GmbH Flashcards
Was ist eine GmbH?
Die GmbH ist geregelt im GmbHG und ist die am häufigsten benutzte Rechtsform in Österreich. Sie verfügt über eigene Rechtspersönlichkeit, ist also eine juristische Person. Sie ist Unternehmerin kraft Rechtsform gem § 2 UGB.
Kapital: Die Gesellschafter bringen Stammeinlagen auf die das Stammkapital der Gesellschaft bilden. Das Mindeststammkapital beträgt gem § 6 Abs 1 GmbHG 10.000 Euro.
Haftung: Unbeschränkte Haftung des Gesellschaftsvermögens. Die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf die Einlage, darüber hinaus besteht eine Haftungsfreistellung. Weiters ist das Trennungsprinzip verwirklicht. IdR herrscht Drittorganschaft, die Geschäftsführer und Vertreter müssen also nicht zwingend Gesellschafter sein.
Gem § 76 Abs 1 GmbHG sind die Geschäftsanteile übertragbar und vererbbar, es bedarf allerdings eines Notariatsaktes.
Gründung einer GmbH
Vorgründung: Fakultative Vorgründungsvereinbarung mit dem Zweck der Vorbereitung des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages. Ab dann liegt eine Vorgründungsgesellschaft vor, die als GesbR zu qualifizieren ist.
Gründung: Abschluss des Gesellschaftsvertrages (Errichtungserklärung bei Einpersonengesellschaften) durch die Gesellschafter. Er bedarf gem § 4 Abs 3 GmbHG der Notariatsaktsform. Gem § 4 Abs 2 GmbHG darf der GV nicht dem GmbHG widersprechen. Ab dann liegt eine Vorgesellschaft vor, die als Gesellschaft sui generis zu qualifizieren ist. Dann werden die Geschäftsführer bestellt, entweder durch Beschluss oder direkt im GV wenn es Gesellschafter-Geschäftsführer sind und ggf ein Aufsichtsrat (in der Praxis unüblich). Anschließend werden die Einlagen durch die Gesellschafter geleistet.
Entstehung: Die GmbH ist ins Firmenbuch einzutragen, sonst entsteht sie nicht. Dabei haben gem § 9 Abs 1 GmbHG alle Geschäftsführer mitzuwirken. Gem § 9 Abs 2 Z 1-2 GmbHG hat die Anmeldung den GV und die Urkunden über die Bestellung der GF/AR zu enthalten. Weiters ist die §10-Erklärung beizufügen. Gem § 10 Abs 3 GmbHG der GF hat zu bestätigen dass die zu leistenden Einlagen sich in der freien Verfügung der GF befinden. Zusätzlich bedarf es einer Bankbestätigung für den Nachweis der Einzahlung der in bar zu leistenden Einlage. Das Firmenbuchgericht prüft bei der Anmeldung alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und sollte etwas nicht passen gibt es einen Verbesserungsauftrag gem § 17 FBG. Am Ende wird die Eintragung in der Ediktsdatei veröffentlicht.
Wo steht dass die GmbH erst mit der Eintragung entsteht?
Dies ergibt sich e contrario aus § 2 Abs 1 UGB.
Muss ich eine GmbH gründen, wenn ich eine Vorgründungsvereinbarung abgeschlossen habe?
Nein, dies verpflichtet nicht zur Gründung einer GmbH, dies würde dem Zweck der Notariatsaktsform widersprechen.
Wozu dient die Notariatsaktsform?
Sie dient primär dem Übereilungsschutz.
Worauf schaut das Firmenbuch in der Praxis beim Antrag zur Eintragung vor allem?
Es wird vor allem auf Verstöße gegen Gläubigerschutzvorschriften geachtet, z.B. bei nicht werthaltigen Sacheinlagen, verdeckten Sacheinlagen, Verstöße gegen die Einlagenrückgewähr aber auch Zulässigkeit der Firma.
Einlagenrückgewähr
Sie dient der Kapitalerhaltung und dem Gläubigerschutz, es soll kein Vermögen außerhalb der Gewinnausschüttung aus der Gesellschaft an die Gesellschafter fließen. Die Konsequenzen richten sich nach den §§ 82-83 GmbHG. Offene Gewinnausschüttungen sind grundsätzlich zulässig, verdeckte nicht, z.B. durch Abschluss eines Rechtsgeschäftes zu unangemessenen Bedingungen.
Was wird bei der GmbH ins Firmenbuch eingetragen?
Gem § 11 GmbHG und § 3 FBG sind Mindestvoraussetzungen gegeben. Allerdings wird nicht der Inhalt des Gesellschaftsvertrages sondern nur das Datum des Abschlusses aufgenommen. Der Vertrag ist allerdings in der Urkundensammlung enthalten.
Konsequenz wenn die freie Verfügbarkeit zu Unrecht erklärt oder bestätigt wurde? Einwände?
Hier haften der Geschäftsführer, der Notar und das Kreditinstitut gem § 10 Abs 3 GmbHG der Gesellschaft verschuldensunabhängig in Höhe der zu Unrecht frei verfügbar erklärten Beträge, wird meist vom Masseverwalter geltend gemacht. Dabei handelt es sich um einen Fall der Ausfalldeckung.
