ErbR- Testament I Flashcards

1
Q

Welche 3 Prüfungsschritte sind bei gewillkürter Erbfolge zu prüfen?

A
  1. Handelt es sich um ein Testament/Erbvertrag od RG unter Lebenden?
  2. Wirksamkeit des Testaments/ Erbvertrags
  3. Welchen Inhalt haben Testament/ Erbvertrag?
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2
Q

Verfügung von Todes wegen

A

= rechtsgesch Bestimmung für den Fall des Todes (Verfügung wird erst nach Tod wirksam)
- Testierfähigkeit wird durch Verfügung von Todes wegen ausgeübt, unter Typenzwang

a. einseitige VvTw: Testament §1937
b. vertragl VvTw: Erbvertrag §1941
c. Mischform: gemeinsch Testament

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3
Q

Testierfähigkeit

A
  1. Fähigkeit zur Errichtung eines Testaments
    - §2229 I, IV: u16 od geistige Störung= testierunfähig
    - ü16= testierfähig ohne Zustimmung unter best Form
    - Volljähriger ist testierfähig
  2. Fähigkeit zum Abschluss eines Erbvertrags
    - §§2275 Erblasser muss unbeschränkt gesch.fähig sein
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4
Q

Voraussetzungen zur Errichtung eines Testaments

A
  1. Testierfähigkeit §2229
  2. Form §2231, 125
  3. Testierwille
  4. Grds der Höchstpersönlichkeit (keine SV) §§2064, 2274
  5. Allg Wirksamkeitshindernisse zB §§134, 138
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5
Q

Testamentsformen

A
  1. Ordentliches §2231
    a. öffentl Testament
    b. eigenhändiges Testament
  2. Außerordentl
    a. Nottestament vor Bürgermeister §2249
    b. Nottestament vor 3 Zeugen §2250
    c. Nottestament auf hoher See §2251
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6
Q

Öffentl Testament §2232

A
  • zur Niederschrift erklärt der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen od übergibt ihm eine Schrift mit der Erklärung, dass die Schrift seinen letzten Willen enthält
  • Schrift muss nicht eigenhändig geschrieben sein
  • Beratungsfkt= Prüfung + Belehrung durch den Notar
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7
Q

Eigenhändiges Testament §2247

A
  • Testament wird durch Erblasser eigenhändig geschrieben u unterschrieben errichtet
  • keine Anw bei Mj (können nur öff Testament errichten)
  • Hilfe beim Schreiben zulässig, aber Schriftformen müssen vom Erblasser selbst geformt werden (NICHT PC, Stempel..)
  • die eigenhändige Unterschrift muss das Testament abschließen (auch bei Nachträgen): Beweisfkt/Abschlussfkt
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8
Q

Grenzen der Testierfreiheit

A
  1. Pflichtteilsrecht §2303
  2. erbrechtl Bindungen bei Erbverträgen §2289 od wechselbezügl Verfügungen in gemeinschaftl Testamenten
  3. zeitl Höchstgrenzen §§2044 II, 2109, 2210
  4. Gesetzes- u Sittenordnung §§134, 138
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9
Q

Zulässiger Inhalt von Testamenten

A
  1. Bestimmung des Erben
  2. Vor- u Nacherbschaft
  3. Ersatzerbe
  4. Widerruf letztwilliger Verfügungen
  5. Pflichtteilsentziehung
  6. Anordnung der Nachlassabwicklung/ Testamentsvollstreckung
  7. Teilungsanordnung
  8. Anordnung eines Vermächtnisses

-> bei allen Verfügungen ist zu prüfen, ob das Testament wirks zustande gekommen ist

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10
Q

Arten der Erbeinsetzung

A
  1. Erbe §2087 I
    = wem der Erblasser das ges Vermögen od einen Bruchteil davon zuwendet
  2. Ersatzerbe §2096
    = wer Erbe wird, wenn der od die Erben wegfallen (“statt”)
  3. Nacherbe §2100
    = wer Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (“nach”)
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11
Q

Allgemeines zum Ersatzerbe §2096

A
  • tritt ein bei: Vorversterben, Erbverzicht, Ausschlagung, Erbunwürdigkeitserklärung, Widerruf, Nichtigkeit, Anfechtung
  • Ersatzerbe ist umb Rechtsnachfolger des Erblassers
  • Abgrenzung zu Nacherbe §2102
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12
Q

Allgemeines zum Nacherben §2100

A
  • zunächst erbt Vorerbe u mit dem Tod des Vorerben geht Erbschaft auf Nacherbe über (auflösende Bedingung)
  • Vermögen soll zusammengehalten werden u dient der Versorgung des Vorerben
  • mit dem Tod des Erblassers erwirbt Nacherbe bereits eine gesicherte Rechtsposition (Anwartschaft)
  • Vorerbe haftet nur wie für eigene Angelegenheiten §2131
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13
Q

Tatbestandsmerkmale eines Testament (=Verfügung von Todes wegen)

A

= nichtempfangsbed WE

  1. Obj Erkl.TB
    - Erklärungshdl, die einen obj RBW erkennen lässt (Testamentserrichtungswillen)
    - im Zweifel: Auslegung der Erkl.hdl nach §133
  2. Subj TB
    - erfordert Hdl- u Erklärungsbewusstsein (nicht streitig, da kein Verkehrsschutzbedürfnis), nicht Gesch.willen
    - Erblasser muss gewusst haben, dass er mit Erkl.hdl rechtsgesch tätig wird
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14
Q

Eigenhändiges Testament §2247

Soll-Erfordernisse

A
  1. §2247 II: Angabe von Ort u Zeit der Errichtung

2. §2247 III: Unterschrift mit Vor- u Nachnamen

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15
Q

Eigenhändiges Testament §2247

Soll-Erfordernisse-> RF bei Verstoß:

A
  • keine Nichtigkeit, sondern allenfalls Beweisnachteile §2247 V, 2247 III 2
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16
Q

Eigenhändiges Testament §2247

Problem: Inwieweit bedürfen nachträgl Zusätze (Randvermerke..) einer Unterschrift?

A

-> Unterschrift hat Identitäts- u Abschlussfkt

  1. hM: keine erneute Unterschrift erforderl, sondern zu prüfen ob der spätere Zusatz noch von der urspr Unterschrift gedeckt ist
    - auch unterhalb der Unterschrift befindliche Zusätze erfüllen Unterschriftserfordernis, wenn es Auslegung ergibt
    - nicht ausr ist Selbstnennung im Text, da keine Abschlussfkt
    - ausr ist aber Unterschrift neben od über Text, wenn aus Raumgründen sonst kein Platz
17
Q

Formelle Höchstpersönlichkeit eines Testaments §2064

Problem: Inwieweit kann ein Dritter bei der bloßen körperl Erstellung der Urkunde mitwirken?

A
  1. Erblasser kann Testament einen Dritten diktieren, wenn er es formgem dem Notar mit der Erklärung übergibt, dass Urkunde seinen letzten Willen enthält §§2231 Nr1, 2232 (=öff Testament)
  2. NICHT Dritter darf Urkunde dem Notar ergeben, da Teil der Testamentserrichtung die Erklärung ggü Notar ist, dass Urkunde seinen letzten Willen enthält
18
Q

Materielle Höchstpersönlichkeit eines Testaments §2065

A
  • auch Entscheidung über Geltung u Inhalt des Testaments dürfen NICHT auf Dritten übertragen werden (Ausschluss einer mb Vertretung)
19
Q

Wann gibt es vom Grds der mat Höchstpersönlichkeit eines Testaments §2065 Ausnahmen?

A
  1. Vermächtnis §2151
  2. Auflage §2193
  3. Teilungsanordnung §2048 2
  4. Testamentsvollstreckung §2198
  5. Potestativbedingung, deren Eintritt vom Willen des Bedachten od eines Dritten abhängt ist erlaubt
20
Q

Grenzen der mat Höchstpersönlichkeit §2065 II
Problem: Inweiweit darf Erblasser einem Dritten die Auswahl des Erben überlassen, wenn ihm die Auswahl zum Zeitpkt der Testamentserrichtung noch nicht mögl ist?

A
  1. Verstoß gg §2065 II, wenn ein Dritter rein willkürlich den Erben bestimmen soll
  2. kein Verstoß, wenn die Bezeichnung ohne Ermessen des Dritten erfolgt (zB der Sohn, der als erstes Studium abschließt) -> dann bestimmt der Dritte den Erben nicht, sondern bezeichnet ihn nur
21
Q

Sittenwidrigkeit eines Testaments §138

A
  1. Obj Verstoß gg guten Sitten
    - darf nur sehr zurückhaltend angenommen werden, wg Einschränkung der verf.rechtl geschützten Testierfähigkeit
  2. Subj Kenntnis der die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände
    - keine Kenntnis der Sittenwidrigkeit erforderl
22
Q

Ist ein Testament bei Enterbung naher Angehöriger sittenwidrig?

