Immobilien Lexikon Flashcards

1
Q

Abgeschlossenheit

A

Wollen Eigentümer Teile (Wohnungen) einer Immobilie verkaufen, so ist dieses nur möglich, wenn vorher auf der Grundlage einer Bescheinigung über die Abgeschlossenheit, die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung, separates Wohnungseigentum gebildet wurde.

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2
Q

Die rechtlichen Grundlagen der Abgeschlossenheit

A

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung vorliegen muss. Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) eines Gebäudes soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen in sich abgeschlossen sind (§ 3 Abs. II WEG). Abgeschlossenheit ist also eine Voraussetzung um separates Eigentum zu bilden.

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3
Q

Abteilung (Grundbuch)

A

Ein Grundbuch umfasst drei Abteilungen.

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4
Q

Abteilung I des Grundbuchs

A

In Abteilung I sind Name, Geburtsdatum und Wohnort des Eigentümers eingetragen. Gibt es mehrere Eigentümer (Eigentümergemeinschaft), ist ihr Anteils- und Gemeinschaftsverhältnis ersichtlich. Bei einer Erbengemeinschaft oder einer GbR steht ein entsprechender Vermerk. Alle hier eingetragenen Eigentümer müssen einem Verkauf zustimmen, indem sie den Kaufvertrag notariell beurkunden.

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5
Q

Abteilung II

A

In Abteilung II stehen alle Belastungen des Grundstücks ausgenommen sind Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. In dieser Abteilung ist zu sehen, wenn eine Auflassungsvormerkung besteht. Das ist ein Hinweis darauf, dass betreffendes Grundstück bereits verkauft ist. Mit dieser Information in Abteilung II des Grundbuchs wird sichergestellt, dass ein zweiter Käufer kein Eigentum an diesem Grundstück erwerben kann.

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6
Q

Abteilung III

A

Besonders wichtig sind die aus Abteilung III zu entnehmenden Informationen. Hier sind Belastungen des Grundstücks wie Hypotheken, Grund- und Rentenschulden eingetragen. Ist das Grundstück bankfinanziert, steht hier eine Grundschuld zugunsten der betreffenden Bank.

Bereits erledigte Belastungen sind kenntlich gemacht, indem sie entweder gestrichen oder gerötet sind. In einer extra Spalte gibt es Vermerke zum Datum der Löschung. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, darf der Käufer darauf vertrauen, dass die Angaben im Grundbuch korrekt sind, da das Grundbuch ein Dokument mit Öffentlichem Glauben ist.

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7
Q

Alleinerbe

A

Alleinerbe ist diejenige Person, auf die das gesamte Vermögen eines Verstorbenen (Erblasser) übergeht.

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8
Q

Altlastenauskunft

A

Die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist ein wesentlicher Faktor zur Bestimmung des Kaufpreises. Für den Fall das Sie Ihre Immobilie verkaufen, kann es sinnvoll sein sich näher mit diesem Thema zu beschäftigen. Der Untergrund eines Grundstücks kann sehr verschieden sein. Geologische Besonderheiten wie lockerer Untergrund durch Sandschichten oder durchfließende Wasseradern erfordern besondere Fundamente.

Wurde das Grundstück in der Vergangenheit mit Bauaushub oder gar Müll verfüllt, muss die Bodenstatik angepasst oder das Füllmaterial entfernt und möglicherweise mit hohem Kostenaufwand entsorgt werden. Für den Verkäufer als Eigentümer des Grundstücks besteht das Risiko, dass er sich des Vorwurfs des arglistigen Verschweigens ausgesetzt sieht und auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Für den Käufer besteht das Risiko darin, dass er vielleicht über Jahre hinweg seine Rechte einklagt und den Ausgang des Rechtsstreits kaum prognostizieren kann.

Wer als Verkäufer und Käufer eines Grundstücks derartige Altlastenprobleme vermeiden möchte, sollte eine Altlastenauskunft einholen. In Berlin wird nach Maßgabe des Berliner Bodenschutzgesetzes das Bodenbelastungskataster geführt. Allein in Berlin sind 8000 Flächen erfasst. In diesen Katastern werden Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über altlastenverdächtige Flächen und schädliche Bodenveränderungen erfasst. Als Immobilienmakler für Berlin und Umgebung beraten wir Sie diesbezüglich gerne.

