Recht in der IT Flashcards

1
Q

Einordnung Recht in der IT

A

Das Recht in der IT oder auch Internetrecht ist kein separater Bereich. Vielmehr werden die verschiedensten Rechtsbereiche berührt. Angefangen vom Grundgesetz, werden das Straf-, Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs-, Medien-, Telekommunikationsrecht und viele andere Bereiche berührt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ist die DSGVO?

A

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Sie legt fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war das zentrale Datenschutzgesetz in Deutschland. Mit der Einführung der DSGVO am 25. Mai 2018 wurde es von dem BDSG (neu) abgelöst. Es ergänzt die DSGVO in Deutschland um die Bereiche, in denen die EU (Verordnung 2016/679) den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume belässt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was ist das Telekommunikations-Telemediendatenschutz-Gesetz (TTDSG)

A

Das Telekommunikations-Telemediendatenschutz-Gesetz (TTDSG) – ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Es ist ein Bundesgesetz und enthält spezifische Datenschutzvorschriften für Anbieter von Telekommunikationsdiensten (insbesondere Telefon- und Internetanschlüsse) und Telemediendiensten (Webseiten)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wesentliche Rechtsgebiete im IT Recht sind:

A

○ Vertragsrecht in der IT
○ Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
○ Immaterialgüterrecht
○ Wettbewerbs- und Markenrecht
○ Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der IT
○ Recht der Kommunikationsnetze und -dienste
○ Strafrecht in Bezug auf die IT

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Straftatbestände mit direktem IT-Bezug

A

○ Straftaten gegen die persönliche Ehre (§§ 185 ff. StGB)
○ Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB), Datenhehlerei (§202d ) etc.
○ Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, § 206 StGB
○ Betrug, § 263 StGB
○ Computerbetrug, § 263a StGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly