GmbH & Co KG Flashcards
Was ist eine GmbH & Co KG?
Es ist eine verdeckte Kapitalgesellschaft, also eine KG in der keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Der Komplementär ist also eine GmbH, deren Gesellschafter auch nur unbeschränkt haften.
Wie viele Gesellschafter muss eine GmbH & Co KG haben?
Grundsätzlich ist es auch mit nur einer natürlichen Person möglich. A kann Kommanditist der KG sein und gleichzeitig der einzige Gesellschafter der GmbH welche als Komplementär fungiert.
Rechtsformzusatz für OG/KG bei der keine natürliche Person haftet
Gem § 19 Abs 2 UGB muss in so einem Fall die Haftung erkennbar sein. Problematisch ist, dass es keinen Rechtsformzusatz gibt, welcher dies erkennbar machen würde. Daher wird gem § 20 UGB darauf verzichtet einen Namen zu verwenden und es ist der Name der GmbH also die Firma der Kapitalgesellschaft aufzunehmen (z.B. A GmbH & Co KG).
Gründung
Zuerst wird eine GmbH und dann eine KG gegründet deren Komplementär dann die GmbH wird. Wenn beide bereits gegründet sind kann ein Komplementär der KG ausscheiden und die GmbH gleichzeitig eintreten. Eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft kann durch errichtende Umwandlung gem § 5 UmwG in eine neu gegründete GmbH & Co KG umgewandelt werden.
Was ist die GmbH & Co KG für eine Gesellschaft?
Grundsätzlich ist sie eine KG, also eine Personengesellschaft deren einziger Komplementär allerdings eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft ist.
Welche Normen werden angewendet?
Bestimmungen für die KG sind auf die GmbH & Co KG anzuwenden. Aufgrund der Nähe zu den Kapitalgesellschaften wird auch ein Teil dieser Bestimmungen angewendet.
§ 14 Abs 1 UGB: Angaben auf Geschäftspapieren und Bestellscheinen
§ 189 Abs 1 Z 1 UGB: Rechnungslegungspflicht
§ 221 Abs 5 UGB: Jahresabschluss und Lagebericht
§ 244 Abs 3 UGB: Konzernabschluss und Konzernlagebericht
§ 4 Z 3 EKEG: vom Eigenkapitalersatzgesetz erfasste Gesellschaften
§ 67 IO: Überschuldung als Insolvenzgrund
Verbot der Einlagenrückgewähr
Vorteile?
Die Haftung ist im Ergebnis beschränkt es haftet keine natürliche Person unbeschränkt. Drittorganschaft ist möglich da dem Komplementär, also der GmbH die Geschäftsführung obliegt und der Geschäftsführer der GmbH kann auch ein Nicht-Gesellschafter sein. Sie ist flexibler in der Ausgestaltung, da bei einer KG im Vergleich zu Kapitalgesellschaften weitgehend Vertragsfreiheit besteht. Weiters sind auch steuerrechtliche Vorteile möglich.
Rechnungslegung?
Die Rechnungslegungsvorschriften des UGB sind grundsätzlich nur auf Personengesellschaften anzuwenden, welche die entsprechenden Schwellenwerte überschreiten. Eine Ausnahme ergibt sich wenn die unbeschränkt haftenden Gesellschafter in Wahrheit beschränkt haften weil es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt. So ist es bei der GmbH & Co KG, weshalb sie gem § 189 Abs 1 Z 2 UGB der Rechnungslegungspflicht unterliegt.
Haftung?
Im Endeffekt ist die Haftung beschränkt. Der Komplementär, also die GmbH haftet zwar also solche unbeschränkt, aber die Gläubiger können sich nur aus dem GmbH Vermögen befriedigen, da deren Gesellschafter nur beschränkt haften. Somit trägt keine natürliche Person das Risiko der unbeschränkten Haftung.