Art. 3 Abs. 3 GG - Diskriminierungsverbot Flashcards
1
Q
Diskriminierungsverbot - Art. 3 Abs. 3 GG
Persönlicher Schutzbereich
A
Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.
2
Q
Diskriminierungsverbot - Art. 3 Abs. 3 GG
Sachlicher Schutzbereich
A
Verboten wird die Benachteiligung oder Bevorzugung im Hinblick auf
- Geschlecht
- Abstammung
- Rasse
- Sprache
- Heimat und Herkunft
- Glauben
- religiöse oder politische Anschauung.
Verboten wird die Benachteiligung im Hinblick auf Behinderung.
3
Q
Diskriminierungsverbot - Art. 3 Abs. 3 GG
Schranken
A
Das Grundrecht kann aufgrund einer verfassungsimmanenten Schranke eingeschränkt werden.
4
Q
verfassungsimmanente Schranke
A
- Im GG Artikel sind keine konkreten Angaben zur Einschränkung zu finden.
- Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes