CH Aussenpolitik Flashcards

1
Q

Bevölkerungsstatistik CH (Ende 2015)

A

Gem. BfS lebten Ende 2015 8,33 Mio. Pers. in CH (+1.1% ggüber 2014). Ausländ. Bev. hat 2 Mio.-Grenze überschritten (24.6%).

2015 ständige Wohnbev.: +87500 Pers. (Davon: 74900 Zuwanderer (Rest: Geburtenüberschuss). Ausländer: im Durchschn. 7y jünger als Schweizer. Einheimische: ausgeprägte Alterung (auf 100 Schweizer Erwerbstätige kommen 36 über 65). Ausländer: auf 100 Ausländer im erwerbsf. Alter kommen nur 11 Personen über 65

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2
Q

Neutralität

A

Könnte für die Ansiedlung von Data Clouds von Vorteil sein

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3
Q

Anzahl Muslime CH

Lösungsvorschläge Verhältnis Staat - muslimische Gesellschaft

A

Fast eine halbe Million Muslime lebt in CH

Sinnvoll wäre:

  • öffentlich Anerkennung und Finanzierung von Moscheen. Muslim. Gemeinschaften wären so nicht auf Geld aus mitunter problematischen Kreisen angewiesen, Unabh. U. Kontrolle der Geldflüsse könnte gewährleistet werden. Die Behörden bekämen dadurch auch offizielle Ansprechpartner. Salafist. Kreise würden ausserhalb des Systems bleiben.
  • Ausbildung von Imamen u. Muslim. Seelsorgern an CH Hochschulen (Theologiestudium). Ausbildung on the job bliebe Sache der Moscheen. Dieses Modell bewährt sich bei Katholiken u. Protestanten seit langem. Neben Kontrolle würde dies die Integration fördern, ein wichtiges Instrument, um Islamismus vorzubeugen.
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4
Q

Gute Dienste: CH Vermittlunsmandate 1950 bis 2000: wieviele davon waren erfolgreich?

Schutzmachtmandate:
1. Schutzmachtmandat?
Entw. 2. WK bis heute: wieviele, welche?

A

Vermittlung:
Algerischer Unabhängigkeitskrieg 1961; Nordvietnam - USA 1968;
Biafrakonflikt 1969;
GB - ARG 1984;
UdSSR - Afghanistan 1991;
Kolumbianische Guerillakrieg 2000.
Dvon war nur die Vermittlung im Algerienkrieg erfolgreich (Evian unter Botschafter Olivier Long).

  1. Schutzmachtmandat: CH vertrat im deutsch-frz. Krieg 1870/71 in FRA die Interessen des Königreichs Bayern und des Grossherzogtums Baden.

Während 2. WK: CH vertrat 35 Staaten in über 200 Einzelmandaten, i.d. Nachkriegszeit einige Dutzend, heute: 6:

  • Iran in Ägypten (seit 1979)
  • USA in Iran (seit 1980)
  • Iran in Saudiarabien (seit Feb. 2016)
  • Saudiarabien in Iran (seit Feb. 2016)
  • Russland in Georgien (seit Ende 2008)
  • Georgien in Russland (seit Anfang 2009)

Von 1961 bis Aug. 2015: USA in Kuba
Von 1991 bis Aug. 2015: Kuba in USA

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5
Q

CH Aussenpolitik während des aufkommenden Faschismus

A

1936: Davos: Gustloff wurde von jüd. Studenten erschossen: dt. Medien nutzen dies u. klagten über die Mitschuld der CH Hetzpresse. Da CH Presse Nazis kritisch beurteilte, war sie in D nicht mehr erhältlich. BR verbot die NS-Landes- u. Kreisleitungen.
BR war durch Zurückhaltung bemüht, zumind. Korrekte Beziehungen zu den faschistischen Grossmächten zu unterhalten. Als VB Wirtsch.santkionen gg. ITA 1936 verkündete (ITA hatte VB-Mitglied Äthiopien überfallen), beteiligte sich CH nur sehr zurückhaltend, um Handelsbez. Nicht zu gefährden. Dagegen wurde der Waffenboykott zulasten Äthiopiens durchgeführt, u. Ende 1936 anerkannte CH als 1. Neutraler Staat die ita. Herrschaft in Äthiopien. Auch im ESP Bürgerkrieg: Motta u. viele Bürgerliche sahen nicht Kampf einer Republik gg. faschistische Putschisten, sondern Auseinandersetzung zw. Frncos Ordnungsanspruch u. einem kirchenfeindlichen Chaos, dessen Nutzniesser Anarchisten oder SU seien. 375 Schweizer, die auf der Seite der Republik in ESP kämpften, wruden nach Rückkehr wegen Mildienst für fremden Staat bestraft. Francos Regierung wurde früh anerkannt u. im März 1938 auch der Anschluss AUT 1 Woche nach Einmarsch der dt. Truppen. CH erklärte im Mai 38 die Rückkehr zur integralen Neutralität ohne Sanktionsbereitschaft. Wachsende Distanz der CH zu den Westmächten u. zum VB befriedigte D und ITA u verstärkte sich im Sept. 38, als Hitler im Münchner Abkommen widerstandslos das Sudetenland zugestanden erhielt.

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6
Q

CH Aussenpolitik nach 2. Weltkrieg

A

Der freisinnige NE Aussenmin. Max Petitpierre (Nachfolger v. Pilet-Golaz) versuchte, CH wieder in Völkerwelt einzbinden, nicht zuletzt durch schnell anwachsende Zahl diplomat. Vertretungen. Neutralität sollte nicht nur CH dienen, sondern durch die Prinzipien Solidarität u. Universalität Pflichten ggüber Dritten eingehen u. somit Anerkennung finden. Damit waren sowohl die herkömml. Guten Dienste gemeint, aber auch Org. intl. Konferenzen (wie Indochina-Konferenz 1954, Algerien-Konferenz 1961, wiederholte Gipfelgespräche zw. den Gegnern im KK). Andererseits wurde – auch wegen der Kritik an der Kriegspolitik – die humanitäre Tätigkeit verstärkt: ab Winter 44 bis 48: „CH Spende an die Kriegsgeschädigten“ i.d. Nachbarstaaten: öff. Hand, Firmen, Private trugen über 200 Mio. CHF zusammen. Auch: im Rahmen von IKRK und VR, sowie bis in die 1980er liberale Flüchtlingspolitik. Der Bund erweiterte seinen aussenpol. Blick über Europa hinaus. Während in der 3. Welt Entwicklungshilfe u. Dekolonialisierung erst zögerlich i.d. 60ern einsetzte, richtete sich der Blick schon früh nach RSA. EPD arbeitete dort mit priv. Hilfswerken zusammen. CH machte jedoch nicht bei den Blockfreien mit. Sie tat dies aber in Europa bei der Gruppe der Neutralen u. Blockfreien, als die KSZE 1975 zur Helsinki-Akte u. 1995 zur OSZE führte. Helsinki-Gipfel wurde durch Tagungen in Genf vorbereitet. Genf blieb Sitz des VB, dann europ. Sitz der Uno u. vieler Spezialagenturen, die viele NGOs anzogen. Gründung Uno Juni 1945: CH wurde nicht eingeladen, wie Achsenmächte, Neutralität hatte schlechten Ruf. I.d. Neutralität sah man in CH den Hauptgrund für die Unversehrtheit. Daher entwickelte CH i.d. Nachkriegsjahrzehnten, als sich die Staaten immer stärker vernetzten, Theorien, um zw. Org. für polit. Oder techn. Zusammenarbeit zu unterscheiden. Letzteren konnte CH beitreten: wirtschaftl. Integration ohne polit. Partizipation. Dabei: Ausrichtung auf den Westen (wegen der marktwirtschaftl. Ordnung): CH wirkte mit, als im Rahmen des Marshallplans die Org. für europ. Wirtschaftl. Zus.arb. (OEEC, ab 1961 OECD) in Paris gegründet wurde, um den europ. Wiederaufbau zu koordninieren – aber nicht politisch zu lenken. Dem Allgem. Zoll- u. Handelsabkommen GATT (seit 1995 WTO) von 1947 trat CH erst spät bei, provisorisch 1958, definitiv 1966, obwohl WTO Sekretariat in Genf war u. durch Zullabbau den weltweiten Freihandel anstrebte: ganz im Sinn der kleinen, offenen VW u. ihrer Exportindustrie.

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7
Q

CH u. Anfänge europ. Integration

A

Skepsis ggüber Europa: CH Beitritt Europarat 1963 (intl. Vgl. spät). 1974: Unterzeichung EMRK Eröffnete übernationalen Rechtsweg. Verletzungen der Konvention konnten nun beim EG geklagt werden. Dir. Dem., Gemeindeautonomie, Föderalismus, Neutralität trugen dazu bei, dass die meisten Schweizer die europ. Integration als obrigkeitliches Unterfangen sahen. Europaidee war v. Hitler u. Frontisten in CH für antibolschewist. Krieg vereinnahmt u. in Misskredit gebracht worden. Churchills Aufruf „let Europe arise“ in ZH 1946: führte 1949 zur Gründung des Europarats. Dies üstü man, aber man wollte nicht Teil davon sein. Mit Schuman-Plan u. Montanunion begann 1952 polit. u. wirt. Integration. CH Interesse an Integration war wirtschaftlich. Stabilität bei den wichtigsten Handelspartnern war erwünscht, ein übermächtiges Ggüber ohne Alternativen nicht. Ggüber supranationalem Verband u. v.a. in ihm war es schwieriger, dass sich Wirtschaftsverb, ihre untersch. Interessen zuerst ableichen u. dann koordiniert vertreten konnten, wie dies in CH u. in bil Verhandlungen möglich war. Montanunion (Kohle- u. Stahlproduktion der Mitgl.) wurde als Kartell- u. Planwirtschaft kritisiert. Daraus entstand 1957 EWG: D, F, ITA, Benelux. Gefahr, von Zollmauern von EWG abgeschnitten zu werden: daher: Gründung Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) 1959 zus. Mit GB, AUT, POR, SWE, DAN, FIN, NOR, ISL. Internes Ziel: Red. V. Zöllen u. Quoten für Industrieerzeugnisse, aber nicht deren völlige Aufhebung in einem umfassenden, gemeinsamen Markt wie EWG. Seit 1995: Efta nur noch CH, FL, NOR, ISL. Externes Efta-Ziel: Bez. zur EWG: wurde mit bil. FHA für Industrieprodukte 1972 geregelt. So mache es CH auch mit aussereurop. Staaten. 1987: Einheitl. Europ. Akte: ermögliche europ. Binnenmarkt. Dann: Fall Mauer: ein vereintes, starkes D durch vertiefte u. nach Osten erweiterte europ. Integration einbinden. Dies verursachte Handlungsbedarf.

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8
Q

Usprünge Humanitäre Aussenpolitik

A

1871: Verbindung von Neutralität u. Humanitärem Wirken. Erstmals vom BR als Ziel vorgegeben. Sich nicht nur aus Kriegen heraushalten, sondern dessen Folgen in einem gewissen Grad zu mildern. Betonung der “gemeinsamen Menschennatur” in BR Botschaft u.: tätige Teilnahme a.d. Leiden der Nachbarvölker. Dies war nicht zufällig. Passte zu einer Stimmung nach der Jhdtmitte. (S. Auch Rotkreuzbew.v. Dunant). Gen. Dufour und ein paar Genfer gründeten ein intl. Komitee, org. Eine intl. Konferenz und rief dort dazu auf, eine verbindl. Konvention auszuarbeiten, die dem San personal einen neutralen Status verleihe. Regte auch i.d. Ländern ntl. Rotkreuzges. An, die in künftigen Kriegen den Opfern zu Hilfe eilen sollten. Damit Konv. Rechtskraft erlangte, musste sie auf einer dipl. Konferenz v. Staaten angenommen werden. Napoleon III., Wilhelm I. U. BR ustü dies: 2. Genfer Konferenz 1864: 1. Genfer Rotkreuzkonvention zur Verbesserung des Loses verwundeter Sdt v. 16 Staaten unterzeichnet. Sie bot einen vr abgesicherten Flankenschutz für CH, um sich auf ein Gebiet vorzuwagen, das bisher in der Tabuzone der inneren Angel. Eines anderen Staates gelegen hatte. 1868: Konvention wurde in GE erweitert. CH Gesandte Joh. Kern bot der CH Kolonie in FRA während dt-frz. Krieg kons. Schutz. Erstmals auch bot CH anderen Staaten Gute Dienste an: Fall Alabama: CH Ende 1860er als Schiedsrichtering. Im dr-frz Krieg Vertretung Bayerns u. Badens in FRA.

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9
Q

Alabama Handel

A

Streit USA-GB wegen Schaden, den das v.d. Briten a.d. Südstaaten gelieferte Schiff “Alabama” im Sezessionskrieg angerichtet hattte. CH wagte sich i.d. Schiedsgerichtbarkeit vor.

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10
Q

Internationale Organisationen in der Schweiz

  • wieviele?
  • wo haben sie ihren Sitz?
  • wann wurden die ersten gegründet und vor welchem Hintergrund?
A

Mit 25 intl. Org. hat CH ein Sitzabkommen.

  • 22 in Genf,
  • 2 in Bern: Zwischenstaatl. Org. für den intl. Eisenbahnverkehr (OTIF): Aufgabe: Eisenbahntransportrecht i.d. 50 Mitgl.staaten weiterentw., um intl. Eisenbahnverkehr zu ermöglichen., Weltpostverein (UPU): regelt intl. Zusammenarbeit Postbehörden u. intl. Postverkehr, 192 Mitgl.
  • 1 in Basel (Bank für Internationalen Zahlungsausgl.: älteste intl. Finanzorg. gegr. 1930. Aufgabe: Verwaltung eines Teils v. NB-Vermögen, 60 NB sind Mitgl.)

Hintergrund: Heilige Allianz nach Sieg über Napoleon. Rivalität zw. Grossmächten intensivierte sich im Imperialismus-Zeitalter. Man wollte keine intl. Org über den Staaten dulden. CH erkannte Chance u. gründete technische internationale Ämter. Wurden in C_H angesiedelt, weil Grossmächte hier keine Gefahr sahen und es aus Neid einander nicht zugestanden. Rasch betraute intl. Gemeinschaft CH mit 5 intl. Ämtern o. Vereinen mit wissenschaftl. o. wirtschaftl. Zielsetzung: Alle liessen sich in Bern nieder: 1865 Interntl. Telegrafenamt, 1874 Weltpostverein, 1885 Büro für gewerbliches, lit. u. künstler. Eigentum, 1893 Zentralamt für intl. Eisenbahntransport. CH wurde aus Kombination v. glücklichen Umständen u. eigenem Besteben zum Sitz v. intl. Ämtern.

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11
Q

Wieviele internationale Abkommen unterzeichnet die Schweiz jährlich ca.?

A

Ca. 500, auf den unterschiedlichsten Gebieten - vom FHA bis zum multilat. Umweltschutzabkommen

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12
Q

Welche Rolle spielt die direkte Demokratie auf dem Gebiet der Aussenpolitik?

A

3 Formen:

  1. Fakultatives Gesetzesreferendum: mit 50’000 Unterschriften oder 8 Kantonen (innerhalb 100 Tage nach Gesetzeserlass) kann ein Referendum zu den wichtigsten vom Parlament angenommenen Erlassen lanciert werden. BV Art. 141 schreibt vor, worüber abgestimmt werden kann:
    -Bundesgesetze
    -Bundesbeschlüsse
    -(für Aussenpol. relevant): vr Verträge, die: 1. unbefristet u. unkündbar sind; 2. den Beitritt zu einer intl. Org. vorsehen; 3. wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
    Alle intl. Abkommen, die nicht unter diese Kategorien fallen, kann der BR selbst abschliessen. Beim Fak. Gesetzesreferendum genügt ein Volksmehr, Ständemehr ist nicht erforderlich.
  2. Obligatorisches Referendum (Art. 140 BV Abs. 1): Volks- u. Ständemehr erforderlich:
    a. Änderung BV
    b. (Aussenpol.!) Beitritt zu Org. der kollektiven Sicherheit (wie Uno) oder zu supranationalen Gemeinschaften (wie EU)
    c. Dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer 1 Jahr übersteigt…

Ausserdem obligatorisches Refendum mit einfachem Mehr bei (Art. 140 BV Abs. 2): a. Volksinitiativen auf Totalrevision der BV; b. Volksinitiativen auf Teilrev. der BV i.d. Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesvers. abgelehnt worden sind; die Frage, ob eine Totalrev. der BV durchzuführen ist bei Uneinigkeit der beiden Räte.

  1. Möglichkeit: Volksinitiative: 100’000 Bürger können innert 18 Monaten eine Revision der Bundesverfassung verlangen (Art. 138 (Totalrev.) u. 139 (Teilrev.) BV): Doppeltes Mehr ist nötig. Zustimmung Parlament und BR ist jedoch nicht nötig. Bsp: Minarettverbot.
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13
Q

Inwiefern können die Kantone an der CH Aussenpolitik mitwirken?

