Betrugsähnliche Delikte StGB 147 und 148 Flashcards

1
Q

Subsidiär zu Betrug

A

StGB 148a, 149, 150, 151

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2
Q

Geschütztes Rechtsgut 147

A

Vermögen

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3
Q

TB Betrügerischer Missbrauch einer DVA StGB 147

A

TB
1. obj TB

  • Einwirken (auch “Ingangsetzung”) auf einen Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang
    > recte: durch Verwendung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (= Daten die Sachverhalt inhaltlich unzutreffend widergeben)
    > oder durch unbefugte Verwendung (Achtung 148 => lex specialis)
    > oder in vergleichbarer Weise (= Auffangklausel)
  • dadurch, recte: durch so erzieltes unzutreffendes (= der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Datenverarbeitung widersprechendes) Ergebnis der Verarbeitung/Übermittlung
  • dadurch verursacht:
    > Vermögensverschiebung, die unmittelbar zu Vermögensschaden eines andern führt
    > oder Verdeckung einer aus anderen Gründen erfolgten Vermögensverschiebung unmittelbar darnach
  • ggf.: Qualifikation gem. Abs. 2
  1. subj. TB
  • Vorsatz
  • Bereicherungsabsicht
    > T will Vermögensvorteil verschaffen
    > Unrechtmässigkeit
    > Stoffgleichheit

RW und Schuld

Strafantragserfordernis gem. Abs. 3, vgl. StGB 110

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4
Q

Geschütztes Rechtsgut 148

A

Vermögen des Kartenausstellers gegenüber Angriffen seiner Kunden

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5
Q

TB Check- und Kreditkartenmissbrauch StGB 148

A

TB
1. obj. TB
- Täter: zahlungsunfähiger/-unwilliger berechtigter Inhaber einer Check- oder Kreditkarte oder eines gleichartigen Zahlungsinstruments
- Verwendung dieser Zahlungsinstrumente (h.M. Zwei- oder Dreiparteiensystem)
- dadurch Erlangen einer vermögenswerten Leistung (= Dienst-/Sachleistung)
- dadurch Vermögensschaden beim kartenaussteller
- ggf. Qualifikation gem. Abs. 2

  1. subj. TB
    - Vorsatz

RW und Schuld

OBJEKTIVE BEDINGUNG DER STRAFBARKEIT:
Kartenaussteller und Vertragsunternehmen haben die ihnen zumutbaren Massnahmen gegen den Missbrauch der Karte ergriffen

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6
Q

Kreditkarte Parteiensystem

A

Zwei-Parteien-System:
Dienstleistungsschuldner identisch mit Kreditkartenherausgeber

Drei-Parteien-System:

=> Konsument = berechtigter Karteninhaber:
- Einzelverträge mit Kreditkarten-Benutzungsabrede

=> Vertragsunternehmen = Kreditkartenannehmer:
- Akzeptanz der Kreditkarte als Zahlungsmittel
- Abtreten der Forderung gegen Inhaber an Herausgeber

=> Kreditkartenherausgeber (Aussteller i.S.v. StGB 148):
- Verpflichtung Geldschuld des Karteninhabers zu bezahlen
- periodische Sammelabrechnung an Inhaber
- trägt Risiko der Insolvenz

Ablauf:
1. Einkauf I => V
2. Rechnung V => K
3. Vergütung K => V
4. Rechnung K => I
5. Zahlung I => K

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7
Q

Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit

A

Unfähigkeit:
- Überschuldung + Illiquidität (kumulativ)
- beim Karteneinsatz und voraussichtlich auch für Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung

Unwilligkeit:
Täter rechnet aufgrund konkreter Umstände mit der Möglichkeit nicht fristgerecht bezahlen zu können und nimmt dies in Kauf

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8
Q

Vermögensschaden 148

A
  • vgl. Betrug
  • Schaden beim KARTENAUSSTELLER infolge Verwendung
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9
Q

obj. Bedingung der Strafbarkeit 148

A
  • branchenübliche Schutzvorkehrungen
  • betrifft Aussteller und Vertragsunternehmen
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