KH Versorgung Flashcards
Krankenhäuser sind Einrichtungen
1- der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe
2- die fachlich-medizinisch ständige ärztliche Leitung stehen
3- die über ausreichende entsprechende diagnostische und therapeutische
Möglichkeiten verfügen
4- die nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
5- die jederzeit verfügbares ärztliches, Pflege-, Funktions- und medizinisch-
technisches Personal vorhält
6- die darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten/innen zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten
7- in denen Patienten/innen untergebracht und verpflegt werden
Versorgungsstufen KH
- Grund und Regelversorgung
Schwerpunktversorgung
Maximalversorgung
Supramaximalversorgung
KH Trägerschaft
Öffentlicher Träger (568)
1.Bund (Bundeswehr-KH)
2.Land (Universitäts-KH)
3.Kommunal (Stadt, Landkreis, Gemeinde)
Freigemeinnütziger Träger (674)
1.konfessionell (kathol.- Caritas, evang.-Diakonie)
2.Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK)
Privater Träger (706)
Helios, Rhön-Klinikum, Aslklepios, Sana-Kliniken)
Krankenhausversorgung - Einbindung Übersicht
Bund und Länder - KK
1. KHrecht
2.Staatliche Aufsicht
KK-Pat
1. Mitgliedschaft
2. Beeitragszahlungen/Leistungsanspruch
3. Beeitragserhebung
Pat-KH
1. Behanldungsanspruch
2. Sachleistung
3. Behandlungspfli hat
KK- KH
1. Versorgungsvertrag
2. Budgetverhandlungen
3. Vergütung
Grundlagen der Krankenhausbehandlung
1* Freie Krankenhauswahl des Versicherten
2* Sicherstellungsauftrag der Länder (staatliche Krankenhausplanung)
3* Betreiben von Krankenhäusern durch den Staat/Länder/Kommunen nicht notwendig
4* Trägervielfalt zur Zeit politisch gewollt
5* Duale Krankenhausfinanzierung
6* Krankenhausindividuelle Budget- und Pflegesatzverhandlungen
Sicherstellungsauftrag der Länder - Krankenhausplanung
- Staatliche Krankenhausplanung:
jedes Bundesland legt den Bedarf an Krankenhauskapazitäten fest, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen (Plankrankenhäuser). - Landeskrankenhausplan:
legt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschrittes fest: - Anzahl Krankenhäuser und Krankenhausbetten
- Art der Fachabteilungen in jedem Krankenhaus mit Anzahl
Betten - Anzahl Großgeräte in jedem Krankenhaus (CT, MRT,
Herzkatheter etc) - Krankenhausstrukturgesetz 2015
- Festlegung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren (bei dauerhafter
Nichterfüllung Entzug des Versorgungsauftrages)
Stationäre Leistungen der Krankenhäuser
- Vollstationär
− stationäre Aufnahme
− neben der erforderlichen medizinischen Behandlung Verpflegung und Unterkunft während des Aufenthaltes - Teilstationäre Behandlung
− Behandlung nur nachts (Nachtklinik) oder tagsüber (Tagesklinik)
− Unterkunft und Verpflegung - Vor- und nachstationäre Behandlung
− Umfassend alle notwendigen medizinischen Leistungen
− Keine Unterkunft, Verpflegung
− Vorstationäre: Abklärung oder Vorbereitung stationärer Aufenthalt
− Nachstationär: Sicherung des Behandlungserfolges nach stationärem Aufenthalt
- Vollstationär
− stationäre Aufnahme
− neben der erforderlichen medizinischen Behandlung Verpflegung und Unterkunft während des Aufenthaltes
- Teilstationäre Behandlung
− Behandlung nur nachts (Nachtklinik) oder tagsüber (Tagesklinik)
− Unterkunft und Verpflegung
- Vor- und nachstationäre Behandlung
− Umfassend alle notwendigen medizinischen Leistungen
− Keine Unterkunft, Verpflegung
− Vorstationäre: Abklärung oder Vorbereitung stationärer Aufenthalt
− Nachstationär: Sicherung des Behandlungserfolges nach stationärem Aufenthalt
Ambulante Leistungen der Krankenhäuser
- Notfallversorgung
- Ambulantes Operieren
- Psychiatrische Institutsambulanzen
- Medizinische Versorgungszentren
- bei Unterversorgung Ermächtigungen
- hochspezialisierte ambulante Leistungen
- SPZ (sozialpsychiatrische Zentren), Hochschulambulanzen
- seit Jahrzehnten kontroverse Diskussionen über Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen (sektorübergreifende Versorgung) zwischen Interessenvertretungen Krankenhäuser und ambulanter Versorgung (KV)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- seit 2004 dürfen Krankenhäuser, Ärzte/innen, private Unternehmen, Apotheker/innen etc. MVZ gründen und betreiben
- seit 2012 nur noch zugelassene Ärzte/innen und Krankenhäuser, gemeinnützige Träger und best. Dialyseerbringer
- beliebig viele angestellte Ärzte/innen können dort arbeiten
- KV-Zulassung muß erfolgen
- Kassensitze müssen erworben werden
- Leistungserbringung und Abrechnung nach KV-Kriterien (wie niedergelassene Ärzte/innen)
Krankenhäuser in Deutschland
Entwicklung KH, VWD, Fallzahl, Betten, Bettenauslastung, Berechnung und belegungstage
Fallzahl +9
Bettenauslastung 0
Betten -2
Berechnung und Belegungstage -1
KH -8
VWD -10
ausgeprägte Privatisierung von KH SEIT JAHREN IN DE
37 privat
33 freigemeinnützig
29 öffentlich
Internationaler Vergleich – Verweildauer
Deutschland hat im internationalen Vergleich mit die meisten Krankenhausbetten/Einwohner und einer der längsten Verweildauern.
Duale Krankenhausfinanzierung (§4 KHG)
Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser durch
- Investitionsfinanzierung durch die Länder
- Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen