Raub StGB 140 Flashcards
TB Raub StGB 140 Ziff. 1 Abs. 1
TB
obj. TB
- fbS
- Wegnahme
- Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel zur (funktioneller Zusammenhang) Vollendung der Wegnahme
subj. TB
- Vorsatz
- Aneignungsabsicht
- Bereicherungsabsicht
RW und Schuld
=> alternativer Aufbau
- Prüfung diebstahl
- Raubqualifikation (Nötigungsmittel und funktioneller Zh)
Anwendung von Gewalt gegen eine Person
unmittelbare physische Einwirkung auf den Körper des Gewahrsamsinhabers oder einer Person, die mind. faktische Schutzposition bzgl. der Sache hat, die gestohlen werden soll, mit dem Zweck geleisteten/erwarteten Widerstand zu brechen
- Intensität: Gegenwehr normalerweise verunmöglicht/erschwert
- betroffene Person: die Widerstand leistet oder von der erwartet wird
Entreissdiebstahl - Raub
vermag das Opfer auf das Entreissen reagieren und Widerstand leisten?
Entreissdiebstahl:
Ausnutzen eines Überaschungsmomentes
Raub:
Hinwegsetzen über den erwarteten/geleisteten Widerstand
Androhung gegnwärtiger Gefahr für Leib und Leben
Inaussicht stellen einer erheblichen beeinträchtigung der körperlichen Integrität
=> Drohung muss nur ernstgemeint erscheinen
=> nur Personen mit Schutzposition bzgl. zu raubende Sache
TB Räuberischer Diebstahl StGB 140 I Abs. 2
obj. TB
- fbS
- vollendete Wegnahme
- Täter auf frischer Tat ertappt
- Einsatz qualifiziertes Nötigungsmittel
subj. TB
- Vorsatz
- Aneignungsabsicht
- Bereicherungsabsicht
- Beutesicherungsabsicht: es muss dem Dieb zumindest auch um die Sicherung der Beute gehen und nicht nur Flucht ohne Beute
RW und Schuld
Alternativ:
1. Diebstahl prüfen
2. qualifizierte Merkmale
Merkmale räuberischer Diebstahl
- auf frischer Tat ertappt:
T wird von anderer unbeteiligter Person bei Begehung des Diebstahls, der Vorbereitung des Abtransportes oder des Abtransportes beobachtet - Nötigungsmittel muss sich nicht gegen Entdecker richten (jede Person die Möglichkeit zur Sicherung hat)
Q StGB 140
- Ziff. 2 und Ziff. 3 II: vgl. StGB 139
- besondere Gefährlichkeit Ziff. 3 III: Schwelle höher als bei Diebstahl da höhere Grundgefährlichkeit
Bsp. Bedrohung mit gesicherter aber geladener Waffe - konkrete Lebensgefahr Ziff. 4 Var. 1:
Vorsätzliche Versetzung des Opfers in unmittelbare Lebensgefahr, die ohne weiteres Zutun zeitnah in einen Tötungserfolg umschlagen können
Bsp. MEsser an der Kehle - schwere KV Ziff. 4 Var. 2: StGB 122
- Grausame Behandlung Ziff. 4 Var. 3:
Zufügen von bes. Schmerzen => mehr Leid als es zur Erfüllung des TB nötig erscheint