Raub StGB 140 Flashcards

1
Q

TB Raub StGB 140 Ziff. 1 Abs. 1

A

TB
obj. TB
- fbS
- Wegnahme
- Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel zur (funktioneller Zusammenhang) Vollendung der Wegnahme
subj. TB
- Vorsatz
- Aneignungsabsicht
- Bereicherungsabsicht

RW und Schuld

=> alternativer Aufbau
- Prüfung diebstahl
- Raubqualifikation (Nötigungsmittel und funktioneller Zh)

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2
Q

Anwendung von Gewalt gegen eine Person

A

unmittelbare physische Einwirkung auf den Körper des Gewahrsamsinhabers oder einer Person, die mind. faktische Schutzposition bzgl. der Sache hat, die gestohlen werden soll, mit dem Zweck geleisteten/erwarteten Widerstand zu brechen

  • Intensität: Gegenwehr normalerweise verunmöglicht/erschwert
  • betroffene Person: die Widerstand leistet oder von der erwartet wird
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3
Q

Entreissdiebstahl - Raub

A

vermag das Opfer auf das Entreissen reagieren und Widerstand leisten?

Entreissdiebstahl:
Ausnutzen eines Überaschungsmomentes

Raub:
Hinwegsetzen über den erwarteten/geleisteten Widerstand

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4
Q

Androhung gegnwärtiger Gefahr für Leib und Leben

A

Inaussicht stellen einer erheblichen beeinträchtigung der körperlichen Integrität

=> Drohung muss nur ernstgemeint erscheinen
=> nur Personen mit Schutzposition bzgl. zu raubende Sache

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5
Q

TB Räuberischer Diebstahl StGB 140 I Abs. 2

A

obj. TB
- fbS
- vollendete Wegnahme
- Täter auf frischer Tat ertappt
- Einsatz qualifiziertes Nötigungsmittel

subj. TB
- Vorsatz
- Aneignungsabsicht
- Bereicherungsabsicht
- Beutesicherungsabsicht: es muss dem Dieb zumindest auch um die Sicherung der Beute gehen und nicht nur Flucht ohne Beute

RW und Schuld

Alternativ:
1. Diebstahl prüfen
2. qualifizierte Merkmale

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6
Q

Merkmale räuberischer Diebstahl

A
  • auf frischer Tat ertappt:
    T wird von anderer unbeteiligter Person bei Begehung des Diebstahls, der Vorbereitung des Abtransportes oder des Abtransportes beobachtet
  • Nötigungsmittel muss sich nicht gegen Entdecker richten (jede Person die Möglichkeit zur Sicherung hat)
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7
Q

Q StGB 140

A
  • Ziff. 2 und Ziff. 3 II: vgl. StGB 139
  • besondere Gefährlichkeit Ziff. 3 III: Schwelle höher als bei Diebstahl da höhere Grundgefährlichkeit
    Bsp. Bedrohung mit gesicherter aber geladener Waffe
  • konkrete Lebensgefahr Ziff. 4 Var. 1:
    Vorsätzliche Versetzung des Opfers in unmittelbare Lebensgefahr, die ohne weiteres Zutun zeitnah in einen Tötungserfolg umschlagen können
    Bsp. MEsser an der Kehle
  • schwere KV Ziff. 4 Var. 2: StGB 122
  • Grausame Behandlung Ziff. 4 Var. 3:
    Zufügen von bes. Schmerzen => mehr Leid als es zur Erfüllung des TB nötig erscheint
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