Art. 3 Abs. 3 GG - Diskriminierungsverbot Flashcards

1
Q

Diskriminierungsverbot - Art. 3 Abs. 3 GG
Persönlicher Schutzbereich

A

Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.

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Q

Diskriminierungsverbot - Art. 3 Abs. 3 GG
Sachlicher Schutzbereich

A

Verboten wird die Benachteiligung oder Bevorzugung im Hinblick auf
- Geschlecht
- Abstammung
- Rasse
- Sprache
- Heimat und Herkunft
- Glauben
- religiöse oder politische Anschauung.
Verboten wird die Benachteiligung im Hinblick auf Behinderung.

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3
Q

Diskriminierungsverbot - Art. 3 Abs. 3 GG
Schranken

A

Das Grundrecht kann aufgrund einer verfassungsimmanenten Schranke eingeschränkt werden.

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4
Q

verfassungsimmanente Schranke

A
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