Prüfungsschemata Engländerskript SoSe Flashcards
Prüfungsaufbau des Diebstahls gem. § 242 BGB ?
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: Wegnahme 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Absicht rechtswidriger Zueignung (!!!!!) II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Besonders schwerer Fall, § 243 StGB V. Strafantrag in den Fällen der §§ 247, 248a StGB --> Qualifikationen, §§ 244, 244a StGB
Prüfungsaufbau des unechten Unterlassungsdelikts, § 13
- Ggf. Vorprüfung: Abgrenzung von Tun und Unterlassen
I. tatbestand - Objektiver Tatbestand
a) Taterfolg
b) Unterlassen der zur Erfolgsabwendung erforderlichen und gebotenen Handlung trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit
c) Hypothetische Kausalität und Objektive Zurechnung
d) Garantenstellung gem. § 13 I
e) Entsprechungsklausel, § 13 I - Subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit und Schuld
- Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens als weiterer Entschuldigungsgrund (hM)
- Gebotsirrtum statt Verbotsirrtum iRd. § 17 StGB
Prüfungsschema bei veruschtem Totschlag durch Unterlassen gem. §§ 212 I, 13 I, 22, 23 I?
A. Strafbarkeit
0. Vorprüfung
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Tatentschluss bzgl Begehung durch Unterlassen –> kompletter STB des Unterlassungsdelikts
- Bewusstsein: anderer Mensch könnte sterben und dies billigend in kauf nehmen
- Bewusstsein eine rechtlich gebotene Handlung die einem physisch-real möglich ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Eintritt des Todes verhindert hätte zu unterlassen
- Wissen, durch Unterlassen eine Gefahr für Schwimmer zu schaffen, die sich im Tod realisiert
- Vorsatz hinsichtlich Garantenstellung
Prüfungsaufbau der Unterschlagung gem. § 246 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: rechtswidrige Zueignung (!!!!!) - Zueignungswille - Manifestation des Zueignungswillens (nach hM) - Rechtswidrigkeit der Zueignung 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld IV) Subsidiarität (!!!!!) V) Strafantrag in den Fällen der §§ 247, 248a StGB Ü Qualifikation, § 246 II StGB
Prüfungsaufbau des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs, § 248b StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Kraftfahrzeug oder Fahrrad b) Ingebrauchnehmen c) gegen den Willen des Berechtigten 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld IV) Subsidiarität (!!!!!) V) Strafantrag, § 248b III StGB
Prüfungsschema “Sachbeschädigung” gem. § 303 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: fremde Sache b) Tathandlungen: - Beschädigen (§ 303 I Var. 1 StGB) - Zerstören (§ 303 I Var. 2 StGB) - Verändern des Erscheinungsbildes (§ 303 II StGB) (!!!!!) 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld IV) Strafantrag, § 303c StGB Ü Qualifikationen, §§ 305, 305a, 306 StGB
Prüfungsschema “Nötigung” gem. § 240 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
a) Tatopfer: ein anderer Mensch
b) Tatmittel:
- Gewalt
- Drohung mit einem empfindlichen Übel
c) Tathandlung und –erfolg: Nötigen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
2) subjektiver Tatbestand
II) Rechtswidrigkeit
1) Fehlen von Rechtfertigungsgründen (!!!!!)
2) Verwerflichkeit gem. § 240 II StGB (!!!!!)
III) Schuld
IV) besonders schwerer Fall, § 240 IV StGB
Prüfungsschema “Freiheitsberaubung” gem. § 239 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatopfer: ein anderer Mensch b) Tathandlung: Berauben der Freiheit - durch Einsperren - oder auf andere Weise 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld --> Qualifikation, § 239 III Nr.1 StGB --> Erfolgsqualifikationen, § 239 III Nr. 2, IV StGB
Prüfungsschema “Die Nachstellung” gem. § 238 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
a) Unbefugtes Nachstellen, d.h.
- Verwirklichung einer oder mehrerer der Tatmodalitäten der Nrn. 1 – 5
- in beharrlicher Weise
- ohne Einverständnis oder sonstige Befugnis
b) Eignung zur schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
c) Kausalität und objektive Zurechnung
2) subjektiver Tatbestand
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) Strafantragserfordernis, § 238 IV StGB
–> Qualifikation, § 238 II StGB
–> Erfolgsqualifikation, § 238 III StGB
Prüfungsschema “Betrug” gem. § 263 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
a) Täuschung über Tatsachen (Vorspiegelung falscher oder Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen) (!!!!!)
b) dadurch Erregen oder Unterhalten eines Irrtums
c) dadurch Vermögensverfügung
d) dadurch Vermögensschaden
2) subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht rechtswidriger Bereicherung (!!!!!)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) besonders schwerer Fall, § 263 III StGB
V) Strafantrag in den Fällen der §§ 247, 248a StGB, § 263 IV StGB
–> Qualifikation, § 263 V StGB
Prüfungsschema “Computerbetrug” gem. § 263a StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
a) Tathandlung
- unrichtige Gestaltung des Programms (1. Var.)
- Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten (2. Var.)
- unbefugte Verwendung von Daten (3. Var.)
- sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf (4. Var.)
b) dadurch Beeinflussung des Ergebnisses einer Datenverarbeitung (insb. Auslösung einer Vermögensverschiebung)
c) dadurch Vermögensschaden
2. subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht rechtswidriger Bereicherung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) besonders schwerer Fall, § 263a II i.V.m. § 263 III StGB
V) Strafantrag in den Fällen der §§ 247, 248a StGB, § 263 IV StGB
–> Qualifikation, § 263a II i.V.m. § 263 V StGB
Prüfungsschema “Das Erschleichen von Leistungen”, § 265a StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
a) Tathandlung: Erschleichen
- der Leistung eines Automaten (1. Var.)
- der Leistung eines öffentlichen Zwecken dienenden Kommunikationsnetzes (2. Var.)
- der Beförderung durch ein Verkehrsmittel (3. Var.)
- des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung (4. Var.)
b) Entgeltlichkeit der Leistung
2) subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht, das Entgelt nicht zu errichten.
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) Subsidiarität
V) Strafantrag in den Fällen der §§ 247, 248a StGB
Prüfungsschema “Raub” gem. § 249 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
a) fremde bewegliche Sache
b) Wegnahme
c) Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel
- Gewalt gegen eine Person
- oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
d) zeitlicher Zusammenhang von Nötigungsmittel und Wegnahme (nach aA finale Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme)
2) subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz inklusive finaler Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Weg-nahme (nach aA finale Verknüpfung schon im objektiven Tatbestand zu prüfen)
b) Absicht rechtswidriger Zueignung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
–> Qualifikationen, § 250 I, II StGB
–>Erfolgsqualifikation, § 251 StGB
Prüfungsschema des “Raubes mit Todesfolge” gem. § 251 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Raub nach §§ 249, 250 StGB
SS 2019 Grundkurs Strafrecht II
Seite 132
Prof. Dr. Armin Engländer
2) Tod eines anderen Menschen als besondere Folge
3) Kausalität zwischen Raub und Tod
4) objektive Zurechnung
- Zurechnung des Todes nach allgemeinen Zurechnungsregeln (insb. Berücksichtigung
der Verantwortungsbereiche)
- tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
5. wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtlich des Todes
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau “räuberischer Diebstahl” gem. § 252 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) bei einem Diebstahl b) auf frischer Tat betroffen c) Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel - Gewalt gegen eine Person - oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben 2) subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Besitzerhaltungsabsicht II) Rechtswidrigkeit III) Schuld --> Qualifikationen, § 250 I, II StGB --> Erfolgsqualifikation, § 251 StGB
Prüfungsaufbau “räuberischer Angriff auf Kraftfahrer” gem. § 316a StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
a) Verüben eines Angriffs auf Leib, Leben oder Entschlussfreiheit
b) des Führers oder eines Mitfahrers eines Kfz
c) unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
2) subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht zur Begehung eines Raubes, eines räuberischen Diebstahls oder einer räuberischen Erpressung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) minder schwerer Fall, § 316a II StGB
–> Erfolgsqualifikation, § 316a III StGB
Prüfungsaufbau “Erpressung” gem § 253 StGB
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Einsatz von Nötigungsmitteln: - Gewalt - Drohung mit einem empfindlichen Übel b) Nötigen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung c) Vermögensverfügung (nach hL) d) Vermögensnachteil 2) subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Absicht rechtswidriger Bereicherung II) Rechtswidrigkeit 1) Fehlen von Rechtfertigungsgründen 2) Verwerflichkeit gem. § 253 II StGB III) Schuld IV) besonders schwerer Fall, § 253 IV StGB --> Qualifikation, § 255 StGB
Prüfungsaufbau “räuberische Erpressung” gem. § 255 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel: - Gewalt gegen eine Person - oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben b) Nötigen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung c) Vermögensverfügung (nach hL) d) Vermögensnachteil 2) subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Absicht rechtswidriger Bereicherung II) Rechtswidrigkeit III) Schuld --> Qualifikationen, § 250 I, II StGB --> Erfolgsqualifikation, § 251 StGB
Prüfungsaufbau “erpresserischer Menschenraub” gem. § 239a StGB?
