Drohung StGB 180 Flashcards
1
Q
Geschütztes Rechtsgut und DeliktsartStGB 180
A
- Lebensgefühl der Sicherheit
- innere Freiheit geschützt vor “Psychoterror”
Erfolgsdelikt (Angst und Schrecken) und Gefährdungsdelikt
2
Q
Täter 180
A
jedermann
3
Q
Tatobjekt 180
A
StPO 116 I
- Angedrohter Nachteil muss sich nicht gegen bedrohte Person selbst wenden
- natürliche Personen
4
Q
Tathandlung 180
A
schwere Drohung
Leitlinie “schwer”: schwere der angedrohten Straftat
=> objektiver Massstab: abzustellen auf Empfindung eines vernünftigen Menschen mit normaler psychischer Belastbarkeit (Opferperspektive)
Ankündigung künftigen Übels, das zumindest in den Händen des Drohenden zu liegen scheint
=> explizit oder implizit
str.: Rechtswidrigkeit des Angedrohten
5
Q
Taterfolg 180
A
Angst oder Schrecken
falls obj. schwer, aber erfolglos => Versuch