Die Kollektivgesellschaft Flashcards
Definition
Die KlG ist eine aus zwei oder mehreren natürlichen Personen bestehende nach aussen hin verselbständigte Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter neben dem Gesellschaftsvermögen subsidiär, unbeschränkt und solidarisch haften.
Wer kann Gesellschafter sein?
OR 552 Abs. 1: nur natürliche Personen
Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags einer KlG
Zweck der KlG
- sowohl wirtschaftlicher wie auch nicht wirtschaftlicher Natur
- sollte auf eine gewisse Dauer angelegt sein, die Verbindung lediglich zu einer einzelnen Geschäftsangelegenheit reicht zumeist nicht aus (für solche Zwecke eignet sich die eG)
- an die Zeitdauer werden sehr geringe Anforderungen gestellt, wenige Monate können ausreichend sein
Gilt die KlG als jur. Person?
- Rechtspersönlichkeit wird nach h.L. verneint
- zwingend eine Gesamthandsgemeinschaft
Was bedeutet, dass die KlG nach aussen hin verselbständigt ist?
Wo ist die KlG geregelt?
- OR 552-593
- subsidiär gilt das Recht der eG
Haftung der KlG
- primär mit Gesellschaftsvermögen
- subsidiär haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt und solidarisch (OR 568 Abs. 1)
- KlG haftet sowohl für Rechtsgeschäfte von vertretungsbefugten Gesellschaftern als auch für den Schaden aus unerlaubter Handlung (Deliktshaftung), die ein Gesellschafter in Ausübung seiner geschäftlichen Verrichtungen begeht (OR 567 Abs. 3)
Vergleich eG/KlG (Grafik)
Abgrenzung KlG/KmG
Haftung der Gesellschafter: bei der KmG gibt es neben unbeschränkt haftenden Gesellschafter mind. einen, der nur bis zu einem bestimmten Betrag haftet (Kommanditsumme).
Wie entsteht eine KlG?
Wo muss die KlG in das HReg eingetragen werden?
Was sind die Folgen des Eintrags der KlG ins HReg?
Wie ist Beitragspflicht der KlG geregelt?
OR 557 Abs. 2 i.V.m. OR 531: richtet sich nach dem Recht der eG
Wie ist das Gesellschaftsvermögen ausgestaltet?
Wie sind die Gesellschaftsschulden der KlG zu begleichen?
Wie ist die Gewinn- und Verlustbeteiligung der KlG geregelt?
Wann darf ein Gewinn ausbezahlt werden, wenn die Kapitalanteile der Kollektivgesellschafter durch Verluste vermindert wurden?
Erst wenn diese Verminderung ausgeglichen wurde.
Ist die KlG zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet?
Verantwortlichkeit ggü den anderen Gesellschaftern bei KlG
Für die KlG gilt die umfassende Treue- und Sorgfaltspflicht der eG nach OR 538.
Konkurrenzverbot bei der KlG
Gilt das Konkurrenzverbot von OR 536 für die KlG?
Ja, kraft Verweisung.
- OR 536 verbietet dem Gesellschafter alle Tätigkeiten, welche den Zweck der Gesellschaft beeinträchtigen könnten
- Schutzumfang von OR 536 geht weiter als derjenige von OR 561
- „alle Tätigkeiten“ umfasst auch die Teilnahme als stiller Gesellschafter an einem Konkurrenzunternehmen
- OR 536 verlangt die Möglichkeit einer Schädigung der Gesellschaft (anders als OR 561)