CH Politik; Innenpolitik, Facts. Flashcards

1
Q

Stimmbeteiligung

Zufriedenheit mit der Regierung

Links-Rechts Verteilung Bev.

A

Seit Einführung Frauenstimmrecht 1971: durchschn. Stimmbeteiligung in CH: rund 43%. Letzte 10 y: Anstieg auf gut 45%.

Durchsetzungs Initiative-Abstimmung: höchste Stimmbeteiligung (63%) seit EWR-Abstimmung 1992 (79%).

Gem. GfS Bern befanden i.d. letzten Legislatur 55% der Befragten, auf den BR könne man sich verlassen. Das Vertrauen ist damit auf einem Höchststand. Legislatur 11-15: BR siegt in fast 90% der Volksabstimmungen (Ära Blocher im BR: weniger als 80%).

Links-Rechts-Schema der Bev.: Gem. GfS: unter den Befragten: ca. 3 gleich grosse Blöcke (Rechts, Mitte Links).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Demographische Entwicklung: welche Gefahren ergeben sich für CH? Wie soll CH vorgehen?

A

Die Lebenserwartung dürfte in 30 y auf 90y (F)/86y(M) ansteigen. Folge: die Kosten für Langzeitpflege werden sich bis 2045 auf 18 Mrd. CHF verdreifachen. Kt. u. Gemeinden, die hauptsächl. für Pflege zuständig sind, wären die Hauptleidtragenden. Mögl. Gegenmassnahmen (Vorschläge BAG): obligatorische Prflegeversicherung: Bsp. Übernahme aller Pflegekosten, so dass die Person nur noch Kost/Logie im Heim berappen müsste u. AHV, 2.+3. Säule reichen für die Ausgaben. Finanzierung: entweder über Lohnabzüge oder einkommensabhängige Prämien, z.B. ab 50. Altersjahr; oder Kopfprämie (Argument: auch Junge würden entlastet, wenn sie sich weniger um Alte kümmern müssen). Oder: rein freiwillige finanzierung, bspw. Ausbau Säule 3.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Volksabstimmungen:
-2016

  • seit Herbst 2014: Bilanz Parteien
  • letzte Niederlage BR u. Parlament
A

2016:

  • Februar: BG zur Sanierung Gotthard Strassentunnel (2. Röhre)(57% angenommen). Initiativen: Heiratsstrafe (50.8% abgelehnt); Durchsetzungsinitiative (59% abgelehnt); Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln (60% abgelehnt);
  • Juni (Stimmbet.: PID (62% angenommen); Asylgesetzrevision (67% angenommen) Initiativen: Pro Service Public (68% abgelehnt), Milchkuh (71% abgelehnt), Bedingungsloses Grundeinkommen (77% abgelehnt)

Seit Herbst 2014: BR u. Parl. haben alle 20 Urnengänge gewonnen. Letzte Niederlage: Gripen-Nein Mai 14. BDP: alle gewonnen, FDP, 1 verloren; SVP verlor 8/20.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Sipol B 2016: Zeithorizont u. Inhalt

A

Zeithorizont: 10y
Inhalt:
1. Lage (Globale Trends etc.)
2. Strategie (Selbständigkeit, Koop. U. Engagement; Sipol. Ziele)
3. Instrumenteund ihr Beitrag zur Bekämpfung der versch. Bedrohungen u. Gefahren)
4. Sipol Führung u. Sicherheitsverbund CH
(Bund, Kt., Zusammenarbeit Bund-Kt., Mittel für die sipol Führung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Sipol B 2016: Lage: Globale Trends

A

Es geht um die wahrscheinlichen Entw., auf die die Massnahmenplanung abstützt.

