Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung Flashcards
Was ist ein Geschäftsbericht?
OR 958 Abs. 2 und 3: Für jedes Geschäftsjahr innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu verfassendes Dokument, in dem über den aktuellen Stand des Unternehmens informiert wird; setzt sich zusammen aus:
- dem Jahresbericht,
- der Jahresrechnung und allenfalls
- der Konzernrechnung.
Was ist ein Jahresbericht?
Berichtet in Worten über das abgelaufene Geschäftsjahr und die momentane wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens.
Was ist eine Jahresrechnung?
OR 958 Abs. 2: Massgebendes Dokument der Rechnungslegung, in dem das abgelaufene Geschäftsjahr in Zahlen präsentiert wird; setzt sich zusammen aus
- der Erfolgsrechnung,
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Was ist eine Erfolgsrechnung?
OR 959b: Der in dem Unternehmen über das gesamte Geschäftsjahr angewachsene Aufwand wird dem Ertrag aus derselben Periode gegenübergestellt; im Rahmen einer periodischen Betrachtung über das gesamte Geschäftsjahr zeigt sie den Jahresgewinn bzw. den Jahresverlust.
Was ist eine Bilanz?
OR 959 und 959a: Das sich am Bilanzstichtag im Unternehmen befindende Vermögen (Aktiven) wird dem in das Unternehmen eingebrachten Kapital (Passiven) gegenübergestellt; die Bilanz zeigt als eine Momentaufnahme den aktuellen Vermögensstand am Bilanzstichtag (letzter Tag des Geschäftsjahres).
Die Bilanz ist die tabellarische Zusammenfassung des Inventars.
Was ist ein Anhang?
OR 959c: Zwecks Transparenzerhöhung werden im Anhang die in der Erfolgsrechnung und der Bilanz gemachten Angaben erläutert und durch zusätzliche Angaben ergänzt.
Welche sind die Grundsätze der ordnungsmässigen Rechnungslegung?
OR 958c Abs. 1:
- Klarheit und Verständlichkeit (Ziff. 1)
- Vollständigkeit (Ziff. 2)
- Verlässlichkeit (Ziff. 3)
- Wesentlichkeit (Ziff. 4)
- Vorsicht (Ziff. 5)
- Stetigkeit (Ziff. 6)
- Verrechnungsverbot (Ziff. 7)
- Fortführung der Unternehmenstätigkeit (OR 958a Abs. 1)
Wann besteht eine Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung?
OR 957 Abs. 2 Ziff. 1: Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 0.5 Mio. Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr —> vereinfachte Buchführung
OR 957 Abs. 1: Juristische Personen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mehr als 0.5 Mio. Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr —> Pflicht zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung
OR 961: Unternehmen, welche gemäss OR 727 von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind: zusätzliche Anforderungen an die Rechnungslegung
OR 962: Börsenkotierte Gesellschaften, Genossenschaften mit mind. 2000 Gesellschaftern; zusätzlich Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
OR 963: Beherrschendes Unternehmen eines Konzerns: Konzernrechnung
Zusätzliche Anforderungen für betroffene Gesellschaften gemäss Spezialgesetz (BankG, VAG, KAG)
Was ist die Buchführung?
Die Buchführung stellt die systematische Erfassung aller wirtschaftlich relevanten Geschäftsvorgänge und Sachverhalte eines Unternehmens aufgrund von Belegen dar. Für jeden Beleg wird dabei eine Buchung vorgenommen. Sie ist die Grundlage der Rechnungslegung.
Was ist das Ziel der Rechnungslegung?
Mit der Rechnungslegung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens derart dargestellt werden, dass sich ein Dritter ein zuverlässiges Bild über das Unternehmen machen kann (OR 958 Abs. 1). Ausdruck der Rechnungslegung ist der Geschäftsbericht.
Was sind die Zwecke der Buchführung und Rechnungslegung?
In erster Linie dienen sie der Selbstinformation des Unternehmens und dadurch der Förderung und dem Schutz der an einer Gesellschaft beteiligten Personen (Gesellschafter, Management, Arbeitnehmer). Im Aussenverhältnis sollen durch die Buchführung zudem die Gläubiger geschützt werden.
