Beurkundungsrecht- die öffentliche Urkunde Flashcards

1
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen und einer privaten Urkunde?

A
  • Die öffentliche Urkunde erbringt vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen. Das bedeutet, dass ein Richter nur dann das Gegenteil annehmen darf, wenn er hiervon überzeugt ist. Bloße Zweifel genügen nicht.
  • Die Privaturkunde hingegen beweist nur voll, dass eine Erklärung abgegeben wurde. Alle anderen Tatsachen (etwa Erklärungsinhalt, Identität der Beteiligten, Zeit und Ort der Erklärungsabgabe) unterfallen der freien richterlichen Beweiswürdigung.
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