Art.5 Abs.1 GG - Meinungsfreiheit Flashcards
Meinungsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Sachlicher Schutzbereich
Geschützt wird die Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinungsverbreitung in Wort, Schrift und Bild. Geschützt wird die positive und negative Meinungsfreiheit.
Nicht geschützt werden reine Tatsachenbehauptungen und erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen.
Definition Meinung:
Eine Meinung ist (in Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung) ein persönliches Werturteil, das nicht überprüft werden kann.
Meinungsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Persönlicher Schutzbereich
Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.
Meinungsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Schranken
Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten gem. Art. 5 Abs. 2 GG eingeschränkt werden:
- aufgrund der allgemeinen Gesetze,
- zum Schutz der Jugend,
- aufgrund des Rechts der persönlichen Ehre.