ErbR- Dingl Surrogation Flashcards
3 Surrogationsvorschriften im Erbrecht
- §2019 beim Erbschaftsbesitzer
- Als aus der Erbschaft erlangt gilt auch, was der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt. - §2041 bei der Erbengemeinschaft
- Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass bezieht, gehört zum Nachlass. - §2111 bei Vor- u Nacherbschaft
- Zur Erbschaft gehört, was der Vorerbe auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, sofern nicht der Erwerb ihm als Nutzung gebührt
Schema: Umb Ersetzung beim Erbschaftsbesitzer §2019
- Erbschaftsbesitzer hat etw erworben
- Erwerb ist durch RG mit Mitteln der Erbschaft geschehen §§2019 I, 2111 I 1 Fall3 (Mittelsurrogat)
- Weggabe des Erbschaftsggstands war wirksam - RF: der erworbene Ggstand tritt an Stelle des betr Nachlassggstands u es ergibt sich Anspr auf Hrg des Surrogats gg den Besitzer §§985, 2018
Schema: Umb Ersetzung bei der Erbengemeinschaft §2041
- Erbengemeinschaft hat etw erworben
- Erwerb durch…
a. eines zum Nachlass gehörigen Rechts (Rechtssurrogat)
b. Ersatz für die Zerstörung/ Beschädigung/ Entziehung eines Nachlassggstandes (Ersatzsurrogat)
c. ein RG, das sich auf den Nachlass bezieht (Beziehungssurrogat) - RF: der erworbene Ggstand tritt an Stelle des betr Nachlassggstands u es ergibt sich Anspr auf Hrg des Surrogats gg den Besitzer §§985, 2018
Wann liegt ein Beziehungssurrogat iSd §2041 vor?
= jedenfalls dann, wenn nach dem Willen des Handelnden der Erwerb dem Nachlass zugute kommen soll u ein innerer Zus.hang mit dem Nachlass besteht
- nach hM reicht für eine Beziehung ein Erwerb mit Mitteln des Nachlasses aus (Mittelsurrogat)
(-) Wortlaut des §2041 weicht von §2019 ab
(+) Normzweck des §2041 erfordert den Nachlass zusammenzuhalten (Mittelsurrogation), wobei der weggegebene Ggstand aus dem Nachlass stammen u wirks verfügt werden musste (inzidente Prüfung bei dingl Surrogation!)
Schuldrechtl Ansprüche auf das Surrogat
- neben dingl Ansprüchen können sich schuldrechtl Ansprüche auf Hrg des Surrogats gg Erbschaftsbesitzer/ Miterben/ Vorerben ergeben, v.a. wenn die dingl Surrogation aufgrund einer Verfügung über einen Nachlassggst eingreift
Mögl AGDL für schuldrechtl Ansprüche auf das Surrogat
- §285 iVm §985/ 2018 wg Unmögl.keit der Hrg des Erbschaftsggst
(-) §285 ist schuldrechtl Vorschrift u nicht ohne weiteres auf §§985, 2018 anwendbar - §816 I 1
(-) nicht neben dingl Surrogationsvorschriften anw.bar, da §816 die schuldrechtl Fortsetzung der Vindikation ist, der es bei der dingl Surrogation nach §§2041, 2019, 2111 nicht mehr bedarf - §§687 II 1, 681 1, 667
(+) anw.bar wenn der Erbschaftsbesitzer/ Miterbe in pos Kenntnis handelt
(-) beim Vorerben, weil kein obj fremdes Geschäft vorliegt, da er nach §2112 über Nachlassggstände verfügen darf
Schenkung von Todes wegen §2301
- Schenkungsversprechen
2. mortis causa (auf den Tod des Versprechenden befristet, sowie Bedingung des Überlebens des Beschenkten)