  1. Übergang zu multipolarer Welt: Aufweichung Dominanz des westl. Systems. USA bleiben einzige globale Führungsmacht, doch: wie wird sich USA verhalten? Rückzug(auch aus Europa?) Sipol. Zukunft Europa ungewiss. Konflikt USA/EU/Nato-RUS vorstellbar. Auswirk. auf CH: Abwägungen zw. wirtschaftl. u. polit. Interessen werden notwendig. Bez. zu EU/USA müssen konsolidiert werden, gleichzeitig jene zu anderen Partnern ausgebaut.
  2. Ausbreitung Wohlstand u. Technologie: grosse Ausdehnung weltweiter Mittelklasse u. moderner Technologien mit potenziellen Unruhefolgen (vermehrte Forderung nach polit. u. wirtschaftl. Mitsprache; erhöhter Ressourcenbedarf: Konfliktgefahr). Anteil Westen an Weltwirtschaft geht zurück, Asien (ohne JPN), Afrika, Lat.Am. bekommen mehr Gewicht. 2025 dürfte PRC USA als grösste VW ablösen. Globale Ausbreitung von waffen, auch an nicht-staatl. Akteure. Gefahr Datensicherheit, u. Manipulation von Infrastruktur, AKWs, automat. Waffensystemen, “internet of things” etc. Verhinderung Proliferation WMD u. Trägersysteme wird mit technolog. Fortschritt noch schwieriger. Zunehmende Nutzung u. Abhängigkeit v. Technologien im Weltraum, mil Nutzung Weltraum, Dual-Use-Problematik. Auswirkungen CH: CH auf offene Märkte angewiesen. Im sich wandelnden Weltmarkt hat CH mit Exportorientierung im Hochtechnologie u. DL-Bereich gute Karten. Doch Europa wird relativ wirtschaftl. u. polit. an Einfluss verlieren. Herausforderungen globale Migration, Globalisierung Arbeitsmarkt, weiter Krisen in EU. Abhängigk. CH Wirtschaft v. Import v. Gütern, Rohstoffen u. DL: Verwundbarkeit für Versorgungsstörungen. Intl. Vernetzung CHbewirkt Ausdehnung der CH Interessen im Ausland. CH ist stark v.d. störungsfreien Nutzung des Weltraums abhängig. Sipol Instrumente nutzen Navisignale. CH betreibt keine eigenen Satelliten u. ist nicht i.d. Lage, ein umfassendes Weltraumsystem autonom zu betreiben u. zu schützen.Daher: CH soll für Konfliktfall den Aufau eigener (Teil-)Kapazitäten prüfen.
  3. Anstieg Migration: nächste 10y: Zuwachs Weltbev. 1 Mrd., Lebenserw. u. Durchschnittsalter steigen. Mehr Konkurrenz um Ressourcen. Klimawandel; Einkommensuntersch. zw. Ländern u. Regionen. Migration ist wenig durch intl. Vereinbarungen u. Kooperation reguliert. Auswirkungen CH: Demografie; Migration.
  4. Krisen, Umbrüche, Instabilitäten: immer mehr staatl. Strukturen werden geschwächt, lösen sich auf: Instabilität. Naher Osten, Afrika. Radikale Bew. nisten sich ein. Dschihadismus; Piraterie; Org. Kriminalität. Iran. Nuklearprogramm: könnte Situ. entschärfen, aber auch Saudi-Iran Konflikt schüren: Ausw. in Jemen, Irak, Libanon, Syrien. Ausw. auf CH: Instabilität Maghreb und Nahost: direkte Auswirkung auf CH Sicherheit. : IS, AQ: Terrorgefahr auch in CH oder gg. CH Personen od. Einrichtungen. Radikalisierung v. Personen i.d. CH. Gefährdung v. CH Interessen vor Ort. Auch dipl. Vertretungen mit zunehmend schwierigerer Sicherheitslage konfrontiert. Sicherung v. Transportwegen. Proliferation v. Nuklearwaffen.
  5. Weiterentwicklung/Wandlung Konfliktbild: veränderte Form bewaffneter Konflikte; Hybrid, inner- u. zwischenstaatl., Cyber u. Propaganda, irreguläre u. reguläre Kräfte; Technologiewandel (Cyber, Drohnen, Trägersysteme)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welche Art von Beschlüssen unterliegen dem fakultativen Referendum?

A

Dem fakultativen Referendum unterliegen folgende Arten von Beschlüssen:

  • Bundesgesetze
  • dringliche Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt
  • bestimmte gesetzlich definierte Arten von Bundesbeschlüssen
  • bestimmte völkerrechtliche Verträge:
  • — unbefristete und unkündbare Beitritte zu internationalen Organisationen
  • —Verträge, die wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten bzw. deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.