A) Entführungs-/Bemächtigungsalternative I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatopfer: ein anderer Mensch b) Tathandlung - Entführen (1. Var.) - Sich-Bemächtigen (2. Var.) 2) subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Absicht zu einer Erpressung - unter Ausnutzung der Sorge des Opfers um sein Wohl (1. Var.) - oder unter Ausnutzung der Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers (2. Var.) II) Rechtswidrigkeit III) Schuld B) Ausnutzungsalternative I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatopfer: ein anderer Mensch b) 1. Tathandlung: Entführen oder Sich-Bemächtigen c) 2. Tathandlung: Erpressung unter Ausnutzung der geschaffenen Lage 2) subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Absicht rechtswidriger Bereicherung II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der “Geiselnahme” gem. § 239b StGB?
A) Entführungs-/Bemächtigungsalternative I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatopfer: ein anderer Mensch b) Tathandlung - Entführen (1. Var.) - Sich-Bemächtigen (2. Var.) 2) subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Absicht zu einer Nötigung durch Drohung mit - dem Tod (1. Var.) - einer schweren Körperverletzung (2. Var.) - einer Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer (3. Var.) II) Rechtswidrigkeit III) Schuld B) Ausnutzungsalternative I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Tatopfer: ein anderer Mensch b) 1. Tathandlung: Entführen oder Sich-Bemächtigen c) 2. Tathandlung: Nötigung durch Drohung mit - dem Tod (1. Var.) - einer schweren Körperverletzung (2. Var.) - einer Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer (3. Var.) unter Ausnutzung der geschaffenen Lage 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der “Untreue” gem. § 266 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand a) Missbrauchsvariante (nach hM lex specialis) aa) Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis bb) Missbrauch der Befugnis cc) Vermögensbetreuungspflicht (nach hM) dd) Vermögensnachteil b) Treubruchvariante aa) Vermögensbetreuungspflicht bb) Verletzung der Pflicht cc) Vermögensnachteil 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld IV) besonders schwerer Fall, § 266 II i.V.m. § 263 III StGB V) Strafantrag, § 266 II StGB, in den Fällen der §§ 247, 248a StGB
Prüfungsaufbau des versuchten vorsätzlichen Begehungsdelikts?
Vorprüfung
- keine Vollendung
- Strafbarkeit des Versuchs
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Tatentschluss (subjektiver Tatbestand)
- Tatbestandsvorsatz
- ggf. sonstige deliktspezifische subjektive Tatbestandsmerkmale
2. unmittelbares Ansetzen (objektiver Tatbestand)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. ggf. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe
insb. Rücktritt vom Versuch
V. ggf. Strafantrag, weitere Strafverfolgungsvoraussetzungen/-hindernisse
Prüfungsaufbau des Rücktritts?
Rücktritt des Einzeltäters, § 24 I StGB
1) Kein fehlgeschlagener Versuch
2) Rücktrittshandlung
a) beim unbeendeten Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung
b) beim beendeten Versuch:
- Verhindern der Tatvollendung, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatvollendung
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten, § 24 II StGB
1) Kein fehlgeschlagener Versuch
2) Rücktrittshandlung
- Verhindern der Tatvollendung, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatvollendung
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Prüfungsaufbau des Erlaubnistatumstandsirrtums?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
2) subjektiver Tatbestand: Tatbestandsvorsatz (+)
II) Rechtswidrigkeit: objektiv (+), da keine Rechtfertigungslage
III) Erlaubnistatumstandsirrtum
1) Voraussetzungen: Bestehen einer Rechtfertigungslage auf der Grundlage der Tatsachenvorstellung des Täters
→ Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum
2) Rechtsfolgen
• strenge Schuldtheorie: § 17 StGB
• eingeschränkte Schuldtheorie
- Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen: § 16 I 1 StGB direkt
- vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie: § 16 I 1 StGB analog
- rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie: Rechtsfolgen des § 16 I 1 StGB
Prüfungsaufbau der Mittäterschaft?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung:
a) vollständige eigenhändige Verwirklichung: falls (-)
b) wechselseitige Zurechenbarkeit der Tatbeiträge des jeweils anderen Beteiligten nach § 25 II StGB
–> gemeinsamer Tatplan
–> gemeinsame Tatausführung
2) subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der mittelbaren Täterschaft?
A) Strafbarkeit des Tatmittlers
B) Strafbarkeit des Hintermannes als mittelbarer Täter
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung: Zurechenbarkeit der Handlung des Tatmittlers nach § 25 I Alt. 2 StGB
–> zurechenbare Verursachung der Tatbestandsverwirklichung
–> durch tatbeherrschende Steuerung des Tatmittlers (nach hL)
2) subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der Anstiftung?
