufwendungen und Erträge dar
Inventur und Inventar
- Inventur ist die lückenlose mengen- und wertmäßige Erfassung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag
- Das Verzeichnis, das bei dieser Bestandsaufnahme erstellt wird, ist das Inventar
- Handelsrecht und Steuerrecht verpflichten Kaufleute zur Inventur
- Vermögen und Schulden müssen festgestellt werden - bei Gründung eines Unternehmens
- am Ende eines jeden Geschäftsjahres
- bei Verkauf des Unternehmens
Durchführung der Inventur - Erfassen des gesamten Vermögens und aller Schulden
- Körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte sowie Ermittlung der technischen Anlagen und Maschinen, Fuhrparks und der Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zählen, Wiegen, Messen und Schätzen)
- Übrige Vermögenswerte werden anhand von Belegen oder buchhalterischen Aufzeichnungen ermittelt
Inventar ist Ergebnis der Inventur - Ein umfassendes Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln aufgeführt sind
- Hauptaufgabe ist die Bestimmung von Werten
- Inventar wird in 3 Teile aufgeteilt - Vermögen
- Schulden
- Ermittlung des Reinvermögens (= Eigenkapital)
Durchführung der Inventur
- Erfassen des gesamten Vermögens und aller Schulden
- Körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte sowie Ermittlung der technischen Anlagen und Maschinen, Fuhrparks und der Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zählen, Wiegen, Messen und Schätzen)
- Übrige Vermögenswerte werden anhand von Belegen oder buchhalterischen Aufzeichnungen ermittelt
Inventar ist Ergebnis der Inventur
- Ein umfassendes Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln aufgeführt sind
- Hauptaufgabe ist die Bestimmung von Werten
- Inventar wird in 3 Teile aufgeteilt - Vermögen
- Schulden
- Ermittlung des Reinvermögens (= Eigenkapital)
Vermögen
Grundstücke und Gebäude
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge (Fuhrpark) Anlagen im Bau
Vermögen
Grundstücke und Gebäude
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge (Fuhrpark) Anlagen im Bau
Schulden
Langfristige Schulden
- Hypothekenschulden
- Grundschulden
- langfristige Darlehen
Kurzfristige Schulden
- Lieferantenverbindlichkeiten
- Kontokorrentschulden
- Wechselverbindlichkeiten
Reinvermögen (Eigenkapital) = Gesamtvermögen - Schulden
Reinvermögen (Eigenkapital) =
Gesamtvermögen - Schulden
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Linke Seite der Bilanz = Aktivseite
- zeigt das Vermögen des Unternehmens
- welche Werte auf die einzelnen Vermögenspositionen entfallen
- Vermögenswerte in bestimmter Reihenfolge: nach dem Grad wie schwer sie sich liquidieren lassen
- zeigt die Mittelverwendung (wofür werden die Mittel eingesetzt?)
Rechte Seite der Bilanz = Passivseite
- Kapitalwerte aufgeteilt nach Eigenkapital und Fremdkapital
- zeigt die Mittelherkunft (wo kommen die Mittel her?)
Bilanz
- Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
- Die Summe der Aktiva und Passiva ist immer gleich
- Bilanz heißt Gleichgewicht der Waage
Gewinn- und Verlustrechnung
GuV
- ist eine Zeitraumrechnung
- Zeigt Entstehung des Gewinns bzw. Verlustes in der abgelaufenen Periode
- Stellt Gesamterfolg des Unternehmens da
- Gesamtergebnis umfasst betriebsbedingte und betriebsfremde Aufwendungen und Erträge
- Betriebsergebnis zeigt Betriebserfolg, unterrichtet, wie erfolgreich das Unternehmen auf seinem eigentlichen Tätigkeitsgebiet war
- Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge werden in der Abgrenzungsrechnung herausgerechnet (z.B. Mieterträge, Kursgewinne, Verkauf von Aktien
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Aufwendungen:
- Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern, Dienstleistungen, Abgaben
- Gliederung der Aufwendungen in betriebsbezogene Aufwendungen (= Kosten) und betriebsfremde Aufwendungen (= neutrale Aufwendungen = Nichtkosten)
- Aufwendungen für Rohstoffe
- Löhne und Gehälter
- Soziale Abgaben
- Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Abschreibungen
- Zinsen
- Steuern
- Außerordentliche Aufwendungen
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Erträge
- Wertzuflüsse aus d* Umsatzerlöse
- Eigenleistungen
- Mieterträge
- Erträge aus Abgang von
Vermögensgegenständen - Zinserträgeem Verkauf der eigenen oder fremder Erzeugnisse und erbrachten Dienstleistungen
- Gliederung in betriebsbezogene Erträge (= Leistungen) und betriebsfremde Erträge (= neutrale Erträge
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Erträge
- Wertzuflüsse aus d* Umsatzerlöse
- Eigenleistungen
- Mieterträge
- Erträge aus Abgang von
Vermögensgegenständen - Zinserträgeem Verkauf der eigenen oder fremder Erzeugnisse und erbrachten Dienstleistungen
- Gliederung in betriebsbezogene Erträge (= Leistungen) und betriebsfremde Erträge (= neutrale Erträge