Welche Gesellschaften sind allgemein von der kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung befreit?
Vereine und Stiftungen, die nicht der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister unterliegen, bzw. Stiftungen, die von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind (OR 957 Abs. 2 Ziff. 2 und 3).
Was ist die vereinfachte Buchführung und welche Unternehmen sind betroffen?
„Milchbüchleinrechnung“: Buchführung über Einnahmen und Ausgaben sowie Aufführung der Vermögenslage.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (KlG und KmG) mit weniger als CHF 0.5 Mio. Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr
- Vereine und Stiftungen, die nicht der Pflicht zur Eintragung in das HReg unterliegen bzw. Stiftungen, die von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind
Was ist die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung und welche Unternehmen sind betroffen?
Buchführung als Grundlage der Rechnungslegung; Rechnungslegung mittels Jahresrechnung, enthaltend Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
- juristische Personen (AG, KmAG, GmbH, Genossenschaften)
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (eG, KlG und KmG) mit mehr als 0.5 Mio. Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr
- Gesellschaften des KAG (KmGK, SICAV, SICAF)
Welche zusätzlichen Anforderungen an die Rechnungslegung bestehen und welche Unternehmen sind betroffen?
- Zusätzliche Anforderungen an die Rechnungslegung für grössere Unternehmen (zusätzliche Angaben im Jahresbericht (OR 961a); Erstellen einer Geldflussrechnung und eines Lageberichts)
- Unternehmen, welche gemäss OR 727 von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind - Zusätzlicher Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
- Börsenkotierte Gesellschaften, sofern die Börse dies verlangt
- Genossenschaften mit mind. 2‘000 Gesellschaftern
- Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind - Zusätzliche Konzernrechnung - konsolidierte, auf den gesamten Konzern bezogene Jahresrechnung
- Beherrschendes Unternehmen eines Konzerns (OR 963)
- ausnahmsweise Befreiung gemäss OR 963 - Zusätzliche Anforderungen gemäss Spezialgesetz
Betroffene Unternehmen u.a.:
- Gesellschaften für kollektive Kapitalanlagen (KmGK, SICAV und SICAF) gemäss KAG 87 ff.
- Banken und Wertpapierhäuser gemäss BankG 6 ff. und FINIG 48
- Versicherungen gemäss VAG 26
Welche Unternehmen müssen ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen?
(OR 961)
Unternehmen mit ordentlicher Revisionspflicht (OR 727):
- Publikumsgesellschaften (Ziff. 1): Alls solche gelten Gesellschaften, die:
- Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert haben, ohne dass von der Börse ein internationaler Rechnungslegungsstandard verlangt wird (lit. a);
- Anleihensobligationen ausstehend haben (lit. b);
- mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft nach lit. a oder b beitragen. - Gesellschaften, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten (Ziff. 2):
- Bilanzsumme von CHF 20 Mio. (lit. a);
- Umsatzerlös von CHF 40 Mio. (lit. b);
- 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (lit. c). - Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind (Ziff. 3).
Was ist eine Geldflussrechnung?
Die Geldflussrechnung stellt die Veränderung der flüssigen Mittel aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit je gesondert dar (OR 961b).
Was ist ein Lagebericht?
Im Lagebericht wird der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens anhand von sonst in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommenden Gesichtspunkten dargestellt (Anzahl Vollzeitstellen, Risikobeurteilung, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit etc.; vgl. dazu die Auflistung in OR 961c).
Welche Unternehmen sind verpflichtet, zusätzlich zu den Pflichten gemäss OR einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung zu erstellen (bspw. IFRS, Swiss GAAP, FER)?
Es handelt sich dabei um (OR 962 Abs. 1):
1. Gesellschaften, die Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert haben; vorausgesetzt, die Börse verlangt diesen Rechnungslegungsstandard (Ziff. 1);
2. Genossenschaften mit mehr als 2000 Genossenschaften (Ziff. 2);
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind (Ziff. 3).
