Die Entstehung der Aktiengesellschaft Flashcards
Definition der AG
Wer kann Gründergesellschafter sein?
Natürliche und jur. Personen, Handelsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (KlG und KmG).
Wo ist die AG geregelt?
OR 620- 763
Was sind die Gründungsvoraussetzungen einer AG?
Die AG als jur. Person bedarf zu ihrer Entstehung eines formellen Gründungsakts. Dieses kann in 2 Phasen aufgeteilt werden: die Errichtung und die Entstehung.
Was legt Statuten fest?
Festlegung ist Sache der Gründer; im Errichtungsakt werden sie formell beurkundet.
Was bedeutet Zeichnung der Aktien?
Mit der Zeichnung erklärt der künftige Aktionär schriftlich, dass er eine bestimmte Anzahl von Aktien übernehmen und eine dem Ausgabebetrag bzw. dem Emissionspreis entsprechende Einlage an die AG leisten wird (OR 630 Ziff. 2)
Wie viele Aktien müssen zur Gründung gezeichnet werden?
Zur Gründung müssen sämtliche Aktien gezeichnet worden sein (OR 629 Abs. 2 Ziff. 1).
Minimalkapital der AG
Minimalkapital der AG: CHF 100‘000, OR 621
- Aktienkapital kann auf ausländische Währung lauten, OR 621 Abs. 2
- diese muss im Zeitpunkt der Gründung einem Gegenwert von CHF 100‘000 entsprechen
Wie hoch darf der Ausgabebetrag sein?
- muss mind. dem Nennwert der Aktien entsprechen, OR 624
- falls Ausgabebetrag der Aktie höher als deren Nennwert, wird die Zahlung eines Aufpreises (=Agio) verlangt
Was ist die Liberierung?
Mit der Liberierung leistet der künftige Aktionär seine durch die Zeichnung versprochene Einlage.
In welcher Währung erfolgt die Liberierung?
Grds. CHF, zulässig ist auch eine Fremdwährung, sofern diese frei konvertierbar ist.
Wieviel muss bei der Errichtung der Ges geleistet werden?
- Einlage für mind. 20% des Nennwerts jeder Aktie muss geleistet sein, OR 632 Abs. 2
- Inhaberaktien (OR 683 Abs. 1) und Stimmrechtsaktien (OR 693 Abs. 1) dürfen erst nach vollständiger Liberierung ausgegeben werden
- gesamthaft muss mind. CHF 50‘000 einbezahlt werden, OR 632 Abs. 2
Wie vollzieht sich die Leistung der Bareinlagen?
- durch die Einzahlung des Betrags an ein zu diesem Zweck errichtetes Konto bei einer Bank, 633 Abs. 1
- die Bank gibt den Betrag der AG erst nach vollzogener Gründung frei, 633 Abs. 2
Wie erfolgt die Organbestellung?
- GV setzt sich automatisch aus allen Aktionären zusammen
- VR und Revisionsstelle werden im Rahmen des Errichtungsakts erstmals bestellt (629 Abs. 1)
Was ist der Errichtungsakt?
Welche Angaben muss die Urkunde enthalten?
Was ist eine „Stampa-Erklärung“?
Die Feststellung der Gründer, dass kein SV für eine qualifizierte Gründung besteht oder diese sonst in den Belegen aufgeführt wird, 629 Abs. 2; HRegV 44 lit. g.
Was ist die qualifizierte Gründung einer AG?
Für welche Gründungen gelten die Vorschriften für die qualifizierte Gründung?
- Sacheinlagegründung
- Einführung der Gründervorteile
- Verrechnung
Was ist eine Sacheinlage?
Anstelle einer Bareinzahlung kommt der Aktionär seiner Liberierungspflicht durch die Einlage eines Vermögenswerts in Form einer Sache nach. Sie muss immer zu Eigentum erfolgen.
Was sind typische Sacheinlagen, was sind keine (Beispiele)?
- Eigentumsrechte an Mobilien und Immobilien
- Forderungen und Immaterialgüterrechte
Keine Sacheinlagen: - Arbeitskraft
- Know-how
- Erfahrung
Was sind die Voraussetzungen für eine Sacheinlage?
Welche zusätzlichen Vorschriften gelten bei der Sacheinlagegründung?
Wie erfolgt die Einbringung eines ganzen Unternehmens als Sacheinlage?
- Gesellschaft/Einzelunternehmen im HReg eingetragen:
- Vermögensübertragung nach FusG 69 ff.
- Gesellschaft/Einzelunternehmen nicht im HReg eingetragen:
- Vermögensübertragung nach 181
- Aktiven und Passiven werden gesamthaft in die neuzugründende AG eingebracht
- Differenz der beiden Posten gilt als wertmässige Einlage
- Übertragung von Schulden nur möglich, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zsh zu den Aktiven stehen
- für die übernommenen Passiven haftet neben der AG der bisherige Schuldner solidarisch noch während 3 Jahren (FusG 75) bzw. 2 Jahren (181)