CH Aussenpolitik Flashcards
Bevölkerungsstatistik CH (Ende 2015)
Gem. BfS lebten Ende 2015 8,33 Mio. Pers. in CH (+1.1% ggüber 2014). Ausländ. Bev. hat 2 Mio.-Grenze überschritten (24.6%).
2015 ständige Wohnbev.: +87500 Pers. (Davon: 74900 Zuwanderer (Rest: Geburtenüberschuss). Ausländer: im Durchschn. 7y jünger als Schweizer. Einheimische: ausgeprägte Alterung (auf 100 Schweizer Erwerbstätige kommen 36 über 65). Ausländer: auf 100 Ausländer im erwerbsf. Alter kommen nur 11 Personen über 65
Neutralität
Könnte für die Ansiedlung von Data Clouds von Vorteil sein
Anzahl Muslime CH
Lösungsvorschläge Verhältnis Staat - muslimische Gesellschaft
Fast eine halbe Million Muslime lebt in CH
Sinnvoll wäre:
- öffentlich Anerkennung und Finanzierung von Moscheen. Muslim. Gemeinschaften wären so nicht auf Geld aus mitunter problematischen Kreisen angewiesen, Unabh. U. Kontrolle der Geldflüsse könnte gewährleistet werden. Die Behörden bekämen dadurch auch offizielle Ansprechpartner. Salafist. Kreise würden ausserhalb des Systems bleiben.
- Ausbildung von Imamen u. Muslim. Seelsorgern an CH Hochschulen (Theologiestudium). Ausbildung on the job bliebe Sache der Moscheen. Dieses Modell bewährt sich bei Katholiken u. Protestanten seit langem. Neben Kontrolle würde dies die Integration fördern, ein wichtiges Instrument, um Islamismus vorzubeugen.
Gute Dienste: CH Vermittlunsmandate 1950 bis 2000: wieviele davon waren erfolgreich?
Schutzmachtmandate:
1. Schutzmachtmandat?
Entw. 2. WK bis heute: wieviele, welche?
Vermittlung:
Algerischer Unabhängigkeitskrieg 1961; Nordvietnam - USA 1968;
Biafrakonflikt 1969;
GB - ARG 1984;
UdSSR - Afghanistan 1991;
Kolumbianische Guerillakrieg 2000.
Dvon war nur die Vermittlung im Algerienkrieg erfolgreich (Evian unter Botschafter Olivier Long).
- Schutzmachtmandat: CH vertrat im deutsch-frz. Krieg 1870/71 in FRA die Interessen des Königreichs Bayern und des Grossherzogtums Baden.
Während 2. WK: CH vertrat 35 Staaten in über 200 Einzelmandaten, i.d. Nachkriegszeit einige Dutzend, heute: 6:
- Iran in Ägypten (seit 1979)
- USA in Iran (seit 1980)
- Iran in Saudiarabien (seit Feb. 2016)
- Saudiarabien in Iran (seit Feb. 2016)
- Russland in Georgien (seit Ende 2008)
- Georgien in Russland (seit Anfang 2009)
Von 1961 bis Aug. 2015: USA in Kuba
Von 1991 bis Aug. 2015: Kuba in USA
CH Aussenpolitik während des aufkommenden Faschismus
1936: Davos: Gustloff wurde von jüd. Studenten erschossen: dt. Medien nutzen dies u. klagten über die Mitschuld der CH Hetzpresse. Da CH Presse Nazis kritisch beurteilte, war sie in D nicht mehr erhältlich. BR verbot die NS-Landes- u. Kreisleitungen.
BR war durch Zurückhaltung bemüht, zumind. Korrekte Beziehungen zu den faschistischen Grossmächten zu unterhalten. Als VB Wirtsch.santkionen gg. ITA 1936 verkündete (ITA hatte VB-Mitglied Äthiopien überfallen), beteiligte sich CH nur sehr zurückhaltend, um Handelsbez. Nicht zu gefährden. Dagegen wurde der Waffenboykott zulasten Äthiopiens durchgeführt, u. Ende 1936 anerkannte CH als 1. Neutraler Staat die ita. Herrschaft in Äthiopien. Auch im ESP Bürgerkrieg: Motta u. viele Bürgerliche sahen nicht Kampf einer Republik gg. faschistische Putschisten, sondern Auseinandersetzung zw. Frncos Ordnungsanspruch u. einem kirchenfeindlichen Chaos, dessen Nutzniesser Anarchisten oder SU seien. 375 Schweizer, die auf der Seite der Republik in ESP kämpften, wruden nach Rückkehr wegen Mildienst für fremden Staat bestraft. Francos Regierung wurde früh anerkannt u. im März 1938 auch der Anschluss AUT 1 Woche nach Einmarsch der dt. Truppen. CH erklärte im Mai 38 die Rückkehr zur integralen Neutralität ohne Sanktionsbereitschaft. Wachsende Distanz der CH zu den Westmächten u. zum VB befriedigte D und ITA u verstärkte sich im Sept. 38, als Hitler im Münchner Abkommen widerstandslos das Sudetenland zugestanden erhielt.
CH Aussenpolitik nach 2. Weltkrieg
Der freisinnige NE Aussenmin. Max Petitpierre (Nachfolger v. Pilet-Golaz) versuchte, CH wieder in Völkerwelt einzbinden, nicht zuletzt durch schnell anwachsende Zahl diplomat. Vertretungen. Neutralität sollte nicht nur CH dienen, sondern durch die Prinzipien Solidarität u. Universalität Pflichten ggüber Dritten eingehen u. somit Anerkennung finden. Damit waren sowohl die herkömml. Guten Dienste gemeint, aber auch Org. intl. Konferenzen (wie Indochina-Konferenz 1954, Algerien-Konferenz 1961, wiederholte Gipfelgespräche zw. den Gegnern im KK). Andererseits wurde – auch wegen der Kritik an der Kriegspolitik – die humanitäre Tätigkeit verstärkt: ab Winter 44 bis 48: „CH Spende an die Kriegsgeschädigten“ i.d. Nachbarstaaten: öff. Hand, Firmen, Private trugen über 200 Mio. CHF zusammen. Auch: im Rahmen von IKRK und VR, sowie bis in die 1980er liberale Flüchtlingspolitik. Der Bund erweiterte seinen aussenpol. Blick über Europa hinaus. Während in der 3. Welt Entwicklungshilfe u. Dekolonialisierung erst zögerlich i.d. 60ern einsetzte, richtete sich der Blick schon früh nach RSA. EPD arbeitete dort mit priv. Hilfswerken zusammen. CH machte jedoch nicht bei den Blockfreien mit. Sie tat dies aber in Europa bei der Gruppe der Neutralen u. Blockfreien, als die KSZE 1975 zur Helsinki-Akte u. 1995 zur OSZE führte. Helsinki-Gipfel wurde durch Tagungen in Genf vorbereitet. Genf blieb Sitz des VB, dann europ. Sitz der Uno u. vieler Spezialagenturen, die viele NGOs anzogen. Gründung Uno Juni 1945: CH wurde nicht eingeladen, wie Achsenmächte, Neutralität hatte schlechten Ruf. I.d. Neutralität sah man in CH den Hauptgrund für die Unversehrtheit. Daher entwickelte CH i.d. Nachkriegsjahrzehnten, als sich die Staaten immer stärker vernetzten, Theorien, um zw. Org. für polit. Oder techn. Zusammenarbeit zu unterscheiden. Letzteren konnte CH beitreten: wirtschaftl. Integration ohne polit. Partizipation. Dabei: Ausrichtung auf den Westen (wegen der marktwirtschaftl. Ordnung): CH wirkte mit, als im Rahmen des Marshallplans die Org. für europ. Wirtschaftl. Zus.arb. (OEEC, ab 1961 OECD) in Paris gegründet wurde, um den europ. Wiederaufbau zu koordninieren – aber nicht politisch zu lenken. Dem Allgem. Zoll- u. Handelsabkommen GATT (seit 1995 WTO) von 1947 trat CH erst spät bei, provisorisch 1958, definitiv 1966, obwohl WTO Sekretariat in Genf war u. durch Zullabbau den weltweiten Freihandel anstrebte: ganz im Sinn der kleinen, offenen VW u. ihrer Exportindustrie.