Diese Bestimmungen gelten nur auf Bundesebene; in den Kantonen und Gemeinden existieren weitergehende Referendumsrechte, auch über Ausgaben der öffentlichen Hand (Finanzreferendum).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

MINT (-Fächer)

A

Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Sipol B: Bedrohungen u. Gefahren für CH

A

Illegale Beschaffung u. Manipulation von Info; Terrorismus u. Gewaltextremismus; Bewaffneter Angriff; Aufrüstung RUS; Unklarheit über konventionelle mil Fähigkeiten der Nato; Risiko Konflikt Nato-RUS ist gestiegen; Kriminalität; Geldwäscherei; Versorgungsstörungen; Katastrophen u. Notlagen (Strommangel, Pandemien); Spionage (CH als Stao intl. Org., Finanzplatz, Energie- u Rohstoffhandel)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Nachrichtendienstgesetz (Abstimmung 25.09.2016):

  1. Inhalt (was ist neu)?
  2. Schranken des Gesetzes?
  3. Überwachung?
A
  1. Neue Instrumente:
    - Überwachung des Post- und Telefonverkehrts
    - Ortung von Personen oder Fahrzeugen
    - Verwanzen von privaten Räumen und Büros
    - verdeckte Hausdurchsuchungen oder
    - Eindringen in Computer und Netzwerke (Kabelaufklärung).

Es ist mit rund 10 Fällen pro Jahr zu rechnen, bei denen solche Massnahmen erforderlich sind gemäss BR.

  1. Schranken:
    - Instrumente dürfen nur eingesetzt werden bei konkreten u. Schweren Bedrohungen für die innere oder äussere Sicheheit (Bsp. Terrorismus, Proliferation, Angriff auf die lebensnotwendige Infrastruktur)
    - Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts, Freigabe durch VBS-Vorsteher u. Sicherheitsausschuss des BR notwendig.
    - Kabelaufkl.: Suchbegriff über CH natürl. oder jur. Personen ist nicht zulässig. Wenn Sender u. Empfänger in CH sind, ist Aufkl. nicht zulässig.
  2. Überwachung:
    - Kabelaufkl. wird unabhängiger Kontrollinstanz unterstellt
    - neue Regelung der Aufsicht über ND: Parlament hat Aufsicht verstärkt und eine neue unabhängige Aufsicht geschaffen. Diese untersucht die Aktivitäten des ND auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit u. Wirksamkeit.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Büpf = ? Was ist neu mit der Revision?

A

Revidierzes Bg zur Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs: Überwachung im Strafverfahren wird an die technolog. Entwicklung angepasst. Abhören v. Telefonen im Strafverfahren war schon vorher möglich, aber Überwachung v. Internettelefonie nicht; neu: Strafverfolgungsbehörden dürfen Trojaner in Computer einschleusen, um bspw. Skype-Gespräche abzuhören. Referendum dagegen kam nicht zustande.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

WEF-Ranking zur Lage der Frauen in Ländern. 2015: CH welchen Rang?

A

8

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Obligatorisches Referendum: wann wurde es eingeführt, wie funktioniert’s?

A

Gilt bei Verfassungsänderungen, wurde mit der 1. BV 1848 eingeführt. BV 140. Jegliche Verfassungsänderung unterliegt sowohl der Zustimmung des Volkes als auch der Stände. Auch Beitritt CH zu einer suprantl. Gemeinschaft oder zu einer Org. für kollektive Sicherheit unterliegt dem oblig. Referendum. Auch alle Kt. und auch Gemeinden kennen das oblig. Referendum.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Fakultatives Referendum

Inhalt, Zweck, wann eingeführt?

A

= Gesetzesreferendum: eingeführt mit der BV von 1874. Art. 141 BV. 50’000 Stimmberechtigte oder 8 Kt. können innerhalb der Referendumsfrist von 100 Tagen nach der Veröffentlichung bestimmter vom Parlament verabschiedeter Beschlüsse eine Volksabstimmung über diese Beschlüsse verlangen. Der Beschluss trifft daraufhin -mit Ausnahme von dringlichen Bundesgesetzen- erst in Kraft, wenn er i.d. Volksabstimmung gebilligt worden ist. Dringlich erklärte BG laufen ein Jahr nach der Annahme durch die BVers nach einem allfälligen negativen Volksentscheid ab und können nicht erneuert werden. Erforderlich ist (nur) das Volksmehr. Folgende Beschlüsse unterliegen dem fak. Ref.:

  • BG
  • dringliche BG, deren Geltungsdauer 1y übersteigt
  • bestimmte vr Verträge (unbefristete u. unkündbare Beitritte zu intl. Org.; Verträge, die wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten und deren Umsetzung den Erlass von BG erfordert.
  • bestimmte gesetzlich definierte Arten von Bundesbeschlüssen

I.d. Kt. und Gemeinden existieren weitergehende Referendumsrechte, auch über Ausgaben der öffentl. Hand (Finanzreferendum).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Staatsvertragsreferendum: wann eingeführt, Zweck?

