Prüfungsaufbauten aus Engländer Skript WS 18/19 Flashcards
Prüfungsaufbau des vollendeten vorsätzlichen Begehungsdelikts
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand:
- Tätereigenschaft (nur bei Sonderdelikten näher zu prüfen)
- Tatobjekt
- Tathandlung
- Taterfolg (Bei Erfolgsdelikten)
- Kausalität, d.h. Ursächlichkeit der Tathandlung für dem Taterfolg (bei Erfolgsdelikten)
- objektive Zurechnung (Bei Erfolgsdelikten)
2. Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- ggf. sonstige deliktspezifische subjektive Tatbestandsmerkmale ggf. objektive Bedingung der Strafbarkeit als Tatbestandsannex
II. Rechtswidrigkeit
- ggf. objektive Voraussetzungen von Rechtfertigungsgründen
- ggf. subjektives Rechtfertigungselement (nur bei Anhaltspunkten im SV)
III. Schuld
- Schuldfähigkeit
- (potentielles) Unrechtsbewusstsein
- Entschuldigungsgründe (nur bei Anhaltspunkten im SV)
IV. ggf. persönliche Strafausschließungs-/ Strafaufhebungsgründe
V. benannte Strafzumessungsbeispiele (insb. Regelbeispiele)
VI. ggf. Strafantrag, weitere Strafverfolgungsvoraussetzungen/-hindernisse
Prüfungsaufbau der objektiven Zurechnung
- Schaffung bzw. Erhöhung einer rechtlich missbilligten Gefahr: entfällt bei
- allgemeinem Lebensrisiko
- erlaubtem Risiko
- Risikoverringerung - Realisierung dieser Gefahr im Erfolg (Gefahrenzusammenhang): entfällt bei:
- atypischen Schadensfolgen
- Geschehensabläufen außerhalb der Lebenserfahrung
Feheln des Schutzzweckzusammenhangs
- Fehlen des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs
- eigenverantwortlicher Selbstgefährdung (nicht dagegen bei nur einverständlicher Fremdgefährdung)
- eigenverantwortlichem Dazwischentreten Dritter (Ausnahme: Das Verhalten des Dritten ist gerade mit der Ausgangsgefahr verbunden)
- kumulativer Kausalität
Prüfungsaufbau des Mordes, § 211 StGB
1) objektiver Tatbestand
a) Töten eines anderen Menschen
b) Mordmerkmale der 2. Gruppe
- heimtückisch
- grausam
- gemeingefährliche Mittel
2) Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz hinsichtlich 1a) und ggf. 1b)
b) Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Habgier
- sonstige niedrige Beweggründe
- Ermöglichungsabsicht
- Verdeckungsabsicht
Prüfungsaufbau der Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
1) Objektiver Tatbestand
a) Töten eines anderen Menschen
b) Ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten
c) Hierdurch zur Tötung bestimmt
2) Subjektiver Tatbestand
Prüfungsaufbaue der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, § 217 StGB
1) Objektiver Tatbestand
a) Gelegenheit zur Selbsttötung eines anderen gewähren, verschaffen oder vermitteln (Suizidgelegenheit)
b) Geschäftsmäßigkeit
2) Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl. des objektiven Tatbestands
b) Vorsatz bzgl. der Selbsttötung des anderen
c) Absicht bzgl. suizidfördernder Wirkung der Tathandlung
- -> Persönlicher Strafausschließungsgrund für Teilnehmer, § 217 II StGB
Prüfungsaufbau der Aussetzung, § 221 StGB
1) Objektiver Tatbestand
a) Tathandlung
- Versetzen eines anderen Menschen in eine hilflose Lage (Nr. 1 )
- Oder Im-Stich-Lassen eines anderen Menschen in einer hilflosen Lage trotz Garantenstellung (Nr. 2)
b) Taterfolg: Eintritt einer konkreten Gefahr
- des Todes
- oder einer schweren Gesundheitsschädigung
c) Kausalität und objektive Zurechnung zwischen a) und b)
2) Subjektiver Tatbestand
- -> Qualifikation, § 221 II Nr. 1 StGB
- -> ERfolgsqualifikationen, § 221 II Nr. 2, III StGB
Prüfungsaufbau des Schwangerschaftsabbruch, §§ 218 ff. StGB
I) Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) tatopfer: Leibesfrucht
b) Abbrechen der Schwangerschaft
c) Kei Tatbestandsausschluss gem. § 218a I StGB
2. Subjektiver Tatbestand
II) Rechtswidrigkeit
1. Rechtfertigung nach § 218a II StGB (medizinisch-soziale Indikation)
2. Rechtfertigung nach § 218a III StGB (kriminologische Indikation)
III) Schuld
IV) Besonders schwerer Fall, § 218 II StGB (bei Fremdabtreibung)
V) Persönliche Strafausschließungsgründe, §§ 218 IV 2, 218a IV 1 StGB
–> Privilegierung,§ 218 III StGB
Prüfungsaufbau der Notwehr, § 32 StGB
1) Notwehrlage
- Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut
- Gegenwärtigkeit des Angriffs
- Rechtswidrigkeit des Angriffs
2) Notwehrhandlung
- Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers
- Geeignetheit zur Angriffsabwehr
- Erforderlichkeit zur Angriffsabwehr
- Gebotenheit
3) Notwehrwille
Prüfungsaufbau des rechtfertigenden Notstands, § 34 StGB
1) Notstandslage
- Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut
- Gegenwärtigkeit der Gefahr
2) Notstandshandlung
- Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
- Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr
- wesentliches Überwiegen des geschützen Interesses (Interesse an der Rettung des gefährdeten Schutzgutes) gegenüber dem beeinträchtigten Interesse (Interesse am Bestand des Eingriffsgutes)
- Angemessenheit
3) Notstandswille
Prüfungsaufbau der Einwilligung (wird iR. der Rechtswidrigkeit angesprochen)
I. Objektive Voraussetzungen
- Disponibilität des Rechtsguts
- Verfügungsbefugnis (alleiniger Inhaber des Rechtsguts)
- Einwilligungsfähigkeit (intellektuelle+voluntative Komponente)
- Keine wesentlichen Willensmängel
a. Täuschung
b. Zwang - Ausdrückliche oder konkludente Erklärung
a. Kundgabe vor der Tat
b. kein Widerruf der Tat - Handeln im Rahmen der Einwilligung
- Bei Körperverletzungen: Keine Sittenwidrigkeit, § 228 StGB
- Handeln in Kenntnis der Einwilligung (subjektives Rechtfertigungselement)
Prüfungsaufbau der mutmaßlichen Einwilligung?
1) Verfügungsbefugnis
2) Einwilligungsfähigkeit
3) Keine Möglichkeit zum Einholen einer Einwilligung vor der Tat
4) Mutmaßliche Zustimmung des Rechtsgutinhabers
5) Handeln in Kenntnis der mutmaßlichen Einwilligung
Prüfungsaufbau der einfachen Körperverletzung, § 223 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand a) Tatopfer: anderer Mensch b) Tathandlung: - körperliche Misshandlung - oder Gesundheitsschädigung 2) Subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit - ggf. Unwirksamkeit der Einwilligung nach § 228 StGB III) Schuld IV) Strafantragserfordernis, § 230 StGB --> Qualifikationen, §§ 224, 225 I, III, 226 II, 340 StGB --> Erfolgsqualifikationen §§ 226 I, 227 StGB
Prüfungsaufbau der gefährlichen Körperverletzung, §§ 224 StGB?
I. Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver Tatbestand
a) Tatopfer: ein anderer Mensch
b) Tathandlung/Erfolg
- körperliche Misshanldung
- oder Gesundheitsschädigung
c) Qualifikationsmerkmale:
- durch die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
- oder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- oder mittels eines hinterlistigen Überfalls
- oder mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
- oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
2) Subjektiver Tatbestand
3) –> Normale Qualifikation = absichtliche bz. wissentliche schwere Körperverletzung, § 226 II StGB
- -> Qualifikation = Genitalverstümmelung, § 226a StGB
Prüfungsaufbau der Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB?
1) Objektiver Tatbestand
a) Tatopfer
- Minderjähriger
- oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrloser Person
b) Besondere Schutzbeziehung
c) Tathanldung:
- Quälen
- roh Misshanlden
- Gesundheitsschädigung durch Verletzung der Sorgepflicht
2) Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Böswilligkeit im Falle der Verletzung der Sorgepflicht
- -> Qualifikationen, § 225 III StGB
Prüfungsaufbau der Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Obejektiver Tatbestand
a) Schlägerei oder von mehreren verübter Angriff
b) Sicht-Beteiligen
2) Subjektiver Tatbestand
3) Objektive Bedingung der Strafbarkeit
a) Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung
b) Verursachung durch die Schlägerei bzw. Angriff
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der actio libera in causa (a.l.i.c)?
A) Strafbarkeit nach § ... StGB I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand --> unmittelbare Ausführungshandlung als Tathandlung 2) Subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld 1) § 20 StGB 2) a.l.i.c. - Ausnahme- und Ausdehnugnsmodell: Schuld (+) - Vorverlegungsmodell und Modell der mittelbaren Täterschaft: Schuld (-) B) Nach Vorverlegungsmodell und Modell der mittelbaren Täterschaft: Strafbarkeit mach § ... StGB i.V.m. vorsätzlicher a.l.i.c. I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand --> Sich-Berauschen als Tathandlung 2) Subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau des entschuldigenden Notstands?
1) Notstandslage
- Gefahr für Leben, Leib, Freiheit
- Gegenwärtigkeit der Gefahr
- Täter selbst, Angehäriger oder nahestehende Person
2) Notstandshanldung
- Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
- Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr
- keine Zumutbarkeit der Gefahrenhinnahme
- -> keine Selbstverursachung der Gefahr
- -> keine Gefahrtragungspflicht aus besonderem Rechtsverhältnis
- -> keine weiteren Zumutbarkeitsgründe
3) Notstandswille
Prüfungsaufbau des versuchten vorsätzlichen Begehungsdelikts?
Vorprüfung:
- keine Vollendung
- Strafbarkeit des Versuchs
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Tatentschluss (subjektiver Tatbestand)
- Tatbestandsvorsatz
- ggf. sonstige deliktspezifische subjektive Tatbestandsmerkmale
2. unmittelbares Ansetzen (objektiver Tatbestand)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. ggf. Strafausschließungs/- Strafaufhebungsgründe insb. Rücktritt vom Versuch
V. ggf. Strafantrag, weitere Strafverfolgungsvoraussetzungen/- hindernisse
Prüfungsaufbau des Rücktritts vom Versuch, § 24 StGB
(Rücktritt des Einzeltäters und Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten)?
I. Rücktritt des Einzeltäters, § 24 I StGB
1) Kein fehlgeschlagener Versuch
2) Rücktrittshandlung
a) beim unbeendeten Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung
b) beim beendeten Versuch:
- Verhindern der Tatvollednung, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatvollednung
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
II. Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten, § 24 II StGB
1) Kein fehlgeschlagener Versuch
2) Rücktrittshandlung
- Verhindern der Tatvollendung, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatvollendung
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Prüfungsaufbau des Erlaubnistatumstandsirrtums?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver Tatbestand
2) Subjektiver Tatbestand: Tatbestandsvorsatz (+)
II) Rechtswidrigkeit: objektiv (+),da keine Rechtfertigungslage
III) Erlaubnistatumstandssirrtum
1) Voraussetzungen: Bestehen einer Rechtfertigungslage auf der Grundlage der Tatsachenvorstellung des Täters
–> Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum
2) Rechtsfolgen
- Strenge Schuldtheorie: § 17 StGB
- eingeschränkte Schuldtheorie
–> Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen: § 16 I 1 StGB direkt
–> vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie: § 16 I 1 StGB analog
- rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie: Rechtsfolgen des § 16 I 1 StGB
Deliktsaufbau des Erlaubnistatumstandsirrtums nach der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen?
I) Gesamtunrechtstatbestand
1) Objektiver tatbestand
a) positive TB- Merkmale:
- Umstände, die vorliegen müssen (obj. Voraussetzungen des Straftatbestandes: zB. Töten eines anderen Menschen, § 212 StGB)
b) negative TB-Merkmale
Umstände, die nicht vorliegen dürfen (objektive Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes zB. Notwehr)
2) Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz hinsichtlich des Vorliegens dieser positiven TB-Merkmale wenn (-): TB- Irrtum, § 16 I 1 StGB
b) Vorsatz hinsichtlich des Nicht-Vorliegens dieser negativen TB-Merkmale, d.h. hinsichtlich des Nicht-Bestehens rechtfertigender Umstände (-) bei irrtümliche Annahme rechtfertigender Umstände: TB-Irrtum, § 16 I 1 StGB
Prüfungsaufbau Mittäterschaft, § 25 II StGB?
Var. 1 :
A) Strafbarkeit des Tatnächsten (eigenhändige Begehung der Tat)
B) Strafbarkeit des weiteren Beteiligten
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objekiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung
a) vollständige eigenhändige Verwirklichung: falls (-)
b) Zurechenbarkeit der Tatbestandsverwirklichung des Tatnächsten nach § 25 II StGB
–> gemeinsamer Tatplan (Hinweis: Hier wird dem Tatplan etwas Subjektives ausnahmsweise bereits im objektiven Tatbestand geprüft. Das lässt sich nicht vermeiden, da dieses subjektive Element die Grundlage für etwas Objektives - nämlich die Zurechnung der Tatbestandsverwirklichung eines anderen - bildet. Die strikte Trennung von objektivem und subjektivem Tatbestand wird insoweit an dieser Stelle aufgehoben.)
–> gemeinsame Tatausführung
2) Subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL. inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Var. 2: Gemeinsame Prüfung der Beteiligten
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung:
a) vollständige eigenhändige Verwirklichung: falls (-)
b) wechselseitige Zurechenbarkeit der Tatbeiträge des jeweils anderen beteiligten nach § 25 II StGB
–> gemeinsamer Tatplan
–> gemeinsame Tatausführung
2) Subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL. inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der mittelbaren Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB?
A) Strafbarkeit des Tatmittlers
B) Strafbarkeit des Hintermannes als mittelbarer Täter
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathanldung: Zurechenbarkeit der Handlung des Tatmittlers nach § 25 I Alt. 2 StGB
–> Zurechenbare Verursachung der Tatbestandsverwirklichung
–> durch tatbeherrschende Steuerung des Tatmittlers (nach hL.)
2) Subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL. inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der Anstiftung, § 26 StGB?
A) Strafbarkeit des Haupttäters B) Strafbarkeit des Anstifters I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand - vorsätzlihe rechtswidrigke Haupttat - Bestimmen 2) Subjektiver Tatbestand - Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat - Vorsatz hinsichtlich des Bestimmens II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der Beihilfe, § 27 StGB?
A) Strafbarkeit der Beihilfe B) Strafbarkeit des Gehilfen I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand - vorsätzliche rechtswidrige Haupttat - Hilfe leisten 2) Subjektiver Tatbestand - Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat - Vorsatz hinsichtlich des Hilfeleistenden II ) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der Teilnahme bei den Mordmerkmalen der 1. und 3. Gruppe?
A. Strafbarkeit des Haupttäters
B. Strafbarkeit des Teilnehmers
I. Tatbestandsmä0igkeit
1. Objektiver Tatbestand
- vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
- Teilnahmehandlung (Bestimmen oder Hilfeleisten)
2. Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat
- Vorsatz hinsichltich der Teilnahmehandlung
3. Vorleigen besonderer persönlicher Merkmale
- Feststellung, wer welche subjektiven Mordmerkmale erfüllt hat
- Lösung nach Rspr.
Lösung nach hL.
- bei unterschiedlichen Resultaten Streitentscheid
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld