Art. 3 Abs. 2 GG - Gleichberechtigung von Mann und Frau Flashcards
Gleichberechtigung von Mann und Frau - Art. 3 Abs. 2 GG
Persönlicher Schutzbereich
Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.
Gleichberechtigung von Mann und Frau - Art. 3 Abs. 2 GG
Sachlicher Schutzbereich
Geschützt wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Gleichberechtigung von Mann und Frau - Art. 3 Abs. 2 GG
Schranken
Das Grundrecht kann aufgrund einer verfassungsimmanenten Schranke eingeschränkt werden.
verfassungsimmanente
Schranke
• Im GG Artikel sind keine konkreten Angaben zur Einschränkung zu finden.
• Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes