Prüfungsaufbauten aus Engländer Skript WS 18/19 Flashcards
Prüfungsaufbau des vollendeten vorsätzlichen Begehungsdelikts
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand:
- Tätereigenschaft (nur bei Sonderdelikten näher zu prüfen)
- Tatobjekt
- Tathandlung
- Taterfolg (Bei Erfolgsdelikten)
- Kausalität, d.h. Ursächlichkeit der Tathandlung für dem Taterfolg (bei Erfolgsdelikten)
- objektive Zurechnung (Bei Erfolgsdelikten)
2. Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- ggf. sonstige deliktspezifische subjektive Tatbestandsmerkmale ggf. objektive Bedingung der Strafbarkeit als Tatbestandsannex
II. Rechtswidrigkeit
- ggf. objektive Voraussetzungen von Rechtfertigungsgründen
- ggf. subjektives Rechtfertigungselement (nur bei Anhaltspunkten im SV)
III. Schuld
- Schuldfähigkeit
- (potentielles) Unrechtsbewusstsein
- Entschuldigungsgründe (nur bei Anhaltspunkten im SV)
IV. ggf. persönliche Strafausschließungs-/ Strafaufhebungsgründe
V. benannte Strafzumessungsbeispiele (insb. Regelbeispiele)
VI. ggf. Strafantrag, weitere Strafverfolgungsvoraussetzungen/-hindernisse
Prüfungsaufbau der objektiven Zurechnung
- Schaffung bzw. Erhöhung einer rechtlich missbilligten Gefahr: entfällt bei
- allgemeinem Lebensrisiko
- erlaubtem Risiko
- Risikoverringerung - Realisierung dieser Gefahr im Erfolg (Gefahrenzusammenhang): entfällt bei:
- atypischen Schadensfolgen
- Geschehensabläufen außerhalb der Lebenserfahrung
Feheln des Schutzzweckzusammenhangs
- Fehlen des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs
- eigenverantwortlicher Selbstgefährdung (nicht dagegen bei nur einverständlicher Fremdgefährdung)
- eigenverantwortlichem Dazwischentreten Dritter (Ausnahme: Das Verhalten des Dritten ist gerade mit der Ausgangsgefahr verbunden)
- kumulativer Kausalität
Prüfungsaufbau des Mordes, § 211 StGB
1) objektiver Tatbestand
a) Töten eines anderen Menschen
b) Mordmerkmale der 2. Gruppe
- heimtückisch
- grausam
- gemeingefährliche Mittel
2) Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz hinsichtlich 1a) und ggf. 1b)
b) Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Habgier
- sonstige niedrige Beweggründe
- Ermöglichungsabsicht
- Verdeckungsabsicht
Prüfungsaufbau der Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
1) Objektiver Tatbestand
a) Töten eines anderen Menschen
b) Ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten
c) Hierdurch zur Tötung bestimmt
2) Subjektiver Tatbestand
Prüfungsaufbaue der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, § 217 StGB
1) Objektiver Tatbestand
a) Gelegenheit zur Selbsttötung eines anderen gewähren, verschaffen oder vermitteln (Suizidgelegenheit)
b) Geschäftsmäßigkeit
2) Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl. des objektiven Tatbestands
b) Vorsatz bzgl. der Selbsttötung des anderen
c) Absicht bzgl. suizidfördernder Wirkung der Tathandlung
- -> Persönlicher Strafausschließungsgrund für Teilnehmer, § 217 II StGB
Prüfungsaufbau der Aussetzung, § 221 StGB
1) Objektiver Tatbestand
a) Tathandlung
- Versetzen eines anderen Menschen in eine hilflose Lage (Nr. 1 )
- Oder Im-Stich-Lassen eines anderen Menschen in einer hilflosen Lage trotz Garantenstellung (Nr. 2)
b) Taterfolg: Eintritt einer konkreten Gefahr
- des Todes
- oder einer schweren Gesundheitsschädigung
c) Kausalität und objektive Zurechnung zwischen a) und b)
2) Subjektiver Tatbestand
- -> Qualifikation, § 221 II Nr. 1 StGB
- -> ERfolgsqualifikationen, § 221 II Nr. 2, III StGB
Prüfungsaufbau des Schwangerschaftsabbruch, §§ 218 ff. StGB
I) Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) tatopfer: Leibesfrucht
b) Abbrechen der Schwangerschaft
c) Kei Tatbestandsausschluss gem. § 218a I StGB
2. Subjektiver Tatbestand
II) Rechtswidrigkeit
1. Rechtfertigung nach § 218a II StGB (medizinisch-soziale Indikation)
2. Rechtfertigung nach § 218a III StGB (kriminologische Indikation)
III) Schuld
IV) Besonders schwerer Fall, § 218 II StGB (bei Fremdabtreibung)
V) Persönliche Strafausschließungsgründe, §§ 218 IV 2, 218a IV 1 StGB
–> Privilegierung,§ 218 III StGB
Prüfungsaufbau der Notwehr, § 32 StGB
1) Notwehrlage
- Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut
- Gegenwärtigkeit des Angriffs
- Rechtswidrigkeit des Angriffs
2) Notwehrhandlung
- Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers
- Geeignetheit zur Angriffsabwehr
- Erforderlichkeit zur Angriffsabwehr
- Gebotenheit
3) Notwehrwille
Prüfungsaufbau des rechtfertigenden Notstands, § 34 StGB
1) Notstandslage
- Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut
- Gegenwärtigkeit der Gefahr
2) Notstandshandlung
- Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
- Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr
- wesentliches Überwiegen des geschützen Interesses (Interesse an der Rettung des gefährdeten Schutzgutes) gegenüber dem beeinträchtigten Interesse (Interesse am Bestand des Eingriffsgutes)
- Angemessenheit
3) Notstandswille
Prüfungsaufbau der Einwilligung (wird iR. der Rechtswidrigkeit angesprochen)
I. Objektive Voraussetzungen
- Disponibilität des Rechtsguts
- Verfügungsbefugnis (alleiniger Inhaber des Rechtsguts)
- Einwilligungsfähigkeit (intellektuelle+voluntative Komponente)
- Keine wesentlichen Willensmängel
a. Täuschung
b. Zwang - Ausdrückliche oder konkludente Erklärung
a. Kundgabe vor der Tat
b. kein Widerruf der Tat - Handeln im Rahmen der Einwilligung
- Bei Körperverletzungen: Keine Sittenwidrigkeit, § 228 StGB
- Handeln in Kenntnis der Einwilligung (subjektives Rechtfertigungselement)
Prüfungsaufbau der mutmaßlichen Einwilligung?
1) Verfügungsbefugnis
2) Einwilligungsfähigkeit
3) Keine Möglichkeit zum Einholen einer Einwilligung vor der Tat
4) Mutmaßliche Zustimmung des Rechtsgutinhabers
5) Handeln in Kenntnis der mutmaßlichen Einwilligung
Prüfungsaufbau der einfachen Körperverletzung, § 223 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand a) Tatopfer: anderer Mensch b) Tathandlung: - körperliche Misshandlung - oder Gesundheitsschädigung 2) Subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit - ggf. Unwirksamkeit der Einwilligung nach § 228 StGB III) Schuld IV) Strafantragserfordernis, § 230 StGB --> Qualifikationen, §§ 224, 225 I, III, 226 II, 340 StGB --> Erfolgsqualifikationen §§ 226 I, 227 StGB
Prüfungsaufbau der gefährlichen Körperverletzung, §§ 224 StGB?
I. Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver Tatbestand
a) Tatopfer: ein anderer Mensch
b) Tathandlung/Erfolg
- körperliche Misshanldung
- oder Gesundheitsschädigung
c) Qualifikationsmerkmale:
- durch die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
- oder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- oder mittels eines hinterlistigen Überfalls
- oder mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
- oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
2) Subjektiver Tatbestand
3) –> Normale Qualifikation = absichtliche bz. wissentliche schwere Körperverletzung, § 226 II StGB
- -> Qualifikation = Genitalverstümmelung, § 226a StGB
Prüfungsaufbau der Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB?
1) Objektiver Tatbestand
a) Tatopfer
- Minderjähriger
- oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrloser Person
b) Besondere Schutzbeziehung
c) Tathanldung:
- Quälen
- roh Misshanlden
- Gesundheitsschädigung durch Verletzung der Sorgepflicht
2) Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Böswilligkeit im Falle der Verletzung der Sorgepflicht
- -> Qualifikationen, § 225 III StGB
Prüfungsaufbau der Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Obejektiver Tatbestand
a) Schlägerei oder von mehreren verübter Angriff
b) Sicht-Beteiligen
2) Subjektiver Tatbestand
3) Objektive Bedingung der Strafbarkeit
a) Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung
b) Verursachung durch die Schlägerei bzw. Angriff
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der actio libera in causa (a.l.i.c)?
A) Strafbarkeit nach § ... StGB I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand --> unmittelbare Ausführungshandlung als Tathandlung 2) Subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld 1) § 20 StGB 2) a.l.i.c. - Ausnahme- und Ausdehnugnsmodell: Schuld (+) - Vorverlegungsmodell und Modell der mittelbaren Täterschaft: Schuld (-) B) Nach Vorverlegungsmodell und Modell der mittelbaren Täterschaft: Strafbarkeit mach § ... StGB i.V.m. vorsätzlicher a.l.i.c. I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand --> Sich-Berauschen als Tathandlung 2) Subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau des entschuldigenden Notstands?
1) Notstandslage
- Gefahr für Leben, Leib, Freiheit
- Gegenwärtigkeit der Gefahr
- Täter selbst, Angehäriger oder nahestehende Person
2) Notstandshanldung
- Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
- Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr
- keine Zumutbarkeit der Gefahrenhinnahme
- -> keine Selbstverursachung der Gefahr
- -> keine Gefahrtragungspflicht aus besonderem Rechtsverhältnis
- -> keine weiteren Zumutbarkeitsgründe
3) Notstandswille
Prüfungsaufbau des versuchten vorsätzlichen Begehungsdelikts?