CH u. Anfänge europ. Integration
Skepsis ggüber Europa: CH Beitritt Europarat 1963 (intl. Vgl. spät). 1974: Unterzeichung EMRK Eröffnete übernationalen Rechtsweg. Verletzungen der Konvention konnten nun beim EG geklagt werden. Dir. Dem., Gemeindeautonomie, Föderalismus, Neutralität trugen dazu bei, dass die meisten Schweizer die europ. Integration als obrigkeitliches Unterfangen sahen. Europaidee war v. Hitler u. Frontisten in CH für antibolschewist. Krieg vereinnahmt u. in Misskredit gebracht worden. Churchills Aufruf „let Europe arise“ in ZH 1946: führte 1949 zur Gründung des Europarats. Dies üstü man, aber man wollte nicht Teil davon sein. Mit Schuman-Plan u. Montanunion begann 1952 polit. u. wirt. Integration. CH Interesse an Integration war wirtschaftlich. Stabilität bei den wichtigsten Handelspartnern war erwünscht, ein übermächtiges Ggüber ohne Alternativen nicht. Ggüber supranationalem Verband u. v.a. in ihm war es schwieriger, dass sich Wirtschaftsverb, ihre untersch. Interessen zuerst ableichen u. dann koordiniert vertreten konnten, wie dies in CH u. in bil Verhandlungen möglich war. Montanunion (Kohle- u. Stahlproduktion der Mitgl.) wurde als Kartell- u. Planwirtschaft kritisiert. Daraus entstand 1957 EWG: D, F, ITA, Benelux. Gefahr, von Zollmauern von EWG abgeschnitten zu werden: daher: Gründung Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) 1959 zus. Mit GB, AUT, POR, SWE, DAN, FIN, NOR, ISL. Internes Ziel: Red. V. Zöllen u. Quoten für Industrieerzeugnisse, aber nicht deren völlige Aufhebung in einem umfassenden, gemeinsamen Markt wie EWG. Seit 1995: Efta nur noch CH, FL, NOR, ISL. Externes Efta-Ziel: Bez. zur EWG: wurde mit bil. FHA für Industrieprodukte 1972 geregelt. So mache es CH auch mit aussereurop. Staaten. 1987: Einheitl. Europ. Akte: ermögliche europ. Binnenmarkt. Dann: Fall Mauer: ein vereintes, starkes D durch vertiefte u. nach Osten erweiterte europ. Integration einbinden. Dies verursachte Handlungsbedarf.
Usprünge Humanitäre Aussenpolitik
1871: Verbindung von Neutralität u. Humanitärem Wirken. Erstmals vom BR als Ziel vorgegeben. Sich nicht nur aus Kriegen heraushalten, sondern dessen Folgen in einem gewissen Grad zu mildern. Betonung der “gemeinsamen Menschennatur” in BR Botschaft u.: tätige Teilnahme a.d. Leiden der Nachbarvölker. Dies war nicht zufällig. Passte zu einer Stimmung nach der Jhdtmitte. (S. Auch Rotkreuzbew.v. Dunant). Gen. Dufour und ein paar Genfer gründeten ein intl. Komitee, org. Eine intl. Konferenz und rief dort dazu auf, eine verbindl. Konvention auszuarbeiten, die dem San personal einen neutralen Status verleihe. Regte auch i.d. Ländern ntl. Rotkreuzges. An, die in künftigen Kriegen den Opfern zu Hilfe eilen sollten. Damit Konv. Rechtskraft erlangte, musste sie auf einer dipl. Konferenz v. Staaten angenommen werden. Napoleon III., Wilhelm I. U. BR ustü dies: 2. Genfer Konferenz 1864: 1. Genfer Rotkreuzkonvention zur Verbesserung des Loses verwundeter Sdt v. 16 Staaten unterzeichnet. Sie bot einen vr abgesicherten Flankenschutz für CH, um sich auf ein Gebiet vorzuwagen, das bisher in der Tabuzone der inneren Angel. Eines anderen Staates gelegen hatte. 1868: Konvention wurde in GE erweitert. CH Gesandte Joh. Kern bot der CH Kolonie in FRA während dt-frz. Krieg kons. Schutz. Erstmals auch bot CH anderen Staaten Gute Dienste an: Fall Alabama: CH Ende 1860er als Schiedsrichtering. Im dr-frz Krieg Vertretung Bayerns u. Badens in FRA.
Alabama Handel
Streit USA-GB wegen Schaden, den das v.d. Briten a.d. Südstaaten gelieferte Schiff “Alabama” im Sezessionskrieg angerichtet hattte. CH wagte sich i.d. Schiedsgerichtbarkeit vor.
Internationale Organisationen in der Schweiz
- wieviele?
- wo haben sie ihren Sitz?
