Praxisgründung + Bplan Flashcards
Rechtliche Grundlagen:
Psychotherapeutengesetz
* Regelt in 12 § die Ausübung der Psychotherapie
* Wer darf als Psychologische/r Psychotherapeut/in
bzw. als Psychotherapeut/in tätig sein?
Psychotherapie-Richtlinie
* Regeln für Durchführung der Psychotherapie
* Erlassen vom GBA
Psychotherapeutenvereinbarung
* Regelung der Berufsausübung * Vergütung
Psychotherapeutengesetz
- Regelt in 12 § die Ausübung der Psychotherapie
- Wer darf als Psychologische/r Psychotherapeut/in
bzw. als Psychotherapeut/in tätig sein?
Psychotherapie-Richtlinie
- Regeln für Durchführung der Psychotherapie
- Erlassen vom GBA
Psychotherapeutenvereinbarung
- Regelung der Berufsausübung
- Vergütung
Rechtliche Grundlagen: Psychotherapeutengesetz – Historie (2)
- 1987 Aufnahme der Verhaltenstherapie in Psychotherapie-Richtlinie
- 1988 Einführung des Kostenerstattungsverfahrens wegen Unterversorgung
- 1991 Forschungsgutachten stellt massive Unterversorgung fest und empfiehlt eigenen Heilberuf
- 1993/1994 scheitert ein Referentenentwurf eines PsychThG im Bundesrat
- 1997 neuer Gesetzentwurf, Differenzierung in Berufs- und Sozialrechtlichen Teil
- 1998 Verabschiedung PsychThG, in Kraft seit 1.1.1999
- 1987
Aufnahme der Verhaltenstherapie in Psychotherapie-Richtlinie
- 1988
Einführung des Kostenerstattungsverfahrens wegen Unterversorgung
- 1991
Forschungsgutachten stellt massive Unterversorgung fest und empfiehlt eigenen Heilberuf
- 1993/1994
scheitert ein Referentenentwurf eines PsychThG im Bundesrat
- 1997
neuer Gesetzentwurf, Differenzierung in Berufs- und Sozialrechtlichen Teil
- 1998
Verabschiedung PsychThG, in Kraft seit 1.1.1999
Psychotherapeuten-Richtlinie (1)
- Psychotherapie ist solange angezeigt wie eine psychische Erkrankung vorliegt
- Abrechenbar mit den KK sind nur Behandlungen und Rehabilitation von
seelischen Erkrankungen - Psychische Erkrankung:
Beeinträchtigung der Wahrnehmung, des Verhaltens, des Erlebens, der sozialen Beziehungen, der Körperfunktionen - Therapie wendet definierte Interventionen an, die die Krankheit systematisch beeinflussen
- Psychotherapiemethoden benötigen zur Anerkennung eine Theorie zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Störung sowie Indikationskriterien
- Ausreichende Diagnostik im Vorhinein notwendig
Behandlungsformen nur mit umfassendem Theoriesystem und belegter Wirksamkeit der spezifischen Behandlungsmethode - psychoanalytische Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Fokaltherapie,
dynamische Psychotherapie) - Verhaltenstherapie (Stimulus-bezogene Methoden, Response-
bezogene Methoden, Modelllernen, kognitive Umstrukturierung,
Selbststeuerungsmethode) - Systemtherapie (bei definierten Indikationen), GBA 2018
- Therapiesetting
- Einzel-, und Gruppentherapie mit Erwachsenen (keine
Kombination) - Einzel- und Gruppentherapie mit Kindern und Jugendlichen
Psychotherapeuten-Vereinbarung
- Zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung KBV und Dachverband der Krankenkasse (KK)
- Regelung über
- Ausübung der Psychotherapie - Abrechnung
- Vergütung
- Antragstellung
Rechtliche Grundlagen: Approbation und Zulassung
- Approbation ist Zulassung zur Ausübung der Heilkunde = Ermächtigung zur Behandlung Kranker
- Approbation ist berufsrechtliche Zulassung
- Für Praxisausübung sozialrechtliche Zulassung notwendig
- Niederlassungsfreiheit in Deutschland
- Antrag auf Eintragung ins Psychotherapeutenregister der KV
- Aber: Bedarfsplanung durch Länder
- wie viele Psychotherapeuten/innen werden wo benötigt? - ist der Gebiet „offen“ oder „gesperrt“?
- Antrag auf Kassenarztsitz („offenes Gebiet“) oder Kauf einer KV-Praxis („gesperrtes Gebiet“)
Kassenärztliche Vereinigung (KV)
- Ordnungsfunktion
- Aufgaben
- Sicherstellungsauftrag (ausreichende Zahl qualifizierter
Behandler) - Zulassungsverfahren niedergelassene Ärzte/Psychotherapeuten - Gewährleistungsauftrag (ordnungsgemäße Behandlung)
- Interessenwahrnehmung der Mitglieder
Rechte und Pflichten in der Niederlassung
- Rechte der/des Kassenärztin/-arztes bzw. Psychotherapeutin/en - aktives/passives Wahlrecht
- Recht auf Behandlung der Versicherten
- Recht auf Teilnahme an Honorarverteilung
- Pflichten der/des Kassenärztin/arztes bzw. Psychotherapeutin/en
- Präsenzpflicht: > 25 h/Woche geöffnet (neues Gesetz 2018, vorher 20h),
> 13 h KV-Therapien) - Residenzpflicht (< 30 km, < 30 min Fahrzeit) ist 2012 entfallen - persönliche Leistungserbringung (Kerntätigkeit muss selbst
erbracht werden) - Dokumentationspflicht
- Aufbewahrungspflicht (Akten > 10 Jahre)
- Rechte der/des Kassenärztin/-arztes bzw. Psychotherapeutin/en
- aktives/passives Wahlrecht
- Recht auf Behandlung der Versicherten
- Recht auf Teilnahme an Honorarverteilung
- Pflichten der/des Kassenärztin/arztes bzw. Psychotherapeutin/en
- Präsenzpflicht: > 25 h/Woche geöffnet (neues Gesetz 2018, vorher 20h),
> 13 h KV-Therapien) - Residenzpflicht (< 30 km, < 30 min Fahrzeit) ist 2012 entfallen - persönliche Leistungserbringung (Kerntätigkeit muss selbst
erbracht werden) - Dokumentationspflicht
- Aufbewahrungspflicht (Akten > 10 Jahre)
Psychotherapeutenkammer
Berufszulassung, Berufsaufsicht, Berufsausübungspraxis
* Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
* Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung
* Berufsgerichtbarkeit (Schlichtungsstelle, Anzeigen von Patienten)
* Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Verbänden
* Weiterentwicklung der Versorgungssysteme
* Beratung von Politik, Gesetzgeber, staatliche Stellen
* Verbraucherschutz
* Titelschutz (Verfolgung missbräuchlicher Verwendung der Bezeichnung „Psychotherapeut“)
* Zulassung zur Vertragsärztlichen Versorgung, Abrechnung und Bedarfsplanung: KV
Kassenzulassung (Kassenarztsitz)
- Antrag auf Einschreibung ins Arztregister/Psychotherapeutenregister
- Kauf einer Arztpraxis
- Praxisinhaber/in schließt zivilrechtlichen Vertrag mit interessiertem/er
Therapeuten/in - Praxisinhaber/in gibt Sitz an KV zurück (ggf. mit Vorbehalt: „ich gebe
Sitz zurück, wenn Kollegin X diesen Sitz bekommt“) - KV entscheidet, ob Kollege X den Sitz bekommt - Sonderfälle:
- Jobsharing (Gemeinschaftspraxis ältere/r und jüngere/r Kollege/in) - Teilzulassung
Niederlassung - Verfahren
Entscheidung:
Zulassungsausschuss der KV (Selbstverwaltung: KV und KK)
zu unterscheiden sind
Zulassungsantrag in offen Planungsbezirken (direkter Antrag auf Niederlassung)
Zulassungsantrag in gesperrten (überversorgten) Bezirken: Praxisübernahme
1. Zulassungsverzicht der/des Praxisinhaberin/s
2. Ausschreibungsantrag (stellt Praxisinhaber/in)
3. Prüfung: Nachfolgefähige Praxis
4. Ausschreibung des Sitzes
5. Zulassungsfähige/r Nachfolger/in
6. Zulassungskriterien der KV
Zulassungsantrag in gesperrten (überversorgten) Bezirken: Praxisübernahme
- Zulassungsverzicht der/des Praxisinhaberin/s
- Ausschreibungsantrag (stellt Praxisinhaber/in)
- Prüfung: Nachfolgefähige Praxis
- Ausschreibung des Sitzes
- Zulassungsfähige/r Nachfolger/in
- Zulassungskriterien der KV
- Zulassungsverzicht der/des Praxisinhaberin/s
- Rückgabe der Zulassung an KV (Vertrag)
- Praxisinhaber/in kann Vorbehalt im Rückgabevertrag aufnehmen („ich gebe
meinen KV-Sitz zurück sofern die KV der Kollegin B. diesen Sitz überträgt“)
- Ausschreibungsantrag
- Praxisinhaber/in stellt bei KV den Antrag seinen Praxissitzauszuschreiben
- Prüfung der Nachfolgefähigkeit durch KV
- > 10 Behandlungsfälle/Quartal
- Übergabe an Nachfolger erfolgt mit gesamtem
Patientenstamm - Praxis-Räumlichkeiten nicht privat genutzt
- regelmäßige Sprechzeiten
- fachliche Identität (ärztl. und psychol. Psychotherapeut sind fachlich
identisch, Erwachsenen und Kinder-/Jugend-Psychotherapeut*in nicht identisch)
- Zulassungsfähiger Nachfolger
KV prüft die Zulassungsfähigkeit der potentiellen Nachfolger anhand verschiedener Kriterien
- Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen - Fortführungswille in den bestehenden Räumlichkeiten
/(Wechsel frühestens nach 2. Quartalen)
- Zulassungskriterien
1- berufliche Eignung
-2Approbationsalter
-3 Dauer der Berufsausübung
-4 Warteliste (Dauer)
- 5Angestellter PP/KJP
- 6familiäre Privilegien
- 7bereits Partner in der Praxis
- 8Interesse der verbleibenden Partner an Gemeinschaftspraxis
9- wirtschaftliches Interesse des Verkäufers wird erfüllt
(Erklärung des Antragstellers, den geforderten Kaufpreis zu zahlen)
Praxiskauf
- Praxiskauf
- angemessener Preis (Substanzwert, ideeller Wert) - Vorvertrag, Bereitschaft Verkehrswert zu zahlen
- Preisermittlung „ideeller Wert“: gängige Verfahren
- Umsatzverfahren (25% des Umsatzes)
- Gewinnmethode a (50% von Gewinn = Umsatz – Ausgaben) - Gewinnmethode b (50% von Gewinn = Umsatz – Ausgaben –
Arztlohn n. Tarif) - Bundesärztekammerverfahren alt (50% von Umsatz – Arztlohn) - Bundesärztekammerverfahren neu (2009)
Umsatz – Kosten – Arztlohn, Prognose Entwicklung für Zukunft, x2 Einzelpraxis, x 2,5 Gemeinschaftspraxis
Preisermittlung „ideeller Wert“: gängige Verfahren
1- Umsatzverfahren (25% des Umsatzes)
2- Gewinnmethode a (50% von Gewinn = Umsatz – Ausgaben)
3- Gewinnmethode b (50% von Gewinn = Umsatz – Ausgaben –
Arztlohn n. Tarif)
4- Bundesärztekammerverfahren alt (50% von Umsatz – Arztlohn) - 5.Bundesärztekammerverfahren neu (2009)
Umsatz – Kosten – Arztlohn, Prognose Entwicklung für Zukunft, x2 Einzelpraxis, x 2,5 Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme: Realität 2017
- Praxispreise
Preisexplosion in den vergangenen Jahren - Arztpraxis (fachspezifische und regionale Unterschiede) alte Bundesländer 299.000 €
neue Bundesländer 199.000 € - Psychotherapiepraxis 50.000 – 85.000 €
Zukünftige Entwicklung von Nachfrage abhängig, einige in den letzten Jahren überversorgte Gebiete sind heute nicht mehr überversorgt (→ sinkende Praxispreise)
Praxisgründung – Rollen(konflikt)
Psychotherapeut
* liebevoll, akzeptierend
* Aushalten können
* reflektieren
* abwägen
Unternehmer
* aktive, schnelle Reaktion
* auch mal aggressiv
* wirtschaftliches Denken
Unternehmensgründung - Konzept
Gründungskonzept
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt kräftig an und handelt (Dante Alighieri)
Aus (diffuser) Idee Konkretes entwickeln
- Angebot
- Standort
- Zielgruppe
- Corporate Identity
- Formen der Niederlassung - Marketing
- Akquisition
- Geld
- „innere Werte“
Unternehmensgründung – Corporate Identity
- persönliche Dimension (wie wirke ich? Mitarbeiter prägen Image, psychosoziale Netzwerke)
- Räumlichkeiten (Stil, Einrichtung, Haus, Praxis)
- Corporate Design (Name, Etikett, Logo, z.B. psychotherapeutische
Praxis oder Psychologische Praxis?) - Angebote (klinisch, nicht-klinisch, Sammelsurium – Allein-
stellungsmerkmal) - Zielgruppe (Erwachsene/Kinder, Einzel-/Gruppentherapie,
Krankheitsbilder, Versichertenstruktur) - Finanzielles (wie wollen Sie leben?)