Vorprüfung:
- keine Vollendung
- Strafbarkeit des Versuchs
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Tatentschluss (subjektiver Tatbestand)
- Tatbestandsvorsatz
- ggf. sonstige deliktspezifische subjektive Tatbestandsmerkmale
2. unmittelbares Ansetzen (objektiver Tatbestand)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. ggf. Strafausschließungs/- Strafaufhebungsgründe insb. Rücktritt vom Versuch
V. ggf. Strafantrag, weitere Strafverfolgungsvoraussetzungen/- hindernisse
Prüfungsaufbau des Rücktritts vom Versuch, § 24 StGB
(Rücktritt des Einzeltäters und Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten)?
I. Rücktritt des Einzeltäters, § 24 I StGB
1) Kein fehlgeschlagener Versuch
2) Rücktrittshandlung
a) beim unbeendeten Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung
b) beim beendeten Versuch:
- Verhindern der Tatvollednung, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatvollednung
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
II. Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten, § 24 II StGB
1) Kein fehlgeschlagener Versuch
2) Rücktrittshandlung
- Verhindern der Tatvollendung, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatvollendung
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Prüfungsaufbau des Erlaubnistatumstandsirrtums?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver Tatbestand
2) Subjektiver Tatbestand: Tatbestandsvorsatz (+)
II) Rechtswidrigkeit: objektiv (+),da keine Rechtfertigungslage
III) Erlaubnistatumstandssirrtum
1) Voraussetzungen: Bestehen einer Rechtfertigungslage auf der Grundlage der Tatsachenvorstellung des Täters
–> Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum
2) Rechtsfolgen
- Strenge Schuldtheorie: § 17 StGB
- eingeschränkte Schuldtheorie
–> Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen: § 16 I 1 StGB direkt
–> vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie: § 16 I 1 StGB analog
- rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie: Rechtsfolgen des § 16 I 1 StGB
Deliktsaufbau des Erlaubnistatumstandsirrtums nach der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen?
I) Gesamtunrechtstatbestand
1) Objektiver tatbestand
a) positive TB- Merkmale:
- Umstände, die vorliegen müssen (obj. Voraussetzungen des Straftatbestandes: zB. Töten eines anderen Menschen, § 212 StGB)
b) negative TB-Merkmale
Umstände, die nicht vorliegen dürfen (objektive Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes zB. Notwehr)
2) Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz hinsichtlich des Vorliegens dieser positiven TB-Merkmale wenn (-): TB- Irrtum, § 16 I 1 StGB
b) Vorsatz hinsichtlich des Nicht-Vorliegens dieser negativen TB-Merkmale, d.h. hinsichtlich des Nicht-Bestehens rechtfertigender Umstände (-) bei irrtümliche Annahme rechtfertigender Umstände: TB-Irrtum, § 16 I 1 StGB
Prüfungsaufbau Mittäterschaft, § 25 II StGB?
Var. 1 :
A) Strafbarkeit des Tatnächsten (eigenhändige Begehung der Tat)
B) Strafbarkeit des weiteren Beteiligten
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objekiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung
a) vollständige eigenhändige Verwirklichung: falls (-)
b) Zurechenbarkeit der Tatbestandsverwirklichung des Tatnächsten nach § 25 II StGB
–> gemeinsamer Tatplan (Hinweis: Hier wird dem Tatplan etwas Subjektives ausnahmsweise bereits im objektiven Tatbestand geprüft. Das lässt sich nicht vermeiden, da dieses subjektive Element die Grundlage für etwas Objektives - nämlich die Zurechnung der Tatbestandsverwirklichung eines anderen - bildet. Die strikte Trennung von objektivem und subjektivem Tatbestand wird insoweit an dieser Stelle aufgehoben.)
–> gemeinsame Tatausführung
2) Subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL. inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Var. 2: Gemeinsame Prüfung der Beteiligten
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung:
a) vollständige eigenhändige Verwirklichung: falls (-)
b) wechselseitige Zurechenbarkeit der Tatbeiträge des jeweils anderen beteiligten nach § 25 II StGB
–> gemeinsamer Tatplan
–> gemeinsame Tatausführung
2) Subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL. inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der mittelbaren Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB?
A) Strafbarkeit des Tatmittlers
B) Strafbarkeit des Hintermannes als mittelbarer Täter
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathanldung: Zurechenbarkeit der Handlung des Tatmittlers nach § 25 I Alt. 2 StGB
–> Zurechenbare Verursachung der Tatbestandsverwirklichung
–> durch tatbeherrschende Steuerung des Tatmittlers (nach hL.)
2) Subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL. inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der Anstiftung, § 26 StGB?
A) Strafbarkeit des Haupttäters B) Strafbarkeit des Anstifters I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand - vorsätzlihe rechtswidrigke Haupttat - Bestimmen 2) Subjektiver Tatbestand - Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat - Vorsatz hinsichtlich des Bestimmens II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der Beihilfe, § 27 StGB?