A
  1. obj Sittenwidrigkeit (-)

- Angehörige sind ausr über das Pflichtteilsrecht (u Ehegatten zudem über Zugewinnausgleich) geschützt

23
Q

Ist ein Geliebtentestament sittenwidrig?

A

= testamentarische Verfügung, die als Belohnung od Förderung sexueller Handlungen errichtet wurde

  1. obj Sittenwidrigkeit grds (-)
    - nur sittenwidrig, wenn Erbeinsetzung ausschließl als Belohnung erfolgt (keine Hingabe gg Hergabe)
    - ABER grds nicht nachweisbar u Schutz durch ProstG
24
Q

Ist ein Behindertentestament sittenwidrig?

A

= Testament, durch das Erblasser verhindern möchte, dass der Sozialhilfeträger wg seiner Aufwendungen für den behinderten Erbe auf den Nachlass zugreifen kann

  • zB Behinderte als Vorerbe, anderer Verwandter als Nacherbe
    1. obj Sittenwidrigkeit grds (-)
  • Sozialhilfeträger kann als Gläubiger nicht auf Nachlass zugreifen §2214 u Behinderte ist in Verfügungsbefugnis beschränkt §2211
25
Q

Wohlwollende Auslegung des Testaments §2084

A
  • erst ist durch Auslegung Wille des Erblassers zu ermitteln!!
  • ERGÄNZENDE subj Auslegung!!
  • soweit keine andere Auslegungsmöglichkeit, ist nach §2084 derjenigen Auslegung der Vorzug zu gewähren, bei der die Verfügung wirks wäre
26
Q

Teilnichtigkeit des Testaments §2085

A
  • die Nichtigkeit einer Verfügung führt nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit des gesamten Testaments
  • Gesamtnichtigkeit ist nur gegeben, wenn anzunehmen ist, dass Erblasser den wirks Teil des Testaments ohne die unwirks Verfügung nicht erlassen hätte
27
Q

Auslegungsregeln eines Testaments

A
  1. erläuternde subj Auslegung §133
    = OHNE Rücksicht auf Verkehrsanschauung ist der wahre Wille des Erblassers bei Testamentserrichtung zu erforschen
  2. ergänzende subj Auslegung §§133, 2084
    - nur wenn §133 zu keinem Ergebnis führt, muss Testament ergänzend ausgelegt werden

a. besondere Auslegungs- u Ergänzungsregeln
aa. Konkretisierung von abstr Bezeichnungen §§2066-2073
- zb mehrdeutige Bezeichnung §2073
bb. aufschiebend u auflösend bedingte Zuwendungen §§2074-2077
- zB Bestand der Ehe als auflösende Bedingung §2077
cc. Erbeinsetzung u ihre Höhe §§2087-2099
- zB §2087 II: Zuwendung von Einzelggst sind im Zweifel als Vermächtnis anzusehen

b. allg ergänzende Testamentsauslegung
aa. planwidrige Regelungslücke
bb. Ermittlung des hypothetischen Willen des Erblassers
cc. Einschränkung der allg Auslegung durch Andeutungstheorie

28
Q

Allg ergänzende Testamentsauslegung

- Ermittlung des hypothetischen Willens des Erblassers

A

= was der Erblasser gewollt hätte, wenn er die damals nicht bedachten Umstände vorausschauend bedacht hätte
- spätere Äußerungen des Erblassers als Indiz

29
Q

Schema: Wirksames Testament

A

I. TB der Verfügung von Todes wegen

  1. obj TB (Erklärungshdl lässt einen obj RBW erkennen)
  2. subj TB (Hdl- u Erklärungsbewusstsein erforderl)

II. Keine Wirksamkeitshindernisse

  1. Testierfähigkeit §2229
  2. Form §2231
  3. Grds der Höchstpersönlichkeit §2064
  4. Allg Wirks.keitshindernisse

III. Ermittlung des Inhalts

  1. erläuternde subj Auslegung §133 (ohne Rücksicht auf Verkehrsanschauung ist der wahre Wille zu ermitteln)
  2. ergänzende subj Auslegung (hypoth Wille/ mat Auslegungsregeln)

IV. Kein Außerkrafttreten

  1. durch Widerruf §2253
  2. durch Anfechtung §§119, 2978