CH-EU Flashcards

1
Q

Alternative zu einem institutionellen Rahmenabkommen nach dem Brexit

A

CH könnte in der Efta die Initiative ergreifen und GB zum Beitritt in die Efta einladen. GB würde dann der Efta deutlich mehr Gewicht verleihen und GB könnte bei Verhandlungen mit der EU um einen Beitritt zum EWR eigene Mitbestimmung in gewissen Bereichen aushandeln. Somit würde auch für die CH der Weg in den EWR frei. Ein solcher reformierter “EWR 2.0” oder auch ein “Efta 2.0” würde eine zweite europäische Integrationsform ermöglichen: wirtschaftliche Integration ohne politische Integration, was genau das ist, was CH will. Die Klammer zw. EU und Efta wäre der Binnenmarkt, im Idealfall würden alle Efta-Staaten dem EWR-Abkommen beitreten. Das EWR-Abkommen funktioniert gut: es sichert den Zugang zum Binnenmarkt, verleiht den Bürgern und Unternehmen Klagerechte und gewährleistet die Rechtssicherheit. Die heutige sektoriellen Abkommen mit der EU im Rahmen der Bilateralen beinhalten z.B. nicht FinanzDL: für CH Banken und Versicherungen kommen im gegenwärtigen Bilateralismus nicht in den Genuss der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit in EU nicht. Dies würde ein EWR-Beitritt korrigieren.

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2
Q

Efta-Gerichtshof - EUGH

A

Efta-Gerichtshof: oberste Instanz im Efta-Pfeiler des EWR. EuGH u. Efta-GH entscheiden grundsätzlich homogen. Efta-GH orientiert sich an der Praxis des EuGH, entscheidet aber unabhängig.

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3
Q

EWR: Funktionsweise, Vor- u. Nachteile

A

EWR besteht seit 1994, umfasst die EU-Staaten und die 3 Efta-Staaten N, FL, ISL. EWR ist aus EU-Sicht das Angebot an Staaten, die nur den Binnenmarkt wollen. EWR ermöglicht N, ISL, FL vollen Zugang u. die Teilnahme am EU-Binnenmarkt, ohne dass sie sich an den übrigen Politikbereichen wie Agrar- u. Aussenhandelspolitik beteiligen müssen. EWR-Beitritt würde den Binnenmarktzugang inkl. Finanzdienstleistungen sicherstellen. Doch: EWR-Staaten müssen das umfassende EU-Binnenmarktrecht in ntl. Recht übernehmen, ohne bei dessen Formulierung mitbestimmen zu können. Zu den 4 Binnenmarkt-Freiheiten gehört auch der freie Personenverkehr.
Efta-Surveillance Authority überwacht Anwendung des Binnenmarktrechts, der Efta-GH ist für die Interpretation des EWR-Abkommens zuständig (auf Seiten Efta-Staaten).

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4
Q

CH Beziehungen zur EU

A

CH hat massgeschneiderte Lösung für den Zugang zum Binnenmarkt. Wie bei EWR ist Personenfreizügigkeit zentral. CH beteiligt sich wie die EWR-Staaten an der Kohäsionspolitik und die EU drängt immer stärker auf die “dynamische” Übernahme des relevanten Binnenmarktrechts sowie auf Überwachungs- und Streitschlichtungsmechanismen.

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5
Q

Weshalb wäre ein Rahmenabkommen wichtig?

A

Das EU-Rechtund der Binnenmarkt entwickeln sich ständig und sind dynamisch. Die bil. Bez. müssen damit Schritt halten können. Die EU will die Verträge nicht mehr alle paar Jahre im Sinne einer Momentaufnahme aktualisieren. Auch CH hat Interesse an einem Mechanismus für regelmässige Anpassung. Darüber wird jetzt verhandelt. Denn: Verträge werden in einem bestimmten Kontext abgeschlossen. Dieser verändert sich. Ein gemeinsamer Mechanismus, der Mitwirkungsrechte vorsieht und die schweizerischen Entscheidverfahren garantiert, ist nicht weniger souverän als das heutige Verfahren, wo häufig autonom nachvollzogen werden muss.

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6
Q

CH ist für die EU der wievieltwichtigste Handelspartner? (Insgesamt und im DL-Bereich)?

A

Insgesamt ist CH die drittwichtigste Handelspartnerin der EU, im DL-Bereich gar die Zweitwichtigste!

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7
Q

!!! Wie wird die MEI umgesetzt?

A

Durch den “Inländervorrang light”: 2018 wird eine Stellenmeldepflicht zugunsten registrierter Arbeitsloser eigeführt (der Verordnungsentwurf dazu ist bis. Sept. 2017 in der Vernehmlassung): Unternehmen und Arbeitsämter müssen offene Stellen melden, wenn die Arbeitslosigkeit in einer bestimmten Berufsgruppe 5% übersteigt. Somit wird ein Drittel der jährlich 700’000 ausgeschriebenen Stellen meldepflichtig. Die RAV müssen den Unternehmen dann geeignete Kandidatendossiers zusenden. Die Unternehmen müssen eine Ablehnung begründen. Wirkung des Systems: kaum vorauszusagen. Zusatzkosten für die Verwaltung: schätzungsweise 40 Mio. CHF. Wenn das System wirkt und Inländer leichter eine Stelle finden, ergeben sich aber auch Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung.

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8
Q

!!! Argumentation EDA zur FZA-Konformität des “Inländervorrang light” = ?

A

CH Position: Inländervorrang light ist

  1. im öffentlichen Interesse (wegen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit)
  2. nicht diskriminierend (da es für alle Inländer gilt, keine Diskriminierung aufgrund der Staatszugehörigkeit)
  3. verhältnismässig
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9
Q

Was sind die 4 Faktoren in den Verhandlungen mit der EU

A
  • Deblockierung der Dossiers
  • Verhandlungen Institutionelles
  • Erweiterungsbeitrag
  • Freizügigkeitsfrage (Frage der Anpassung der Verordnung im Fall dass die CH Variante von der EU nicht akzeptiert wird).
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10
Q

Welche Fragen im EU-Dossier werden in nächster Zeit aufgrund von Referenden/Abstimmungen öffentlich diskutiert werden?

A

Rasa;

Selbstbestimmungsinitiative;
Kündigungsinitiative FZA (für 2021 angekündigt);

Abstimmung 2021, falls institutionells Abkommen abgeschlossen wird (unterliegt dem Referendum);

Referendum zur Waffenrichtlinie der EU

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11
Q

Problem Bilaterale = ?

A

EU: Voraussetzung der Weiterverfolgung vom bil. Weg = Klärung institutionelle Fragen.

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12
Q

Geschichte Kohäsionszahlungen CH an EU = ?

A

Der 1. Erweiterungsbeitrag erfolge 2007 (1 Mrd. CHF) an die Osterweiterung von 2004. (Bundesgesetz über die Osterweiterung wurde vom Volk angenommen). Aufgrund dieses Gesetzes gab es zwei weitere Kredite: an ROM und BLG (wegen Gleichbehandlung). Die EU-10 des 1. Kredits: 10-jährige Umsetzungsphase 2017 abgeschlossen, Ziel erreicht. Nun: Frage eines möglichen 2. Beitrags.

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13
Q

!!! CH Interessen zur Frage eines möglichen weiteren EU-Erweiterungsbeitrags

A
  • politisch-wirtschaftl. Diskussion vom 1. Erweiterungsbeitrag weiterhin gültig: EU-Beitrag zu Sicherheit und Frieden in Europa; wirtschaftlich interessant für CH Exportwirtschaft, da Osterweiterung = Vergrösserung des Binnenmarkts; politischer Asset

Heute kommt hinzu: das Umfeld mit der Wirtschaftskrise und der Migrationskrise ist schwieriger geworden: Jugendarbeitslosigkeit + Migrationsmanagement als Risiken. Ein erneuter Beitrag wäre spezifisch auf diese Risiken auszurichten (da dies heute die grössten Risiken sind). BR zieht einen 2. Erweiterungsbeitrg in Betracht, dies ist jedoch vom Funktionieren der bestehenden Beziehungen abhängig. Politisch ist der Beitrag noch nicht mehrheitsfähig.

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14
Q

!!! Ist der CH EU-Erweiterungsbeitrag obligatorisch?

A

Nein. CH-Beiträge unterliegen keiner Rechtspflicht, sondern sind freiwillig/autonom, im Kontext der Bilateralen II. Die EU sieht es als Preis für die Teilnahme am Binnenmarkt (rein politisch, nicht rechtlich): dass sich die CH 2007 nicht rechtlich zur Zahlung nicht verpflichten musste, damals wurde dies nur im Hinblick auf einen späteren CH EU-Beitritt gewährt. Heute würde dies nicht mehr gewährt.

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15
Q

Wer könnte über einen weiteren CH Erweiterungsbeitrag entscheiden?

A

Das Parlament. Denn: Bundesgesetz Ost lief 2017 aus, wurde erneuert und ist im Juni 2017 in Kraft getreten, es gab kein Referendum. Daher: Parlament kann selbständig darüber entscheiden (es gibt ja kein Finanzreferendum).

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16
Q

Leisten EWR-Staaten (FL, N, ISL) auch einen freiwilligen Erweiterungsbeitrag an die EU?

A

Nein, sie leisten einen obligatorischen Beitrag, als EWR-Mitglieder sind sie rechtlich dazu verpflichtet.

17
Q

USR III: muss CH damit rechnen, auf schwarzer Liste der EU zu landen? Wie muss CH weiter vorgehen?

A

SIF: EU MS haben Reformkalender der CH zur Kenntnis genommen. Aktuell keine Befürchtung eines Listen-Eintrags auf Ende 2017. CH konnte aufzeigen, dass USR III vom Volk abgelehnt wurde nicht wegen Steuerprivilegien für Unternehmen, sondern wegen den anderen Komponenten der Vorlage (Zinsabzug auf Eigenkapital). CH muss weiterhin klar kommunizieren und glaubhaft machen, dass eine erneute Steuerreform bald angegangen und umgesetzt wird.

18
Q

Beteiligt sich CH an Frontex und Triton?

A

Ja: Frontex: CH zahlt 2017 rund 12 Mio. CHF (gemäss europäischem Verteilschlüssel nach BIP); Triton: CH entsendet Grenzwächter