A
  1. Hintergrund: Die Ratifizierung des Gottardvertrags aus dem Jahr 1909 hatte breite Proteste ausgelöst und schliesslich zur Eingabe einer Petition geführt. In der Volksabstimmung 1921 wurde daraufhin das fakultative Referendum für Staatsverträge eingeführt, die länger als 15 Jahre beziehungsweise für eine unbestimmte Zeit gelten.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Wie oft ist ein Kantonsreferendum schon zustande gekommen?

A

In der Schweiz ist 2003 zum ersten und bislang einzigen Mal ein Kantonsreferendum zustande gekommen. Es bezog sich auf Änderungen in der Ehe- und Familien- sowie Wohnraumbesteuerung (sogenanntes „Steuerpaket“). Die bekämpfte Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 abgelehnt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Gotthardvertrag: Inhalt, Abschluss, verfassungsrechtl. Konsequenzen?

A

Der Gotthardvertrag ist ein Staatsvertrag, der am 13. Oktober 1909 zwischen der Schweiz, dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien abgeschlossen wurde.

Der unkündbare Vertrag regelt bis heute den alpenquerenden Eisenbahnverkehr durch den 1882 eingeweihten Gotthardtunnel und erlaubte es den Achsenmächten im Zweiten Weltkrieg, ihren Güterverkehr durch die Schweiz aufrechtzuerhalten. Der Vertrag wurde abgeschlossen, als die Schweiz nach der Gründung der staatlichen SBB auch die von Italien und Deutschland mitfinanzierte Gotthardbahn verstaatlichen wollte und dagegen Vorbehalte seitens Deutschlands und Italiens geltend gemacht wurden.

Der Gotthardvertrag löste Proteste im Schweizer Volk aus, da der Rückkauf der Gotthardbahn, der in der Konzession vorgesehen war, als Angelegenheit eines souveränen Staates verstanden wurde, und führte 1921 zur Aufnahme des Staatsvertragsreferendums in die Schweizer Bundesverfassung.

17
Q

Initiative

A

I.: Teil- oder Totalrev. der BV. Damit eine I. zustande kommt, müssen innerhalb v. 18 Mt. 100’000 Unterschriften v. Stimmberechtigten eingereicht werden. Initiativen gehen von Bürgern, Verbänden, Parteien aus. Meist 2-3y später findet Volksabst. statt. Erforderlich: Volks- und Ständemehr.

18
Q

Welche Arten der Initiative gibt es auf Bundesebene?

A

Zu unterscheiden sind die Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung und diejenige auf Teilrevision, wobei letztere entweder in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs oder aber einer allgemeinen Anregung einzureichen ist. Von praktischer Bedeutung ist jedoch nur der ausgearbeitete Entwurf für eine Teilrevision der Verfassung.

19
Q

Wie oft ist eine Initiative auf Totalrevision der BV schon zustande gekommen?

A

Eine Volksinitiative auf Totalrevision kam nur einmal zustande: die Vereinigungen «Nationale Front», «Schweizer Jungkonservative», «Landsgemeinschaft – Das Aufgebot» und «Neue Schweiz» reichten hierfür im Jahre 1934 über 78’000 gültige Unterschriften ein. Diese Fronteninitiative blieb jedoch in der Volksabstimmung vom September 1935 erfolglos.

20
Q

Was ist ein Gegenvorschlag zu einer Initiative? Ablauf?

A

Manchmal erarbeiten Bundesrat und Bundesversammlung einen Gegenvorschlag zu einer Initiative, der dann gewöhnlich weniger weit geht als die Initiative selbst – in der Hoffnung, dass der Gegenvorschlag und nicht die Initiative angenommen wird.

Bis 1988 musste man entweder dem status quo, der Initiative oder dem Gegenvorschlag zustimmen (einzelnes Ja). Die Regierung erreichte so, dass Befürworter einer Änderung gespaltet werden, schliesslich mussten sich diese entweder für den Gegenvorschlag oder für die Initiative entscheiden. Gegner einer Änderung hatten damit ein leichtes Spiel.

Am 5. April 1987 wurde in einer Volksabstimmung die Einführung eines «doppelten Ja» bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag beschlossen. Seit dem 5. April 1988 ist das «doppelte Ja» Teil des «Bundesgesetzes über die politischen Rechte»; das heisst, man kann sowohl der Initiative als auch dem Gegenvorschlag zustimmen. Mittels einer Stichfrage wird letzten Endes entschieden, welche Variante in Kraft treten soll, wenn beide angenommen werden.

21
Q

Wieviele Volksinitiativen kamen schon zustande, über wieviele wurde abgestimmt und wieviele wurden angenommen?

A

Set der Einführing des Initiativrechts im Jahr 1891 kamen 320 Begehren zustande, über 206 wurde abgestimmt und 22 wurden angenommen (10 davon allerdings seit 2002)

22
Q

Soll das Initiativrecht eingeschränkt werden?

A

Was von Forderungen der Einschränkung des Initiativrechts zu halten? Kurz gesagt: wenig. Es gab im Lauf der letzten 125 Jahre immer wieder ungute Erscheinungen, die bei Politikern für viel Empörung sorgten, dann aber von selber verschwanden – wie die rückwirkenden Volksinitiativen, die in den 1980er und 1990er Jahren gehäuft vorkamen. Wenn also heute Splittergruppen wie Kulturschaffende mittels Initiative für ihre Eigeninteressen werben, sollte man das gelassen ansehen. Es wird eine vorübergehende Erscheinung sein – konstant Misserfolg zu haben, ist nicht cool. Dass in der Bundesverfassung nicht nur Bedeutendes steht wie die schön formulierten Grundrechte, sondern auch Leichtgewichtiges wie das kuriose Bauverbot von Minaretten, mag bei Verfassungsästheten ein Schaudern auslösen – ein Problem ist ein solches Nebeneinander von Normen aber noch lange nicht. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von unliebsamen Volksinitiativen werden zum Teil ebenfalls hochgespielt.

Als Beispiel kann die Unverjährbarkeitsinitiative dienen: Vor der Abstimmung 2008 wurden massive Probleme heraufbeschworen, nachher einigte man sich aber kurz und schmerzlos darauf, die Norm auf gravierende Sexualstraftaten gegen Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken – von unlösbaren Schwierigkeiten keine Spur. Umso unglaubwürdiger ist deshalb, wie das Justizdepartement derzeit bei der Pädophileninitiative agiert: Statt sich an der Regelung der Unverjährbarkeit zu orientieren (es geht um dieselbe Opfer- bzw. Tätergruppe), hat die Verwaltung nach der Annahme des Begehrens zwei Jahre gebraucht, um eine möglichst komplizierte Umsetzungsvorlage auszuarbeiten.

Es wird übersehen, dass die Frage der Zuwanderung für die Bevölkerung eine ganz entscheidende ist.

Echte Fragen stellen sich demgegenüber rund um das internationale Recht. Wie mit völkerrechtswidrigen Initiativen – oder verfassungswidrigem Völkerrecht – umzugehen ist, ist ein ungelöstes Problem, über das schon seit Jahrzehnten diskutiert wird. Die Zuwanderungsinitiative hat die Debatte weiter angeheizt; sie wird nun sozusagen als Beweis angeführt, der zeigen soll, in welch ausweglose Situation Volksentscheide die Schweiz bringen, wie unverantwortlich die Stimmbürger agieren können. Dabei wird übersehen, dass die Frage der Zuwanderung für die Bevölkerung und für das Land eben eine ganz entscheidende ist. Es geht um eine grundlegende politische Weichenstellung, die dieses intensive Ringen und das Suchen nach besseren Alternativen auch verdient.

In der Schweiz wird die Diskussion, die derzeit ganz Europa beschäftigt, also ebenfalls geführt, nur unter anderen Vorzeichen. Auch wenn die direkte Demokratie den Behörden mitunter viel Ärger und Arbeit bereitet und sich das Volk widerspenstig gibt: Überzeugende Gründe für eine Zähmung des Initiativrechts oder für zusätzliche Hürden gibt es nicht. Übers Ganze gesehen ist die Schweiz mit ihrem Staatssystem, in dem das Volk und nicht eine Politikerkaste das letzte Wort hat, gut gefahren.