Einen Abschluss nach einem internationalen Standard können sodann verlangen (Minderheitenrechte; OR 962 Abs. 2):
1. Gesellschafter, die mind. 20% des Grundkapitals vertreten (Ziff. 1);
2. 10% der Genossenschafter oder 20% des Vereinsmitglieder (Ziff. 2);
3. Gesellschafter oder Mitglieder, die einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegen (Ziff. 3).
Welche sind die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung?
OR 957a Abs. 2 enthält eine nicht abschliessende Aufzählung:
1. Geschäftsvorfälle und Sachverhalte müssen vollständig, wahrheitsgetreu und systematisch erfasst werden (Ziff. 1).
2. Alle Buchungsvorgänge müssen mittels eines Belegs nachweisbar sein (Belegprinzip; Ziff. 2).
3. Die Buchführung muss für einen fachkundigen Leser mühelos verständlich, lesbar und eindeutig sein (Ziff. 3).
4. Die Buchführung muss der Art (insb. der Geschäftsbranche) und der Grösse des Unternehmens angepasst sein (Grundsatz der Zweckmässigkeit; Ziff. 4).
5. Die Buchführung muss nachprüfbar sein (Ziff. 5).
Die Mindestvorgaben gelten auch für Gesellschaften, die sich auf eine „Milchbüchleinrechnung“ beschränken dürfen.
An wen richtet sich der Geschäftsbericht?
In erster Linie an die Aktionäre. Er kann aber auch der Gesellschaft selber zur Standortbestimmung dienen und gibt Dritten, die in Kontakt mit der Gesellschaft sind, nützliche Informationen über deren wirtschaftliche Lage.
Was ist ein Inventar?
Das Inventar ist ein Bestandesverzeichnis sämtlicher Vermögensgegenstände. Das Kriterium zur Aufnahme in dieses Verzeichnis ist die Bilanzierungsfähigkeit der Sache.
Die dem Inventar zugrunde liegenden Urkunden und Belege bilden zusammen mit dem Inventar die Bilanzbelege.
Das Inventar dient somit als Grundlage der Bilanz und Erfolgsrechnung.
Was ist die Inventur?
Die eigentliche Erfassung der Güterbestände.
Was ist ein Mittelzufluss, was ein Mittelabfluss?
Eingang von Vermögenswerten in die Gesellschaft bzw. Weggang von Vermögenswerten aus der Gesellschaft.
Was sind flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs?
Bargeld, Bankguthaben und andere Geldmittel, die sofort verfügbar sind.
Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs sind Wertschriften, welche weniger als 12 Monate gehalten werden sollen (vgl. OR 960d). Aufgrund ihrer Kotierung an der Börse können sie jederzeit kurzfristig verkauft werden.
Was sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen?
Die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehenden Forderungen, primär Kundenguthaben und Debitoren.
Was sind übrige kurzfristige Forderungen?
Forderungen aus betriebsfremden und ausserordentlichen Tätigkeiten.
Was sind Vorräte und nicht fakturierte Leistungen?
Beinhalten Roh-, Halb- und Fertigfabrikate sowie Hilfsstoffe und Teilleistungen bzw. noch nicht fertiggestellte Arbeiten (vgl. auch OR 960c Abs. 2).
Was sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten?
Auch transitorische Aktiven genannt, bezeichnen Werte für Ausgaben des alten Geschäftsjahrs, die jedoch ihren Nutzen erst im neuen Jahr zeitigen, etwa im Voraus bezahlte Versicherungen.
Was sind Finanzanlagen?
Investitionen in Wertpapieren, Forderungen, Beteiligungen und ähnliche Finanzanlagen, welche auf Dauer, d.h. auf mind. 12 Monate, ausgerichtet sind (OR 960d). Wertschriften, die dem Unternehmen als Liquidationsreserve dienen oder innerhalb eines Jahres zum Verkauf vorgesehen sind, werden im Umlaufvermögen ausgewiesen.