- wann wurden die ersten gegründet und vor welchem Hintergrund?
Mit 25 intl. Org. hat CH ein Sitzabkommen.
- 22 in Genf,
- 2 in Bern: Zwischenstaatl. Org. für den intl. Eisenbahnverkehr (OTIF): Aufgabe: Eisenbahntransportrecht i.d. 50 Mitgl.staaten weiterentw., um intl. Eisenbahnverkehr zu ermöglichen., Weltpostverein (UPU): regelt intl. Zusammenarbeit Postbehörden u. intl. Postverkehr, 192 Mitgl.
- 1 in Basel (Bank für Internationalen Zahlungsausgl.: älteste intl. Finanzorg. gegr. 1930. Aufgabe: Verwaltung eines Teils v. NB-Vermögen, 60 NB sind Mitgl.)
Hintergrund: Heilige Allianz nach Sieg über Napoleon. Rivalität zw. Grossmächten intensivierte sich im Imperialismus-Zeitalter. Man wollte keine intl. Org über den Staaten dulden. CH erkannte Chance u. gründete technische internationale Ämter. Wurden in C_H angesiedelt, weil Grossmächte hier keine Gefahr sahen und es aus Neid einander nicht zugestanden. Rasch betraute intl. Gemeinschaft CH mit 5 intl. Ämtern o. Vereinen mit wissenschaftl. o. wirtschaftl. Zielsetzung: Alle liessen sich in Bern nieder: 1865 Interntl. Telegrafenamt, 1874 Weltpostverein, 1885 Büro für gewerbliches, lit. u. künstler. Eigentum, 1893 Zentralamt für intl. Eisenbahntransport. CH wurde aus Kombination v. glücklichen Umständen u. eigenem Besteben zum Sitz v. intl. Ämtern.
Wieviele internationale Abkommen unterzeichnet die Schweiz jährlich ca.?
Ca. 500, auf den unterschiedlichsten Gebieten - vom FHA bis zum multilat. Umweltschutzabkommen
Welche Rolle spielt die direkte Demokratie auf dem Gebiet der Aussenpolitik?
3 Formen:
- Fakultatives Gesetzesreferendum: mit 50’000 Unterschriften oder 8 Kantonen (innerhalb 100 Tage nach Gesetzeserlass) kann ein Referendum zu den wichtigsten vom Parlament angenommenen Erlassen lanciert werden. BV Art. 141 schreibt vor, worüber abgestimmt werden kann:
-Bundesgesetze
-Bundesbeschlüsse
-(für Aussenpol. relevant): vr Verträge, die: 1. unbefristet u. unkündbar sind; 2. den Beitritt zu einer intl. Org. vorsehen; 3. wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
Alle intl. Abkommen, die nicht unter diese Kategorien fallen, kann der BR selbst abschliessen. Beim Fak. Gesetzesreferendum genügt ein Volksmehr, Ständemehr ist nicht erforderlich. - Obligatorisches Referendum (Art. 140 BV Abs. 1): Volks- u. Ständemehr erforderlich:
a. Änderung BV
b. (Aussenpol.!) Beitritt zu Org. der kollektiven Sicherheit (wie Uno) oder zu supranationalen Gemeinschaften (wie EU)
c. Dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer 1 Jahr übersteigt…
Ausserdem obligatorisches Refendum mit einfachem Mehr bei (Art. 140 BV Abs. 2): a. Volksinitiativen auf Totalrevision der BV; b. Volksinitiativen auf Teilrev. der BV i.d. Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesvers. abgelehnt worden sind; die Frage, ob eine Totalrev. der BV durchzuführen ist bei Uneinigkeit der beiden Räte.
- Möglichkeit: Volksinitiative: 100’000 Bürger können innert 18 Monaten eine Revision der Bundesverfassung verlangen (Art. 138 (Totalrev.) u. 139 (Teilrev.) BV): Doppeltes Mehr ist nötig. Zustimmung Parlament und BR ist jedoch nicht nötig. Bsp: Minarettverbot.
Inwiefern können die Kantone an der CH Aussenpolitik mitwirken?
Art. 54 Abs. 1 BV: Auswärtige Angelegenheiten liegen im Kompetenzbereich des Bundes. Abs. 3: der Bund muss die Kompetenzen der Kantone beachten und deren Interessen wahren.