A

Art. 54 Abs. 1 BV: Auswärtige Angelegenheiten liegen im Kompetenzbereich des Bundes. Abs. 3: der Bund muss die Kompetenzen der Kantone beachten und deren Interessen wahren.

Art. 3 BV: sichert den Kantonen ihre Souveränität innerhalb der Grenzen der BV zu.

Art. 55 BV: Kt. werden an den Vorbereitungen zur Entscheidungsfindung in der Aussenpolitik beteiligt, wenn diese Entscheidungen ihre Kompetenzen oder wesentliche Interessen betreffen. Dies garantiert, dass die Kt. vom Bund rechtzeitig u. umfassend informiert werden und dass ihre Stellungnahme eingeholt wird. Falls die Kompetenzen der Kantone betroffen sind, kommt den Kt. also eine grosse Bedeutung zu, sie werden dann gebührlich in die internationalen Verhandlungen miteinbezogen.

Andere Instrumente, mit denen die Kt. die Aussenpolitik beeinflussen können:
-Vernehmlassungsverfahren
-Standesinitiative
-Ständerat
Ständemehr bei Abstimmungen über Volksinitiativen u. andere Verfassungsänderungen
-Kantonsreferendum: 8 Kt. können das Referendum ergreifen.
-Vollzugsföderalismus: bei der Umsetzung intl. Abkommen bzw. der Schweizer Normen, die auf intl. Abkommen beruhen, kommt der Vollzugsföderalismus zum Zug.

Allerdings wurden i.d. letzten 25y die Kt. bei keiner grösseren Angelegenheit des intl. Bereichs miteinbezogen.

Die Kt. können auch ihr eigenes aussenpol. Programm verfolgen (“kleine Aussenpolitik”): Art. 56 BV: Kt. können Abkommen auf Gebieten schliessen, die in ihrem Kompetenzbereich liegen, sofern diese Abkommen nicht dem Recht u. den Interessen des Bundes widersprechen. Kt. können direkt mit untergeordneten ausländ. Behörden verhandeln. In anderen Fällen laufen die Beziehungen der Kt. mit dem Ausland über den Bund. Praxis: Kt. sind v.a. ermächtigt, direkt Verträge mit den Lokal- u. Regionalverwaltungen der Nachbarstaaten auszuhandeln. Dies wird v. Grenzkt. auch regelmässig gemacht: v.a. Technische u. administrative Kooperationen i.d. Bereichen Raumplanung, Transport, Umwelt u. Bildung.

S. BG über die Mitwirkung der Kt. an der Aussenpolitik des Bundes.

Wenn der Bund gg. den Willen der Kt. handeln möchte, muss er dies rechtfertigen. 1993: Schaffung der Konferenz der Kantonsregierungen KdK: erleichtert das koordinierte Handeln der Kt. und erlaubt vermehrte Druckausübung auf BR. KdK übt Einfluss über Bundesverwaltung, Departemente u. entsendet eigene Mitarbeiter in wichtige Arbeitsgruppen. 1 KdK-Vertreter sitzt auf CH EU-Mission in Brüssel. KdK verfügt über ständiges Sekretariat. Wenn KdK über eine qualifizierte Mehrheit verfügt (18 Kt.), kann sie offiziell die “Meinung der Kantone” vertreten.

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14
Q

Kroatien-Protokoll = ?

  1. aktuelle Etappen
  2. muss Art. 121a. BV auf Kroatien-Protokoll angewendet werden?
    - rechtliche Aspekte
  3. politische Aspekte
A

Kroatien-Protokoll: Anfang 2016 vom BR unterzeichnet (Argument BR: man befinde sich in Gesprächen mit EU, die eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich Umsetzung MEI (Art. 121a BV) möglich erscheinen liessen.

Vor der Ratifizierung des Protokolls muss dieses durch einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss der BVers genehmigt werden.

  1. Nein. Protokoll ist zwar vr Vertrag, jedoch kein “neuer vr Vertrag” gem. Art. 121a. 4. Denn: Kroatien-Protokoll ist materiell lediglich eine Modifikation des bestehenden FZA (daran ändert auch nichts, dass eine neue Vertragspartei, Kroatien, dazukommt). Hingegen werden keine eigentlichen neuen Verpflichtungen begründet, die Freizügigkeitsrechte der Unionsbürger ergeben sich bereits aus dem FZA selber. Das Protokoll ist also nur eine Erweiterung des FZA in persönlicher Hinsicht aufgrund der Erweiterung der Union. Die materiellen Verpflichtungen ergeben sich aus dem FZA selber u. gelten seit 2002. Da Sinn u. Zweck v. 121a. Abs. 4 darin besteht, neue vr Verträge zu verhindern, die 121a widersprechen, spricht vieles dafür, beim Kroatien-Protokoll nicht von einem “neuen vr Vertrag” auszugehen, denn das “Kompatibilitätsproblem” besteht ja mit dem FZA, unabhängig v.d. Ratifizierung des Kroatien-Protokolls. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Kreis der freizügigkeitsberechtigten Personen durch die Ratifikation erhöht wird. Das Problem liegt also nicht beim Protokoll, sondern beim Grundabkommen selber.

Aus rechtl. Sicht ist also die Unterzeichnung, parlament. Genehmigung u. die Ratifizierung des Protokolls zulässig.

  1. Politisch ist dies jedoch eine andere Frage. Hier gilt es, verschiedene Interessen abzuwägen. Insbesondere macht die EU die CH Beteiligung an der Forschungszusammenarbeit (Horizon 2020, Austauschprogramme) von der Lösung der Kroatien-Frage abhängig. Ein Abseitsstehen von diesen Programmen hätte kaum zu überblickende negative Auswirkungen für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz.
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15
Q

EU-Forschungsprogramme:

-warum für CH wichtig?

A
EU macht die weitere Assoziierung der CH an ihre Forschungsprogrammen ab 2017 davon abhängig, ob CH Kroatien gleich behandelt wie die anderen EU MS. Diese Bedingung hat EU schon vor MEI-Abstimmung gestellt. Wie wichtig ist also CH Teilnahme an diesen Forschungsprogrammen? I.d. Debatte werden primär finanzielle Betrachtungen vorgebracht, die kaum relevant sind. CH Forschende haben i.d. Verg.h. mehr aus EU-Forschungstöpfen ausbezahlt bekommen, als CH dort hin einbezahlt hat. CH profitiert prozentual nach ISR am meisten. Der Anreiz der besten aus Wissenschaft u. Technologie i.d. CH zu bleiben hängt davon ab, an diesen prestigeträchtigen u. karrierefördernden EU-Wettbewerben teilnehmen zu können.
Noch wichtiger (für Qualitätsförderung der CH Forschung): 1/3 der Forschungsfördergelder des Bundes (0,5 Mrd. CHF /y) wird über Brüssel an Forschende i.d. CH gesprochen (via kompetitiven EU-Wettbewerb). Die restliche Milliarde über die ntl. Förderagenturen SNF und KTI (Kommission für Technologie u. Innovation des Bundes). 

Bsp.: anstelle des Nationalfonds 26 kantonale Förderfonds. Das Geld würde also unter den lokalen Forschenden verteilt, zum Nachteil der Qualität der Forschung insgesamt. Aus diesem Grund legen die EU-MS gut 80 Mrd. Euro für Forschung u. Innovation zusammen, um diese kompetitiv zu verteilen.

Die Qualität des Forschungsstao CH, vielmehr als die Quantität der für Forschung investierten öff. Mittel, ist entscheidend für Innovations- u. Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Daher ist CH Beteiligung an EU-Programmen so wichtig. Alternative intl. Forschungskooperationen gibt es nicht. Ausschluss aus EU-Forschungsprogrammen gefährdet diese Qualität.

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16
Q

Welche Auswirkungen hätte die Wahl Trumps zum US Präsidenten für die CH?

A

Direkte Gefahr: US-Protektionismus. Durch die Einführung von Importzöllen i.d. USA würde die CH Exportindustrie empfindlich getroffen (USA nach D = 2. wichtigster Exportmarkt, 2015 gingen Waren u. DL im Wert von knapp 30 Mrd. CHF in die USA (Einfuhren aus USA in CH: 20 Mrd. CHF).

Indirekte Gefahren: Abwendung der USA aus Europa, insbes. Sipol. Konsequenzen: dies gefährdet die Vtg-Fähigkeit Europas, damit auch der CH (Angesichts Terror, RUS-Politik, Syrienkrieg, Migratinsproblematik).

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17
Q

CH im Ausland:
1. wieviele Auslandreisen machen Schweizer pro Jahr?

  1. Wieviele Auslandvertretungen haben wir (Anz. Botschaften, MissionenKobüs, Generalkonsulate, Honorarkonsulate
A
  1. 9 Mio.
  2. 172 Auslandvertretungen (ohne Honorarkonsulate): 103 Botschaften, 12 Missionen bei intl. Org., 22 Kobüs, 31 Generalkonsulate; 4 sonstige Vertretungen; 195 Honorarkonsulate.
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18
Q

CH Politik hinsichtlich RUS-Sanktionen?

A

CH trägt die Sanktionen der EU nicht explizit mit, will aber deren Umgehung über CH verhindern.

19
Q

OSZE-Vorsitz 2014

A

Ziele CH: Sicherheit u. Stabilität fördern, Lebensbedingungen der Menschen verbessern, Handlungsfähigk.der OSZE stärken. Trotz Ukrainekrise gelang es CH, Konsensentscheide herbeizuführen, etwa Schaffung Special Monitoring Mission in UKR. CH konnte Ruf als verlässlicher Partner stärken, der mit eigenständiger Politik nützliche Beiträge zur intl. Sicherheit leistet.

20
Q

CH Teilnahme PfP

A

seit 1996, ermöglicht intitutionellen Zugang zur Nato u. ihren MS. Zus.arbeit auf freiwilliger Basis. PfP wurde 1997 um den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat ergänzt: CH kann so Anliegen einbringen (so wurde Richtlinie für Einsatz v. priv Mil. u. Sicherheitsfirmen in Nato-Operationen auf Initiative CH/IKRK erlassen).
Wichtige Rolle: GCSP, DCAF, GICHD, CSS ETH ZH. Ausserhalb PfP: Schwergewicht der Koop. Nato-CH: Teilnahme CH an KFOR (unter Uno-Mandat, von Nato geführt).

Möglichkeiten für verstärkte CH-Mitwirkung: PfP-Reform würde verstärkte Zus.arb. CH-Nato ermöglichen. Neutralitätsrech- u. Politik Erwägungen. CH muss Fähigk. bewahren, Vtg. einsätze ohne fremde Hilfe durchführen zu können, darf keine Verpflichtungen eingehen. Jede Beteiligung CH an Initiativen u. Übungen hängt von konkretem Nutzen für Armee ab. Cyber: CH könnte zum Kompetenzzentrum der Nato für Cyber in Tallin beitragen.

21
Q

CH und Schengen

A

CH ist aufgrund Assoziierungsabkommen mit EU an allen Instrumenten von Schengen beteiligt. Nimmt an gemeins. Visapolitik teil, auch an Anstrengungen zur Sicherung der Schengen-Aussengrenzen (Beiträge an Aussengrenzen-Fonds und an Frontex). Dadurch kann CH auch an Weiterentwicklung v. Schengen mitarbeiten (decision shaping), wenn auch ohne formelles Stimmrecht.