- innere Werte (Grundüberzeugungen, Wertevorstellungen,
Philosophie, Menschenbild, Gesundheitsbegriff)
Praxisgründung - Standortwahl
„Die Lösung der meisten Probleme verlangt nicht nur Druck, sondern (auch und vor allem) Handeln.“
Landpraxis
1.weniger zu Behandelnde, weniger Konkurrenz
2. Breitbandpsychotherapie (keine Spezialisierung)
3.Vorbehalte der Landbevölkerung (Misstrauen, Angst, Klüngelei, soziale Kontrolle)
4. oft schwere psychische Probleme
Stadtpraxis
1.großes Einzugsgebiet, Konkurrenz
2.Spezialisierung möglich und notwendig
3.anonymer
4.Kooperation vs. Konkurrenz
5. Umfeld: Kultur, Familie, Freizeit
Erreichbarkeit, öffentliche Verkehrsmittel, Parkplätze in der Nähe?
Businessplan - Zielsetzung
Businessplan oder Geschäftsplan
- Ist schriftliche Ausarbeitung der Unternehmensplanung
- dient der betriebswirtschaftlichen Absicherung von Chancen und Risiken
„Idee“ oder „Vision“ eines Unternehmens in seinen verschiedenen Facetten abbilden und greifbar machen
Erfolgsaussichten des Unternehmens können mit Unternehmenszielen verglichen werden
Businessplan – für wen?
Adressaten eines Businessplans sind Dritte, die von dem Plan überzeugt werden sollen
- Kapitalgeber
- potentielle Mitstreiter, Gesellschafter
- übergeordnete Stellen
- Planersteller profitiert selbst! (Strukturierung der Ideen, Fragen entstehen bei der Erarbeitung)
Businessplan – Erstellung
Businessplan muss Informationsbedürfnis des Adressaten erfüllen (meist 2 Versionen: Langversion für intern, kürzere Version für Dritte)
Umfang
- Kleinere Vorhaben:
5 - 7 Seiten für Beschreibung des Vorhabens (Textteil),
5 - 7 Seiten für Zahlenteil
- Größere Vorhaben mit Marktrecherche, Lageplänen, Patenten, Zeugnissen > 20 (bis zu 80) Seiten
Textteil
- Vorhaben adressatengerecht dargestellt
- Vision und Strategie
- Umsetzungsplan (Meilensteinplanung)
- Vertriebs- und Werbestrategie
- Chancen und Risiken
- Fachliche und soziale Kompetenz der Unternehmensgründer
Obwohl in der Praxis gerne mit dem Finanzplan (Zahlenteil) begonnen wird, sollte jeder Businessplan immer einen erläuternden Textteil haben.
Zahlenteil
Businessplan Erstellung Umfang
- Kleinere Vorhaben:
5 - 7 Seiten für Beschreibung des Vorhabens (Textteil),
5 - 7 Seiten für Zahlenteil - Größere Vorhaben mit Marktrecherche, Lageplänen, Patenten, Zeugnissen > 20 (bis zu 80) Seiten
Businessplan Erstellung Textteil
- Vorhaben adressatengerecht dargestellt
- Vision und Strategie
- Umsetzungsplan (Meilensteinplanung)
- Vertriebs- und Werbestrategie
- Chancen und Risiken
- Fachliche und soziale Kompetenz der Unternehmensgründer
Obwohl in der Praxis gerne mit dem Finanzplan (Zahlenteil) begonnen wird, sollte jeder Businessplan immer einen erläuternden Textteil haben.
