Aktienkapital und Aktien Flashcards
Was ist das Aktienkapital?
Ausschliessliches Haftungssubstrat für die Gläubiger der Gesellschaft.
Wie gross muss das Aktienkapital sein und auf welche Währung muss es lauten?
- minimum CHF 100‘000, wovon mind. CHF 50‘000 liberiert werden müssen, 621 i.V.m. 632 Abs. 2
- ausländische Währung möglich, 621 Abs. 2; Bedingungen:
- Wert muss mind. CHF 100‘000 betragen
- gewählte ausl. Währung ist für die Geschäftstätigkeit von wesentlicher Bedeutung
Was ist die Hauptfunktion des Aktienkapitals?
Bereitstellung einer Haftungsbasis für Gläubiger.
Unterschied Aktienkapital/Haftungssubstrat
- Aktienkapital - fixe Grösse: bezeichnet die Mindesthöhe der durch die Aktionäre in die AG eingebrachten Vermögenswerte
- Haftungssubstrat unterliegt ständigen Schwankungen: die Vermögenswerte können durch die wirtschaftliche Tätigkeit mittels zurückbehaltender Gewinne vergrössert oder durch Verluste vermindert werden
Überblick über die bilanzrechtliche Einteilung des Aktienkapitals (Grafik)
Wie verwendet der Gesetzgeber die Bezeichnung „Aktienkapital“?
I.w.S., indem er darunter das Grundkapital (Aktien- und Partizipationskapital) subsumiert.
Wie wird der Schutz des AK gewährleistet?
- 624: Verbot der Aktienausgabe unter dem Nennwert
- 632 Abs. 1, 653a Abs. 2, 683 Abs. 1, 693 Abs. 2: Liberierungspflicht
- 659 ff.: Beschränkung des Erwerbs eigener Aktien
- 671 ff.: Bildung von Reserven
- 675 ff.: Ausschüttungsverbot
- 680 Abs. 2: Verbot der Einlagenrückgewähr
- 725 f.: Massnahmen bei einer Insolvenzgefahr
- 653j ff.: Schutzbestimmungen bei der Herabsetzung des AK
Rechtsfolge, wenn bei Teilliberierung der Restbetrag nicht bezahlt wird
- im Falle eines Konkurses muss der Restbetrag von den betroffenen Aktionären nachbezahlt werden
- VR kann bei einer Nichtbezahlung trotz Aufforderung den Aktionär seiner Rechte aus der Aktie verlustig erklären (= Kaduzierung, 681 f.)
Liberierungspflicht (Grafik)
Verbot der Einlagenrückgewähr
680 Abs. 2 verbietet die Rückgabe der getätigten Einlagen an den Aktionär
- gilt für Rückzahlungen aus dem AK und den gesetzlichen Reseven
- Auszahlung aus den freien Reserven gestatttet
- Rückerstattung der Einlagen ausnahmsweise zulässig bei der Beendigung der Ges im Liquidationsverfahren sowie bei der Kapitalherabsetzung
Ausschütungsverbot
- Dividenden, Tantiemen uns sonstige Boni dürfen nicht aus den Mitteln des AK und der gesetzlichen Reserven ausbezahlt werden
- Substrat für solche Ausschüttungen bilden der Bilanzgewinn und freie Reserven (675 Abs. 2) - Mittel, welche die Ges effektiv erwirtschaftet hat
- Ausschüttung kommt nur insoweit infrage, als die Reserven im erforderlichen Umfang geäufnet wurden, 675 Abs. 3
- ebenfalls dürfen keine Zinsen für das AK bezahlt werden (675 Abs. 1)
- ausnahmsweise dürfen im Anfangsstadium der Ges Bauzinsen bezahlt werden (676)
RF bei Missachtung des Ausschüttungsverbots
Bei Auszahlung unerlaubter Leistungen ist das Rechtsgeschäft nichtig und die Leistungen sind durch die Aktionäre nach 678 f. zurückzuerstatten.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb eigener Aktien erfüllt sein?
Was passiert mit den Rechten beim Erwerb eigener Aktien?
Welcher Grundsatz ist beim Kauf eigener Aktien zu beachten?
Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre:
- ein Kaufangebot muss allen Aktionären zum gleichen Preis vorgelegt werden
- eine Einschränkung auf einzelne Aktionäre muss sachlich begründet sein und darf nicht diskriminieren
- gilt auch bei einem Wiederverkauf von Aktien
Was gilt für den Erwerb der Aktien durch Tochtergesellschaften?
Die gleichen Einschränkungen und Folgen wie für den Erwerb eigener Aktien (659b).
RF bei Zuwiderhandlung gegen das Erwerbsverbot
- zum Schutz des Vertragspartners keine Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Erwerbsgeschäfts
- den Aktionären steht eine Verantwortlichkeitsklage gegen den VR zu (754)
- da Schaden nachzuweisen ist, keine Praxisrelevanz
- Nichtigkeit nur, wenn gleichzeitig gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstossen wird (680 Abs. 2)
Bedeutet der Erwerb eigener Aktien eine Kapitalherabsetzung?
Nein, die Anzahl der Aktien und das AK bleiben gleich gross, die AG besitzt nun einen Teil der Titel.
Schutz des AK durch Bildung von Reserven
- ein Teil des Jahresgewinns muss einer allgemeinen Reserve zugeteilt werden (672)
- weitere gesetzliche Reserven im Zsh mit Einschüssen der Kapitalgeber (671)
- freie Reserven (673)
Was ist ein Bilanzverlust?
Vermögen die Aktiven in der Bilanz nicht mehr alle Passiven zu decken, liegt ein Bilanzverlust vor.
Was ist eine Unterbilanz?
Solange die Aktiven der Gesellschaft das Fremdkapital noch voll decken und nur das Eigenkapital keine vollständige Deckung mehr erfährt, spricht man von einer Unterbilanz.
Qualifizierte Formen der Unterbilanz
- Kapitalverlst, 725a
- Überschuldung, 725b
Was ist ein Kapitalverlust?
Gegeben, wenn die Aktiven neben dem Fremdkapital nicht mehr die Hälfte des AK (inkl. Partizipationskapital) und der gesetzlichen Reserven decken (725a Abs. 1).
Pflichten des VR bei einem Kapitalverlust
Welche Massnahmen zur Behebung des Kapitalverlustes sind zu ergreifen? (Grafik)
Verrechnung des Verlusts mit den Reserven
- i.d.R. als Erstes vorzunehmen
- 674: allgemeinen Reserven (Kapital- und Gewinnreserven) als Teil der gesetzlichen Reserven zur Deckung des Verlusts verwenden
- freie Reserven verringern den Bilanzverlust, haben aber auf den Kapitalverlust keinen Einfluss, da dessen Berechnung unabhängig von den freien Reserven erfolgt
Verrechnung des Verlusts mit den Reserven (Bilanz)
Verwendung der gesetzlichen Reserven hat direkte Auswirkungen auf den Kapitalverlust.
Aufwertung von Grundstücken oder Beteiligungen
- normalerweise darf das Anlagevermögen höchstens zu den Anschaffungs- oder den Herstellungskosten bewertet werden, unter Abzug der notwendigen Abschreibungen (960a)
- im Falle eines Kapitalverlusts Bewertung der Grundstücke und Beteiligungen zu ihrem wirklichen (höheren) Wert, 725c = Auflösung der stillen Reserven
- solche Aufwertungen bedürfen der Prüfung durch die. Revisionsstelle
- der betrag der Aufwertung muss gesondert in der Bilanz als Aufwertungsreserve ausgewiesen werden
Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen (Bilanz)
- grösseres Anlagevermögen auf der Aktivseite
- Bildung einer Aufwertungsreserve als Teil der gesetzlichen Reserve auf der Passivseite
- durch die Aufwertung wird die Bilanzsumme zunehmen, der Bilanzverlust bleibt gleich
- das Verhältnis des Kapitalverlusts zum AK und den Reserven verändert sich
Sanierung durch Kapitalerhöhung (Bilanz)
- vergrössertes Umlaufvermögen im Ausmass der neuen Einlagen auf der Aktivseite
- vergrössertes AK auf der Passivseite
- Bilanzsumme vergrössert sich, Bilanzverlust bleibt gleich
- das Verhältnis zum Bilanzverlust ändert sich, da mehr AK vorhanden
Herabsetzung des AK als Sanierungsmöglichkeit
- vereinfachtes Verfahren zur Beseitigung einer Unterbilanz, 653p
- AK wird herabgesetzt, indem ein Teil der Aktien ohne entsprechende Gegenleistung durch die AG zurückgenommen und anschliessend vernichtet oder der Nennwert der Aktien herabgesetzt wird
- bei Herabsetzung des AK auf Null und anschliessender Wiedererhöhung: Untergang der bisherigen Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre; ursprünglich ausgegebene Aktien müssen vernichtet werden, 653r
Herabsetzung des AK bei Bilanzverlust (Bilanz)
In dem Masse, in dem sich das AK auf der Passsivseite verkleinert, verringert sich auf der Aktivseite der Bilanzverlust.
Was ist eine Überschuldung?
Wenn die Aktiven neben dem Fremdkapital das AK (inkl. Partizipationskapital) und die Reserven nicht mehr decken. Die Schulden der AG (Fremdkapital) sind grösser als die der Gesellschaft gehörenden Vermögenswerte (Aktiven).
Was muss der VR vornehmen, falls eine Überschuldung droht?
Wie wird die Zwischenbilanz (aufgrund welcher Bewertungsmethoden) bei Vd. auf Überschuldung erstellt?
Vorgehen nach Erstellen der Zwischenbilanz bei Vd. auf Überschuldung
- ergibt die Prüfung der Revisionsstelle, dass die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind, hat der VR grds. das Gericht zum Zweck der Konkurseröffnung oder Nachlassstundung zu benachrichtigen
- auf Benachrichtigung des Gerichts kann verzichtet werden:
- wenn Gesellschaftsgläubiger (i.d.R. Gläubiger, die neben der Forderung auch Aktionäre sind) im Ausmass dieser Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten (725b Abs. 4) - bei der Beurteilung der Vermögenslage der Ges müssen diese Forderungen nicht zu den Schulden hinzugezählt werden, somit u.U. Abwendung der Überschuldung und damit Konkurses
- wenn eine begründete Aussicht besteht, dass die Überschuldung innert max. 90 Tagen nach Vorliegen des Zwischenabschlusses behoben werden kann und keine zusätzliche Gefährdung der Gläubigerforderungen besteht (725b Abs. 4)
Schema über das Vorgehen bei einer Überschuldung
Wann spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit?
= Illiquidität
Wenn die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, über einen gewissen Zeitraum ihre laufenden Zahlungspflichten zu übernehmen. Sie hat m.a.W. nicht mehr genügend flüssige Mittel, um ihre laufenden Rechnungen zu bezahlen.
Bsp.: Ges kann genügend und werthaltige Aktiven haben, die aber nicht rasch verwertbar sind (bspw. Maschinen oder immaterielle Werte)
725 Abs. 1: Pflicht des VR, die Zahlungsfähigkeit zu überwachen.
Über welche Zeit muss die Ges zahlungsunfähig sein, damit 725 greift?
- im Einzelfall zu klären, über welche Zeit bei der Gesellschaft eine Zahlungsunfähigkeit angenommen werden muss
- Gesetzesentwurf: 6 Monate
Pflichten des VR, wenn Zahlungsunfähigkeit droht
Was ist eine Aktie?
- in einer AG verkörpert die Aktie die Mitgliedschaft eines Gesellschafters
- das Kapital einer AG ist in Aktien zerlegt
Was ist der Nennwert?
- der Betrag, auf den die Aktie lautet
- entspricht dem Anteil der Aktie am AK
- AG ist bei seiner Festlegung frei, 622 Abs. 4, er muss grösser als 0 sein
- sind alle Aktien gleicher Art: Berechnung des Nennwerts, indem das AK durch die Gesamtzahl der Aktien geteilt wird
Was ist der Ausgabebetrag?
- oder Emissionswert
- der Betrag, den die AG für die Ausgabe der Aktie verlangt
- muss mind. gleich hoch sein wie der Nennwert, 624
Was ist der Agio?
Ist der Ausgabebetrag höher als der Nennwert, erhält die AG mehr Geld, als zur Liberierung des AK nötig wäre. Dieser Mehrbetrag wird als Agio bezeichnet und gehört zu den gesetzlichen Reserven der AG, 671.
Was ist der Substanzwert?
Was ist der innere Wert?
Welche Arten von Aktien gibt es?
- Inhaberaktien
- Namenaktien
- Stimmrechtsaktien
- Vorzugsaktien
Was sind Inhaberaktien?
Rechtsfolge bei Ausgabe der Inhaberaktien vor der Volleinzahlung
BGer: Sie sind nichtig (683 Abs. 2).
Gesetzesänderung bzgl. Inhaberaktien
Was sind Namenaktien?
- lauten auf den Namen des Aktionärs
- gehören zu den Ordrepapieren (1145 ff.)
- berechtigt ist derjenige, auf dessen Namen die Aktie lautet
- müssen mit mind. 20% des Nennwerts liberiert werden