22
Q

CH Mitwirkung Uno (SR-Bewerbung)

A
  • BR entschied 2010 nach Konsultationen der Aussenpol. Komm.: CH Bewerbung für nicht-ständigen SR-Sitz 2023-24. Wahl wird 2022 in GV stattfinden. SR-Sitz würde CH ermöglichen, ihre Aussen- u Sipol weiterzuführen u. gleichzeitig zum Einsatz des SR für die intl. Sicherheit beizutragen.
  • CH Engagement Fridensförderung: CH nimmt mit ziv. Experten, Polizisten, Zollspezialisten, Milobs, Verbindungsof u. anderen mil Experten an Uno-Missionen teil. Rechtliche Bedingung für Teilnahme an FF-Einsatz der Uno oder Osze: Mandat der Uno oder der Osze.
23
Q

Labor Spiez

A

CH engagiert sich i.d. technisch-wissenschaftl. Rüstungskontrolle. Ustü der Org. für Verbot v. chem. Waffen, der Or. des Vertrags über das umfassende Verbot v. Nuklearversuchen; Aufbau nuklearforensischer Kapazitten; Stärkung des Uno-GS zur Untersuchung vermuteter B- u. C-Waffeneinsätze (Syrien). Künfrig soll Rolle im Biologie-Bereich gestärkt werden.

24
Q

Wiener Dokument

A

hat im Ggsatz zum Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa und Open Skies Gültigkeit für CH. WD konnte trotz sehr gespannter Lage in UKE/RUS angewendet werden. Mit Blick auf mil Realitäten wäre eine Weiterentwicklung des Dokuments nötig, ist jedoch blockiert.

25
Q

Ziel CH Sipol

A

Die CH Sipol hat zum Ziel, die Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung u. Integrität der CH und ihrer Bevölkerung sowie ihre Lebensgrundlagen gg. Bedrohungen u. Gefahren zu schützen und einen Beitrag zu Stabilität und Frieden jenseits der Grenzen zu leisten.

26
Q

Grundpfeiler der sipol Strategie

A

Kooperation
Selbständigkeit
Engagement

27
Q

Fallen Staatsverträge unter das fakultative Referendum?

A

Praxis: kein Referendum bei “Standardabkommen” wie FHA, Investitionsschutzabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen etc. Das fakultative Referendum wird in der Praxis ausgeschlossen, sofern ein Abkommen nicht über frühere vergleichbare Verträge hinaus geht.

28
Q

Anfang CH Friedenspolitik: Hintergründe u. Entwicklung

A

Nach Ende KK: Sipol auf neue Grundlage stellen: hört an der Landesgrenze nicht auf, sondern beginnt dort. CH begann Friedenspolitik nicht nur aus eignen Interessen, sondern auch aus moral. Überlegungen, im Wisen, dass sie als neutraler Staat ein gefragter Akteur bleiben würde. Neuausrichtung CH Aussenpol mündete zunächst ins GCSP, Kaderschmiede für in- u. ausländ Of u. Diplomaten in Sachen Friedensförderung. 1997 kam GICHD hinzu, 2000 DCAF (Bsp. Sturz Diktator: Sicherheitssektor u. Waffen müssen unter demokr. Kontrolle gestellt werden; anfänglich Ex-Jugo., heute ist DCAF auf 4 Kontinenten aktiv, Jahresbudget 32 Mio. CHF.) 1996 beschloss BR, ein sipol. Zentrum zu bauen- Maison de la Paix, Einweihung ab 2014 - gebauter Beweis für das friedenspol. Engagement der CH.

29
Q

AIA: was ist das/beinhaltet es?

  1. ab wann gilt er?
  2. mit welchen Staaten?
  3. Intl Zeitplan
  4. CH und weitere Länder: Vorgehen, heikle Fälle?
A

AIA: Austausch v. Info über Finanzkunden: 1 Mal / Jahr Austausch v. Info zu Kunden CH Finanzinstitute: Namen, Zinserträge, Verkaufserlöse, Kontoguthaben, Dividendenerträge u.a. an Herkunftsländer der Betroffenen. CH hat sich dem intl. Druck der sog. “Globalstandards” gebeugt.

  1. Parlament hat AIA mit EU und Australien schon gebilligt, tritt voraussichtlich 2018 in Kraft.
  2. EU, AUS (vom Parlament schon gebilligt); Juli 2016: BR-Botschaft für 8 weitere AIA-Abkommen ans Parlament: CDN, ROK, JPN, ISL, NOR, Guernsey, Jersey, Isle of Man.

Auch mit FL diskutiert CH darüber (Juli16), aber unter umgekehrten Vorzeichen: CH ist Bittstellerin, glaubt, es gäbe etw. zu holen.

  1. Gut 50 Länder wollen 2017 mit AIA beginnen, 45 Länder u. CH 2018.
  2. bedeutende Schwellenländer u. Lat.am.: aus CH Sicht haben AIA Abkommen mit solchen Staaten nicht Priorität. Indien: CH zeigt Diskussionsbereitschaft. Könnte auf FHA positive Auswirkungen zeitigen u. Aufregung um Konflikt um blockierte ind. Gesuche um CH Steueramtshilfe.

Mit Lat.am. könnte AIA mittelfristig zum Thema werden. CH muss auf 3 Grundbedingungen pochen: Selbstanzeigeprogramm für Steuersünder i.d. Partnerländern; Marktzugang für CH Firmen; Garantien, dass gelieferte Daten nur für Steuerzwecke verwendet werden.

30
Q

CH-PRC: Meilensteine in den bil. Bez.

A

CH war einer der ersten Staaten, die die VRC anerkannten.

Seit 66 Jahren existieren diplomatische Beziehungen.

Schindler (Liftbauer) gründete 1980 das erste Joint Venture eines westlichen Industriekonzerns mit einem chinesischen Staatsunternehmen.

