Beurkundungsrecht- die öffentliche Urkunde Flashcards
1
Q
Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen und einer privaten Urkunde?
A
- Die öffentliche Urkunde erbringt vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen. Das bedeutet, dass ein Richter nur dann das Gegenteil annehmen darf, wenn er hiervon überzeugt ist. Bloße Zweifel genügen nicht.
- Die Privaturkunde hingegen beweist nur voll, dass eine Erklärung abgegeben wurde. Alle anderen Tatsachen (etwa Erklärungsinhalt, Identität der Beteiligten, Zeit und Ort der Erklärungsabgabe) unterfallen der freien richterlichen Beweiswürdigung.