Zahlenteil
Businessplan – Erstellung: Textteil
1* Basisinformation: - Adresse
- Rechtsform
- Gründungsdatum
- ggf. Geschäftsführung
2* Innere und außerbetriebliche Einflüsse
- Strategische Ausrichtung
- Markt- und Konkurrenzsituation
- konjunkturelle, nationale, internationale Einflüsse - Mitarbeiter-Potenzial
- Marketingkonzept
3* Detaillierte Beschreibung des Vorhabens: Übersicht - Zielgruppe und Perspektive
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Qualifikation des Team
- Interne Organisation, Personalbedarf, Management - Markt-, Branchen-, Wettbewerbssituation
- Marketingplan
Plan Erstellung Textteil
1* Basisinformation:
- Adresse
- Rechtsform
- Gründungsdatum
- ggf. Geschäftsführung
Plan Erstellung Textteil
2* Innere und außerbetriebliche Einflüsse
- Strategische Ausrichtung
- Markt- und Konkurrenzsituation
- konjunkturelle, nationale, internationale Einflüsse - Mitarbeiter-Potenzial
- Marketingkonzept
Plan Erstellung Textteil
3* Detaillierte Beschreibung des Vorhabens: Übersicht
- Zielgruppe und Perspektive
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Qualifikation des Team
- Interne Organisation, Personalbedarf, Management - Markt-, Branchen-, Wettbewerbssituation
- Marketingplan
Businessplan – Aufbau und Inhalt
- Zielgruppen
- Privatkunden, öffentliche Auftraggeber
- Aktionsradius (Einzugsgebiet)
- wie viele potentielle Kunden?
- Wie viel geben die Kunden bisher für die Dienstleistung aus? - Erreichbarkeit
- Personalplanung und interne Organisation
- wie viele Mitarbeiter
- handelnde Personen, Funktionsbereiche, Verantwortung - Qualifikation
- Organisationsstruktur
- Ablauforganisation
- Kosten für Personalbedarf
Marktanalyse: hilfreiche Fragen - welche Branche - wie groß ist der Markt
- Marktpotential
- bisherige und zukünftige Entwicklung des Marktes
- Zukunftsaussichten (Wachstumspotentiale und beeinflussende
Faktoren) - Mitbewerber
- Standortanalyse
- Preisniveau am Markt
- auf welche Aspekte legen die Kunden wert - Alleinstellungsmerkmal
- was macht Wettbewerber gut oder schlecht - bestehen Geschäftsverbindungen
- Produkt- und Marketingplan
Bei der Produkt- und Leistungsstrategie geht es darum, hinsichtlich des künftigen Leistungsangebotes Vorteile bzw. Nutzen für Kunden, möglichst mit Alleinstellungsmerkmalen zu schaffen. Zu achten ist auf klare Abgrenzung der Vorteile gegenüber der Konkurrenz, auf gesetzliche Auflagen und dem Schutz der Idee
Werbestrategie Vertriebsstrategie Organisation des Absatzes
Plan Aufbau und Inhalt
* Zielgruppen
- Privatkunden, öffentliche Auftraggeber
- Aktionsradius (Einzugsgebiet)
- wie viele potentielle Kunden?
- Wie viel geben die Kunden bisher für die Dienstleistung aus? - Erreichbarkeit
Plan Aufbau und Inhalt
* Personalplanung und interne Organisation
- wie viele Mitarbeiter
- handelnde Personen, Funktionsbereiche, Verantwortung
- Qualifikation
- Organisationsstruktur
- Ablauforganisation
- Kosten für Personalbedarf
Plan Aufbau und Inhalt
* Marktanalyse: hilfreiche Fragen
- welche Branche
- wie groß ist der Markt
- Marktpotential
- bisherige und zukünftige Entwicklung des Marktes
- Zukunftsaussichten (Wachstumspotentiale und beeinflussende
Faktoren) - Mitbewerber
- Standortanalyse
- Preisniveau am Markt
- auf welche Aspekte legen die Kunden wert - Alleinstellungsmerkmal
- was macht Wettbewerber gut oder schlecht - bestehen Geschäftsverbindungen
Businessplan – Aufbau und Inhalt
* Produkt- und Marketingplan
Bei der Produkt- und Leistungsstrategie geht es darum, hinsichtlich des künftigen Leistungsangebotes Vorteile bzw. Nutzen für Kunden, möglichst mit Alleinstellungsmerkmalen zu schaffen. Zu achten ist auf klare Abgrenzung der Vorteile gegenüber der Konkurrenz, auf gesetzliche Auflagen und dem Schutz der Idee
Werbestrategie Vertriebsstrategie Organisation des Absatzes
Businessplan – Erstellung: Zahlenteil
Der Zahlenteil
eines Businessplanes ist der Versuch, die Umsetzung der Geschäftsidee in Zahlen auszudrücken und damit zu quantifizieren.