A) Strafbarkeit des Haupttäters B) Strafbarkeit des Anstifters I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand - vorsätzliche rechtswidrige Haupttat - Bestimmen 2) subjektiver Tatbestand - Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat - Vorsatz hinsichtlich des Bestimmens II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der Beihilfe?
A) Strafbarkeit des Haupttäters B) Strafbarkeit des Gehilfen I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand - vorsätzliche rechtswidrige Haupttat - Hilfe leisten 2) subjektiver Tatbestand - Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat - Vorsatz hinsichtlich des Hilfeleistens II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der Teilnahme bei den Mordmerkmalen der 1. und 3. Gruppe?
A. Strafbarkeit des Haupttäters
B. Strafbarkeit des Teilnehmers
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. objektiver Tatbestand
- vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
- Teilnahmehandlung (Bestimmen oder Hilfeleisten)
2. subjektiver Tatbestand
- Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat
- Vorsatz hinsichtlich der Teilnahmehandlung
3. Vorliegen besonderer persönlicher Merkmale
- Feststellung, wer welche subjektiven Mordmerkmale erfüllt hat
- Lösung nach Rspr.
- Lösung nach hL
- bei unterschiedlichen Resultaten Streitentscheid
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Prüfungsaufbau der versuchten Anstiftung?
0) Vorprüfung
- keine erfolgreiche Anstiftung
- Strafbarkeit der versuchten Anstiftung
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Tatentschluss (subjektiver Tatbestand)
- Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen und rechtswidrigen Begehung eines Ver-brechens
- Vorsatz hinsichtlich des Bestimmens
2) unmittelbares Ansetzen zum Bestimmen (objektiver Tatbestand)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) ggf. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe
insb. Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
Prüfungsaufbau der Verbrechensverabredung?
0) Vorprüfung
- keine mittäterschaftliche Tatbegehung
- Strafbarkeit der Verbrechensverabredung
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
- feste Vereinbarung
- der Begehung eines Verbrechens
- in Mittäterschaft
2) subjektiver Tatbestand
- Vorsatz hinsichtlich der Tat
- Vorsatz hinsichtlich der mittäterschaftlichen Beteiligung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) ggf. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe
insb. Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
Prüfungsaufbau des Rücktritts vom Rücktritt der versuchten Anstiftung, § 31 I Nr. 1, II StGB?
2) Rücktrittshandlung
a) beim unbeendeten Anstiftungsversuch: Aufgabe der weiteren Anstiftungsbemü-hungen, § 31 I Nr. 1 Alt. 1 StGB
b) beim beendeten Anstiftungsversuch:
- Verhindern der Tatbegehung § 31 I Nr. 1 Alt. 2 StGB, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatbegehung, § 31 II StGB
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Rücktritt von der Verbrechensverabredung, § 31 I Nr. 3, II StGB
1) keine fehlgeschlagene Verbrechensverabredung
2) Rücktrittshandlung
- Verhindern der Tatbegehung § 31 Nr. 3 StGB, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatbegehung, § 31 II StGB
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Prüfungsaufbau des fahrlässigen Begehungsdelikts?
I) Tatbestandsmäßigkeit
- ggf. Tätereigenschaft
- Tatobjekt
- Tathandlung
- Taterfolg
- Kausalität zwischen Handlung und Erfolg
- objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Tater-folges
- objektive Zurechnung (insb. Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
- Schuldfähigkeit
- subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Taterfolges
- sonstige Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe
Prüfungsaufbau des erfolgsqualifizierten Delikts?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver und subjektiver Tatbestand des Grunddelikts
2) besondere Folge
3) Kausalität zwischen Tat und besonderer Folge
4) objektive Zurechnung
- Zurechnung der schweren Folge nach allgemeinen Zurechnungsregeln (insb. Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche)
- tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
5) wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge (objektive Sorg-faltspflichtverletzung – i.d.R. durch die Begehung des Grunddelikts indiziert – bei objektiver Erkennbarkeit des Gefahrzusammenhangs und objektiver Vorherseh-barkeit der besonderen Folge)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
- insb. subjektive Erkennbarkeit des Gefahrzusammenhangs und subjektive Vor-hersehbarkeit der besonderen Folge
Prüfungsaufbau der Notwehr gem. § 32 StGB?
1) Notwehrlage
- Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut
- Gegenwärtigkeit des Angriffs
- Rechtswidrigkeit des Angriffs
2) Notwehrhandlung
- Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers
- Geeignetheit zur Angriffsabwehr
- Erforderlichkeit zur Angriffsabwehr
- Gebotenheit
3) Notwehrwille