A) Strafbarkeit der Beihilfe B) Strafbarkeit des Gehilfen I) Tatbestandsmäßigkeit 1) Objektiver Tatbestand - vorsätzliche rechtswidrige Haupttat - Hilfe leisten 2) Subjektiver Tatbestand - Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat - Vorsatz hinsichtlich des Hilfeleistenden II ) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau der Teilnahme bei den Mordmerkmalen der 1. und 3. Gruppe?
A. Strafbarkeit des Haupttäters
B. Strafbarkeit des Teilnehmers
I. Tatbestandsmä0igkeit
1. Objektiver Tatbestand
- vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
- Teilnahmehandlung (Bestimmen oder Hilfeleisten)
2. Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat
- Vorsatz hinsichltich der Teilnahmehandlung
3. Vorleigen besonderer persönlicher Merkmale
- Feststellung, wer welche subjektiven Mordmerkmale erfüllt hat
- Lösung nach Rspr.
Lösung nach hL.
- bei unterschiedlichen Resultaten Streitentscheid
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Prüfungsaufbau der versuchten Anstiftung?
0) Vorprüfung
- keine erfolgreiche Anstiftung
- Strafbarkeit der versuchten Anstiftung
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Tatentschluss (Subjektiver Tatbestand)
- Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen und rechtswidrigen Begehung eines Verbrechens
- Vorsatz hinsichtlich des Bestimmens
2) Unmittelbares Ansetzen zum Bestimmen (objektiver Tatbestand)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) ggf. Strafausschließungs-/ Strafaufhebungsgründe insb. Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
Prüfungsaufbau der Verbrechensverabredung?
0) Vorprüfung
- keine mittäterschaftliche Tatbegehung
- Strafbarkeit der Verbrechensverabredung
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Objektiver Tatbestand
- feste Vereinbarung
- der Begehung eines Verbrechens
- in Mittäterschaft
2) Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz hinsichtlich der Tat
- Vorsatz hinsichtlich der mittäterschaftlichen Beteiligung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) ggf. Strafausschließungs/ Strafaufhebungsgründe insb. Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
Prüfungsaufbau des Rücktritts vom Versuch der Beteiligung
(Rücktritt von der versuchten Anstiftung, § 31 I Nr. 1, II StGB und Rücktritt von der Verbrechensverabredung, § 31 I Nr. 3, II StGB)?
I. Rücktritt von der versuchten Anstiftung, § 31 I Nr. 1, II StGB
1) Kein fehlgeschlagener Anstiftungsversuch
2) Rücktrittshandlung
a) beim unbeendeten Anstiftungsversuch: Aufgabe der weiteren Antsiftungsbemühungen,§ 31 I Nr. 1 Alt. 1 StGB
b) beim beendeten Anstiftungsversuch:
- Verhindern der Tatbegehung § 31 I Nr. 1 Alt. 2 StGB, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatbegehung, § 31 II StGB
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
II. Rücktritt von der Verbrechensverabredung, § 31 I Nr. 3, II StGB
1) keine fehlgeschlagene Verbrechensverabredung
2) Rücktrittshandlung
- Verhindern der Tatbegehung § 31 Nr. 3 StGB, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatbegehung, § 31 II StGB
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Prüfungsaufbau des fahrlässigen Begehungsdelikts?
I) Tatbestandsmäßigkeit
- ggf. Tätereigenschaft
- Tatobjekt
- Tathandlung
- Taterfolg
- Kausalität zwischen Handlung und Erfolg
- objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Taterfolges
- objektive Zurechnung (Insb. Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
- Schuldfähigkeit
- subjektive Sorfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Taterfolges
- sonstige Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe
Prüfungsaufbau des erfolgsqualifizierten Delikts?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver und subjektiver Tatbestand des Grunddelikts
2) besondere Folge
3) Kausalität zwischen Tat und besondere Folge
4) Objektive zurechnung
- Zurechnung der schweren Folge nach allgemeinen Zurechnungsregeln (insb. Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche)
- tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
5) Wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge (objektive Sorgfaltspflichtverletzung - i.d.R. durch die Begehung des Grunddelikts indiziert - bei objektiver Erkennbarkeit des Gefahrzusammenhangs und objektiver Vorhersehbarkeit der besonderen Folge)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte –> Aufbau der schweren Körperverletzung?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Vorsätzliche Körperverletzung nach §§ 223 - 225 StGB
2) besondere Folge
- § 226 I Nr. 1: Verlust bestimmter körperlicher Funktionsfähigkeiten
- § 226 I Nr. 2: Verlust oder dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körpergliedes
- § 226 I Nr. 3 Var. 1: dauernde Entstellung in erheblicher Weise
- § 226 I Nr. 3 Var. 2: Verfallen in Siechtum, Lähmung etc.
3) Kausalität zwischen Körperverletzung und besonderer Folge
4) Objektive Zurechnung
- Zurechnung der schweren Folge nach allgemeinen Zurechnungsregeln (insb. Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche)
- tatbetandsspezifischer Gefahrzusammenhang
5) Wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) vorsätzliche Körperverletzung nach §§ 223-226a StGB
2) Tod des Opfers als besondere Folge
3) Kausalität zwischen Körperverletzung und Tod
4) Objektive Zurechnung
- Zurechnung des Todes nach allgemeinen Zurechnungsregeln (insb. Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche)
- tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang
5) wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich des Todes
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau des vollendeten vorsätzlichen Unterlassungsdelikts?
I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand - ggf. Tätereigenschaft - Tatobjekt - Taterfolg - Tathandlung: Unterlassen der zur Erfolgsabwendung erforderlichen und gebo-tenen Handlung trotz Handlungsmöglichkeit (→ hier ggf. Abgrenzung Tun/Unterlassen) - Kausalität zwischen Unterlassen und Erfolg - objektive Zurechnung - Garantenstellung - Entsprechung des Unterlassens mit einem Tun 2) subjektiver Tatbestand ggf. objektive Bedingungen der Strafbarkeit als Tatbestandsannex - zB. Tötungsvorsatz - Vorsatz bzgl. der Garantenstellung II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau des versuchten Unterlassungsdelikts?
0) Vorprüfung
- keine (zurechenbare) Vollendung
- Strafbarkeit des Versuchs
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Tatentschluss (subjektiver Tatbestand)
- Tatbestandsvorsatz hinsichtlich
–> Tatobjekt und Taterfolg
–> Unterlassen trotz Handlungsmöglichkeit
–> Kausalität und objektive Zurechnung
–> Garantenstellung
–> Entsprechung des Unterlassens mit einem Tun
- ggf. sonstige deliktspezifische subjektive Tatbestandsmerkmale
2) unmittelbares Ansetzen (objektiver Tatbestand)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) ggf. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe
insb. Rücktritt vom Versuch
Prüfungsaufbau des fahrlässigen Unterlassungsdelikts?
I) Tatbestandsmäßigkeit
- ggf. Tätereigenschaft
- Tatobjekt
- Taterfolg
- Unterlassen der zur Erfolgsabwendung erforderlichen und gebotenen Handlung trotz Handlungsmöglichkeit
- Kausalität zwischen Unterlassen und Erfolg
- objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Taterfolges
- objektive Zurechnung
- Garantenstellung
- Entsprechung des Unterlassens mit einem Tun
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
- insb. subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Taterfolges
Prüfungsaufbau der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Sachverhalt mit Auslandsbezug
- Vorprüfung
1) Feststellung des Auslandsbezugs
2) Anwendbarkeit deutschen Strafrechts nach §§ 3 ff. StGB
3) Schutzbereich des deutschen Straftatbestsandes - Prüfungs der Strafbarkeit nach dem deutschen Straftatbestand
Prüfungsaufbau des Fahrlässigkeitsdelikts?
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Vorliegen einer Handlung inklusive tatbestandsmäßigem Erfolg
2. Kausalität
3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit
4. Objektive Zurechnung = Realisierung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung
a) Objektive Voraussehbarkeit des Kausalverlaufs und Erfolgseintritts
b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Objektive Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts bei pflichtgemäßem Verhalten
c) Schutzzweckzusammenhang
d) Abgrenzung nach Verantwortungsbereichen
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuldhaftigkeit
1. Schuldfähigkeit (§§ 19, 20 StGB)
2. Subjektive Fahrlässigkeit
a) Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
b) Subjektive Voraussehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung
3. Entschuldigungsgründe (z. B. §§ 33, 35 StGB)
IV. Persönliche Strafauschließungs- und Strafaufhebungspunkte
V. Prozessvoraussetzungen
Prüfungsschema des subjektiven Tatbestandes des farhlässigen Begehungsdelikts?
- Bei Fahrlässigkeitsdelikten keine Unterscheidung zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand –> keine subjektive Beziehung des Täters zur Tat vorausgesetzt
- IR. des Tatbestandes sind daher zu prüfen:
a. Erfolgseintritt
b. Kausalität
c. Objektive Sorgfalstpflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des tatbestandsmäßigen Erfolgs
d. Objektive Zurechnung, insb. Pflichtwidrigkeitszusammenhang und Schutzzweckzusammenhang - IR. der Schuld (neben allgemeinen Kriterien):
a. Subjekive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des tatbestandsmäßigen Erfolgs
Aufbau: Mordmerkmal “Heimtücke”?
A. Strafbarkeit wegen Totschlags (+)
B. Strafbarkeit wegen Mordes
I. Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
a) Anderer Mensch durch Täter getötet und somit Grundtatbestand erfüllt
b) Mindestens ein (tatbezogenes) Mordmerkmal –> Def. Heimtücke
aa) Arglosigkeit
bb) Wehrlosigkeit
cc) Subjektiv: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit zur Tötung
dd) Einschränkendes Kriterium:
- -> “Aufgrund der absoluten Strafdrohung des § 211 StGB wird im Hinblick auf die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes eine restriktive Auslegung der Heimtücke befürwortet. Wie diese vorgenommen werden soll, ist umstritten.”
(1) Lehre von der Typenkorrektur
(2) A2 –> verwerflicher Vertrauensbruch
(3) A3 –> tückisch verschlagenes Vorgehen
(4) A4 (Rspr.) –> Handeln in feindselige Willensrichtung
- Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz hinsichtlich der Tötung und der Heimtücke
b) weitere täterbezogene Merkmale (zB. niedirge Beweggründe)
Übersicht: Notwehr gem. § 32 StGB
–> Rechtfertigung durch Notwehr?
(Objektive Voraussetzungen) 1. Notwehrlage - Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut --> verfolgt Angreifer eventuell legitimen Zweck? - Gegenwärtigkeit des Angriffs - Rechtswidrigkeit des Angriffs (evtl. inzidente Prüfung ob Handlung der "Angreifenden Person" eine Notwehrhandlung darstellt) 2. Notwehrhandlung - gegen den Angreifer - Geeignetheit zur Angriffsabwehr - Erforderlichkeit zur Angriffsabwehr - Gebotenheit (Subjektive Voraussetzung) 3. Subjektives Rechtfertigungselement Kenntnis der Notwehrlage und (str.) Verteidigungsabsicht
Übersicht: Rechtfertigender Notstand?
–> Rechtfertigung durch Notstand?
(Objektive Voraussetzungen) 1. Notstandslage - Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut - Gegenwärtigkeit der Gefahr 2. Notstandshandlung - Geeignetheit zur Gefahrenabwehr - Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr - Interessenabwägung (Wesentliches Überwiegen des geschützten Interes-ses ggü. dem beeinträchtigten Interesse) - Angemessenheit (Subjektive Voraussetzung) 3. Subjektives Rechtfertigungselement Kenntnis der Notstandshandlung und (str.) Verteidigungsabsicht
Prüfungsschema “Fahrlässige Tötung” gem. § 222 StGB?
I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtvertletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgs 4. Objektive Zurechnung a. Sein Werk b. Schutzzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhang II. Rechtswdirigkeit III. Schuld
Prüfungsschema “Festnahmerecht” iR. der Notwehr gem. § 127 I StPO?
I. Festnahmerecht gem. § 127 I StPO
- Festnahmelage
a. Auf frischer Tat betroffen
v. Auf frischer Tat verfolgt - Festnahmegrund
- Festnahmehandlung
Prüfungsaufbau des § 226 II StGB?
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. objektiver Tatbestand a. Grunddelikt § 223 I b. schwere Folge gem. § 226 I Nr. 1-3 2. subjektiver Tatbestand a. Vorsatz bzgl. des Grunddelikts § 223 I b. Absicht oder Wissentlichkeit hinsichtlich der schweren Folge II. Rechtswidrigkeit III. Schuld
Prüfungsaufbau des § 231 BGB?
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. objektiver Tatbestand
a. Schlägerei oder von mehreren verübter Angriff
b. Sich-Beteiligen
2. subjektiver Tatbestand
3. objektive Bedingung der Strafbarkeit
a. Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung
b. Verursachung durch die Schlägerei bzw. den Angriff
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Prüfungsaufbau “durch Mitwirkung am Raufhandel” gem. § 231 I Alt. 1 StGB?
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a. Schlägerei: mind 3 Personen b. Beteiligung der Person an dieser 2. Subjektiver Tatbestand a. Vorsatz hinsichtlich Beteiligung an der Schlägerei II. Objektive Bedinung der Strafbarkeit 1. Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung (§ 226) 2. Verursachung durch die Schlägerei a. kausaler Zusammenhang zwischen Gesamtgeschehen der Schlägerei und Eintritt der schweren Folge III. Rechtswidrigkeit und Schuld IV. Ergebnis
Prüfungsschema “Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei” gem. § 231 I Alt. 2 StGB?
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a. Def. Angriff 2. Subjektiver Tatbestand II. Objektive Bedinugng der Strafbarkeit 1. Schwere Körperverletzung 2. Verursachung durch den Angriff III. Rechtswidrigkeit und Schuld IV. Ergebnis
Prüfungsschema “Defensivnotstand” gem. § 34 StGB bzw. § 228 BGB ?
II. Rechtswidrigkeit
1. Notwehr gem. § 32 StGB (-)
- Defensivnotstand gem. § 228 BGB (§ 34 StGB)
a) Notstandslage
b) Notstandshandlung
aa) Eingriff in die Sache, von der die Gefahr ausgeht
bb) Erforderlichkeit
cc) Interessenabwägung
c) Subjektive Voraussetzungen
Prüfungsschema “Aggressivnotstand” gem. § 904 S. 1 BGB?
- Notwehr gem. § 32 StGB (-)
- Defensivnotstand gem. § 228 BGB (-)
- “Aggressivnotstand” gem. § 904 S. 1 BGB
a) Notstandslage
b) Notstandshandlung
aa) Eingriff in die Sache, von der die Gefahr NICHT ausgeht
bb) Notwendigkeit
cc) Interessenabwägung
c) Subjektive Voraussetzung
Prüfungsschema “Rechtfertigender Notstand” gem. § 34 StGB?
II. Rechtswidrigkeit
- Rechtfertigender Notstand, gem. § 34 StGB
a) Notstandslage (drohende+gegenwärtige Gefahr)
b) Notstandshandlung (erforderlich+verhältnismäßig) Erforderlichkeit
bb) Interessenabwägung
cc) Angemessenheit
Prüfungsschema der Freiheitsberaubung gem. § 239 I StGB? (Mit Prüfung der Rechtswidrigkeit, da Mutter ihrem Kind Hausarrest erteilt)
I. Tatbestand 1. Objektiver tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit 1. Objektive Voraussetzungen a) Erziehungslage/-anlass b) Erziehungshandlung 2. Subjektive Voraussetzung 3. Zwischenergebnis III. Ergebnis
Prüfungsschema der “actio libera in causa”?
III. Schuld
- Schuldfähigkeit (Alkohol)
- Actio libera in causa
a) Voraussetzungen der a.l.i.c.
b) Begründbarkeit der a.l.i.c.
a. Unvereinbarkeitsmodell
b. Ausnahmemodell
c. Ausdehnungsmodell
d. Vorverlegungsmodell
e. Sonderfall der mittelbaren Täterschaft
Prüfungsschema bei Sachverhalt mit “Auslandsbezug”?
- Vorprüfung:
(1) Feststellung des Auslandsbezugs
(2) Anwendbarkeit deutschen Strafrechts nach §§ 3 ff. StGB
(3) Schutzbereich des deutschen Straftatbestandes - Prüfung der Strafbarkeit nach dem deutschen Straftatbestand
Prüfungsaufbau der Einwilligung?
- Verfügungsbefugnis
- Einwilligungsfähigkeit
- Ausdrückliche oder konkludente Erklöärung spätestens bei Beginn der Tat
- Keine wesentlichen Willensmängel
- Handeln in Kenntnis der Einwilligung
Prüfungsschema der vorsätzlichen a.l.i.c.?
A) Strafbarkeit nach § … StGB I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand → unmittelbare Ausführungshandlung als Tathandlung 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld 1) § 20 StGB 2) a.l.i.c. - Ausnahme- und Ausdehnungsmodell: Schuld (+) - Vorverlegungsmodell und Modell der mittelbaren Täterschaft: Schuld (-) B) nach Vorverlegungsmodell und Modell der mittelbaren Täterschaft: Strafbar-keit nach § … StGB i.V.m. vorsätzlicher a.l.i.c. I) Tatbestandsmäßigkeit 1) objektiver Tatbestand → Sich-Berauschen als Tathandlung 2) subjektiver Tatbestand II) Rechtswidrigkeit III) Schuld
Prüfungsaufbau des Erlaubnistatumstandsirrtums?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
2) subjektiver Tatbestand: Tatbestandsvorsatz (+)
II) Rechtswidrigkeit: objektiv (+), da keine Rechtfertigungslage
III) Erlaubnistatumstandsirrtum
1) Voraussetzungen: Bestehen einer Rechtfertigungslage auf der Grundlage der
Tatsachenvorstellung des Täters
→ Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum
2) Rechtsfolgen
• strenge Schuldtheorie: § 17 StGB
• eingeschränkte Schuldtheorie
- Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen: § 16 I 1 StGB direkt
- vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie: § 16 I 1 StGB
analog
- rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie: Rechtsfolgen des §
16 I 1 StGB
Prüfungsaufbau der Mittäterschaft?
Var. 1: Getrennte Prüfung der Beteiligten
A) Strafbarkeit des Tatnächsten (eigenhändige Begehung der Tat)
B) Strafbarkeit des weiteren Beteiligten
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung:
a) vollständige eigenhändige Verwirklichung: falls (-)
b) Zurechenbarkeit der Tatbestandsverwirklichung des Tatnächsten nach § 25 II StGB
gemeinsamer Tatplan
(Hinweis: Hier wird mit dem Tatplan etwas Subjektives ausnahmsweise bereits im objektiven Tatbestand geprüft. Das lässt sich nicht vermeiden, da dieses subjektive Element die Grundlage für etwas Objektives – nämlich die Zurechnung der Tatbestandsverwirklichung eines anderen – bildet. Die strikte Trennung von objektivem und subjektivem Tatbestand wird inso-weit an dieser Stelle aufgehoben.)
gemeinsame Tatausführung
2) subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Var. 2: Gemeinsame Prüfung der Beteiligten
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- bei der Tathandlung:
a) vollständige eigenhändige Verwirklichung: falls (-)
b) wechselseitige Zurechenbarkeit der Tatbeiträge des jeweils anderen Betei-ligten nach § 25 II StGB
gemeinsamer Tatplan
gemeinsame Tatausführung
2) subjektiver Tatbestand
- Tatbestandsvorsatz (nach hL inklusive Tatherrschaftswille)
- ggf. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau der “versuchten Anstiftung”?
0) Vorprüfung
- keine erfolgreiche Anstiftung
- Strafbarkeit der versuchten Anstiftung
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) Tatentschluss (subjektiver Tatbestand)
- Vorsatz hinsichtlich der vorsätzlichen und rechtswidrigen Begehung eines Ver-brechens
- Vorsatz hinsichtlich des Bestimmens
2) unmittelbares Ansetzen zum Bestimmen (objektiver Tatbestand)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) ggf. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe
insb. Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
Prüfungsaufbau “Rücktritt von der versuchten Anstiftung” gem. § 31 I Nr. 1, II StGB?
1) kein fehlgeschlagener Anstiftungsversuch
2) Rücktrittshandlung
a) beim unbeendeten Anstiftungsversuch: Aufgabe der weiteren Anstiftungsbemü-hungen, § 31 I Nr. 1 Alt. 1 StGB
b) beim beendeten Anstiftungsversuch:
- Verhindern der Tatbegehung § 31 I Nr. 1 Alt. 2 StGB, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatbegehung, § 31 II StGB
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Rücktritt von der Verbrechensverabredung, § 31 I Nr. 3, II StGB
1) keine fehlgeschlagene Verbrechensverabredung
2) Rücktrittshandlung
- Verhindern der Tatbegehung § 31 Nr. 3 StGB, oder
- ernsthaftes Sich-Bemühen um eine Verhinderung der Tatbegehung, § 31 II StGB
3) Freiwilligkeit des Rücktritts
Prüfungsaufbau der Verbrechensverabredung?
0) Vorprüfung
- keine mittäterschaftliche Tatbegehung
- Strafbarkeit der Verbrechensverabredung
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
- feste Vereinbarung
- der Begehung eines Verbrechens
- in Mittäterschaft
2) subjektiver Tatbestand
- Vorsatz hinsichtlich der Tat
- Vorsatz hinsichtlich der mittäterschaftlichen Beteiligung
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) ggf. Strafausschließungs-/Strafaufhebungsgründe
insb. Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
Prüfungsaufbau der fahrlässigen Begehungsdelikte?
I) Tatbestandsmäßigkeit
- ggf. Tätereigenschaft
- Tatobjekt
- Tathandlung
- Taterfolg
- Kausalität zwischen Handlung und Erfolg
- objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Tater-folges
- objektive Zurechnung (insb. Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
- Schuldfähigkeit
- subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Tater-folges
- sonstige Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe
Prüfungsaufbau des “erfolgsqualifizierten Delikts”?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver und subjektiver Tatbestand des Grunddelikts
2) besondere Folge
3) Kausalität zwischen Tat und besonderer Folge
4) objektive Zurechnung
- Zurechnung der schweren Folge nach allgemeinen Zurechnungsregeln (insb. Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche)
- tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
5) wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge (objektive Sorg-faltspflichtverletzung – i.d.R. durch die Begehung des Grunddelikts indiziert – bei objektiver Erkennbarkeit des Gefahrzusammenhangs und objektiver Vorherseh-barkeit der besonderen Folge)
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
- insb. subjektive Erkennbarkeit des Gefahrzusammenhangs und subjektive Vor-hersehbarkeit der besonderen Folge
Prüfungsaufbau “schwere Körperverletzung” gem. § 226 StGB?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) vorsätzliche Körperverletzung nach §§ 223 – 225 StGB
2) besondere Folge
- § 226 I Nr. 1: Verlust bestimmter körperlicher Funktionsfähigkeiten
- § 226 I Nr. 2: Verlust oder dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körpergliedes
- § 226 I Nr. 3 Var. 1: dauernde Entstellung in erheblicher Weise
- § 226 I Nr. 3 Var. 2: Verfallen in Siechtum, Lähmung etc.
3) Kausalität zwischen Körperverletzung und besonderer Folge
4) objektive Zurechnung
- Zurechnung der schweren Folge nach allgemeinen Zurechnungsregeln (insb. Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche)
- tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
5) wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
Prüfungsaufbau des vollendeten vorsätzlichen Unterlassungsdelikts?
I) Tatbestandsmäßigkeit
1) objektiver Tatbestand
- ggf. Tätereigenschaft
- Tatobjekt
- Taterfolg
- Tathandlung: Unterlassen der zur Erfolgsabwendung erforderlichen und gebo-tenen Handlung trotz Handlungsmöglichkeit
(→ hier ggf. Abgrenzung Tun/Unterlassen)
- Kausalität zwischen Unterlassen und Erfolg
- objektive Zurechnung
- Garantenstellung
- Entsprechung des Unterlassens mit einem Tun
2) subjektiver Tatbestand
ggf. objektive Bedingungen der Strafbarkeit als Tatbestandsannex
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld