Nötigung StGB 181 Flashcards
Deliktsart 181
Erfolgs und Verletzungsdelikt
Täter 181
jedermann
Tatobjekt 181
Geschädigte StPO 115 oder Opfer StPO 116
Angedrohter Nachteil muss sich nicht gegen genötigte Person richten
Tathandlung 181
Nötigen = Ausübung von Zwang auf die Handlungsfreiheit des Opfers
Tatmittel 181
Gewalt:
Einwirkung auf den Körper mit physikalischen/chemischen Mitteln
Androhung ernstlicher Nachteile:
T stellt Zufügung ernstlicher Nachteile in Aussicht dessen Eintritt er zumindest zu beherrschen vorgibt
=> jede TB-mässige Drohung, aber auch psychische Einflussnahme unterhalb der Schwelle zur Drohung
andere Beschränkung der Handlungsfreiheit:
BGer: verwendetes Zwangsmittel muss üblicherweise gedultetes Mass der Beeinflusszng in ähnlicher Weise überschreiten wie s.o.
Taterfolg 181
angestrebtes Tun/Unterlassen/Dulden des Opfers als kausale Folge der Nötigungshandlung
subj. TB 181
- Wissentlicher Einsatz von Nötigungsmittel
- Eventualvorsatz bzgl. Erfolg
Rechtswidrigkeit 181
weite Umschreibung des TB => Rechtswidrigkeit bedarf einer zusätzlichen, besonderen, positiven Begründung
unrechtmässig, wenn:
- unerlaubter Zweck
- unerlaubte Handlung
- missbräuchliche/sittenwidrige Zweck-Mittel-Relation