* Planungsrechnung (Zielvorgaben der zukünftigen Geschäftsjahre)
* Teilpläne
- Beschaffungs-, Personalplan
- Investitionsplan
- Finanzplan, Kreditplan
- Liquiditätsplan
- Erfolgsplan (Darstellung der nachhaltigen Rentabilität des
Unternehmens)
Zeithorizont der Planung
3 – 5 Jahre
Befassung mit unsicheren Zahlen und Werten:
Laufendes und folgendes Jahr sollten sehr präzise geplant werden (Plan sollte nach 1. Jahr weitgehend mit tatsächlichem Ergebnis übereinstimmen)
Detailierung
1. Geschäftsjahr monats-/Quartalsgenau) 2. – 5. Jahr halbjährig oder ganzjährig
Plan: Zahlenteil Teilpläne
- Beschaffungs-, Personalplan
- Investitionsplan
- Finanzplan, Kreditplan
- Liquiditätsplan
- Erfolgsplan (Darstellung der nachhaltigen Rentabilität des Unternehmens)
Plan Erstellung Zahlenteil
Zeithorizont der Planung
3 – 5 Jahre
Befassung mit unsicheren Zahlen und Werten:
Laufendes und folgendes Jahr sollten sehr präzise geplant werden (Plan sollte nach 1. Jahr weitgehend mit tatsächlichem Ergebnis übereinstimmen)
Detailierung
1. Geschäftsjahr monats-/Quartalsgenau) 2. – 5. Jahr halbjährig oder ganzjährig
- Investitionsplan Gründungsinvestitionen
Investitionen = Anlagevermögen
- Kaufpreis Gebäude, Grundstücke
- Umbaumassnahmen
- Inbetriebnahme der Einrichtung (Patente, Lizenzen,
Leasingzahlungen)
Umlaufvermögen
- Waren, Materialien
Finanzplan:
Kapitalbedarf
Kapitalbedarf ist die Menge an Finanzmitteln, die ein Unternehmen benötigt,
um seine Investitionen zu tätigen bzw. sein Strukturvermögen zu finanzieren. Unterscheide: Anlagekapitalbedarf – Umlaufkapitalbedarf
Vorlaufkosten
Finanzierung
- Eigenmittel
- langfristige Fremdfinanzierung (Kredite, Fördermittel) - kurzfristige Fremdfinanzierung (Kontokorrentkredite,
Lieferantenkredite)
langfristige Kredite: tilgungsfreie Zeit von 1-2 Jahren Sondertilgungsmöglichkeit
Berechnung der Zinsbelastung
Übertragen der Zinsbelastung in den Erfolgsplan (Tilgung im Liquiditätsplan)
Kosten der Investition: Zinsen, Tilgung und Abschreibung
Finanzplan: Kapitalbedarf
Kapitalbedarf ist die Menge an Finanzmitteln, die ein Unternehmen benötigt,
um seine Investitionen zu tätigen bzw. sein Strukturvermögen zu finanzieren. Unterscheide: Anlagekapitalbedarf – Umlaufkapitalbedarf
Vorlaufkosten
- Finanzplan: Finanzierung
- Eigenmittel
- langfristige Fremdfinanzierung (Kredite, Fördermittel) - kurzfristige Fremdfinanzierung (Kontokorrentkredite,
Lieferantenkredite)
langfristige Kredite: tilgungsfreie Zeit von 1-2 Jahren Sondertilgungsmöglichkeit
Berechnung der Zinsbelastung
Übertragen der Zinsbelastung in den Erfolgsplan (Tilgung im Liquiditätsplan)
Kosten der Investition: Zinsen, Tilgung und Abschreibung
Erfolgsplan
(Umsatzplan, Kostenplan)
- geplante Umsätze („Einnahmen“)
- differenziert nach unterschiedlichen Produkten - monatlich
- alle Aufwendungen/Kosten
- differenziert nach Kostenarten
- unterscheide: fixe Kosten, variable Kosten (abhängig von
Produktion)
Erfolgsplan (bzw. Gewinn- u. Verlustrechnung) ist das Herzstück hier wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens sichtbar