23
Q

Sovereignty according to Bodin

A

Essence of sovereignty: authority has to have a final point of decision making

Sov. had to have 4 traits:

  • it had to be supreme (the sovereign could have no superior except god)
  • s. be indivisible
  • it should be perpetual (it can’t be changing hands)

Functions of s.: The s. ought to be responsible for:

  • legislation
  • war and peace
  • the appointment of senior magistrates

S= the location of the final rights of authority

24
Q

Vorschlag für Umgang mit Gefährdern

A

Bestehendes Recht: für die Begründung der Strafbarkeit muss der erste Schritt des Versuchs zu einer Straftat gemacht worden sein. 2 Art. Des StGB stellen jedoch bereits Vorbereitungshandlungen unter Strafe: Proliferation radioaktiver Stoffe; Mord, schwere Körperverl., Brandstiftung. Auch versch. Verhaltensweisen im Zus.h. Mit Terrorismusunterstützung sind strafbar. Zusätlich: BG über das Verbot der Gruppierungen al-Kaida, IS u. Verw. Org. Verbietet Mitgliedschaft u. Jede Form der Ustü oder Finanzierung mit Strafe.

All das liefert die Rechtsgrundlage für die Einleitung strafrechtl. Ermittlungen. Dazu gehört auch Untersuchungshaft. Da Gefährder nicht permanent observiert werden können, bleibt neben Ausweisung nur Freiheitsentzug, solange die fortbestehende Gefährlichkeit der betreffenden Person unter Einhaltung eines rechtsstaatl. Verfahrens festgestellt wird. Dies kommt einer Verwahrung gleich, die eine Sicherheitsmassnahme und nicht eine Strafrechtl. Massnahme ist. Denn: Staat hat Schutzaufgabe. Freiheitsentzug nicht im Sinne einer Freiheitsstrafe gibt es bereits als fürsorgerische Unterbringung. Voraussetzung: psych. Störung, geist. Behinderung od. Schwere Verwahrlosung. Ziel: nicht nur Selbstschutz, sondern auch Schutz Dritter. Daher müsste auch eine anders definierte Gefährlichkeit zu gleichen Massnahmen führen können. Staat hat gem. BV u. EMRK die Pflicht, für den Schutz der Gesellschaft gg. Gewalttäter besorgt zu sein. Es gilt Verhältnismässigkeitsprinzip. Daher ist es aus grundrechtl. Sicht nicht nur möglich, sondern eine Rechtspflicht des Staates, ggüber gefährlichen Personen für Schutz zu sorgen. Stellen Pers. eine gr. Gefahr für existenzielle Grundrechte Dritter dar, ist ihnen die Freiheit zu entziehen, sofern weniger einschränkende Mittel wie Ausweisung nicht taugen, einen Terrorakt zu verhindern.

Was ist die grundrechtl. Akzeptable längste Dauer dieser Verwahrung? Die gefährlichkeit einer Person muss periodisch überprüft werden, da eine lebenslange Verwahrung ohne Prüfung der Notwendigkeit u. Angemessenheit gg. Das Grundrecht der pers. Freiheit verstösst. Dennoch kann es zu einer lebenslangen Sicherheitshaft kommen. Dem sind die Folgen eines von dieser Person beabsichtigten Anschlages ggüberzustellen. Eine Tötung bedeutet die Vernichtung nicht nur eines Lebens, sondern auch dieses Grundrechts. Dies wiegt quasi schwerer als lebenslanger Freiheitsentzug. Schmerz Angehörige, schwere Körperverletzungen der Opfer, Anzahl der Opfer etc. kann schwerer wiegen als eine allfällig lebenslängliche Sicherheitshaft.

25
Q

Einfluss Frankenschock auf Einwanderung?

A

Mit der schwächelnden Wirtschaft seit der Aufgabe des CHF-Mindestkurses im Jan. 15 ist auch die Einwanderung zurückgegangen: p
2016: Rückgang der Nettoeinwanderung um rund 20% auf etwa 55000.

26
Q

Asylzahlen 2016, Entwicklung 2017?
Wichtigste Herkunftsländer 2016

Gründe für Entwicklung 2014-2016?

Was beeinflusst Entwicklung i.d. Zukunft?

A

2016: 27200 Personen haben Asyl beantragt. = - 12300 im Vgl. zum Vorjahr (- ein Drittel). Für 2017 rechnet SEM mit 24500 Asylgesuchen.

Wichtigste Herkunftsländer 2016:
Eritrea (5200, Vorjahr 10’000); Afghanistan; Syrien; Somalia; Sri Lanka; Irak

Gründe für Rückgang:

  • Schliessung Balkanroute im März 2016
  • EU-Türkei-Deal

Entwicklung i.d. Zukunft:

  • sipol u. Wirtschaftl. Lage Nahost und Afrika
  • EU-Türkei-Deal
  • Entw. Mittelmeerroute
  • Asylpolitik in Europa
27
Q

Erwerbs- u. Arbeitslosenquote 2016:

  • insgesamt
  • bei Jugendlichen
  • Entwicklung bei Langzeitarbeitslosen (über 1y keine Stelle)?
  • Unterschied zw. Seco-Arbeitslosenquote und intl. Def. von ILO-Erwerbslosenquote?
A
  • insgesamt: Erwerbslosenquote: 4,3% (2015: 4,7%); Arbeitslosenquote Anfang 2017: 3,7%
  • Erwerbslosenquote bei Jugendlichen: 7,5% (2015: 9,8%); Arbeitslosenquote bei Jugendlichen: 3,5%
  • Entw. bei Langzeitarbeitslosen: von 2015-2016: Abnahme um 11%!
  • Seco erfasst nur die bei der RAV registrierten Personen
28
Q

Rentenreform 2020: was sind die uentralen Inhalte?

A
  • Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule von 6,8 auf 6,0 %
  • Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65
  • Mwst-Erhöhung
  • AHV-Erhöhung für Neurentner um 70 CHF
29
Q

Wieviele Grenzgänger fahren täglich von F nach GE?

Wieviele km Grenze hat GE mit F, wieviele mit CH?

A

85000 fahren aus F täglich nach GE zur Arbeit, 40% aller Erwerbstätigen in der Haute-Savoye arbeiten in GE.

Grenze GE-F: 100 km

Grenze GE-CH: 5 km

30
Q

Was empfiehlt der Uno-Frauenausschuss im März 2017 der Schweiz?

A

70 Empfehlungen, darunter:

  • Einführung bezahlter Vaterschaftsurlaub
  • Finanz- und Steuerpolitik: Frauen in armen Ländern berücksichtigen
  • mehr Geld für Gleichstellungsbüros
  • Frauenquoten
  • Lohnkontrollen
  • gendergerechte Sprache
31
Q

Empfehlungen / Kritik des Europarats an der CH 2017?

A

Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco) hat vor einigen Jahren die mangelnde Transparenz der Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen in CH kritisiert. Ab 2011 forderte sie CH mehrfach dazu auf, den Mangel gesetzlich zu beheben. Die Forderung aus Strassburg konnte bisher nicht behoben werden. Die Greco leitete darauf ein Nichtkonformitätsverfahren ein. Dieses ist noch immer hängig. Mitte März 2017 wurde der neue Greco-Bericht veröffentlicht. Neben dieser Transparenz-Pendenz: 12 neue Empfehlungen, wie CH sich gg. Korruption präventiv wappnen soll. 2 Hauptforderungen:

  • Kritik an der engen Anbindung von Bundesrichtern an Parteien: Zusammensetzung der eidg. Gerichte erfolgt gem. Parteiproport. Greco: es sei fast unmöglich, so Richter ohne Partei zu wählen, egal wie kompetent sie sind. Druck, Partei beizutreten. Auch abzuschaffen sei die Praxis, dass eidg. Richter einen Anteil ihres Lohnes der Parteizentrale überweisen.
  • Kritik an der strikten Vertraulichkeit in den parlamentarischen Kommissionen: Verzicht auf Transparenz kann gem. Greco Interessenkonflikte bzw. mögliche Einflussnahme von aussen verschleiern.
32
Q

AHV-Umlageergebnis 2016? (Einahme durch Beiträge - Rentenausgaben)

A

2016: -766 Mio. CHF

Verlust konnte nur dank gutem Anlagenergebnis (+ 1 Mrd.) verhindert werden. Seit 2014 fallen die Erträge tiefer aus als der Aufwand.

33
Q

Was bezweckt und beinhaltet die Asylreform und wann tritt sie in Kraft?

A

Tritt 2019 in Kraft. Ziel: kürzere Verfahren sollen zu niedrigeren Kosten führen (BR geht von 170 Mio CHF/y aus). Inhalt: knapp 20 Bundeszentren in 6 Asylregionen. 2 Zentren sind für renitente Asylbewerber vorgesehen. Problem: Stao suche für die Zentren