Art. 3 BV: sichert den Kantonen ihre Souveränität innerhalb der Grenzen der BV zu.
Art. 55 BV: Kt. werden an den Vorbereitungen zur Entscheidungsfindung in der Aussenpolitik beteiligt, wenn diese Entscheidungen ihre Kompetenzen oder wesentliche Interessen betreffen. Dies garantiert, dass die Kt. vom Bund rechtzeitig u. umfassend informiert werden und dass ihre Stellungnahme eingeholt wird. Falls die Kompetenzen der Kantone betroffen sind, kommt den Kt. also eine grosse Bedeutung zu, sie werden dann gebührlich in die internationalen Verhandlungen miteinbezogen.
Andere Instrumente, mit denen die Kt. die Aussenpolitik beeinflussen können:
-Vernehmlassungsverfahren
-Standesinitiative
-Ständerat
Ständemehr bei Abstimmungen über Volksinitiativen u. andere Verfassungsänderungen
-Kantonsreferendum: 8 Kt. können das Referendum ergreifen.
-Vollzugsföderalismus: bei der Umsetzung intl. Abkommen bzw. der Schweizer Normen, die auf intl. Abkommen beruhen, kommt der Vollzugsföderalismus zum Zug.
Allerdings wurden i.d. letzten 25y die Kt. bei keiner grösseren Angelegenheit des intl. Bereichs miteinbezogen.
Die Kt. können auch ihr eigenes aussenpol. Programm verfolgen (“kleine Aussenpolitik”): Art. 56 BV: Kt. können Abkommen auf Gebieten schliessen, die in ihrem Kompetenzbereich liegen, sofern diese Abkommen nicht dem Recht u. den Interessen des Bundes widersprechen. Kt. können direkt mit untergeordneten ausländ. Behörden verhandeln. In anderen Fällen laufen die Beziehungen der Kt. mit dem Ausland über den Bund. Praxis: Kt. sind v.a. ermächtigt, direkt Verträge mit den Lokal- u. Regionalverwaltungen der Nachbarstaaten auszuhandeln. Dies wird v. Grenzkt. auch regelmässig gemacht: v.a. Technische u. administrative Kooperationen i.d. Bereichen Raumplanung, Transport, Umwelt u. Bildung.
S. BG über die Mitwirkung der Kt. an der Aussenpolitik des Bundes.
Wenn der Bund gg. den Willen der Kt. handeln möchte, muss er dies rechtfertigen. 1993: Schaffung der Konferenz der Kantonsregierungen KdK: erleichtert das koordinierte Handeln der Kt. und erlaubt vermehrte Druckausübung auf BR. KdK übt Einfluss über Bundesverwaltung, Departemente u. entsendet eigene Mitarbeiter in wichtige Arbeitsgruppen. 1 KdK-Vertreter sitzt auf CH EU-Mission in Brüssel. KdK verfügt über ständiges Sekretariat. Wenn KdK über eine qualifizierte Mehrheit verfügt (18 Kt.), kann sie offiziell die “Meinung der Kantone” vertreten.
Kroatien-Protokoll = ?
- aktuelle Etappen
- muss Art. 121a. BV auf Kroatien-Protokoll angewendet werden?
- rechtliche Aspekte - politische Aspekte
Kroatien-Protokoll: Anfang 2016 vom BR unterzeichnet (Argument BR: man befinde sich in Gesprächen mit EU, die eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich Umsetzung MEI (Art. 121a BV) möglich erscheinen liessen.
Vor der Ratifizierung des Protokolls muss dieses durch einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss der BVers genehmigt werden.
- Nein. Protokoll ist zwar vr Vertrag, jedoch kein “neuer vr Vertrag” gem. Art. 121a. 4. Denn: Kroatien-Protokoll ist materiell lediglich eine Modifikation des bestehenden FZA (daran ändert auch nichts, dass eine neue Vertragspartei, Kroatien, dazukommt). Hingegen werden keine eigentlichen neuen Verpflichtungen begründet, die Freizügigkeitsrechte der Unionsbürger ergeben sich bereits aus dem FZA selber. Das Protokoll ist also nur eine Erweiterung des FZA in persönlicher Hinsicht aufgrund der Erweiterung der Union. Die materiellen Verpflichtungen ergeben sich aus dem FZA selber u. gelten seit 2002. Da Sinn u. Zweck v. 121a. Abs. 4 darin besteht, neue vr Verträge zu verhindern, die 121a widersprechen, spricht vieles dafür, beim Kroatien-Protokoll nicht von einem “neuen vr Vertrag” auszugehen, denn das “Kompatibilitätsproblem” besteht ja mit dem FZA, unabhängig v.d. Ratifizierung des Kroatien-Protokolls. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Kreis der freizügigkeitsberechtigten Personen durch die Ratifikation erhöht wird. Das Problem liegt also nicht beim Protokoll, sondern beim Grundabkommen selber.
