ErbR- Gesetzl Erbfolge Flashcards

1
Q

Wann findet die gesetzl Erbfolge Anwendung?

A

= mit gesetzl Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen (Testament/ Erbvertrag) hinterlassen hat

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2
Q

Zwischen welchen 2 Arten der gesetzl Erbfolge wird unterschieden?

A
  1. Verwandtenerbrecht
    - umfasst nur Verwandtschaft aufgrund Abstammung §1589
    - Verwandten werden in Erbenordnungen u innerhalb der Ordnung nach Stämmen eingeordnet
  2. Ehegattenerbrecht
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3
Q

Welche Stufen gibt es innerhalb gesetzl Erbfolge?

A
  1. Erbfolge nach Ordnungen
    - Vorrang der niedrigeren Ordnung §1930 (zB Kinder schließen Eltern aus)
    - Kinder (1.), Eltern (2.), Großeltern (3.), Urgroßeltern (4.)
  2. Erbfolge nach Stämmen §1924 III
    - innerhalb der Ordnung gilt Erbfolge nach Stämmen
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4
Q

Repräsentationsprinzip §1924 II

A
  • der mit dem Erblasser am nächsten verwandte Angehörige schließt die anderen aus
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5
Q

Eintrittsprinzip §1924 III

A
  • ist ein Abkömmling vorverstorben, so treten die durch ihn mit dem Erblasser Verwandten an dessen Stelle
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6
Q

Ehegattenerbrecht §1931; §1371

A
  • Spannungsverhältnis zum Verwandtenerbrecht
  • KEIN Erbrecht wenn zuvor Aufhebung od Scheidung der Ehe
  • Beachte: Wann ist Scheidung beantragt? §261 ZPO, wenn Klagegegner zugestellt
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7
Q

Nach was bestimmt sich die Höhe des Ehegattenerbteils?

A
  1. vorhandene Verwandten
  2. welcher Ordnung gehören die überlebenden Verwandten des Erblassers an
  3. dem Güterstand, in dem die Eheleute zum Zeitpkt des Erbfalls gelebt haben
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8
Q

Wie erbt eine Ehefrau bei Tod des Ehegatten (Zugewinngemeinschaft) und 2 Kindern

A
  1. §1931 I 1: 1/4 neben Verwandten der 1.Ordnung
  2. §§1371 I: 1/4 (Ausgleich des Zugewinns)
  3. §1932 I 2: Anspr auf Voraus (soweit zur Führung eines angem Haushalts benötigt)
  • §1924 I, IV: Kinder erben restliche Hälfte zu jeweils 1/4
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9
Q

Wie ist die Rechtslage bei Ausschlagung der Erbschaft durch die Frau (Zugewinngemeinschaft u 2 Kinder)

A
  1. §1353: F wird nicht Erbin
  2. §§1371 II, 1373: Anspr auf Zugewinnausgleich
  3. §§1371 III, II, 1931 I 1: kleiner Pflichtteil 1/8
    (Pflichtteil bestimmt sich nach dem nicht erhöhten gesetzl Erbteil)
  • Kinder erben je 1/2 §1924
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10
Q

Welche Argumente sprechen gg die Ausschlagung durch den Ehegatten?

A
  • nur Geldanspr
  • keine dingl Berechtigung an den Nachlassggständen
  • kein Recht auf den Voraus §1932
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11
Q

Wie ist die Rechtslage der Erbschaft der Ehefrau bei Gütertrennung

A
  1. §1931 IV:
    a. beim Erbfall bestand Gütertrennung
    b. neben überlebenden Ehegatten sind 1 od 2 Kinder als gesetzl Erben berufen
    c. RF: Ehegatte u jedes Kind erben zu gleichen Teilen
  2. wenn §1931 IV nicht greift, gilt auch bei Gütertrennung §1931 I, II
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12
Q

Voraus des Ehegatten §1932

A
  • ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der 2. Ordnung/ Großeltern selbst Erbe, erhält er ein gesetzl Vorausvermächtnis §§1932 II, 2150
    = schuldrechtl Anspr auf die Hochzeitsgeschenke u Haushaltsggstände soweit sie nicht Zubehör des Grundstücks sind
  • neben Verwandten der 1. Ordnung gibt es den Voraus nur, soweit die Gegenstände zur Führung eines angem Haushalts notw sind §1932 I 2 (indiv Betrachtung)
  • gilt nicht wenn Ggstände bereits im Eigentum des überlebenden Ehegatten
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13
Q

Position des überlebenden Ehegatten, der nicht Erbe wird

A
  1. Anspr auf Ausgleich des tats Zugewinns §1371 II
  2. Anspr auf “kleinen” Pflichtteil §2303 II 1, 1371 III, II
    ODER anstattdessen:
  3. Wahlrecht auf “großen” Pflichtteil §2303II 1, 1371 III, II
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14
Q

Problem: Hat der überlebende Ehegatte anstelle des (1) Zugewinnausgleichs u des (2) kleinen Pflichtteils auch einen Anspr auf den großen Pflichtteil?

A

kein Wahlrecht
(+) Wortlaut: §1371 II Hs2: “wird der Ehegatte nicht Erbe bestimmt sich der Pflichtteil nach dem nicht erhöhten gesetzl Erbe”
(+) Gefahr einer Verzögerung der Erbabwicklung bis zur Verjährung des Pflichtteilanspruchs

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15
Q

“kleiner” Pflichtteil des Ehegatten §§2303 II 1, 1371 III, II

A

= besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzl Erbteils

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16
Q

“großer” Pflichtteil des Ehegatten §§2303 II 1, 1371 III, II

A

= besteht in der Hälfte des nach §1371 I erhöhten Erbteils (um 1/4) nach §1931

17
Q

Wann kann der große Pflichtteil des Ehegatten günstiger als der kleine Pflichtteil + Zugewinnausgleich sein?

A

(-) nicht wenn der Ehegatte die Erbschaft ausschlägt
(+) wenn der Ehegatte enterbt wurde u der Zugewinn gering war, sodass der tats Zugewinnausgleichsanspr u der kleine Pflichtteil geringer sind als der große Pflichtteil

18
Q

Gesetzl Fiskuserbrecht §1936

A
  • wird der Erblasser weder von Verwandten noch Ehegatten/ Lebenspartner überlebt u keinen Erben durch Verfügung von Todes wegen bestimmt, dann: Fiskus wird gesetzl Erbe
  • Sinn: kein Vermögen soll ohne Rechtsträger entstehen