Privatstiftung Flashcards
Was ist eine Privatstiftung?
Gem § 1 Abs 1 PSG ist eine Privatstiftung ein Rechtsträger dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist welches zu jedem erlaubten Zweckt verwaltet, verwertet oder verwendet werden darf. Sie ist eine juristische person und hat Rechtspersönlichkeit. Der Stifter verliert dabei Zugriff auf das Vermögen. Es gibt keine Gesellschafter daher handelt es sich nicht um eine Gesellschaft.
Vermögen: Es muss gem § 4 PSG mindestens ein Vermögen iHv 70.000 gestiftet werden.
Errichtung/Entstehung: Gem § 7 Abs 1 PSG wird sie durch eine Stiftungserklärung errichtet und entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch.
Sitz: Gem § 1 Abs 1 PSG muss die Privatstiftung ihren Sitz im Inland haben.
Begünstigte
Die Begünstigten sind gem § 5 PSG alle die von der PS in irgendeiner Form Zuwendungen erhalten und in der Stiftungserklärung bezeichnet wurden.
Stifter
Gem § 3 Abs 1 PSG können eine oder mehrere natürliche/juristische Personen Stifter sein. Eine Stiftung von Todes wegen kann nur einen Stifter haben.
Wie heißen die Gesellschafter der Privatstiftung?
Es gibt keine Gesellschafter nur Begünstigte.
Zweck der Privatstiftung
Die PS ist zweckoffen daher kann jeder erlaubte Zweck verfolgt werden, auch gemein- und eigennützige Zwecke, allerdings gem § 1 Abs 2 PSG keine risikoreichen Tätigkeiten.
Firma Privatstiftung
Gem § 2 PSG hat sich der Name der PS von allen österreichweit im Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich zu unterscheiden. Er darf weiters nicht irreführend sein und muss die Bezeichnung Privatstiftung ohne Abkürzung enthalten.
Organe Privatstiftung
Zwingend:
Gem § 15 PSG Stiftungsvorstand also Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan
Gem § 20 PSG Stiftungsprüfer
Gem § 22 PSG Aufsichtsrat being großen Privatstiftung
Fakultativ:
Beirat: hat beratende und kontrollierende Funktion, bestimmte Geschäfte können von der Zustimmung des Beirates abhängig gemacht werden
Zusammensetzung des Vorstandes
Besteht gem § 15 Abs 1 PSG aus mindestens 3 Personen, davon müssen mindestens 2 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU/EWR Staates haben. Weiters gibt es Bestellungshindernisse in § 15 PSG.
Wann haftet der Vorstand einer Privatstiftung?
Hierbei kommt es zu einer analogen Anwendung der Business Judgment Rule.
Gründung
Der Stifter hat eine Stiftungserklärung gem § 10 PSG zu errichten (Notariatsakt). Der Mindestinhalt ist in § 9 PSG geregelt. Damit entsteht die Vorstiftung (Rechtsträger sui generis). Gem § 15 Abs 4 PSG hat der Stifter den ersten Stiftungsrat zu bestellen. Der Vorstand meldet die Privatstiftung beim Firmenbuch an inklusive Erklärung der freien Verfügbarkeit und einer Bankbestätigung. Erst mit der Eintragung entsteht die Privatstiftung.