Definitionen SoSe Flashcards
Definition “Sache”?
Sache ist jeder körperliche Gegenstand
Bedeutung “körperlichkeit”?
Körperlichkeit bedeutet, dass der Gegenstand eine Begrenzung aufweist, ein selb-ständiges Dasein führt und so aus seiner Umwelt hervortritt.
Def. “Beweglichkeit” einer Sache?
- Eine Sache ist beweglich, wenn sie tatsächlich fortbewegt werden kann. Darunter fallen auch solche Sachen, die durch Ausbau erst beweglich gemacht werden.
a) Bspe.: Bestandteile von „unbeweglichen“ Grundstücken wie Heizkörper, Türen, Fenster.
Def. “Fremdheit” einer Sache?
Eine Sache ist fremd, wenn sie zivilrechtlich zumindest auch im Eigentum eines anderen steht.
Def. “Wegnahme”?
Unter einer Wegnahme versteht man den Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht unbedingt tätereigenen Gewahrsams.
Def. “Gewahrsam”?
Gewahrsam ist nach hM die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache unter Be-rücksichtigung der Verkehrsanschauung.
Def. “Bruch fremden Gewahrsams”?
Der Täter bricht fremden Gewahrsam, wenn er diesen ohne oder gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers aufhebt.
Def. “Begründung neuen Gewahrsams”?
Der Täter begründet neuen Gewahrsam, wenn er oder ein Dritter die tatsächliche Sachherrschaft ungehindert ausüben kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber nicht mehr über die Sache zu verfügen vermag, ohne die Verfügungsmacht des Täters oder des Dritten zuvor wieder zu beseitigen.
Def. “tatsächliche Sachherrschaft”?
Jemand besitzt die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, wenn er nach der Verkehrsanschauung unter normalen Umständen über die Sache verfügen kann und seiner Herrschaft keine Hindernisse entgegenstehen.
Def. “natürlicher Herrschaftswille”?
Subjektiv setzt die Sachherrschaft das Vorliegen eines natürlichen Beherrschungswillens voraus.
Def. “Quasi-Kausalität” bei Unterlassungsdelikt?
Das Unterlassen des V ist für den Erfolg nach der abgewandelten conditio-Formel dann kausal, wenn das unterlassene Verhalten nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Def. “Garantenstellung”?
Eine Garantenstellung kann sich grundsätzlich aus Beschützerpflichten (Beschützergarant) oder Sicherungspflichten (Überwachergarant) ergeben, die ihrerseits aus Gesetz, vertraglich-faktischer Übernahme oder aus Ingerenz folgen
Def. “Unglücksfall” gem. § 323c?
Unter einem Unglücksfall versteht man jedes plötzlich eintretende Ereignis, das einen erheblichen Personen- oder Sachschaden anrichtet oder zu verursachen droht.
Def. “Erforderlichkeit einer Hilfeleistung”?
Erforderlich ist eine Hilfeleistung immer dann, wenn ohne sie die Gefahr besteht, dass die Unglückssituation sich in einer nicht unerheblichen Schädigung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert auswirkt.
Def. “Bestimmen zur Tat” iSd. § 26 StGB?
Bestimmen i.S.d. § 26 ist das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter.