Ambulante Versorgung Flashcards
Definition Ambulante Versorgung
- Alle medizinischen Behandlungsleistungen, die außerhalb der stationären Versorgung von Kliniken (Akut-, Fachkrankenhäuser, Rehabilitationskliniken) erbracht werden
- Der größte Bereich ist die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung (Krankenhäuser und öffentlicher Gesundheitsdienst nur wenig beteiligt)
- wird überwiegend von niedergelassenen Ärzten/innen und Psychotherapeuten/innen übernommen
- Arztpraxen sind überwiegend privatwirtschaftlich geführt
- umfasst ärztliche Tätigkeiten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten dienen
Haupt-Organisationstypen ambulante und stationäre Versorgung
Sektorale Trennung der ambulanten und stationären Versorgung in DE
andere Länder im KH Station und ambulant und ambulant HA
DE KH bur stationär und ambulant HA und FA
Grundsätze ambulante Versorgung
- 90% der ambulanten Versorgung wird von niedergelassenen Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten erbracht
- Diese sind in der KV zusammengeschlossen (Pflichtmitgliedschaft)
- KVen haben daher Monopol bei der ambulanten medizinische Versorgung
(Ermächtigungen von Krankenhausärzte müssen von Zulassungsausschuss der KV genehmigt werden) - Niederlassungsfreiheit der Ärzte
- Trennung in hausärztliche und 16 fachärztliche Fachrichtungen (inklusive Psychotherapie)
Freie Arztwahl der Versicherten (für zugelassene Ärzte) - kein Gatekeeper-System, aber Versicherte sind aufgefordert zuerst einen Hausarzt aufzusuchen und diesen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes (Quartal) nicht zu wechseln (§ 26 SGB V)
- keine gesetzliche Verpflichtung und keine Kontrolle
- Patienten suchen oft Facharzt direkt auf
- auch Praxisgebühr hat dieses nicht geändert
Aufgaben der vertragsärztlichen Versorgung
nach § 73 SGB V:
- ärztliche Behandlung, zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung
- Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen
- Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten,
- ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen
- Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporten
sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen - Verordnung von häuslicher Krankenpflege
- Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
- Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, die die
Krankenkassen und Patienten - Dokumentation erbrachter Leistungen
Hausärztliche Versorgung
- allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung einer/es Patientin/en in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis des häuslichen und familiären Umfeldes
- Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Massnahmen
- Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und
Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte
aus der ambulanten und stationären Versorgung - Einleitung und Durchführung präventiver und rehabilitativer Massnahmen
Ambulant tätige Ärzte/Psychotherapeuten
Deutliche Zunahme aller Ärzte und Psychotherapeuten 14,5
Ambulant tätige Hausärzte
Anzahl Hausärzte kaum verändert 1,2
Ambulant tätige psychologische Psychotherapeuten
Starke Zunahme psychologischer Psychotherapeuten 63,7
Psychotherapeuten in Gemeinschaftspraxen
Starke Zunahme von psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxen seit 2015 151,2
Bedarfsplanung der niedergelassenen Ärzte
- Bedarfsplanungsrichtlinie des GBA
- Einwohnerzahl bestimmt Ärztebedarf pro Region differenziert nach
Hausärzten und Fachärzten (historisch gewachsene Verhältniszahlen
werden fortgeschrieben) - Berücksichtigung eines Demographiefaktors
- Ziel: 100% des Bedarfs tatsächlich gedeckt
Zulassungsausschuss des jeweiligen Bundeslandes (Selbstverwaltung) legt anhand der GBA-Richtlinie fest wieviele Ärzte/innen und Psychotherapeuten/innen sich niederlassen dürfen
Probleme der bisherigen Bedarfsplanung
- bekämpft regionalen Arztmangel nicht
- erfasst regionale Unterschiede nur unzureichend
- berücksichtigt demographischen Wandel teilweise
- berücksichtigt Subspezialisierung ungenügend
- berücksichtigt nicht überregionale Versorgungsbeziehungen
- ist für Unterversorgungsszenarien nicht ausgelegt
- berücksichtigt nicht den zukünftigen Bedarf
- Berücksichtigt Morbidität unzureichend
Ergebnis der bisherigen Bedarfsplanung
Entscheidungen der Zulassungsausschüsse der Länder haben zu erheblichen Unterschieden in der Versorgungsdichte zwischen Städten und ländlichen Regionen geführt:
Städte Überversorgt, ländliche Regionen unterversorgt
Fachärzte konzentrieren sich in
den Großstädten
Hausärzte sind in den meisten Regionen noch gleichmäßig verteilt Fachärzte sind in den Kernstädten konzentriert
Reduktion des regionalen Ärztemangels
Handlungsoptionen
1* Zulassungsbeschränkungen in überversorgten Gebieten
2* Kleinere Planungsbezirke
3* Stärkere Berücksichtigung der Morbidität
4* Einführung von Telemedizin
5* Finanzielle Anreize schaffen (z.B. Aufhebung von Mehrleistungsabschlägen)
6* Teilnahme von Krankenhäusern an der ambulante versorgung
7* Ausbau des Studienplatzangebotes
8* Medizinische Versorgungszentren
9* Alternative Versorgungsformen (Hausarztzentrierte Versorgung,
Selektivverträge, Modelvorhaben, Disease-Management-Programme, Praxisnetze)
Zusammenfassung ambulante Ärzteschaft
- 180.000 Ärzte und Psychotherapeuten
- 55.000 Hausärzte
- 30.000 psycholog. Psychotherapeuten
- Durchschnittsalter 54 Jahre
- Deutliche Zunahme angestellter Ärzte
in Praxen - Der Arztberuf wird weiblich
Einbindung Vertragsarzt/-ärztin
KV-Vertragsarzt
1. Honorarzahlung
2. Leistungsberechnung
3. Mitgliedschaft
KV- KK
1. Zahlung der Gesamtvergütung
2. Gewährleistungsauftrag
3. Kollektivverträge
KK- Vertragsarzt
1. Selektiv/ Direktverträge
KK-Pat
1. Mitgliedschaft
2. Beitragszahlung/Leistungsanspruch
3. Beitragserhebung
Pat-Vertragsarzt
1. Behandlungsanspruch
2. Behanldungspflicht