2007 verlieh CH als erstes europäisches Land PRC den Status einer Marktwirtschaft.

Juli 2013: FHA wird in Peking unterzeichnet, tritt im Juli 2014 in Kraft. = 1. FHA Chinas mit einer breit diversifizierten Industrienation.

Kurz nach Inkrafttreten des FHA hat China Construction Bank als 1. chinesische Bank von der Peiople’s Bank of China die Bewilligung erhalten, in CH als Clearing-Bank für Transaktionen in Renminbi zu fungieren.

CH tritt AIIB bei.

31
Q

Khartum-Prozess = ?

Ist CH Mitglied?

A

EU und AU haben 2014 den sog. Khartum-Prozess lanciert. Ziel: Kooperation mit den Staaten entlang der Fluchtroute vom Horn von Afrika nach Europa.

CH: hatte zunächst Beobachterstatus. Seit Nov. 2016 ist sie Vollmitglied und beteiligt sich mit 5 Mio. CHF an den Migrations-Initiativen der EU. Diese werden aus dem mit 1,8 Milliarden Euro dotierten Notfall-Treuhandfonds für Afrika finanziert. Das Geld fliesst an Organisationen, die Projekte zum Beispiel zur Eindämmung des Menschenhandels oder zur Ausbildung von Sicherheitskräften durchführen. Der Khartum-Prozess wird als Vehikel kritisiert, um afrikanische Despoten zu hofieren, damit sie die Grenzen dicht machen. Der Bundesrat hat dem Parlament zugesagt, einen Bericht zu den afrikanischen Migrations-Initiativen zu erstellen.

32
Q

Praxisänderung Asylsuchende aus Eritrea = ?

Wie haben sich Asylgesuche aus Eritrea entwickelt? Gründe dafür?

A

Neu: jene, die nicht für den Nationaldienst aufgeboten oder aus dem Nationaldienst entlassen wurden und sonst keine Verfolgung nach Asylgesetz geltend machen können, nicht als Flüchtlinge anerkannt werden.

Die Zahl der Asylgesuche von Eritreern hat sich 2016 halbiert, die Anerkennungsquote ist seit 2013 von 68 auf 42 % gesunken.

Gründe: Praxisänderung; ITA registriert wieder zu 90% (mehr Personen können via Dublin-Verfahren zurückgeschickt werden); generell weniger Eritreer kommen in ITA an.

33
Q

Kontroverse um Wahlkampfauftritte türkischer Minister im Frühling 2017.

Welche Position nimmt CH ein?

Wo sind die Grenzen für solche Auftritte?

Über welche Instrumente verfügt CH, um solche Auftritte zu verhindern?

A

Für CH ist freie Meinungsäusserung sehr wichtig. Auch wenn z.B. ein BR im Ausland eine 1.Aug. Rede hält, die innenpolitisch Stellung nimmt.

Die Grenzen liegen in der CH Rechtsordnung. Diese gilt auch für einen ausländischen Minister.

3 Möglichkeiten in CH, um Auftritte zu verhindern bzw. Personen die Einreise zu verweigern:

  1. Massnahmen gegen Personen, die die öffentliche Ordnung bedrohen, wie z.B. Hassprediger.
  2. BR kann gestützt auf seine aussenpolitischen Kompetenzen die Einreise verbieten. Das wäre gewissermassen Notrecht und würde bedeuten, dass der BR von einer ausserordentlich bedrohlichen Lage ausgeht.
  3. der betroffene Kanton kann bis direkt vor deiner Veranstaltung diese aufgrund der Sicherheitslage jederzeit absagen lassen.
34
Q

CH Entwicklungszusammenarbeit:

  1. in wievielen Staaten aktiv?
  2. Kritik?
  3. Importförderung = ?
A
  1. CH Entwicklungszusammenarbeit geniesst intl. einen guten Ruf. CH ustü 113 Länder, 25% der bilateralen Hilfe fliessen an die 20 wichtigsten Empfängerländer.
  2. Kritik (z.B. vom OECD-Entwicklungshilfeausschuss): CH Engagement sei zu verzettelt (geografisch wie thematisch)
  3. Importförderung: Instrument der Entwicklungshilfe: Unterstützung von spezifischen Sektoren im Ausland. Seit 2017: Sektoren wurden von 10 auf 6 reduziert. Fokus neu: Ustü lokaler Exportförderungsorganisationen (anstatt nur Einzelfirmen wie früher)
35
Q

Nimmt CH Flüchtlinge aus GRE direkt auf?

A

Ja. CH hat zugesichert, im Rahmen des EU-Umverteilungsprogramms bis Ende 2017 freiwillig 600 Flüchtlinge zu übernehmen. Bis Ende Mai waren davon 300 bereits in CH.

36
Q

Was ist die Funktion der CH als Depositarstaat?

A

Die Kernfunktion des Depositars besteht in einer notariellen Aufgabe, d.h. der ordnungsgemässen Verwaltung und Verwahrung des betreffenden Vertrags. Soweit die Schweiz diese Aufgabe ausübt, hält sie sich strikte an die formale Natur des Mandats. Ihre offiziellen Mitteilungen (Notifikationen) an die Vertragsparteien beschränken sich daher ausschliesslich auf prozedurale oder rechtstechnische Fragen (Unterzeichnungen, Ratifikationen usw.).
Als Vertragspartei hat die Schweiz aufgrund des gemeinsamen Artikels 1 der Genfer Konventionen und des Zusatzprotokolls I die rechtliche Verpflichtung, die Konventionen und das Zusatzprotokoll einzuhalten und ihre Einhaltung durchzusetzen. Aufgrund ihrer humanitären Tradition hat sie sich in der Vergangenheit besonders dafür eingesetzt.
Wesentlich ist, dass die Schweiz in der Praxis ihre notarielle Rolle von der politisch- moralischen Verantwortung trennt, was sie konsequent befolgt. Sie hat CH zum Beispiel noch nie mittels einer Notifikation die Staaten zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts in einem bestimmten Konflikt aufgerufen. Zudem achtet sie auch im Rahmen ihres Engagements für die Einhaltung des Genfer Rechts darauf, im Interesse aller Vertragsparteien zu handeln und unparteiisch zu sein.

37
Q

Für wieviele VR Verträge ist CH Depositar? (2017)

A

ca. 70

38
Q

Klimas hutzabkommen von Paris: wie sieht es mit der innenpolit. Umsetzung aus? Wozu verpflichtet sich CH damit?

A

Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Pariser Klimaübereinkommens wurde vom Parlament in der Sommersession 2017 angenommen. Damit verpflichtet sich CH, die Treibhausgasemissionen bis 2030 ggüber 1990 um 50% zu reduzieren.

39
Q

Wirtschaftl. Aktivitäten von CH Firmen / natürl. Personen auf ausländ. Territorium (z.B. in besetzten oder umstrittenen Gebieten):

A.) was sind die Vorgaben bzw. Einflussmöglichkeiten des Bundes?

B.) Vorgehen EDA?

A

A.) CH Behörden können keine ök. Aktivitäten auf ausländ. Territorium verbieten, solange:
- weder VR (Sanktionen UNSR)
- noch LR (z.B. Sanktionsverordnungen zur Übernahme v. EU-Sanktionen)
dies untersagen.

B.) je nach Fall kontaktiert EDA die CH Firma/natürl. Person, die in wirtschaftl. Aktivitäten im besetzten/umstrittenen Gebiet involviert sind, sofern sie das Recht des legitimierten Staats verletzen oder im Sinne einer Gehilfenbeziehung zur Besetzungsmacht mit dem VR in einem Spannungsverhältnis stehen (Praxisbsp.: Palästina, Krim). Die Entscheidung, ob eine Firma kontaktiert wird, ist eine politische (Bsp. Westsahara: Bund verzichtete auf Kontaktaufnahme).

40
Q

Embargogesetz: was für Sanktionen kann CH erlassen bzw. übernehmen?

A

CH kann nur Sanktionen der Uno oder der OSZE oder der wichtigsten Handelspartner übernehmen. Es ist nicht vorgesehen, dass CH selbständig Sanktionen erlässt.

41
Q

Südchinesisches Meer:

A.) Auswirkungen auf CH = ?

B.) CH Position = ?

A

A.) Als weltoffenes u. v. Handel abhängiges Land hat CH Interesse a.d. freien Schifffahrt. Daher: Entspannung im SCM auch im CH Interesse.

CH: verstärktes Engagement in der asiatischen Sicherheitsarchitektur: CH hatte 2015 Vorsitz der OSZE Asienkontaktgruppe. Auch: CH nimmt seit 2015 am Shangri La Dialog teil. CH setzt sich für eine Lösung ein. CH setzt sich für intl. Recht ein, daher ist der Schiedsspruch des Ständigen Gerichtshofs vom Sommer 2016 auch im Sinne der CH.

B.)

  • CH mischt sich nicht in terr. Fragen anderer Staaten ein und nimmt dazu nicht Stellung
  • CH ruft die beteiligten Staaten auf, ihre Konflikte untereinander auf friedliche Weise und auf der Basis des intl. Rechts zu bearbeiten u. beizulegen.
  • CH ruft die beteiligten Staaten auf, ihre intl. Verpflichtungen einzuhalten und zu respektieren.
  • CH ruft alle beteiligten Parteien auf, friedl. Lösungen zu finden, die im Einklang mit Uno-Charta und intl. VR stehen u. dabei den Entscheid des Ständ. GH mit zu berücksichtigen. Die in UNCLOS verankerten Freiheiten, Rechte u. Pflichten (inkl. Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs sowie Recht auf friedliche Durchfahrt) sind wichtig für alle Länder und müssen respektiert werden.
  • CH ustü den Grundsatz des dauerhaften Friedens sowie gemeinsame Sicherheitsmassnahmen. Bezügl. Territorial- u. Souv.fragen: CH lädt alle beteiligten Parteien ein, VBM zu ergreifen und ist bereit, die Region mit Guten Diensten zu ustü, falls dies von allen Parteien gewünscht wird.
42
Q

Was macht CH Aussenpolitik in UKR?

A

CH bemüht sich, im Rahmen ihrer eigenständigen Aussenpol. zu einer friedlichen Lösung in UKR beizutragen. BR betont die Wichtigkeit direkter Gespräche mit allen Partnern auf der Suche nach politischen Wegen der Konfliktlösung. BR setzt sich für Deeskalation und Dialog ein, insbes. auch im Rahmen der OSZE.

43
Q

Bilaterale Beziehungen zu D: die wichtigsten Themen der letzten Jahre?

A

Primär handelt es sich bei den “Dauerbrennern” in den bil. Bez. um Verträge, die von D zwar unterzeichnet, aber z. T. weder ratifiziert noch umgesetzt werden:

  1. Bilat. Steuerabkommen: heute weitgehend obsolet (dank CH Weissgeldstrategie, AIA ab 2018, Welle v. Selbstanzeigen dt. Steueroptimierer)
  2. Infrastrukturelle Bringschulden von D: Ausbau der Neat-Anschlussstrecke (vereinbart im Vertrag v. Lugano 1996); mangelnde Elektrifizierung der Hochrheinbahn
  3. Fluglärm Süd-D
44
Q

Entwicklung Asylzahlen aktuell? (1. Halbjahr 2017 im Vgl. zu den Jahren davor)

A
  1. Halbjahr 2017: gut 9’000 Asylgesuche = der tiefste Wert für das 1. Halbjahr seit 2010.