Freie Verfügbarkeit, Beispiele pro und contra?
Es darf keine rechtliche oder tatsächliche Beschränkung in der Verfügungsrecht über den eingezahlten Betrag geben. Frei verfügbar ist z.B. auch wenn schon feststeht für was später investiert werden soll. Nicht frei verfügbar ist es wenn es in Form einer verdeckten Sacheinlage oder zur Besicherung einer Verbindlichkeit der Gesellschafter dient oder wenn es aus dem Vermögen der Gesellschaft stammt.
Verdeckte Sacheinlage, Beispiel und Konsequenz?
Dabei handelt es sich um eine Sacheinlage gekoppelt mit einem Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter um damit die Sachgründungsvorschriften umgehen zu können. Al Konsequenz bleibt die Bareinlagepflicht weiterhin offen, z.B. wenn man die Bareinlage leistet und am selben Tag eine Maschine vom Gesellschafter kauft.
Wie kann der Gesellschaftsvertrag einer GmbH noch bezeichnet werden?
Satzung oder Statut.
Gesellschaftsvertrag
Ist gem § 4 Abs 2 GmbHG notariatsaktspflichtig. Der Mindestinhalt ist in § 4 Abs 1 UGB geregelt.
Firma gem §§ 17 ff UGB und § 5 Abs 1 GmbHG
Sitz gem § 5 Abs 2, entweder Gemeinde oder Ortschaft um Behördenzuständigkeit bestimmen zu können
Unternehmensgegenstand: Sachlicher Tätigkeitsbereich der Gesellschaft
Stammkapital: Betrag der insgesamt von den Gesellschaftern aufgebracht werden muss gem § 6 Abs 1 GmbHG
Stammeinlage: Betrag der von den einzelnen Gesellschaftern auf das Stammkapital zu leisten ist
Leistung der Mindesteinlagen
Gem § 10 Abs 1 GmbHG müssen being der Bargründung mindestens 5.000 eingezahlt werden.
Sachgründung:
Qualifizierte Gründung: Es müssen Sacheinlagen im Ausmaß von mehr als der Hälfte des Stammkapitals bereitgestellt werden, dazu ist ein Gründungsbericht und eine interne Gründungsprüfung durch den Geschäftsführer zu erstellen sowie eine externe Gründungsprüfung durch das Firmenbuchgericht.
Einfache Sachgründung: Es werden Sacheinlagen im Ausmaß von weniger als der Hälfte des Stammkapitals zur Verfügung gestellt. Zu beachten sind aber 6a Abs 2 und 4 GmbHG. Die Sacheinlagen sind gem § 10 Abs 1 GmbHG sofort und zur Gänze einzubringen.
Wie können Bareinlagen eingezahlt werden?
Bareinlagen können entgegen § 10 Abs 2 GmbHG nur noch mit Überweisung auf das Konto der Gesellschaft bzw. bei der Gründung auf ein Anderkonto eines Notar eingezahlt werden.
Kann vorgesehen werden, dass ein Gesellschafter die Einlage nicht leisten muss?
Nein, die Einlagepflicht ist gem § 63 Abs 3 GmbHG unabdingbar.
Eignung als Sacheinlage?
Als Sacheinlage eignet sich nur was für die Gläubiger verwertbar ist also körperliche/unkörperliche Sachen, übertragbare Sachen, Marken, Patente, Firma, Sachgesamtheiten wie Unternehmen. Arbeitsleistung eignet sich nicht als Sachleistung da sie nicht verwertbar sind.
Wann ist die restliche Einlage (nach Mindesteinlage) zu leisten?
Der genaue Zeitpunkt kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden oder durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit. Sie werden sofort fällig im Fall einer Insolvenz oder Pfändung einer Stammeinlagenforderung durch einen Gläubiger.
Was wenn die Stammeinlage von einem Gesellschafter nicht erbracht werden kann?
Hierbei würden die anderen Gesellschafter gem § 70 GmbHG haften (Ausfallhaftung).
Einpersonen GmbH, wozu?
Die Einpersonen GmbH soll Einzelunternehmern den Zugang zu beschränkter Haftung ermöglichen und entstand in Umsetzung von EU-Richtlinien.
Ein Personen GmbH
Auch für Einpersonen GmbH gilt das GmbHG, jedoch gibt es keinen Gesellschaftsvertrag sondern eine Errichtungserklärung und es ist eine vereinfachte Gründung gem § 9a GmbHG möglich.
Vereinfachte Gründung
Wurde durch das DeregulierungsG 2017 eingeführt. Die Gründung einer Standard GmbH ist seit 1.1.2018 auch ohne einen Notar möglich und richtet sich nach § 9a GmbHG. Der § 9a Abs 3 GmbHG regelt hierbei den Mindestinhalt der Erichtungserklärung. Statt des Notrariatsaktes gibt es hier eine elektronische Form gem § 9a Abs 4-6 GmbHG.
Gründungsprivileg
Geregelt in § 10b GmbHG, ist allerdings nicht mehr in Kraft, da das Mindeststammkapital der GmbHG für alle grundsätzlich von 35.000 auf 10.000 gesenkt wurde.