ErbR- Vermächtnis Flashcards
Was ist ein Vermächtnis? §§1939, 2147
= eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Vermächtnisnehmer einen Anspr auf einen Vermögensvorteil gg den Beschwerten zuwendet
- Vermächtnisnehmer erhält einen schuldrechtl Anspr auf den Vermögensvorteil gg den Beschwerten (nicht dingl)
Wie kann der Erblasser ein Vermächtnis zugunsten eines Erben anordnen?
Vorausvermächtnis §2150
- vermachte Sache wird nicht auf den Erbteil des Bedachten angerechnet (anders als Teilungsanordnung §2048)
- gesetzl Vorausvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten §1932
Abgrenzung Vermächtnis von Erbeinsetzung des Begünstigten mit Teilungsanordnung §2048
= Begünstigte wird Erbe u die anderen Erben sind schuldrechtl verpflichtet, ihm den zugewandten Vermögensvorteil aus Nachlass zu gewähren
(-) nach §2087 II ist eine Zuwendung von Ggständen nicht als Erbeinsetzung anzusehen
Abgrenzung Vermächtnis von einer aufschiebenden od auflösend bedingten Erbeinsetzung des Beschwerten §§2074, 158
= Bedingung ist Leistung des Vermögensvorteils
(-) bedingte Erbeinsetzung würde dem Bedachten zu wenig geben (KEINEN Anspr auf Leistung des Vermögensvorteils)
(-) zu große Belastung des beschwerten Erben bei Nichterfüllung (Verlust der Erbenstellung)
Abgrenzung Vermächtnis zur Auflage §§1940, 2192
= Verpflichtung des Erben/ Vermächtnisnehmers zu einer Leistung, ohne dass ein Anspr eines anderen begründet wird
- Anspr auf Vollziehung der Auflage §2194
- Auflage nur dann, wenn es dem Erblasser nicht darauf ankam, dem Bedachten einen eigenen Anspr zuzuwenden
Schema: Primäranspr auf Leistung aus Vermächtnis §§1939, 2147
I. Anspr entstanden
- wirks Vermächtnisanordnung §§1939, 1941
- Anfall des Vermächtnisses §2176 (mit Erbfall)
- Keine Ausschlagung §§2176, 2180
- Fälligkeit §§2181, 271
II. Anspr erloschen
- Anfechtung §§2078, 119
- Erfüllung §362
- Unmögl.keit §275
III. Anspr durchsetzbar
Primäranspr auf Leistung aus Vermächtnis §§1939, 2147
1. wirks Vermächtnisanordnung §§1939, 1941
- Vermächtnis wurde in einer wirks Verfügung von Todes wegen (Testament) angeordnet
- Festlegung der essentialia negotii eines Vermächtnisses
Was sind die essentialia negotii eines Vermächtnisses?
a. Bestimmung des Beschwerten (im Zweifel der Erbe)
b. Bezeichnung des Bedachten (abweichend vom Grds der Höchstpersönlichkeit auch durch Dritten bestimmbar)
c. Festlegung des Gegenstands des Vermächtnisses (jeder Vermögensvorteil, insbes Rechte u Pflichten)
d. Bestimmung der Art des Vermächtnisses
Primäranspr auf Leistung aus Vermächtnis §§1939, 2147
3. Keine Ausschlagung §§2176, 2180
- auch das Vermächtnis kann vom Vermächtnisnehmer ausgeschlagen werden
- zT Verweis auf Vorschriften zur Ausschlagung der Erbschaft
Erlöscht ein Anspr auf Leistung aus Vermächtnis durch Widerruf des Testaments mit Vermächtnisanordnung?
- führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs,
- Anspr entsteht erst gar nicht, weil das anordnende Testament bereits bei Anfall des Vermächtnisses außer Kraft getreten ist
Sekundäransprüche aus Vermächtnis
- insbes gelten §§280ff
- erlangt Beschwerte infolge Unmögl.keit einen Ersatz(-anspr) für den vermachten Ggst, kann sich ein Anspr auf Hrg des Ersatzes od Abtretung von Ersatzansprüchen §285/ §2184 1
Ansprüche des Vermächtnisnehmers, wenn ein Dritter schuldhaft den geschuldeten Ggst zerstört (um die Befreiung der Leistungspflicht nach §275 zu bewirken)?
- Vermächtnisnehmer kann vom Beschwerten Abtretung eines SE-Anspr gg einen Dritten verlangen
- ABER: Differenzhypothese führt dazu, dass beim Beschwerten kein Schaden eingetreten ist, da dieser wg §275 von der Pflicht nach §2174 frei wird u mangels Verschulden dem Bedachten ggü auch nicht zum SE nach §§280 I, III, 283 verpflichtet ist
- ACHTUNG: Korrektur der Differenzhypothese nach Grds der Drittschadensliquidation