Art. 5 Abs. 1 GG - Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch Massenmedien Flashcards

1
Q

Pressefreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Persönlicher Schutzbereich

A

Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.

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2
Q

Pressefreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Sachlicher Schutzbereich

A

Geschützt wird die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen die von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen reicht.

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3
Q

Pressefreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Schranken

A

Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten gem. Art. 5 Abs. 2 GG eingeschränkt werden.
- aufgrund der allgemeinen Gesetze,
- zum Schutz der Jugend,
- aufgrund des Rechts der persönlichen Ehre.

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