Beurkundungsrecht - Formvorschriften Flashcards
1
Q
Was ist der Unterschied zwischen einer Formvorschrift und einer Verfahrensvorschrift?
A
- Eine Formvorschrift regelt, welche Form ein bestimmtes Rechtsgeschäft haben muss. So muss z.B. der Grundstückskaufvertrag nach § 311b Abs. 1 S.1 BGB beurkundet werden. Ein Verstoß gegen eine Formvorschrift führt in der Regel zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gemäß § 125 BGB.
- Eine Verfahrensvorschrift regelt hingegen nur die Ausgestaltung der jeweiligen Form, so etwa die Details des Beurkundungsverfahrens. Verstöße führen nur dann zur Nichtigkeit, wenn sie besonders gewichtig sind, insbesondere wenn gegen sogenannte Muss-Vorschriften verstoßen wird.
2
Q
Wovon hängt ab, ob eine an sich nicht beurkundungsbedürftige Erklärung durch eine andere beurkundungsbedürftige Erklärung auch beurkundungsbedürftig wird?
A
- Eine Erklärung wird beurkundungsbedürftig, wenn sie mit der beurkundungsbedürftigen Erklärung “stehen und fallen” soll, wenn also ein Abhängigkeitsverhältnis herrscht.
- Wenn hingegen nur die nicht beurkundungsbedürftige Erklärung von der beurkundungsbedürftigen Erklärung abhängig sein soll (und nicht umgekehrt), greift die Beurkundungspflicht nicht auf die nicht beurkundungsbedürftige Erklärung über.
2
Q
A