Markenrecht Flashcards
Wodurch wird das Markenrecht geregelt?
Das Markenrecht ist im Gesetz zum Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) geregelt.
Wie entsteht Markenschutz?
Durch Eintragung ins Markenregister, große Bekanntheit im Inland (ggf. regional begrenzt) und notorische Bekanntheit (auch) im Ausland.
Was kann der Markeninhaber Dritten untersagen?
Im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, das mit seiner Marke identisch oder ähnlich ist und für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen verwendet wird, wenn Verwechslungsgefahr besteht.
Was muss bei der Eintragung ins Markenregister beachtet werden?
Eine Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen müssen beim DPMA in München eingereicht werden, zusammen mit 300 € Gebühren.
Welche Eintragungshindernisse gibt es für Marken?
Fehlende Unterscheidungskraft, Täuschungspotenzial, Verstoß gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten, Enthält Staatswappen/-flaggen oder Ortswappen, notorisch bekannte Marken für Dritte und bösgläubige Markenanmeldung.
Was kann gegen eine Markeneintragung unternommen werden?
Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung im Markenblatt kann Widerspruch beim DPMA eingelegt werden.
Wie lange dauert der Markenschutz?
10 Jahre (unbeschränkt verlängerbar), verfällt jedoch, wenn die Marke 5 Jahre ununterbrochen nicht genutzt wird.
Wie entsteht Markenschutz ohne Eintragung?
Markenschutz entsteht auch ohne Eintragung im Markenregister, wenn sie innerhalb des entsprechenden Verkehrskreises Verkehrsgeltung erworben hat.
Was ist für den Markenschutz ohne Eintragung in Bezug auf den Bekanntheitsgrad erforderlich?
Ein Bekanntheitsgrad zwischen 20% bis 80% ist erforderlich. Bei notorisch bekannten Marken genügt eine Bekanntheit im Ausland von mindestens 70%.