In Betracht kommen stillgelegte Deponien und Industriestandorte, Militär- und Rüstungsstandorte, in Betrieb befindliche Standorte und Flächen aus Produktion und Weiterverarbeitung und Infrastruktureinrichtungen, bei denen das Risiko einer Bodenverunreinigung besteht. Die Kataster werden fortlaufend fortgeschrieben.

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9
Q

Anbauwand

A

Eine Anbauwand ist eine Wand, die der Grundstückseigentümer an die Wand seines Nachbarn anbaut. Laut § 6 des Berliner Nachbarrechtsgesetzes spricht man von der „Nachbarwand“ wenn diese als eine Wand, „die den auf der Grenze zweier Grundstücke errichteten oder zu errichtenden Bauwerken als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung zu dienen bestimmt ist“.

Da die Anbauwand hälftig auf dem Nachbargrundstück steht, bedarf sie der Einwilligung des Nachbarn. Der Nachbar darf die Anbauwand für eigene bauliche Maßnahmen nutzen. Die Nachbarrechtsgesetze anderer Bundesländer stimmen in der Definition weitgehend überein.

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10
Q

Unterschied zwischen Anbauwand und Grenzwand

A

Eine Grenzwand ist nach § 14 Berliner Nachbarrechtsgesetz „die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand“. Der bauliche Unterschied besteht darin, dass die Nachbarwand (Anbauwand) auf der Grenze zweier Grundstücke errichtet wird, während die Grenzwand unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet wird.

Die Nachbarwand bedarf des Einvernehmens beider Nachbarn. Der Erbauer muss sie so errichten, dass sie den Anforderungen des eigenen Bauvorhabens entspricht. Er darf also keine schlechtere Qualitätsmaßstäbe anwenden, braucht aber auch keine höheren Maßstäbe zu berücksichtigen.

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11
Q

Angebotspreis

A

Unter dem Angebotspreis versteht man den Preis, zu dem ein Objekt tatsächlich zum Verkauf angeboten wird. Wollen Sie eine Immobilie verkaufen, so ist dies der Wert, auf den Sie besonderes Augenmerk zu richten haben.

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12
Q

Angebotspreis – unterschiedliche Begrifflichkeiten

A

der Regel immer mehrere Begriffe. Verkehrswert, Marktpreis, Bestpreis, (Ver-)Kaufpreis und eben auch Angebotspreis. Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert und meint den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften gewöhnlich zu erzielen wäre.

Es handelt sich um einen theoretischen Wert, der nach vorgegebenen Verordnungen von speziellen Sachverständigen ermittelt wird. Er spielt bei steuerlichen und gerichtlichen Angelegenheiten eine große Rolle. Der Marktpreis ist ein Synonym für den Verkehrswert.

Als Bestpreis wird allgemein der Wert verstanden, der unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten den maximal erzielbaren Verkaufspreis darstellt. Der Bestpreis ist wohl der am meisten strapazierte Begriff rund um den tatsächlichen Wert einer Immobilie. Der Kaufpreis erklärt sich eigentlich von selbst. Das ist der Preis, der am Ende im Kaufvertrag notariell beurkundet wird.

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13
Q

Arglistige Täuschung (Kaufvertrag)

A

Käufer von Immobilien versuchen hin und wieder, den Immobilienkaufvertrag mit Bezug auf eine arglistige Täuschung anzufechten. Der Tatbestand der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) ähnelt dem strafrechtlichen Tatbestand des Betruges. Will ein Eigentümer eine Immobilie verkaufen und verschweigt bewusst ihm bekannte Mängel des Objekts, obwohl er diese kennt, handelt er arglistig. Der im Gesetz benutzte Begriff „Arglist“ ist heute nur noch wenig gebräuchlich, heute wird umgangssprachlich von „Vorsatz“, also einer vorsätzlichen Täuschung, gesprochen. Die Anfechtung von Kaufverträgen erfolgt in diesen Fällen meist durch einen Rechtsanwalt.

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14
Q

Was ist eine arglistige oder vorsätzliche Täuschung?

A

Arglistige Täuschung wird als das „vorsätzliche Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen“ definiert. Die Täuschung entsteht dadurch, dass der Verkäufer dem Käufer Eigenschaften suggeriert oder vorenthält, die so nicht gegeben sind. Dies muss arglistig, also vorsätzlich, geschehen. Derjenige Verkäufer, der täuscht, braucht keine Bereicherungsabsicht zu haben. Auch kommt es nicht darauf an, dass die Täuschung den Käufer geschädigt hat.

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15
Q

Ausgangslage beim Immobilienkaufvertrag

A

Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Verkäufers einer Immobilie, alle Details seines Objekts zu kennen und diese unaufgefordert zu präsentieren. Im Gegenteil, erst einmal ist es Aufgabe des Käufers, sich alle wichtigen Informationen über den Kaufgegenstand zu verschaffen. Der Verkäufer, oder auch ein von ihm beauftragter Immobilienmakler, muss sich aber davor hüten, Dinge zu behaupten, die unzutreffend sind. Fragen der Käuferschaft hat der Verkäufer wahrheitsgemäß zu beantworten. Fakten über die Immobilie, die der Käufer redlicher Weise als Aufklärung erwarten darf, müssen unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten riskieren Sie die Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages und müssen Schadensersatz fürchten.

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16
Q

Arglistig täuschen versus arglistig verschweigen

A

Die Täuschungshandlung kann auch darin begründet sein, dass Tatsachen nicht ausdrücklich behauptet, sondern arglistig verschwiegen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung eine Aufklärung erwarten durfte und sich damit für den Verkäufer eine Aufklärungspflicht ergab. Vorsätzlich handelt auch derjenige, der „Angaben ins Blaue hinein“ macht und Dinge behauptet, von denen er wissen musste, dass sie nicht oder nicht so zutreffen. Entscheidend kommt es darauf an, dass die Täuschungshandlung ursächlich für die Kaufentscheidung des Käufers war und ohne die Täuschung gar nicht oder nicht so abgegeben worden wäre.

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17
Q

Beispiel: Arglistige Täuschung beim Hauskaufvertrag

A

In einem Fall des BGH (Urteil v. 22.6.2016, V ZR 23/15) hatte der Verkäufer eines Neubauwohnhauses verschwiegen, dass beim Umbau des Gebäudes Teile der Altbausubstanz verwendet wurden. Der Käufer beanstandete, dass die Altbausubstanz schadensanfälliger und wärmedurchlässiger sei als die Neubauwände und focht den Hauskauf wegen arglistiger Täuschung an. Der BGH stellte darauf ab, ob das Haus durch die Altbausubstanz derart geprägt wurde, dass es nicht mehr als Neubau hätte bezeichnet werden dürfen. Arglist liege zudem nur vor, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Gegebenheiten gewusst oder es für möglich gehalten hätte, dass ein Kaufinteressent maßgeblichen Wert auf eine Aufklärung gelegt hätte.

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18
Q

Auflassungsvormerkung (Grundbuch)

A

Auflassung bedeutet im Grundstücksrecht so viel Eigentumsübergang oder Eigentumsumschreibung. Der Begriff bezeichnet die Einigung des Verkäufers einer Immobilie mit dem Käufer, dass das Eigentum an der Immobilie vom Verkäufer auf den Erwerber übergehen und der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen werden soll (§ 873 BGB). Da das Grundbuch rechtlich bedingt nicht unmittelbar reagieren kann, wird die Auflassungsvormerkung benötigt.

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19
Q

Wozu dient die Auflassungsvormerkung?

A

Die Auflassungsvormerkung ist das Sicherungsmittel, um zu gewährleisten, dass der Eigentumsübergang zuverlässig erfolgt und das Eigentum am Grundstück im Grundbuch auf den Immobilienkäufer umgeschrieben wird. Das Recht des Käufers, im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen zu werden, wird „vorgemerkt“. Es hat durch die Vormerkung Vorrang vor Rechten, die danach eingetragen werden. Der Begriff Auflassungsvormerkung bedeutet also in erster Linie Sicherheit für den Erwerber.

20
Q

Ist eine Auflassungsvormerkung notwendig?

A

Wird die Auflassung nicht gleich zusammen mit dem notariellen Kaufvertrag vom Notar mit beurkundet, kann der Verkäufer nach wie vor über die Immobilie verfügen und könnte theoretisch ein weiteres Mal die Immobilie verkaufen.

Der Immobilienkäufer hätte keine Gewissheit, dass der Eigentumsübergang auf ihn vollzogen wird. Ohne Auflassungsvormerkung wäre auch nicht gewährleistet, dass er mit der Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich Eigentümer des Grundstücks wird. Auch der Verkäufer hat ein Risiko: Würde er im notariellen Kaufvertrag sogleich die Auflassung (also seine Zustimmung zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch) erklären, könnte der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, bevor er den Kaufpreis für das Grundstück vollständig bezahlt hat.

21
Q

Auflassungsvormerkung im Grundbuch schützt Käuferrecht

A

Um diesen beiderseitigen Interessen gerecht zu werden, stellt die Auflassungsvormerkung sicher, dass jede Verfügung, die nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch über die Immobilie getroffen wird, insoweit unwirksam ist, als sie den durch die Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruch des Käufers auf Eigentumsübergang vereiteln oder beeinträchtigen würde. Sein durch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichertes Recht auf Eigentumsumschreibung geht allen Rechten im Rang vor, die danach eingetragen werden. Würde der Verkäufer die Immobilie also ein zweites Mal verkaufen und zugunsten des zweiten Erwerbers gleichfalls eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen, ginge diese ins Leere, da die zuerst eingetragene Auflassungsvormerkung des Erstkäufers vorrangig ist.

22
Q

Ausfallrücklage (WEG)

A

Die Ausfallrücklage ist eine Sonderform der Sonderumlage in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird notwendig, wenn ein Wohnungseigentümer nicht in der Lage ist, sein Wohngeld zu entrichten und die Gefahr besteht, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dadurch ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

23
Q

Abstandsfläche

A

Abstandsfläche ist der Abstand eines Gebäudes zur Grenze des Nachbargrundstücks. Diese Fläche zum Nachbargrundstück ist mit wenigen Ausnahmen von der Bebauung ausgeschlos

24
Q

Warum gibt es Abstandsflächen?

A

Mit der Abstandsfläche (Grenzabstand) soll verhindert werden, dass Gebäude unkontrolliert so nahe an das Grundstück des Nachbarn gebaut werden, dass dessen Grundstück und darauf stehende Gebäude übermäßig beschattet und optisch eingeengt werden. Auch der bestmögliche Brandschutz soll dadurch gewährleistet werden. Abstandsflächen dienen also dazu, gesunde Lebens- und Lichtverhältnisse zu gewährleisten.

25
Q

Alleineigentum

A

Alleineigentum bezeichnet im Sprachgebrauch das Recht, allein über einen Gegenstand (Mobilie) oder eine Immobilie zu bestimmen. Der Gegenstand oder die Immobilie gehören dem Alleineigentümer allein. Steht das Eigentum mehreren Personen zu, kommen Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum in Betracht.

26
Q

Was ist Eigentum und Alleineigentum?

A

Eigentum ist nach § 903 (des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht des Eigentümers, „mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen“. Das Recht wirkt sich also dahingehend aus, dass es das Verhältnis des Eigentümers zur Sache regelt (er kann nach Belieben damit verfahren) und die Stellung des Eigentümers gegenüber anderen Person bestimmt (er kann andere von jeglicher Einwirkung ausschließen).

27
Q

Alterswertminderung

A

Gebäude altern. Auch wenn eine ordentliche Unterhaltung und die beständige Instandsetzung und Instandhaltung die Lebensdauer hinauszögern können, haben Gebäude eine begrenzte Lebenszeit. Die Alterswertminderung begründet im Zusammenhang mit der Restnutzungsdauer des Gebäudes den Verkehrswert, der wiederum die Grundlage für die Verhandlungen über den Kaufpreis einer Immobilie darstellt. Sie sollten also die Alterswertminderung berücksichtigen, wenn Sie Ihre zum Beispiel Ihre Immobilie in Berlin verkaufen möchten.

28
Q

Wie wird die Alterswertminderung ermittelt?

A

Nach § 23 Abs. I ImmoWertV ist die Alterswertminderung unter „Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln“. Dabei ist regelmäßig eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Die Wertminderung einer Immobilie wegen Alters drückt sich in einem Vomhundertsatz des Herstellungswertes aus, der dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtlebensdauer des Gebäudes entspricht. Die Alterswertminderung der Gebäude erfolgt nach einem linearen Abscheidungsmodell. Bei einer Immobilienbewertung im Sachwertverfahren findet der der Wertverlust eines Gebäudes als Alterswertminderung Berücksichtigung.

29
Q

Amtlicher Lageplan

A

Möchten Sie als Bauherr eine Baugenehmigung beantragen, müssen Sie als Bestandteil des Bauantrags neben der Flurkarte auch einen amtlichen Lageplan einreichen. Ein amtlicher Lageplan besteht aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil ist das Baugrundstück beschrieben sowie der Name des Bauherrn, die Nachbargrundstücke und eventuell bestehende Baulasten.

Zudem werden Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl bezeichnet. Im zeichnerischen Teil wird der Umriss Ihres Bauvorhabens, Dachform und Dachneigung sowie Abstandsflächen und die Einfügung in die Umgebung dargestellt. Der Lageplan ist ein amtliches Dokument, das Sie auf jeden Fall zusammen mit der Baugenehmigung aufbewahren sollten. Bei einem Immobilienverkauf in der Zukunft hat dieses Dokument einen echten Wert.

30
Q

Anfechtungsklage

A

Will ein Wohnungseigentümer einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung angreifen, kann er Anfechtungsklage erheben und den Beschluss durch das Gericht für ungültig erklären lassen. Dazu muss er eine Klageschrift bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Anfechtungsklage lautet auf Ungültigkeitserklärung des Eigentümerbeschlusses. Ein bloßes „Anfechtungsschreiben“ an den Verwalter genügt dafür nicht.

Die Anfechtungsklage ist innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung zu erheben und innerhalb von zwei Monaten zu begründen (§ 46 WEG). Die Klagefrist ist eine Ausschlussfrist, sodass der Eigentümerbeschluss endgültig bestandskräftig wird, wenn er nicht binnen Monatsfrist nach der Beschlussfassung angefochten wird. Die Frist ist unabhängig davon, ob der Eigentümer in der Eigentümerversammlung selbst anwesend war oder ob er ein Beschlussprotokoll erhalten hat.

31
Q

Anfechtungsklage – Ausnahmefälle

A

In Ausnahmefällen kann der Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Als Wiedereinsetzungsgrund sind Erkrankungen, nicht aber Urlaubsreisen anzuerkennen. Der Wiedereinsetzungsantrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses beim Amtsgericht zusammen mit der Klageschrift einzureichen.

Die Klage richtet sich gegen die anderen Wohnungseigentümer, nicht aber gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähigen Verband. Es genügt, in der Klageschrift das gemeinschaftliche Grundstück anzugeben.

32
Q

Beispiel zu den Ausnahmefällen einer Anfechtungsklage:

A

Beklagte: Wohnungseigentümergemeinschaft Ortsstraße 25, 66443 Kleingraubach. Die Wohnungseigentümer müssen allerdings bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung namentlich bezeichnet werden (§ 44 WEG).

Der Verwalter ist Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer, sodass die Klageschrift dem Verwalter allein zugestellt wird. Es ist Aufgabe des Verwalters, die Wohnungseigentümer über das Verfahren zu informieren. Im Verfahren vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, sodass der Wohnungseigentümer sich selbst vertreten darf, angesichts der Komplexität der Rechtsmaterie und des Kostenrisikos aber nicht ohne anwaltlichen Beistand handeln sollte.

Anfechtungsberechtigt ist jeder im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Der bloße Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum genügt nicht, die Klageberechtigung zu begründen. Erst die Eintragung im Grundbuch und umgekehrt die Eigentumsumschreibung (Auflassung) auf einen Erwerber begründen und beenden das Klagerecht eines Eigentümers.

Der Anfechtungsgrund kann formeller Natur (z.B. Einberufungsfehler, fehlende Beschlussfähigkeit) oder materieller Natur (Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung) sein. Auch der Verwalter kann Anfechtungsklage erheben, wenn er sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht. Beispiel: Ein Verwalter ficht einen Beschluss wegen seiner Abberufung an.

33
Q

Anliegerbeiträge

A

Um ein Grundstück als Bauland zu nutzen, muss es „erschlossen“, also baureif gemacht werden. Dabei fallen Erschließungskosten und Anliegerbeiträge an. Die Erschließung von Grundstücken ist Aufgabe der Gemeinden. Zur Deckung ihres Erschließungsaufwandes erheben die Gemeinden nach § 127 BauGB von den Anliegern Erschließungsbeiträge. Der Anlieger erhält einen Beitragsbescheid. Diese Beiträge decken den Aufwand für die Herstellung von Straßen, Wegen, Parkflächen und öffentlichen Anlagen ab.

34
Q

Alterswertminderung

A

Gebäude altern. Auch wenn eine ordentliche Unterhaltung und die beständige Instandsetzung und Instandhaltung die Lebensdauer hinauszögern können, haben Gebäude eine begrenzte Lebenszeit. Die Alterswertminderung begründet im Zusammenhang mit der Restnutzungsdauer des Gebäudes den Verkehrswert, der wiederum die Grundlage für die Verhandlungen über den Kaufpreis einer Immobilie darstellt. Sie sollten also die Alterswertminderung berücksichtigen, wenn Sie Ihre zum Beispiel Ihre Immobilie in Berlin verkaufen möchten

35
Q

Wie wird die Alterswertminderung ermittelt?

A

Nach § 23 Abs. I ImmoWertV ist die Alterswertminderung unter „Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln“. Dabei ist regelmäßig eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Die Wertminderung einer Immobilie wegen Alters drückt sich in einem Vomhundertsatz des Herstellungswertes aus, der dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtlebensdauer des Gebäudes entspricht. Die Alterswertminderung der Gebäude erfolgt nach einem linearen Abscheidungsmodell. Bei einer Immobilienbewertung im Sachwertverfahren findet der der Wertverlust eines Gebäudes als Alterswertminderung Berücksichtigung.

36
Q

Arglistig verschweigen

A

Wenn Sie zum Beispiel Ihre Immobilie in Berlin verkaufen, wollen Kaufinteressenten möglichst alles wissen, was die Immobilie betrifft. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Haus Mängel hat, steht oft der Vorwurf des arglistigen Verschweigens im Raum.

37
Q

Was bedeutet arglistig verschweigen?

A

Arglistig verschweigen bedeutet das „Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen“ (§ 123 BGB). Die Täuschung kann darin bestehen, dass der Verkäufer einen bestimmten Umstand behauptet oder verschweigt. Sein Verhalten ist nur relevant, wenn der Kaufinteressent mit einer Aufklärung rechnen durfte und somit eine Aufklärungspflicht des Verkäufers oder eine Aufklärungspflicht des Maklers bestand. Arglistig handelt nach der Rechtsprechung auch, wer „Angaben ins Blaue hinein“ macht. Ansatzpunkt für die Arglist ist hierbei die Kenntnis der eigenen Unkenntnis.

38
Q

Wann ist der Verkäufer verpflichtet über Mängel aufzuklären?

A

Als Verkäufer ist ein Eigentümer nicht verpflichtet, den Kaufinteressenten über jeden vorhandenen Mangel aufzuklären. In Immobilienkaufverträgen wird in der Regel nicht auf die genaue Beschaffenheit des Objekts eingegangen, die Aufklärung findet im Rahmen er Besichtigung statt. Eine ausdrückliche Pflicht zur Aufklärung besteht nur, wenn der Kaufinteressent konkret fragt und der Verkäufer dann behauptet, er könne dazu nichts sagen oder Angaben ins Blaue hinein macht oder die tatsächlichen Umstände bagatellisiert oder herunterspielt.

39
Q

Auseinandersetzung Erbengemeinschaft

A

Erbengemeinschaften entstehen kraft Gesetzes, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, die im Wege der gesetzlichen Erbfolge oder durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers Erbe werden. Im Idealfall teilen die Erben den Nachlass untereinander einvernehmlich auf.

Ist die einvernehmliche Auseinandersetzung nicht möglich, bestimmt das Gesetz den Weg. Da der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist, ist im Gegensatz zum Alleinerben jeder Erbe nur Miterbe. Die Miterben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Eigenwillige Verfügungen einzelner Miterben über einzelne Nachlassgegenstände schließt das Gesetz aus.

Der Nachlass ist ein Sondervermögen der Erbengemeinschaft. Dabei hat das Gesetz auch im Auge, dass eventuell Nachlassverbindlichkeiten bestehen und potentielle Nachlassgläubiger auf die Erhaltung des Nachlasses als Haftungsgrundlage bedacht sind. Die Ausgestaltung der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft, bei der der Nachlass allen Erben zur gesamten Hand gehört, trägt daher in erster Linie den Interessen der Nachlassgläubiger Rechnung.

Da die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes entsteht und damit naturgemäß nur allzu oft Interessenkonflikte der Miterben untereinander provoziert, kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen und eigenständig betreiben (§ 2042 BGB). Der einzelne Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass allenfalls als Ganzes verfügen (Erbschaftskauf), nicht aber über seinen Anteil an einzelnen Vermögenswerten. Um den Interessenkonflikt aufzulösen, gestaltet das Gesetz die Erbengemeinschaft nicht als Dauergemeinschaft aus, sondern bezweckt von Beginn an die Liquidation.

40
Q

Ausfallrücklage (WEG)

A

Die Ausfallrücklage ist eine Sonderform der Sonderumlage in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird notwendig, wenn ein Wohnungseigentümer nicht in der Lage ist, sein Wohngeld zu entrichten und die Gefahr besteht, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dadurch ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

41
Q

4 rechts Begriffe

A
  1. Gemeinschaftseigentum
  2. Sondereigentum
  3. Teileigentum
  4. Wohnungseigentum
42
Q

Vergleichbares object

A

Comp

43
Q

Bau Darlehen

A

Bei einem Baudarlehen oder einem Baukredit wird Geld bei einer Sparkasse oder Bank aufgenommen, um den Kauf oder den Bau einer Immobilie zu finianzieren. Im Vergleich zu einem normalen Kredit handelt es sich bei einem Baudarlehen um große Geldsummen ab 50.000 Euro mit einer längeren Laufzeit, die bis zu 40 Jahre betragen kann. Ein Baukredit ist an eine wohnwirtschaftliche Nutzung gebunden, das heißt, der Kreditbetrag kann auch beispielsweise für die Modernisierung einer Bestandsimmobilie ausgegeben werden. Doch welche Art von Baukredit eignet sich in welcher Situation? Wovon hängen die Zinssätze ab? Welche Baufinanzierung verspricht mehr Flexibilität und welche bietet mehr Sicherheit? Diese und viele andere Fragen werden wir in diesem Ratgeber-Artikel beantworten.

44
Q

To make a slip of the tongue

A

Ich habe mich versprochen

45
Q

I screwed up this writing (Made a typo)

A

Sich verschrieben

46
Q
A

If the proceeds from the sale clear the remaining debts, you can use this asset surplus directly as equity for your new home.

47
Q

Beschreiben Sie den Verkauf Ihres bisherigen Hauses, bevor Sie ein neues kaufen

A

If the proceeds from the sale clear the remaining debts, you can use this asset surplus directly as equity for your new home.

veräußerungserlös die Restschulden deutlich, können sie diesen Vermögensüberschuss direkt als Eigenkapital für das neue Eigenheim verwenden.