Aus rechtl. Sicht ist also die Unterzeichnung, parlament. Genehmigung u. die Ratifizierung des Protokolls zulässig.
- Politisch ist dies jedoch eine andere Frage. Hier gilt es, verschiedene Interessen abzuwägen. Insbesondere macht die EU die CH Beteiligung an der Forschungszusammenarbeit (Horizon 2020, Austauschprogramme) von der Lösung der Kroatien-Frage abhängig. Ein Abseitsstehen von diesen Programmen hätte kaum zu überblickende negative Auswirkungen für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz.
EU-Forschungsprogramme:
-warum für CH wichtig?
EU macht die weitere Assoziierung der CH an ihre Forschungsprogrammen ab 2017 davon abhängig, ob CH Kroatien gleich behandelt wie die anderen EU MS. Diese Bedingung hat EU schon vor MEI-Abstimmung gestellt. Wie wichtig ist also CH Teilnahme an diesen Forschungsprogrammen? I.d. Debatte werden primär finanzielle Betrachtungen vorgebracht, die kaum relevant sind. CH Forschende haben i.d. Verg.h. mehr aus EU-Forschungstöpfen ausbezahlt bekommen, als CH dort hin einbezahlt hat. CH profitiert prozentual nach ISR am meisten. Der Anreiz der besten aus Wissenschaft u. Technologie i.d. CH zu bleiben hängt davon ab, an diesen prestigeträchtigen u. karrierefördernden EU-Wettbewerben teilnehmen zu können. Noch wichtiger (für Qualitätsförderung der CH Forschung): 1/3 der Forschungsfördergelder des Bundes (0,5 Mrd. CHF /y) wird über Brüssel an Forschende i.d. CH gesprochen (via kompetitiven EU-Wettbewerb). Die restliche Milliarde über die ntl. Förderagenturen SNF und KTI (Kommission für Technologie u. Innovation des Bundes).
Bsp.: anstelle des Nationalfonds 26 kantonale Förderfonds. Das Geld würde also unter den lokalen Forschenden verteilt, zum Nachteil der Qualität der Forschung insgesamt. Aus diesem Grund legen die EU-MS gut 80 Mrd. Euro für Forschung u. Innovation zusammen, um diese kompetitiv zu verteilen.
Die Qualität des Forschungsstao CH, vielmehr als die Quantität der für Forschung investierten öff. Mittel, ist entscheidend für Innovations- u. Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Daher ist CH Beteiligung an EU-Programmen so wichtig. Alternative intl. Forschungskooperationen gibt es nicht. Ausschluss aus EU-Forschungsprogrammen gefährdet diese Qualität.
Welche Auswirkungen hätte die Wahl Trumps zum US Präsidenten für die CH?
Direkte Gefahr: US-Protektionismus. Durch die Einführung von Importzöllen i.d. USA würde die CH Exportindustrie empfindlich getroffen (USA nach D = 2. wichtigster Exportmarkt, 2015 gingen Waren u. DL im Wert von knapp 30 Mrd. CHF in die USA (Einfuhren aus USA in CH: 20 Mrd. CHF).
Indirekte Gefahren: Abwendung der USA aus Europa, insbes. Sipol. Konsequenzen: dies gefährdet die Vtg-Fähigkeit Europas, damit auch der CH (Angesichts Terror, RUS-Politik, Syrienkrieg, Migratinsproblematik).
CH im Ausland:
1. wieviele Auslandreisen machen Schweizer pro Jahr?
- Wieviele Auslandvertretungen haben wir (Anz. Botschaften, MissionenKobüs, Generalkonsulate, Honorarkonsulate
- 9 Mio.
- 172 Auslandvertretungen (ohne Honorarkonsulate): 103 Botschaften, 12 Missionen bei intl. Org., 22 Kobüs, 31 Generalkonsulate; 4 sonstige Vertretungen; 195 Honorarkonsulate.